Ungarn · Unternehmen / Start-up
Ungarn Guest Self-Employment
Nötiges Einkommen: HUF 7.7M+ im Jahr ≈ $24k
Guest self-employment residence permit
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Guest Self-Employment ist eine Route (unternehmen / start-up) für Ungarn. Antragstellende benötigen ein Einkommen von HUF 7.7M+ im Jahr ≈ $24k. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- HUF 7.7M+ im Jahr ≈ $24k
- Behördengebühren
- €110 ≈ $120 · +2 weitere
- Bearbeitung
- Bis zu 21 Tage
- Erster Aufenthalt
- 1 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: 3 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen HUF 7.7M+/Jahr ≈ $24k; Entscheidung: bis zu 21 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€110 ≈ $120 · +2 weitere
- EUR 110 (≈ $120)Verfahrensgebühr für einen Aufenthaltstitel und ein Einreisevisum bei Antragstellung bei einer diplomatischen Vertretung.
- HUF 39,000 (≈ $120)Verfahrensgebühr für einen persönlich in Ungarn beantragten Aufenthaltstitel.
- HUF 26,000 (≈ $80)Verfahrensgebühr für einen in Ungarn über die Plattform Enter Hungary beantragten Aufenthaltstitel und für Verlängerungen.
Nachzuweisen, nicht ausgegebenHUF 7.7M+/Jahr ≈ $24k
- HUF 7,747,200 im Jahr (≈ $23,700)Für eine eingetragene selbstständige antragstellende Person: jährliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit über dem 24-Fachen des Mindestlohns (24 x HUF 322,800 (≈ $990) ab dem 1. Januar 2026 = HUF 7,747,200 (≈ $23,700)), nachgewiesen durch eine Bescheinigung der Steuerbehörde. Geschäftsführer qualifizieren sich stattdessen durch die Beschäftigung von fünf ungarischen oder freizügigkeitsberechtigten Beschäftigten oder dadurch, dass das Unternehmen ausreichend Einkommen erzielt.
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 3 Jahre
Die Verlängerung ist um bis zu 2 weitere Jahre möglich, nie über insgesamt 3 Jahre ab der Erstausstellung hinaus.
DaueraufenthaltZeit hier wird nicht angerechnet
Inhaber eines Titels für Gast-Selbstständigkeit können keine nationale Aufenthaltskarte erhalten.
BearbeitungBis zu 21 Tage
Die Behörde hat 21 Tage Zeit zur Bearbeitung von Anträgen, ohne die Zeit zur Behebung fehlender Unterlagen.
Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land
Bei einer ungarischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen; in Ungarn nur, wenn Sie visumfrei sind und erstmals beantragen, einen ablaufenden Titel besitzen oder einen Titel zur Arbeitsuche haben.
AnwesenheitsregelnMindestens 90 Tage
Zur Verlängerung müssen Sie in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen mindestens 90 Tage in Ungarn gelebt haben; zwischen 90 und 30 Tagen vor Ablauf beantragen.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 3 Jahre begrenzt
- Die Zeit auf dieser Route zählt nicht für den Daueraufenthalt
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann3
- Antragstellende sind Drittstaatsangehörige, die eine entgeltliche selbstständige Tätigkeit ausüben.
- Alternativ sind Antragstellende als Geschäftsführer einer Wirtschaftsorganisation tätig.
- Arbeit im Unternehmen über die Geschäftsführertätigkeit hinaus erfordert einen Titel zum Zweck der Beschäftigung oder eine Hungarian Card.
Was nachzuweisen ist1
- Das jährliche Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit übersteigt das 24-Fache des Mindestlohns, ab 2026 HUF (≈ $6) 7,747,200.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Ungarn die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
15% auf das Welteinkommen
In Ungarn ansässige natürliche Personen zahlen eine pauschale Einkommensteuer von 15% auf alle Einkünfte, die in Ungarn oder im Ausland erzielt werden; nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland steuerpflichtige Einkünfte (in der Regel außer Dividenden) sind in Ungarn befreit, und im Ausland auf Dividenden gezahlte Steuer ist von der Dividendensteuer von 15% abzugsfähig.
Alle Steuerregeln für Ungarn Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Für selbstständige entgeltliche Tätigkeit (Selbstständigkeit) oder Geschäftsführerrollen in einer ungarischen Wirtschaftsorganisation. 1
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Einkommen von über HUF 7,747,200 im Jahr (≈ $23,700) · Für eine eingetragene selbstständige antragstellende Person: jährliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit über dem 24-Fachen des Mindestlohns (24 x HUF 322,800 (≈ $990) ab dem 1. Januar 2026 = HUF 7,747,200 (≈ $23,700)), nachgewiesen durch eine Bescheinigung der Steuerbehörde. Geschäftsführer qualifizieren sich stattdessen durch die Beschäftigung von fünf ungarischen oder freizügigkeitsberechtigten Beschäftigten oder dadurch, dass das Unternehmen ausreichend Einkommen erzielt. 1 2
- Eine Gebühr von EUR 110 (≈ $120) · Verfahrensgebühr für einen Aufenthaltstitel und ein Einreisevisum bei Antragstellung bei einer diplomatischen Vertretung. 1 3
- Eine Gebühr von HUF 39,000 (≈ $120) · Verfahrensgebühr für einen persönlich in Ungarn beantragten Aufenthaltstitel. 1 3
- Eine Gebühr von HUF 26,000 (≈ $80) · Verfahrensgebühr für einen in Ungarn über die Plattform Enter Hungary beantragten Aufenthaltstitel und für Verlängerungen. 1 3
Anforderungen
- Antragstellende sind Drittstaatsangehörige, die eine entgeltliche selbstständige Tätigkeit ausüben. 1
- Alternativ sind Antragstellende als Geschäftsführer einer Wirtschaftsorganisation tätig. 1
- Arbeit im Unternehmen über die Geschäftsführertätigkeit hinaus erfordert einen Titel zum Zweck der Beschäftigung oder eine Hungarian Card. 1
- Das jährliche Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit übersteigt das 24-Fache des Mindestlohns, ab 2026 HUF (≈ $6) 7,747,200. 1 2
Aufenthalt
- Gültigkeit höchstens 1 Jahr, für denselben Zweck um bis zu 2 Jahre verlängerbar, nie mehr als 3 Jahre ab der Erstausstellung.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Die Visumpflicht für Kurzaufenthalte hängt von der Staatsangehörigkeit ab; Untertypen des Aufenthaltstitels können Beschränkungen nach Staatsangehörigkeit vorsehen. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Selbstständige entgeltliche Tätigkeit oder Geschäftsführer einer Wirtschaftseinheit; andere Arbeit im Unternehmen erfordert einen Beschäftigungstitel oder die Hungarian Card.
