Malta · Investition
Malta Family-Office-Aufenthalt
Erster Aufenthalt: 3 J.
Residency for Family Offices (three-year renewable permit)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Family-Office-Aufenthalt ist eine Route (investition) für Malta. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Erster Aufenthalt
- 3 J.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Titel werden für drei Jahre erteilt und sind verlängerbar.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger.
- Antragstellende sind wirtschaftlich Berechtigte oder leitende Beschäftigte einer MFSA-zugelassenen Einheit innerhalb einer Family-Office-Struktur.
Schritte1
- Es gelten Sorgfaltsprüfungen sowie Prüfungen der Eignung und Zuverlässigkeit (fitness and properness).
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Malta die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 3 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
Die Ansässigkeit für die allgemeinen Sätze und die Überweisungsbesteuerung richtet sich nach Ansässigkeit und Domizil in Malta nach dem Income Tax Act.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Überweisungsbasis (Non-Dom)
Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert.
- Sonderregelung
Nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert · Steuererleichterung
Alle Steuerregeln für Malta Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Aufenthaltstitel für wirtschaftlich Berechtigte (ultimate beneficial owners) und leitende Beschäftigte von MFSA-zugelassenen Family-Office-Einheiten. 1
Anforderungen
- Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger. 1
- Antragstellende sind wirtschaftlich Berechtigte oder leitende Beschäftigte einer MFSA-zugelassenen Einheit innerhalb einer Family-Office-Struktur. 1
- Es gelten Sorgfaltsprüfungen sowie Prüfungen der Eignung und Zuverlässigkeit (fitness and properness). 1
Aufenthalt
- Dreijährige verlängerbare Aufenthaltstitel.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 36 Monate.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Recht, in Malta zu leben und zu arbeiten.
Familie
Angehörige eingeschlossen.
Amtliche Quellen
- Residency for Family Offices · Residency Malta Agency · geprüft am 2026-10-10
Family-Office-Aufenthalt und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Family-Office-Aufenthalt | – | 3 J., verlängerbar | – |
| MPRP · Immobilienkauf | Verlangt eine Investition von €97k ≈ $108k | 5 J., verlängerbar | – |
| MPRP · Immobilienmiete | Verlangt eine Investition von €97k ≈ $108k | 5 J., verlängerbar | – |
| Golden Visa · €250k Kunst Portugal | Verlangt eine Investition von €250k+ ≈ $279k | 2 J., verlängerbar | – |
| D5 · Immobilie über $150k Georgien | Verlangt Vermögen von $150k+ | 1 J., verlängerbar | Nein |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Family-Office-Aufenthalt möglich?
Dreijährige verlängerbare Aufenthaltstitel.
Ist mit Family-Office-Aufenthalt Arbeit erlaubt?
Recht, in Malta zu leben und zu arbeiten.
Können Familienangehörige mit Family-Office-Aufenthalt nachziehen?
Angehörige eingeschlossen.
Wer kann Family-Office-Aufenthalt beantragen?
Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Gibt es für Inhaber von Family-Office-Aufenthalt in Malta eine Steuererleichterung?
Malta: nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert - Einkünfte aus ausländischen Quellen werden nur besteuert, wenn sie in Malta bezogen werden: Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Malta: nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert - Einkünfte aus ausländischen Quellen werden nur besteuert, wenn sie in Malta bezogen werden
Steuererleichterung
Details
- Auf: Außerhalb Maltas entstehende und in Malta bezogene Einkünfte (Überweisungsbesteuerung, remittance basis)
- Wer: In Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht in Malta domiziliert (Einkommensteuergesetz, Vorbehalt (i) und
Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert.
Besteuert wird
Außerhalb Maltas entstehende und in Malta bezogene Einkünfte (Überweisungsbesteuerung, remittance basis), plus alle Einkünfte aus maltesischen Quellen und maltesische Kapitalgewinne;.
Für wen es gilt
- In Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht in Malta domiziliert (Einkommensteuergesetz, Vorbehalt (i) und (ii)).
- Personen, die nach Artikel 56(11) mit 15 Cent pro Euro besteuert werden, werden nur mit Einkünften und Kapitalgewinnen aus maltesischen Quellen und mit in Malta bezogenen Einkünften aus ausländischen Quellen besteuert.
Ausschlüsse
- Einkünfte aus maltesischen Quellen und maltesische Kapitalgewinne sind voll steuerpflichtig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen, die in Malta bezogen werden (einschließlich überwiesener Einkünfte aus ausländischen Quellen), werden besteuert.
Steuerliche Ansässigkeit
Der Status hängt von gewöhnlicher Ansässigkeit und Domizil nach maltesischem Steuerrecht ab; der Visumstatus ist nicht maßgeblich.
Visa
Unabhängig vom Aufenthaltstitel.
Weitere Steuern
Sozialversicherungsbeiträge und Mehrwertsteuer sind gesondert zu betrachten; die Einkommensregeln für den Nomad Residence Permit stehen in einem eigenen Datensatz.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehr in Malta
Investorenvisa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Residency for Family Offices · Residency Malta Agency · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.