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Steuern in Malta

Steuerlicher Wohnsitz: Mindestens 90 Tage in pro Jahr, im Durchschnitt über einen beliebigen Zeitraum von fünf Jahren. 5 Sonderregime für Neuzugezogene: Einkommensteuerregeln für genehmigte Arbeit beim Nomad Residence Permit, Nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert, Malta Global Residence Programme: 15% auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen, mindestens EUR 15,000 pro Jahr, 15% auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen, Mindeststeuer EUR 7,500 pro Jahr und Malta Highly Skilled Individuals Rules 2026: pauschale Steuer von 15% auf qualifizierende Einkünfte aus Beschäftigung.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Einkommensteuerregeln für genehmigte Arbeit beim Nomad Residence Permit

10% Steuer

Details

Qualifizierte Titelinhaber zahlen nach den ersten 12 Monaten 10% auf Einkünfte aus genehmigter Remote-Arbeit, mit einer gesetzlichen Option, dass die Steuer früher beginnt; andere Einkünfte folgen den allgemeinen Regeln. 1 2 3

Besteuert wird

Einkünfte aus genehmigter Remote-Arbeit nach den Nomad Residence Permit Income Tax Rules (Beschäftigung oder selbstständige Leistungen für qualifizierte nichtmaltesische Vertragspartner). Alle anderen Einkünfte werden nach den allgemeinen maltesischen Einkommensteuerbestimmungen besteuert.

Für wen es gilt

  • Einen gültigen Nomad Residence Permit besitzen und gesetzlich definierte „genehmigte Arbeit“ (authorised work) aus der Ferne mithilfe von Telekommunikationstechnik ausführen.
  • Bei Beschäftigung darf der Arbeitgeber nicht in Malta ansässig sein und in Malta keine Geschäftstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung ausüben. Bei selbstständiger Tätigkeit darf der Kunde nicht in Malta ansässig sein oder dort über eine feste Einrichtung geschäftlich tätig sein.
  • Der anfängliche abgabenfreie Zeitraum von 12 Monaten läuft ab dem späteren Datum aus Ausstellungsdatum des Titels oder 1. Januar 2024. Eine bis zum 31. Januar nach dem Bezugsjahr eingereichte schriftliche Erklärung kann Einkünfte früher steuerpflichtig machen, wenn der Aufenthalt im ersten Jahr nicht nur gelegentlich ist.
  • Ein zufriedenstellender amtlicher schriftlicher Nachweis über mindestens 10% ausländische Steuer auf Einkünfte aus genehmigter Arbeit, der Residency Malta bis zum 31. März nach dem Bezugsjahr übermittelt wird, kann für dieses Jahr die Pflicht zur maltesischen Steuererklärung entfallen lassen, sofern keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte/Gewinne erklärt werden müssen.

Ausschlüsse

  • Nach dem abgabenfreien Zeitraum unterliegen nur Einkünfte aus genehmigter Arbeit dem Satz von 10%. Andere Einkünfte folgen den allgemeinen Bestimmungen des Income Tax Act.
  • Arbeit für einen örtlichen maltesischen Arbeitgeber/Kunden liegt außerhalb der genehmigten Arbeit und kann eine allgemeine progressive Besteuerung und Folgen für den Titel nach sich ziehen.
  • Ein Nachweis über weniger als 10% ausländische Steuer befreit nicht von einer maltesischen Steuererklärung; die Anrechnung ausländischer Steuer erfordert dann eine gültige maltesische Steuererklärung mit Nachweis.
  • Ein Titel oder die automatische Steuerregistrierung ist keine steuerliche Ansässigkeit. Mehrwertsteuer, Sozialbeiträge und Pflichten nach Abkommen oder im Heimatland sind gesondert zu betrachten.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Steuerregistrierung kann nach Ausstellung einer Nomad Residence Card nach Rule 4(1) erfolgen, aber die MTCA-Leitlinie vom 12. März 2026 besagt, dass die Annahme als Nomade keine maltesische steuerliche Ansässigkeit gewährt. Aufenthaltsgenehmigung, Registrierung und Ansässigkeitsbescheinigung sind voneinander zu unterscheiden.