Familie
Der Familiennachzug ist möglich, sobald der Sponsor den Titel für Gast-Selbstständigkeit mindestens ein Jahr besessen hat.
Amtliche Quellen
- Residence permit for guest self-employment · National Directorate-General for Aliens Policing (OIF) · geprüft am 2026-10-10
- Minimum wages, fostered workers minimum wage, guaranteed minimum wage (HUF 322,800 from 1 January 2026) · Hungarian Central Statistical Office (KSH) · geprüft am 2026-10-11
- Procedural fees · OIF · geprüft am 2026-10-10
- National residence card · OIF · geprüft am 2026-10-10
Guest Self-Employment und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Guest Self-Employment | Verlangt Einkommen von HUF 7.7M+ im Jahr ≈ $24k | 1 J., verlängerbar | – |
| Startup Visa Portugal | Verlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,200 | 2 J., verlängerbar | – |
| Unternehmervisum Spanien | – | 3 J., verlängerbar | – |
| Startup Visa Italien | Verlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k | 1 J., verlängerbar | – |
| Genehmigung für Unternehmensinvestoren Griechenland | Verlangt eine Investition von €500k+ ≈ $559k | 5 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Guest Self-Employment nötig?
Einkommen von über HUF 7,747,200 im Jahr (≈ $23,700). Für eine eingetragene selbstständige antragstellende Person: jährliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit über dem 24-Fachen des Mindestlohns (24 x HUF 322,800 (≈ $990) ab dem 1. Eine Gebühr von EUR 110 (≈ $120). Verfahrensgebühr für einen Aufenthaltstitel und ein Einreisevisum bei Antragstellung bei einer diplomatischen Vertretung. Eine Gebühr von HUF 39,000 (≈ $120). Verfahrensgebühr für einen persönlich in Ungarn beantragten Aufenthaltstitel. Eine Gebühr von HUF 26,000 (≈ $80). Verfahrensgebühr für einen in Ungarn über die Plattform Enter Hungary beantragten Aufenthaltstitel und für Verlängerungen.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Guest Self-Employment möglich?
Gültigkeit höchstens 1 Jahr, für denselben Zweck um bis zu 2 Jahre verlängerbar, nie mehr als 3 Jahre ab der Erstausstellung.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Guest Self-Employment?
Die Behörde hat 21 Tage Zeit zur Bearbeitung von Anträgen, ohne die Zeit zur Behebung fehlender Unterlagen.
Ist mit Guest Self-Employment Arbeit erlaubt?
Selbstständige entgeltliche Tätigkeit oder Geschäftsführer einer Wirtschaftseinheit; andere Arbeit im Unternehmen erfordert einen Beschäftigungstitel oder die Hungarian Card.
Können Familienangehörige mit Guest Self-Employment nachziehen?
Der Familiennachzug ist möglich, sobald der Sponsor den Titel für Gast-Selbstständigkeit mindestens ein Jahr besessen hat.
Wer kann Guest Self-Employment beantragen?
Die Visumpflicht für Kurzaufenthalte hängt von der Staatsangehörigkeit ab; Untertypen des Aufenthaltstitels können Beschränkungen nach Staatsangehörigkeit vorsehen. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Guest Self-Employment zum Daueraufenthalt in Ungarn?
Die Zeit mit Guest Self-Employment wird für den Daueraufenthalt in Ungarn nicht angerechnet.
Wie werden Inhaber von Guest Self-Employment in Ungarn besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Guest Self-Employment gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: In Ungarn ansässige natürliche Personen zahlen eine pauschale Einkommensteuer von 15% auf alle Einkünfte, die in Ungarn oder im Ausland erzielt werden; nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland steuerpflichtige Einkünfte (in der Regel außer Dividenden) sind in Ungarn befreit, und im Ausland auf Dividenden gezahlte Steuer ist von der Dividendensteuer von 15% abzugsfähig.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Residence permit for guest self-employment · National Directorate-General for Aliens Policing (OIF) · geprüft am 2026-10-10
- Minimum wages, fostered workers minimum wage, guaranteed minimum wage (HUF 322,800 from 1 January 2026) · Hungarian Central Statistical Office (KSH) · geprüft am 2026-10-11
- Procedural fees · OIF · geprüft am 2026-10-10
- National residence card · OIF · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.