Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Ungarn · Unternehmen / Start-up

Ungarn Guest Self-Employment

Nötiges Einkommen: HUF 7.7M+ im Jahr ≈ $24k

Guest self-employment residence permit

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Guest Self-Employment ist eine Route (unternehmen / start-up) für Ungarn. Antragstellende benötigen ein Einkommen von HUF 7.7M+ im Jahr ≈ $24k. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
HUF 7.7M+ im Jahr ≈ $24k
Behördengebühren
€110 ≈ $120 · +2 weitere
Bearbeitung
Bis zu 21 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: 3 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen HUF 7.7M+/Jahr ≈ $24k; Entscheidung: bis zu 21 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€110 ≈ $120 · +2 weitere
  • EUR 110 (≈ $120)Verfahrensgebühr für einen Aufenthaltstitel und ein Einreisevisum bei Antragstellung bei einer diplomatischen Vertretung.
  • HUF 39,000 (≈ $120)Verfahrensgebühr für einen persönlich in Ungarn beantragten Aufenthaltstitel.
  • HUF 26,000 (≈ $80)Verfahrensgebühr für einen in Ungarn über die Plattform Enter Hungary beantragten Aufenthaltstitel und für Verlängerungen.
Nachzuweisen, nicht ausgegebenHUF 7.7M+/Jahr ≈ $24k
  • HUF 7,747,200 im Jahr (≈ $23,700)Für eine eingetragene selbstständige antragstellende Person: jährliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit über dem 24-Fachen des Mindestlohns (24 x HUF 322,800 (≈ $990) ab dem 1. Januar 2026 = HUF 7,747,200 (≈ $23,700)), nachgewiesen durch eine Bescheinigung der Steuerbehörde. Geschäftsführer qualifizieren sich stattdessen durch die Beschäftigung von fünf ungarischen oder freizügigkeitsberechtigten Beschäftigten oder dadurch, dass das Unternehmen ausreichend Einkommen erzielt.
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 3 Jahre

Die Verlängerung ist um bis zu 2 weitere Jahre möglich, nie über insgesamt 3 Jahre ab der Erstausstellung hinaus.

National Directorate-General for Aliens Policing

DaueraufenthaltZeit hier wird nicht angerechnet

Inhaber eines Titels für Gast-Selbstständigkeit können keine nationale Aufenthaltskarte erhalten.

OIF

BearbeitungBis zu 21 Tage

Die Behörde hat 21 Tage Zeit zur Bearbeitung von Anträgen, ohne die Zeit zur Behebung fehlender Unterlagen.

National Directorate-General for Aliens Policing

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Bei einer ungarischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen; in Ungarn nur, wenn Sie visumfrei sind und erstmals beantragen, einen ablaufenden Titel besitzen oder einen Titel zur Arbeitsuche haben.

National Directorate-General for Aliens Policing

AnwesenheitsregelnMindestens 90 Tage

Zur Verlängerung müssen Sie in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen mindestens 90 Tage in Ungarn gelebt haben; zwischen 90 und 30 Tagen vor Ablauf beantragen.

National Directorate-General for Aliens Policing

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 3 Jahre begrenzt
  • Die Zeit auf dieser Route zählt nicht für den Daueraufenthalt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Antragstellende sind Drittstaatsangehörige, die eine entgeltliche selbstständige Tätigkeit ausüben.
  • Alternativ sind Antragstellende als Geschäftsführer einer Wirtschaftsorganisation tätig.
  • Arbeit im Unternehmen über die Geschäftsführertätigkeit hinaus erfordert einen Titel zum Zweck der Beschäftigung oder eine Hungarian Card.

Was nachzuweisen ist1

  • Das jährliche Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit übersteigt das 24-Fache des Mindestlohns, ab 2026 HUF (≈ $6) 7,747,200.

Wie Ungarn die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

15% auf das Welteinkommen

In Ungarn ansässige natürliche Personen zahlen eine pauschale Einkommensteuer von 15% auf alle Einkünfte, die in Ungarn oder im Ausland erzielt werden; nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland steuerpflichtige Einkünfte (in der Regel außer Dividenden) sind in Ungarn befreit, und im Ausland auf Dividenden gezahlte Steuer ist von der Dividendensteuer von 15% abzugsfähig.

Alle Steuerregeln für Ungarn Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für selbstständige entgeltliche Tätigkeit (Selbstständigkeit) oder Geschäftsführerrollen in einer ungarischen Wirtschaftsorganisation. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von über HUF 7,747,200 im Jahr (≈ $23,700) · Für eine eingetragene selbstständige antragstellende Person: jährliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit über dem 24-Fachen des Mindestlohns (24 x HUF 322,800 (≈ $990) ab dem 1. Januar 2026 = HUF 7,747,200 (≈ $23,700)), nachgewiesen durch eine Bescheinigung der Steuerbehörde. Geschäftsführer qualifizieren sich stattdessen durch die Beschäftigung von fünf ungarischen oder freizügigkeitsberechtigten Beschäftigten oder dadurch, dass das Unternehmen ausreichend Einkommen erzielt. 1 2
  • Eine Gebühr von EUR 110 (≈ $120) · Verfahrensgebühr für einen Aufenthaltstitel und ein Einreisevisum bei Antragstellung bei einer diplomatischen Vertretung. 1 3
  • Eine Gebühr von HUF 39,000 (≈ $120) · Verfahrensgebühr für einen persönlich in Ungarn beantragten Aufenthaltstitel. 1 3
  • Eine Gebühr von HUF 26,000 (≈ $80) · Verfahrensgebühr für einen in Ungarn über die Plattform Enter Hungary beantragten Aufenthaltstitel und für Verlängerungen. 1 3

