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Ungarn · Ehegattenvisa

Ungarn Ehegattenvisum

Erster Aufenthalt: 3 J.

Residence permit for the purpose of family reunification (spouse of a Hungarian citizen or resident)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehegattenvisum ist eine Route (ehegattenvisa) für Ungarn. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€110 ≈ $120
Erster Aufenthalt
3 J.
Behördengebühren€110 ≈ $120
  • EUR 110 (≈ $120)Verfahrensgebühr für einen im Ausland beantragten Aufenthaltstitel; HUF 39,000 (≈ $120) persönlich in Ungarn und HUF 26,000 (≈ $80) über Enter Hungary.
VerlängerungVerlängerbar

Bis zu 3 Jahre gültig und um bis zu 3 Jahre verlängerbar; bis zu 5 Jahre, wenn der Sponsor ungarischer Staatsbürger mit einem Titel für den Daueraufenthalt oder einer EU-Aufenthaltskarte ist.

National Directorate-General for Aliens Policing

DaueraufenthaltNach 3 Jahre Aufenthalt

Nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts kann ein Familienmitglied eine nationale Aufenthaltskarte beantragen; für einige Familienmitglieder ungarischer Staatsbürger gelten andere Kriterien.

OIF

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Antragstellende sind Ehegatte oder eingetragener Partner eines ungarischen Staatsbürgers oder einer Person mit einem Aufenthalts-, Niederlassungs-, Daueraufenthalts- oder nationalen oder EU-Aufenthaltstitel (Karte).
  • Der Sponsor besitzt keinen Aufenthaltstitel für Arbeit, Studium, Praktikum, Saisonarbeit, Gastarbeit, White Card oder Freiwilligendienst.
  • Ein zweiter Ehegatte kann nicht zugelassen werden, solange ein anderer Ehegatte des Sponsors ein Visum oder einen Titel zum Familiennachzug besitzt.

Was nachzuweisen ist2

  • Antragstellende weisen rechtmäßig erworbenes Einkommen oder Ersparnisse nach, die für Lebensunterhalt, Unterkunft, Rückreise und Gesundheitsversorgung ausreichen.
  • Die Gebühr beträgt EUR 110 (≈ $120) im Ausland, HUF 39,000 (≈ $120) persönlich in Ungarn oder HUF 26,000 (≈ $80) über die Plattform Enter Hungary.

Unterlagen4

  • Heiratsurkunde, die beim Ehegatten eines ungarischen Staatsbürgers erst nach der Registrierung der Ehe im Inland akzeptiert wird.
  • Nachweis des Lebensunterhalts, etwa ein Kontoauszug, ein Einkommensnachweis oder eine notariell beglaubigte Unterhaltsverpflichtung eines Familienmitglieds.
  • Unterkunftsnachweis, etwa ein Mietvertrag, ein Eigentumsdokument oder eine Erklärung zur unentgeltlichen Überlassung, sowie Nachweis der Krankenversicherung.
  • Gültiger Reisepass, Rück- oder Weiterreiseticket oder Mittel für die Reise und ein Passfoto.

Schritte2

  1. Bei einem ungarischen Konsulat im Ausland beantragen, das auch das Einreisevisum abdeckt; zur visumfreien Einreise berechtigte Antragstellende können in Ungarn über Enter Hungary oder persönlich beantragen.
  2. Die Behörde entscheidet in 21 Tagen, oder 70 Tagen, wenn die Beschäftigung in einem einheitlichen Antragsverfahren beantragt wird.

Nach der Ankunft2

  • Scheidung oder Tod des Ehegatten müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Urteil oder der Sterbeurkunde gemeldet werden.
  • Nach 5 Jahren ab dem ersten Titel darf das Familienmitglied ohne den Sponsor in Ungarn weiter wohnen.

Wie Ungarn die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

15% auf das Welteinkommen

In Ungarn ansässige natürliche Personen zahlen eine pauschale Einkommensteuer von 15% auf alle Einkünfte, die in Ungarn oder im Ausland erzielt werden; nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland steuerpflichtige Einkünfte (in der Regel außer Dividenden) sind in Ungarn befreit, und im Ausland auf Dividenden gezahlte Steuer ist von der Dividendensteuer von 15% abzugsfähig.

Alle Steuerregeln für Ungarn Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Unterkunftsnachweis, etwa ein Mietvertrag, ein Eigentumsdokument oder eine Erklärung zur unentgeltlichen Überlassung, sowie Nachweis der Krankenversicherung

  • Unterkunft

    Antragstellende weisen rechtmäßig erworbenes Einkommen oder Ersparnisse nach, die für Lebensunterhalt, Unterkunft, Rückreise und Gesundheitsversorgung ausreichen

  • Bankkonto / Mittel

    Nachweis des Lebensunterhalts, etwa ein Kontoauszug, ein Einkommensnachweis oder eine notariell beglaubigte Unterhaltsverpflichtung eines Familienmitglieds

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Heiratsurkunde, die beim Ehegatten eines ungarischen Staatsbürgers erst nach der Registrierung der Ehe im Inland akzeptiert wird

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltstitel für den Ehegatten oder eingetragenen Partner eines ungarischen Staatsbürgers oder eines Drittstaatsangehörigen mit ungarischem Aufenthaltstitel, bis zu 3 Jahre gültig und verlängerbar. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 110 (≈ $120) · Verfahrensgebühr für einen im Ausland beantragten Aufenthaltstitel; HUF 39,000 (≈ $120) persönlich in Ungarn und HUF 26,000 (≈ $80) über Enter Hungary. 2