Visa

Die Steuerregeln sind an qualifizierende genehmigte Arbeit mit einem gültigen Nomad Residence Permit geknüpft, aber der Besitz des Titels allein genügt nicht.

Weitere Steuern

Berechtigte Antragstellende unterliegen keinen Zahlungen im Final Settlement System, solange sie weiter bei einem qualifizierenden nichtansässigen Arbeitgeber tätig sind. Einkommensteuererklärungen und -zahlungen, andere Einkünfte, Sozialbeiträge, Mehrwertsteuer und Pflichten im Heimatland oder nach Abkommen sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Malta: nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert - Einkünfte aus ausländischen Quellen werden nur besteuert, wenn sie in Malta bezogen werden

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Überweisungsbasis (Non-Dom)
Details
  • Auf: Außerhalb Maltas entstehende und in Malta bezogene Einkünfte (Überweisungsbesteuerung, remittance basis)
  • Wer: In Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht in Malta domiziliert (Einkommensteuergesetz, Vorbehalt (i) und

Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert. 4 5

Besteuert wird

Außerhalb Maltas entstehende und in Malta bezogene Einkünfte (Überweisungsbesteuerung, remittance basis), plus alle Einkünfte aus maltesischen Quellen und maltesische Kapitalgewinne;.

Für wen es gilt

  • In Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht in Malta domiziliert (Einkommensteuergesetz, Vorbehalt (i) und (ii)).
  • Personen, die nach Artikel 56(11) mit 15 Cent pro Euro besteuert werden, werden nur mit Einkünften und Kapitalgewinnen aus maltesischen Quellen und mit in Malta bezogenen Einkünften aus ausländischen Quellen besteuert.

Ausschlüsse

  • Einkünfte aus maltesischen Quellen und maltesische Kapitalgewinne sind voll steuerpflichtig.
  • Einkünfte aus ausländischen Quellen, die in Malta bezogen werden (einschließlich überwiesener Einkünfte aus ausländischen Quellen), werden besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Der Status hängt von gewöhnlicher Ansässigkeit und Domizil nach maltesischem Steuerrecht ab; der Visumstatus ist nicht maßgeblich.

Visa

Unabhängig vom Aufenthaltstitel.

Weitere Steuern

Sozialversicherungsbeiträge und Mehrwertsteuer sind gesondert zu betrachten; die Einkommensregeln für den Nomad Residence Permit stehen in einem eigenen Datensatz.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Malta Global Residence Programme: 15% auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen, mindestens EUR 15,000 pro Jahr

15% Steuer

Einkünfte aus ausländischen Quellen: 15% auf in Malta empfangenes Einkommen aus ausländischen Quellen
Details
  • Grenze: €15k/Jahr ≈ $17k

Begünstigte des Global Residence Programme zahlen 15% auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen, mit einer Mindeststeuer von EUR 15,000 (≈ $16,800) pro Jahr für den Begünstigten, den Ehegatten und qualifizierende Kinder; andere Einkünfte, einschließlich Einkünften aus maltesischen Quellen, werden mit 35% besteuert. Eine qualifizierende Immobilie muss im Eigentum stehen (EUR 275,000, (≈ $307,000) oder EUR 220,000 (≈ $246,000) im Süden Maltas oder auf Gozo) oder gemietet sein (EUR 9,600 (≈ $10,700) oder EUR 8,750 (≈ $9,770) im Jahr). 7

Besteuert wird

Im Vorjahr außerhalb Maltas entstandene Einkünfte, die der Begünstigte, der Ehegatte und die von den Regeln erfassten unterhaltsberechtigten Kinder in Malta beziehen, mit 15% bei einem Minimum von EUR 15,000 (≈ $16,800). Nicht mit 15% besteuerte Einkünfte, einschließlich Einkünften aus maltesischen Quellen, werden mit 35% als gesonderte Einkünfte besteuert.