Anforderungen

  • Antragstellende sind Drittstaatsangehörige, die eine entgeltliche selbstständige Tätigkeit ausüben. 1
  • Alternativ sind Antragstellende als Geschäftsführer einer Wirtschaftsorganisation tätig. 1
  • Arbeit im Unternehmen über die Geschäftsführertätigkeit hinaus erfordert einen Titel zum Zweck der Beschäftigung oder eine Hungarian Card. 1
  • Das jährliche Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit übersteigt das 24-Fache des Mindestlohns, ab 2026 HUF (≈ $6) 7,747,200. 1 2

Aufenthalt

  • Gültigkeit höchstens 1 Jahr, für denselben Zweck um bis zu 2 Jahre verlängerbar, nie mehr als 3 Jahre ab der Erstausstellung.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Die Visumpflicht für Kurzaufenthalte hängt von der Staatsangehörigkeit ab; Untertypen des Aufenthaltstitels können Beschränkungen nach Staatsangehörigkeit vorsehen. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Selbstständige entgeltliche Tätigkeit oder Geschäftsführer einer Wirtschaftseinheit; andere Arbeit im Unternehmen erfordert einen Beschäftigungstitel oder die Hungarian Card.

Familie

Der Familiennachzug ist möglich, sobald der Sponsor den Titel für Gast-Selbstständigkeit mindestens ein Jahr besessen hat.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Residence permit for guest self-employment · National Directorate-General for Aliens Policing (OIF) · geprüft am 2026-10-10
  2. Minimum wages, fostered workers minimum wage, guaranteed minimum wage (HUF 322,800 from 1 January 2026) · Hungarian Central Statistical Office (KSH) · geprüft am 2026-10-11
  3. Procedural fees · OIF · geprüft am 2026-10-10
  4. National residence card · OIF · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Guest Self-EmploymentVerlangt Einkommen von HUF 7.7M+ im Jahr ≈ $24k1 J., verlängerbar–
Startup Visa PortugalVerlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,2002 J., verlängerbar–
Unternehmervisum Spanien–3 J., verlängerbar–
Startup Visa ItalienVerlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k1 J., verlängerbar–
Genehmigung für Unternehmensinvestoren GriechenlandVerlangt eine Investition von €500k+ ≈ $559k5 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Guest Self-Employment nötig?

Einkommen von über HUF 7,747,200 im Jahr (≈ $23,700). Für eine eingetragene selbstständige antragstellende Person: jährliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit über dem 24-Fachen des Mindestlohns (24 x HUF 322,800 (≈ $990) ab dem 1. Eine Gebühr von EUR 110 (≈ $120). Verfahrensgebühr für einen Aufenthaltstitel und ein Einreisevisum bei Antragstellung bei einer diplomatischen Vertretung. Eine Gebühr von HUF 39,000 (≈ $120). Verfahrensgebühr für einen persönlich in Ungarn beantragten Aufenthaltstitel. Eine Gebühr von HUF 26,000 (≈ $80). Verfahrensgebühr für einen in Ungarn über die Plattform Enter Hungary beantragten Aufenthaltstitel und für Verlängerungen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Guest Self-Employment möglich?

Gültigkeit höchstens 1 Jahr, für denselben Zweck um bis zu 2 Jahre verlängerbar, nie mehr als 3 Jahre ab der Erstausstellung.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Guest Self-Employment?

Die Behörde hat 21 Tage Zeit zur Bearbeitung von Anträgen, ohne die Zeit zur Behebung fehlender Unterlagen.

Ist mit Guest Self-Employment Arbeit erlaubt?

Selbstständige entgeltliche Tätigkeit oder Geschäftsführer einer Wirtschaftseinheit; andere Arbeit im Unternehmen erfordert einen Beschäftigungstitel oder die Hungarian Card.

Können Familienangehörige mit Guest Self-Employment nachziehen?

Der Familiennachzug ist möglich, sobald der Sponsor den Titel für Gast-Selbstständigkeit mindestens ein Jahr besessen hat.

Wer kann Guest Self-Employment beantragen?

Die Visumpflicht für Kurzaufenthalte hängt von der Staatsangehörigkeit ab; Untertypen des Aufenthaltstitels können Beschränkungen nach Staatsangehörigkeit vorsehen. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Guest Self-Employment zum Daueraufenthalt in Ungarn?

Die Zeit mit Guest Self-Employment wird für den Daueraufenthalt in Ungarn nicht angerechnet.

Wie werden Inhaber von Guest Self-Employment in Ungarn besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Guest Self-Employment gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: In Ungarn ansässige natürliche Personen zahlen eine pauschale Einkommensteuer von 15% auf alle Einkünfte, die in Ungarn oder im Ausland erzielt werden; nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland steuerpflichtige Einkünfte (in der Regel außer Dividenden) sind in Ungarn befreit, und im Ausland auf Dividenden gezahlte Steuer ist von der Dividendensteuer von 15% abzugsfähig.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residence permit for guest self-employment · National Directorate-General for Aliens Policing (OIF) · geprüft am 2026-10-10
  2. Minimum wages, fostered workers minimum wage, guaranteed minimum wage (HUF 322,800 from 1 January 2026) · Hungarian Central Statistical Office (KSH) · geprüft am 2026-10-11
  3. Procedural fees · OIF · geprüft am 2026-10-10
  4. National residence card · OIF · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.