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Malta · Ehegattenvisa

Malta Ehepartner einer ansässigen Person

Erster Aufenthalt: 1 J.

Family reunification residence permit for the spouse of a third-country resident (S.L. 217.06)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Malta. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€50 ≈ $56
Bearbeitung
Bis zu 270 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.
Behördengebühren€50 ≈ $56
  • EUR 50 (≈ $56)Antragsgebühr pro Familienmitglied, mit dem Antrag online zu zahlen.
VerlängerungVerlängerbar

Der erste Titel gilt normalerweise 1 Jahr und wird jährlich verlängert, solange der Sponsor die Bedingungen erfüllt.

Identita

DaueraufenthaltAllgemeine Regel: 5 Jahre Aufenthalt

Drittstaatsangehörige, die seit 5 Jahren oder mehr rechtmäßig und ununterbrochen in Malta leben, können den langfristigen Aufenthalt beantragen, mit stabilen Mitteln, Unterkunft und Integrationsmaßnahmen.

Identità, Government of Malta

BearbeitungBis zu 270 Tage

Das Gesetz erlaubt bis zu 9 Monate für eine Entscheidung.

Identita

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
  • Nur ab 21 Jahren

Wer beantragen kann4

  • Der Sponsor besitzt einen gültigen maltesischen Aufenthaltstitel mit mindestens einem Jahr Gültigkeit.
  • Der Sponsor hat bei der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Malta gelebt.
  • Der Ehegatte ist mindestens 21, lebt in einer monogamen Ehe und befindet sich bei Antragstellung außerhalb Maltas.
  • Die Familie hat eine angemessene Unterkunft und eine Krankenversicherung von mindestens EUR100,000 (≈ $112,000) pro Familienmitglied.

Was nachzuweisen ist2

  • Das Brutto-Grundeinkommen des Sponsors beträgt mindestens den durchschnittlichen Bruttojahreslohn in Malta plus 20% für jeden einbezogenen Angehörigen.
  • Es wird nur das Einkommen eines Sponsors bewertet, und Boni, Zulagen, Überstunden und Teilzeiteinkommen zählen nicht.

Unterlagen2

  • Anschreiben, Aufenthaltstitel des Sponsors, Heiratsurkunde mit Apostille und Reisepasskopien.
  • Architektenbescheinigung, registrierter Mietvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Verträge.

Schritte3

  1. Der Sponsor reicht das Formular G.01 für jedes Familienmitglied online über das Expatriates-Portal ein.
  2. Nach der vorläufigen Genehmigung (approval in principle) beantragen visumpflichtige Ehegatten ein nationales Visum D.
  3. Beim Termin für die biometrischen Daten findet eine Gesundheitsuntersuchung statt.

Nach der Ankunft1

  • Der erste Titel gilt ein Jahr und wird jährlich verlängert, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.

Wie Malta die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit für die allgemeinen Sätze und die Überweisungsbesteuerung richtet sich nach Ansässigkeit und Domizil in Malta nach dem Income Tax Act.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Überweisungsbasis (Non-Dom)

Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Malta Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Die Familie hat eine angemessene Unterkunft und eine Krankenversicherung von mindestens EUR100,000 (≈ $112,000) pro Familienmitglied

  • Unterkunft

    Die Familie hat eine angemessene Unterkunft und eine Krankenversicherung von mindestens EUR100,000 (≈ $112,000) pro Familienmitglied

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Anschreiben, Aufenthaltstitel des Sponsors, Heiratsurkunde mit Apostille und Reisepasskopien

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehegatten eines Nicht-EU-Staatsangehörigen, der seit zwei Jahren rechtmäßig in Malta lebt. Er gibt einen einjährigen Aufenthaltstitel, der jährlich verlängerbar ist, solange der Sponsor die Bedingungen weiterhin erfüllt. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 50 (≈ $56) · Antragsgebühr pro Familienmitglied, mit dem Antrag online zu zahlen. 1

Anforderungen

  • Der Sponsor besitzt einen gültigen maltesischen Aufenthaltstitel mit mindestens einem Jahr Gültigkeit. 1
  • Der Sponsor hat bei der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Malta gelebt. 1
  • Der Ehegatte ist mindestens 21, lebt in einer monogamen Ehe und befindet sich bei Antragstellung außerhalb Maltas. 1
  • Die Familie hat eine angemessene Unterkunft und eine Krankenversicherung von mindestens EUR100,000 (≈ $112,000) pro Familienmitglied. 1
  • Das Brutto-Grundeinkommen des Sponsors beträgt mindestens den durchschnittlichen Bruttojahreslohn in Malta plus 20% für jeden einbezogenen Angehörigen. 1 2
  • Es wird nur das Einkommen eines Sponsors bewertet, und Boni, Zulagen, Überstunden und Teilzeiteinkommen zählen nicht. 1
  • Anschreiben, Aufenthaltstitel des Sponsors, Heiratsurkunde mit Apostille und Reisepasskopien. 1
  • Architektenbescheinigung, registrierter Mietvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Verträge. 1
  • Der Sponsor reicht das Formular G.01 für jedes Familienmitglied online über das Expatriates-Portal ein. 1
  • Nach der vorläufigen Genehmigung (approval in principle) beantragen visumpflichtige Ehegatten ein nationales Visum D. 1
  • Beim Termin für die biometrischen Daten findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. 1
  • Der erste Titel gilt ein Jahr und wird jährlich verlängert, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind. 1