Für wen es gilt

  • Antragstellende sind keine EU-Staatsangehörigen und keine Staatsangehörigen Islands, Norwegens, Liechtensteins oder der Schweiz.
  • Besitzt maltesische Immobilien im Wert von mindestens EUR 275,000 (≈ $307,000) (EUR 220,000 (≈ $246,000) im Süden Maltas oder auf Gozo) oder mietet eine Immobilie für nicht weniger als EUR 9,600 (≈ $10,700) im Jahr (EUR 8,750 (≈ $9,770) im Süden oder auf Gozo) mit einem Mietvertrag von mindestens 12 Monaten.
  • Verfügt über stabile und regelmäßige Mittel und eine Krankenversicherung, die Malta abdeckt, und verständigt sich in einer Amtssprache Maltas; beantragt über einen zugelassenen eingetragenen Bevollmächtigten.
  • Die Mindeststeuer ist bis zum 30. April des Jahres vor dem Veranlagungsjahr zu zahlen, in voller Höhe im Jahr der Gewährung des Status und im Jahr seines Endes, und ist nicht erstattungsfähig.

Ausschlüsse

  • Ein Begünstigter, der langfristig aufenthaltsberechtigt wird, ist mit Einkünften aus Malta oder anderswo steuerpflichtig, gleich ob in Malta bezogen oder nicht, zu den allgemeinen Sätzen nach Artikel 56.
  • Eine Entlastung bei Doppelbesteuerung kann nach Artikel 74(a) und (b) des Income Tax Act beansprucht werden.

Grenzen

  • EUR 15,000 im Jahr (≈ $16,800) · Jährliche Mindeststeuer auf außerhalb Maltas entstehende Einkünfte
  • EUR 275,000 (≈ $307,000) · Mindestwert der Immobilie im Eigentum (EUR 220,000 (≈ $246,000) im Süden Maltas oder auf Gozo)
  • EUR 9,600 im Jahr (≈ $10,700) · Jährliche Mindestmiete (EUR 8,750 (≈ $9,770) im Süden Maltas oder auf Gozo)

Steuerliche Ansässigkeit

Der Satz von 15% gilt für in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen; nicht in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen liegen außerhalb der Besteuerung.

Visa

Der besondere Steuerstatus wird Inhabern des Aufenthaltsstatus des Programms für die in den Regeln festgelegte Dauer gewährt.

Weitere Steuern

Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fallen gesondert an.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Malta Retirement Programme: 15% auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen, Mindeststeuer EUR 7,500 pro Jahr

15% Steuer

Details
  • Grenze: €7,500/Jahr ≈ $8,380

Begünstigte des Malta Retirement Programme zahlen 15% auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen, mit einer Mindeststeuer von EUR 7,500 (≈ $8,380) pro Jahr für den Begünstigten und EUR 500 (≈ $560) für jeden Angehörigen; andere Einkünfte werden mit 35% besteuert. 8 9

Besteuert wird

Außerhalb Maltas entstehende Einkünfte, die der Begünstigte, der Ehegatte und qualifizierende Kinder in Malta beziehen, mit 15%, wobei eine Entlastung bei Doppelbesteuerung nach Artikel 74(a) und (b) des Income Tax Act verfügbar ist. Nicht mit 15% besteuerte Einkünfte werden als gesonderte Einkünfte mit 35% besteuert.

Für wen es gilt

  • Kein maltesischer Staatsangehöriger, nicht in Malta domiziliert und ohne die Absicht, innerhalb von fünf Jahren ein Domizil zu begründen.
  • Bezieht eine Rente, die vollständig in Malta bezogen wird und mindestens 75% der steuerpflichtigen Einkünfte ausmacht.
  • Steht in keinem Beschäftigungsverhältnis; nicht geschäftsführende Verwaltungsratsposten und Tätigkeiten im öffentlichen Interesse sind erlaubt.
  • Hält eine qualifizierende Immobilie: am oder nach dem 1. Juli 2013 für mindestens EUR 275,000 (≈ $307,000) gekauft (EUR 220,000 (≈ $246,000) auf Gozo oder im Süden Maltas) oder für EUR 9,600 (≈ $10,700) im Jahr oder mehr gemietet (EUR 8,750 (≈ $9,770) auf Gozo oder im Süden) und als Hauptwohnsitz bewohnt.
  • Hat eine Krankenversicherung für alle Risiken in der EU und ein gültiges Reisedokument; beantragt über einen zugelassenen eingetragenen Bevollmächtigten mit einer Gebühr von EUR 2,500 (≈ $2,790).

