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Pakistan · Studium

Pakistan Studentenvisum

Erster Aufenthalt: 2 J.

Student Visa

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Studentenvisum ist eine Route (studium) für Pakistan. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Bearbeitung
Bis zu 30 Tage
Erster Aufenthalt
2 J.
BearbeitungBis zu 30 Tage

Die Visumpolitik des Innenministeriums sieht für die Sicherheitsüberprüfung eines Studierendeneinreisevisums oder einer Verlängerung 30 Tage vor; das Online-Portal nennt zwei Wochen.

Directorate General of Immigration and Passports, Ministry of InteriorPakistan Online Visa System, Ministry of Interior

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Pakistan

Wer beantragen kann1

  • Die antragstellende Person ist an einer Hochschule in Pakistan zugelassen.

Unterlagen4

  • Ein Zulassungs- oder Bonafide-Schreiben der Einrichtung.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der HEC, der Abteilung für Wirtschaftsangelegenheiten, des IPC, des Gesundheitsministeriums oder des Bildungsministeriums, je nach Fall.
  • Für mitreisende Familienangehörige: ein Bürgschaftsschreiben oder ein Kontoauszug.
  • Ein Reisepass und ein Foto.

Schritte2

  1. Eine Sicherheitsüberprüfung ist Teil des Verfahrens.
  2. Die Sicherheitsüberprüfung wird innerhalb von 30 Tagen entschieden; das Online-Portal nennt zwei Wochen für ein neues Visum und für eine Verlängerung.

Nach der Ankunft1

  • Das Visum kann verlängert werden, solange die Inhaberin bzw. der Inhaber in Pakistan lebt.

Wie Pakistan die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerjahrEine natürliche Person, die sich im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Pakistan aufhält, ist eine ansässige natürliche Person.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige natürliche Personen zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen nach progressiven Sätzen: 0% bis PKR 600,000, (≈ $2,170) steigend auf 35% bei Gehaltseinkünften über PKR 7,000,000 (≈ $25,300) und 45% bei anderen Einkünften über PKR 5,600,000 (≈ $20,200); ab dem Steuerjahr 2027 zahlen Gehaltsempfänger keinen Zuschlag.

Sonderregelung

Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird · Steuererleichterung

Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.

Alle Steuerregeln für Pakistan Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Zweijähriges Studierendenvisum für Ausländerinnen und Ausländer, die an einer Hochschule in Pakistan zugelassen sind, erteilt nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Ministeriums. 1 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist an einer Hochschule in Pakistan zugelassen. 1 2
  • Ein Zulassungs- oder Bonafide-Schreiben der Einrichtung. 1
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der HEC, der Abteilung für Wirtschaftsangelegenheiten, des IPC, des Gesundheitsministeriums oder des Bildungsministeriums, je nach Fall. 1 2
  • Für mitreisende Familienangehörige: ein Bürgschaftsschreiben oder ein Kontoauszug. 1
  • Ein Reisepass und ein Foto. 1
  • Eine Sicherheitsüberprüfung ist Teil des Verfahrens. 2
  • Die Sicherheitsüberprüfung wird innerhalb von 30 Tagen entschieden; das Online-Portal nennt zwei Wochen für ein neues Visum und für eine Verlängerung. 2 1
  • Das Visum kann verlängert werden, solange die Inhaberin bzw. der Inhaber in Pakistan lebt. 1

Aufenthalt

  • Ein Studierendenvisum wird für zwei Jahre erteilt.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 24 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Ländern auf der Visumliste können beantragen.

Familie

Familienangehörige beantragen gesondert und benötigen ein Bürgschaftsschreiben oder einen Kontoauszug.

Kleingedrucktes

Die Visumpolitik erlaubt bis zu 30 Tage für die Sicherheitsüberprüfung; das Online-Portal nennt zwei Wochen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Student Visa · Pakistan Online Visa System, Ministry of Interior (NADRA) · geprüft am 2026-10-12
  2. Visa categories · Directorate General of Immigration and Passports, Ministry of Interior · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Studentenvisum–2 J., verlängerbar–
Studienvisum (ED) Thailand–3 Mon., verlängerbarNein
Studentenvisum Japan–4.3 J., verlängerbarEingeschränkt
Studentenvisum · Non-formale Bildung Indonesien–4 J., verlängerbarNein
Studentenvisum Vereinigte Arabische Emirate–––

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studentenvisum möglich?

Ein Studierendenvisum wird für zwei Jahre erteilt.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Studentenvisum?

Die Visumpolitik des Innenministeriums sieht für die Sicherheitsüberprüfung eines Studierendeneinreisevisums oder einer Verlängerung 30 Tage vor; das Online-Portal nennt zwei Wochen.

Können Familienangehörige mit Studentenvisum nachziehen?

Familienangehörige beantragen gesondert und benötigen ein Bürgschaftsschreiben oder einen Kontoauszug.

Gibt es für Inhaber von Studentenvisum in Pakistan eine Steuererleichterung?

Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird: Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Ausländisches Gehalt von Ansässigen ist befreit, wenn ausländische Steuer gezahlt wird

Steuererleichterung

Details
  • Wer: Auf das Gehalt wurde ausländische Einkommensteuer gezahlt, oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Steuer einbehalten und an die Steuerbehörde des Landes abgeführt, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde

Ausländisches Gehalt, das eine ansässige natürliche Person erhält, ist von der pakistanischen Steuer befreit, wenn darauf ausländische Einkommensteuer gezahlt wurde, einschließlich der von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.

Besteuert wird

Ausländisches Gehalt ansässiger natürlicher Personen.

Für wen es gilt

  • Auf das Gehalt wurde ausländische Einkommensteuer gezahlt, oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat die Steuer einbehalten und an die Steuerbehörde des Landes abgeführt, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde.

Ausschlüsse

  • Ausländische Einkünfte, die nicht Gehalt sind, werden in Pakistan mit einer Anrechnung der gezahlten ausländischen Steuer nach Abschnitt 103 besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt für natürliche Personen, die im Steuerjahr nach dem 183-Tage-Test in Pakistan ansässig sind.

Visa

Nicht an ein Visum gebunden.

Weitere Steuern

Ausländische Einkünfte, die nicht Gehalt sind, werden in Pakistan mit einer durch die Verordnung begrenzten Anrechnung ausländischer Steuer besteuert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Student Visa · Pakistan Online Visa System, Ministry of Interior (NADRA) · geprüft am 2026-10-12
  2. Visa categories · Directorate General of Immigration and Passports, Ministry of Interior · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.