Aufenthalt

  • Der erste Titel gilt normalerweise 1 Jahr; jährliche Verlängerung (Formular G.02). Das Gesetz erlaubt bis zu 9 Monate für eine Entscheidung, und Standardanträge werden in der Regel in etwa 60 Tagen entschieden.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Ein Titel zum Familiennachzug gibt für sich allein kein Recht zu arbeiten.

Familie

Unverheiratete minderjährige Kinder können nachgeholt werden; Eltern und erwachsene Kinder sind nur von der gesonderten Family Members Policy erfasst.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Expatriates FAQs: family reunification (S.L. 217.06) and Family Members Policy · Identita (Expatriates Unit, Malta) · geprüft am 2026-10-11
  2. Family Reunification Regulations (S.L. 217.06) · Government of Malta (legislation.mt) · geprüft am 2026-10-11
  3. Long-term residence (non-employment permits) · Identità, Government of Malta · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen Person–1 J., verlängerbarNein
Ehepartner eines Staatsbürgers––Eingeschränkt
Ehepartner einer ansässigen Person (Richtlinie)Verlangt Einkommen ab €19k im Jahr ≈ $21k––
Partner eines Staatsbürgers–1 J., verlängerbarJa
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Eine Gebühr von EUR 50 (≈ $56). Antragsgebühr pro Familienmitglied, mit dem Antrag online zu zahlen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Der erste Titel gilt normalerweise 1 Jahr; jährliche Verlängerung (Formular G.02).

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer ansässigen Person?

Das Gesetz erlaubt bis zu 9 Monate für eine Entscheidung.

Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?

Nein. Ein Titel zum Familiennachzug gibt für sich allein kein Recht zu arbeiten.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Unverheiratete minderjährige Kinder können nachgeholt werden; Eltern und erwachsene Kinder sind nur von der gesonderten Family Members Policy erfasst.

Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Malta?

Die allgemeine Regel für den Daueraufenthalt in Malta lautet 5 Jahre Aufenthalt.

Gibt es für Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Malta eine Steuererleichterung?

Malta: nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert - Einkünfte aus ausländischen Quellen werden nur besteuert, wenn sie in Malta bezogen werden: Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Malta: nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert - Einkünfte aus ausländischen Quellen werden nur besteuert, wenn sie in Malta bezogen werden

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Überweisungsbasis (Non-Dom)
Details
  • Auf: Außerhalb Maltas entstehende und in Malta bezogene Einkünfte (Überweisungsbesteuerung, remittance basis)
  • Wer: In Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht in Malta domiziliert (Einkommensteuergesetz, Vorbehalt (i) und

Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert.

Besteuert wird

Außerhalb Maltas entstehende und in Malta bezogene Einkünfte (Überweisungsbesteuerung, remittance basis), plus alle Einkünfte aus maltesischen Quellen und maltesische Kapitalgewinne;.

Für wen es gilt

  • In Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht in Malta domiziliert (Einkommensteuergesetz, Vorbehalt (i) und (ii)).
  • Personen, die nach Artikel 56(11) mit 15 Cent pro Euro besteuert werden, werden nur mit Einkünften und Kapitalgewinnen aus maltesischen Quellen und mit in Malta bezogenen Einkünften aus ausländischen Quellen besteuert.

Ausschlüsse

  • Einkünfte aus maltesischen Quellen und maltesische Kapitalgewinne sind voll steuerpflichtig.
  • Einkünfte aus ausländischen Quellen, die in Malta bezogen werden (einschließlich überwiesener Einkünfte aus ausländischen Quellen), werden besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Der Status hängt von gewöhnlicher Ansässigkeit und Domizil nach maltesischem Steuerrecht ab; der Visumstatus ist nicht maßgeblich.

Visa

Unabhängig vom Aufenthaltstitel.

Weitere Steuern

Sozialversicherungsbeiträge und Mehrwertsteuer sind gesondert zu betrachten; die Einkommensregeln für den Nomad Residence Permit stehen in einem eigenen Datensatz.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Expatriates FAQs: family reunification (S.L. 217.06) and Family Members Policy · Identita (Expatriates Unit, Malta) · geprüft am 2026-10-11
  2. Family Reunification Regulations (S.L. 217.06) · Government of Malta (legislation.mt) · geprüft am 2026-10-11
  3. Long-term residence (non-employment permits) · Identità, Government of Malta · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.