Ausschlüsse

  • Nicht verfügbar für Begünstigte des Global Residence Programme, der Regeln für vermögende Personen, für hochqualifizierte Personen (Highly Qualified Persons), für Luftfahrt, Innovation und Seeschifffahrt, des Residence Programme oder der UN-Rentenregeln.
  • Ein Begünstigter, der langfristig oder dauerhaft in Malta aufenthaltsberechtigt wird, wird mit allen Einkünften besteuert, gleich ob in Malta bezogen oder nicht, zu den allgemeinen Sätzen nach Artikel 56.
  • Der Status endet, wenn die qualifizierende Immobilie nicht mehr gehalten wird, die Rente nicht in Malta bezogen wird, die Versicherung erlischt oder ein Domizil in Malta begründet wird.

Grenzen

  • EUR 7,500 im Jahr (≈ $8,380) · Jährliche Mindeststeuer für den Begünstigten
  • EUR 500 im Jahr (≈ $560) · Jährliche Mindeststeuer für jeden Angehörigen und besonderen Betreuer
  • EUR 275,000 (≈ $307,000) · Mindestwert einer qualifizierenden Immobilie im Eigentum (EUR 220,000 (≈ $246,000) auf Gozo oder im Süden Maltas)
  • EUR 9,600 im Jahr (≈ $10,700) · Jährliche Mindestmiete einer qualifizierenden gemieteten Immobilie (EUR 8,750 (≈ $9,770) auf Gozo oder im Süden Maltas)

Tage im Land

  • Mindestens 90 Tage in pro Jahr, im Durchschnitt über einen beliebigen Zeitraum von fünf Jahren · Mindestaufenthaltsdauer in Malta, um den besonderen Steuerstatus zu behalten
  • Mehr als 183 Tage in Kalenderjahr · Ein Aufenthalt von mehr als dieser Dauer in einem anderen Rechtsgebiet beendet den besonderen Steuerstatus

Steuerliche Ansässigkeit

Der Status erfordert, in der qualifizierenden Immobilie als Hauptwohnsitz zu leben, im Durchschnitt über fünf Jahre mindestens 90 Tage im Jahr in Malta und in einem Kalenderjahr nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Rechtsgebiet.

Visa

Ein vom Commissioner for Revenue gewährter Steuerstatus. Nicht-EU-Staatsangehörige beantragen gesondert einen befristeten Aufenthaltstitel als wirtschaftlich selbstversorgende Personen (Gebühr EUR 100 (≈ $110)).

Weitere Steuern

Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und örtliche Steuern fallen gesondert an. Die Mindeststeuer ist nicht erstattungsfähig.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Malta Highly Skilled Individuals Rules 2026: pauschale Steuer von 15% auf qualifizierende Einkünfte aus Beschäftigung (ersetzt die Highly Qualified Persons Rules für neue Antragstellende)

15% Steuer

Details
  • Auf: Einkünfte aus Beschäftigung (Artikel 4(1)(b) des Income Tax Act, ohne Nebenleistungen) aus einem qualifizierenden Vertrag in einer berechtigten Position, mit einem fingierten Minimum von EUR 65,000 (≈ $72,600) (alle fünf Jahre um EUR 10,000 (≈ $11,200) erhöht)
  • Grenze: €65k/Jahr ≈ $73k