Anforderungen

  • Antragstellende sind Ehegatte oder eingetragener Partner eines ungarischen Staatsbürgers oder einer Person mit einem Aufenthalts-, Niederlassungs-, Daueraufenthalts- oder nationalen oder EU-Aufenthaltstitel (Karte). 1
  • Der Sponsor besitzt keinen Aufenthaltstitel für Arbeit, Studium, Praktikum, Saisonarbeit, Gastarbeit, White Card oder Freiwilligendienst. 1
  • Ein zweiter Ehegatte kann nicht zugelassen werden, solange ein anderer Ehegatte des Sponsors ein Visum oder einen Titel zum Familiennachzug besitzt. 1
  • Antragstellende weisen rechtmäßig erworbenes Einkommen oder Ersparnisse nach, die für Lebensunterhalt, Unterkunft, Rückreise und Gesundheitsversorgung ausreichen. 1
  • Die Gebühr beträgt EUR 110 (≈ $120) im Ausland, HUF 39,000 (≈ $120) persönlich in Ungarn oder HUF 26,000 (≈ $80) über die Plattform Enter Hungary. 2
  • Heiratsurkunde, die beim Ehegatten eines ungarischen Staatsbürgers erst nach der Registrierung der Ehe im Inland akzeptiert wird. 1
  • Nachweis des Lebensunterhalts, etwa ein Kontoauszug, ein Einkommensnachweis oder eine notariell beglaubigte Unterhaltsverpflichtung eines Familienmitglieds. 1
  • Unterkunftsnachweis, etwa ein Mietvertrag, ein Eigentumsdokument oder eine Erklärung zur unentgeltlichen Überlassung, sowie Nachweis der Krankenversicherung. 1
  • Gültiger Reisepass, Rück- oder Weiterreiseticket oder Mittel für die Reise und ein Passfoto. 1
  • Bei einem ungarischen Konsulat im Ausland beantragen, das auch das Einreisevisum abdeckt; zur visumfreien Einreise berechtigte Antragstellende können in Ungarn über Enter Hungary oder persönlich beantragen. 1
  • Die Behörde entscheidet in 21 Tagen, oder 70 Tagen, wenn die Beschäftigung in einem einheitlichen Antragsverfahren beantragt wird. 1
  • Scheidung oder Tod des Ehegatten müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Urteil oder der Sterbeurkunde gemeldet werden. 1
  • Nach 5 Jahren ab dem ersten Titel darf das Familienmitglied ohne den Sponsor in Ungarn weiter wohnen. 1

Aufenthalt

  • Bis zu 3 Jahre gültig und um bis zu 3 Jahre verlängerbar; bis zu 5 Jahre (um 5 verlängerbar), wenn der Sponsor ungarischer Staatsbürger mit einem EG-Titel für den Daueraufenthalt oder einer EU-Aufenthaltskarte ist. Er kann den Reisepass oder den Titel des Sponsors nicht überdauern.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige (keine EWR-Staatsangehörigen oder deren Familienmitglieder). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit ist nur erlaubt, wenn der Titel in einem einheitlichen Antragsverfahren erteilt oder verlängert wurde, das die Beschäftigung einschließt.

Familie

Minderjährige Kinder des Sponsors oder Ehegatten können in den Familiennachzug einbezogen werden.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Residence permit for the purpose of family reunification · National Directorate-General for Aliens Policing (OIF) · geprüft am 2026-10-10
  2. Procedural fees · OIF · geprüft am 2026-10-10
  3. National residence card · OIF · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehegattenvisum–3 J., verlängerbarEingeschränkt
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–
Ehepartner einer ansässigen Person ItalienVerlangt Einkommen von €11k+ im Jahr ≈ $12k–Ja

Wie viel Geld ist für Ehegattenvisum nötig?

Eine Gebühr von EUR 110 (≈ $120). Verfahrensgebühr für einen im Ausland beantragten Aufenthaltstitel; HUF 39,000 (≈ $120) persönlich in Ungarn und HUF 26,000 (≈ $80) über Enter Hungary.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehegattenvisum möglich?

Bis zu 3 Jahre gültig und um bis zu 3 Jahre verlängerbar; bis zu 5 Jahre (um 5 verlängerbar), wenn der Sponsor ungarischer Staatsbürger mit einem EG-Titel für den Daueraufenthalt oder einer EU-Aufenthaltskarte ist.

Ist mit Ehegattenvisum Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Arbeit ist nur erlaubt, wenn der Titel in einem einheitlichen Antragsverfahren erteilt oder verlängert wurde, das die Beschäftigung einschließt.

Können Familienangehörige mit Ehegattenvisum nachziehen?

Minderjährige Kinder des Sponsors oder Ehegatten können in den Familiennachzug einbezogen werden.

Wer kann Ehegattenvisum beantragen?

Drittstaatsangehörige (keine EWR-Staatsangehörigen oder deren Familienmitglieder). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehegattenvisum zum Daueraufenthalt in Ungarn?

Die Zeit mit Ehegattenvisum wird für den Daueraufenthalt in Ungarn angerechnet, der nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehegattenvisum in Ungarn besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehegattenvisum gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: In Ungarn ansässige natürliche Personen zahlen eine pauschale Einkommensteuer von 15% auf alle Einkünfte, die in Ungarn oder im Ausland erzielt werden; nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland steuerpflichtige Einkünfte (in der Regel außer Dividenden) sind in Ungarn befreit, und im Ausland auf Dividenden gezahlte Steuer ist von der Dividendensteuer von 15% abzugsfähig.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Residence permit for the purpose of family reunification · National Directorate-General for Aliens Policing (OIF) · geprüft am 2026-10-10
  2. Procedural fees · OIF · geprüft am 2026-10-10
  3. National residence card · OIF · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.