Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Frankreich · Arbeit

Frankreich Arbeitssuche nach dem Abschluss

Nötiges Einkommen: €2,801+ im Monat ≈ $3,130

Residence card or VLS-TS "recherche d'emploi / création d'entreprise" (graduate job search)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Arbeitssuche nach dem Abschluss ist eine Route (arbeit) für Frankreich. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €2,801+ im Monat ≈ $3,130. Aufenthalt: 1 J.. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€2,801+ im Monat ≈ $3,130
Behördengebühren
€150 ≈ $170 · €100 ≈ $110
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühren insgesamt €250 ≈ $280 (2 Gebühren); nachzuweisendes Einkommen €2,801+/Monat ≈ $3,130. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€150 ≈ $170 · €100 ≈ $110
  • EUR 150 (≈ $170)Kartengebühr bei Antragstellung in Frankreich: EUR100 (≈ $110) Steuer plus EUR50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen.
  • EUR 100 (≈ $110)Steuer, die bei der Bestätigung des VLS-TS nach der Ankunft zusätzlich zur Visumgebühr gezahlt wird, für Antragsteller, die Frankreich nach dem Abschluss verlassen haben.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€2,801+/Monat ≈ $3,130
  • EUR 2,800.53 im Monat (≈ $3,130)Erforderliche monatliche Bruttovergütung für eine während der Karte aufgenommene Beschäftigung, die mit dem Studium zusammenhängen muss.
VerlängerungHöchstens 1 Jahr, keine Verlängerung

Die Karte oder das VLS-TS ist 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden; am Ende können Sie eine Arbeits- oder Unternehmenskarte beantragen, wenn Sie eine Stelle gefunden oder ein Unternehmen gegründet haben.

Service-Public.gouv.fr

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Absolventen, die in Frankreich leben, beantragen bei der Präfektur; wer ins Ausland zurückgekehrt ist, beantragt das VLS-TS aus dem Ausland.

Service-Public.gouv.fr

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar: höchstens 1 Jahr insgesamt
  • Erfordert früheren Aufenthalt oder einen bestehenden Status in Frankreich
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz oder Pässe aus Algerien

Wer beantragen kann4

  • Der Antragsteller ist ein nicht europäischer Staatsangehöriger (algerische Studierende sind ausgeschlossen).
  • Antragsteller in Frankreich besitzen eine Studierendenkarte oder eine Karte eines Studierendenmobilitätsprogramms.
  • Eine französische Berufslizenz, ein spezialisierter Master, Master of Science oder ein anderer Abschluss mindestens auf Master-Niveau, in den letzten 12 Monaten erworben.
  • Antragsteller, die Frankreich nach dem Abschluss verlassen haben, können innerhalb von 4 Jahren nach dem Diplom für ein VLS-TS beantragen.

Was nachzuweisen ist1

  • Die Beschäftigung während der Karte muss mit dem Studium zusammenhängen und mehr als EUR2,800.53 (≈ $3,130) brutto pro Monat zahlen.

Unterlagen2

  • Nachweis der Krankenversicherung, Reisepass, Fotos und die unterzeichnete Verpflichtung zur Achtung der Grundsätze der Republik.
  • Nachweis eines Projekts zur Unternehmensgründung im Zusammenhang mit dem Studienfach, wenn dies das Ziel ist.

Schritte2

  1. In Frankreich beantragen Sie bei der Präfektur in den 2 Monaten, bevor die Studierendenkarte endet.
  2. Beantragen Sie das VLS-TS aus dem Ausland und bestätigen Sie es dann bei der Ankunft.

Nach der Ankunft2

  • Die Karte gilt 1 Jahr und kann nicht verlängert werden.
  • Am Ende können Arbeitnehmer zu einer Angestelltenkarte mit EUR2,800.53 (≈ $3,130) brutto pro Monat oder mehr wechseln oder zu einer Talentkarte für höhere Vergütung.

Wie Frankreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 1 Jahr

Steuerliche Ansässigkeit

Regeln zum steuerlichen Wohnsitz in Art. 4 B CGI.

Einkommensteuer

Progressiver Tarif je Anteil des Familienquotienten: 0% bis EUR11,600, (≈ $13,000) 11% bis EUR29,579, (≈ $33,000) 30% bis EUR84,577, (≈ $94,500) 41% bis EUR181,917 (≈ $203,000) und darüber 45%, festgelegt durch das Finanzgesetz 2026-103 vom 19. Februar 2026.

Alle Steuerregeln für Frankreich Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Einjährige nicht verlängerbare Karte für Absolventen eines französischen Abschlusses auf Master-Niveau oder einer Berufslizenz, um eine Stelle zu suchen oder ein mit dem Studium verbundenes Unternehmen zu gründen; eine während der Karte aufgenommene Beschäftigung muss mehr als EUR2,800.53 (≈ $3,130) brutto pro Monat zahlen. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von über EUR 2,800.53 im Monat (≈ $3,130) · Erforderliche monatliche Bruttovergütung für eine während der Karte aufgenommene Beschäftigung, die mit dem Studium zusammenhängen muss. 1
  • Eine Gebühr von EUR 150 (≈ $170) · Kartengebühr bei Antragstellung in Frankreich: EUR100 (≈ $110) Steuer plus EUR50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen. 1
  • Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110) · Steuer, die bei der Bestätigung des VLS-TS nach der Ankunft zusätzlich zur Visumgebühr gezahlt wird, für Antragsteller, die Frankreich nach dem Abschluss verlassen haben. 1

Anforderungen

  • Der Antragsteller ist ein nicht europäischer Staatsangehöriger (algerische Studierende sind ausgeschlossen). 1
  • Antragsteller in Frankreich besitzen eine Studierendenkarte oder eine Karte eines Studierendenmobilitätsprogramms. 1
  • Eine französische Berufslizenz, ein spezialisierter Master, Master of Science oder ein anderer Abschluss mindestens auf Master-Niveau, in den letzten 12 Monaten erworben. 1
  • Antragsteller, die Frankreich nach dem Abschluss verlassen haben, können innerhalb von 4 Jahren nach dem Diplom für ein VLS-TS beantragen. 1
  • Die Beschäftigung während der Karte muss mit dem Studium zusammenhängen und mehr als EUR2,800.53 (≈ $3,130) brutto pro Monat zahlen. 1
  • Nachweis der Krankenversicherung, Reisepass, Fotos und die unterzeichnete Verpflichtung zur Achtung der Grundsätze der Republik. 1
  • Nachweis eines Projekts zur Unternehmensgründung im Zusammenhang mit dem Studienfach, wenn dies das Ziel ist. 1
  • In Frankreich beantragen Sie bei der Präfektur in den 2 Monaten, bevor die Studierendenkarte endet. 1
  • Beantragen Sie das VLS-TS aus dem Ausland und bestätigen Sie es dann bei der Ankunft. 1
  • Die Karte gilt 1 Jahr und kann nicht verlängert werden. 1
  • Am Ende können Arbeitnehmer zu einer Angestelltenkarte mit EUR2,800.53 (≈ $3,130) brutto pro Monat oder mehr wechseln oder zu einer Talentkarte für höhere Vergütung. 1

Aufenthalt

  • Karte oder VLS-TS 1 Jahr gültig; nicht verlängerbar.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Laut Quelle nicht verlängerbar.

Staatsangehörigkeit

Nicht europäische Staatsangehörige; algerische Staatsangehörige sind ausgeschlossen. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Mit dem Studium zusammenhängende Beschäftigung mit mehr als EUR2,800.53 (≈ $3,130) brutto pro Monat; die Obergrenze von 60% der Arbeitszeit für Studierende gilt nicht.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Carte de séjour ou VLS-TS "recherche d'emploi/création d'entreprise" · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Arbeitssuche nach dem AbschlussVerlangt Einkommen von €2,801+ im Monat ≈ $3,1301 J.–
Genehmigung für konzerninterne VersetzungVerlangt Einkommen von €1,867+ im Monat ≈ $2,0903 J.–
Aufenthaltskarte für Angestellte–1 J., verlängerbar–
Karte für Saisonarbeitskräfte–3 J., verlängerbar–
Talent · UnternehmensverantwortlicherVerlangt Einkommen von €67k+ im Jahr ≈ $75k4 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Arbeitssuche nach dem Abschluss nötig?

Einkommen von über EUR 2,800.53 im Monat (≈ $3,130). Erforderliche monatliche Bruttovergütung für eine während der Karte aufgenommene Beschäftigung, die mit dem Studium zusammenhängen muss. Eine Gebühr von EUR 150 (≈ $170). Kartengebühr bei Antragstellung in Frankreich: EUR100 (≈ $110) Steuer plus EUR50 (≈ $56) Stempelgebühr, mit Steuermarken zu zahlen. Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110). Steuer, die bei der Bestätigung des VLS-TS nach der Ankunft zusätzlich zur Visumgebühr gezahlt wird, für Antragsteller, die Frankreich nach dem Abschluss verlassen haben.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Arbeitssuche nach dem Abschluss möglich?

Karte oder VLS-TS 1 Jahr gültig; nicht verlängerbar.

Ist mit Arbeitssuche nach dem Abschluss Arbeit erlaubt?

Mit dem Studium zusammenhängende Beschäftigung mit mehr als EUR2,800.53 (≈ $3,130) brutto pro Monat; die Obergrenze von 60% der Arbeitszeit für Studierende gilt nicht.

Wer kann Arbeitssuche nach dem Abschluss beantragen?

Nicht europäische Staatsangehörige; algerische Staatsangehörige sind ausgeschlossen. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Algerien, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Carte de séjour ou VLS-TS "recherche d'emploi/création d'entreprise" · Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.