Beschäftigte in aufgeführten leitenden und spezialisierten Funktionen bei regulierten oder anerkannten Unternehmen können nach den Tax Treatment of Highly Skilled Individuals Rules, 2026, in Kraft seit dem 1. Januar 2026, für fünf Jahre eine pauschale Steuer von 15% auf qualifizierende Einkünfte aus Beschäftigung (Minimum EUR 65,000 (≈ $72,600)) wählen, mit zwei möglichen Verlängerungen um je fünf Jahre. Die früheren Highly Qualified Persons Rules stellen für nach dem 31. Dezember 2025 gestellte Anträge keine Feststellung mehr aus. 10 11

Besteuert wird

Einkünfte aus Beschäftigung (Artikel 4(1)(b) des Income Tax Act, ohne Nebenleistungen) aus einem qualifizierenden Vertrag in einer berechtigten Position, mit einem fingierten Minimum von EUR 65,000 (≈ $72,600) (alle fünf Jahre um EUR 10,000 (≈ $11,200) erhöht). Der Satz von 15% gilt für Bezüge bis EUR 7,000,000 (≈ $7,820,000); alles darüber wird mit den allgemeinen Sätzen besteuert. Die 15% gelten ohne Entlastung, Abzug oder Anrechnung, außer Steuerabzügen nach Artikel 23 des Income Tax Management Act.

Für wen es gilt

  • Berechtigte Position, aufgeführt in den Anhängen, wenn die Stelle, der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber von der Malta Financial Services Authority, der Malta Gaming Authority, der Authority for Transport in Malta (Luftfahrt, Seeschifffahrt und Dienstleistungen für Offshore-Öl und -Gas), dem Office of the Chief Medical Officer oder Malta Enterprise reguliert, lizenziert oder anerkannt ist.
  • Aufgeführte Positionen sind Geschäftsführung (chief executive), Risiko-, Finanz-, Betriebs-, Technologie-, Informations- und Handelsleitung (officers), Leiter Compliance und Geldwäschebekämpfung, Portfoliomanager und leitende Händler, benannte Luftfahrt- und Seeschifffahrtsposten sowie Embryologe, verantwortliche Person und leitender Qualitätsmanager in der assistierten Reproduktionstechnologie.
  • Berufliche Qualifikationen (eine Bildungsqualifikation aus einem Studium von mindestens drei Jahren oder mindestens fünf Jahre vergleichbare Berufserfahrung) und eine förmliche Feststellung der zuständigen Behörde, die innerhalb von 90 Tagen nach dem Antrag entscheidet.
  • Nicht in Malta domiziliert, mit stabilen und regelmäßigen Mitteln, normaler Unterkunft, einem gültigen Reisedokument und privater Krankenversicherung.
  • Vollständige Offenlegung und Steuererklärung in Malta über qualifizierende Einkünfte und Einkünfte von dem Arbeitgeber nahestehenden Personen.
  • Anträge auf eine Feststellung können zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2035 gestellt werden.

Ausschlüsse

  • Personen, die nach Artikel 6 des Income Tax Act begünstigt wurden, können keine Begünstigten sein.
  • Die Option kann für kein Veranlagungsjahr vor 2027 ausgeübt werden.
  • Auf nach dem 31. Dezember 2040 erzielte Einkünfte wird keine Vergünstigung gewährt.
  • Nach den früheren Highly Qualified Persons Rules wird für nach dem 31. Dezember 2025 gestellte Anträge keine Feststellung mehr ausgestellt und nach dem Veranlagungsjahr 2030 gilt keine Vergünstigung; Personen, die sich am 31. Dezember 2025 nach ihnen qualifiziert hatten, können bis zum 31. Dezember 2028 beantragen, als Begünstigte nach den Regeln von 2026 behandelt zu werden.

Grenzen

  • EUR 65,000 im Jahr (≈ $72,600) · Qualifizierendes Mindesteinkommen aus Beschäftigung, alle fünf Jahre um EUR 10,000 (≈ $11,200) erhöht; für Personen, die aus früheren Regeln wechseln und deren Minimum unter EUR 65,000 (≈ $72,600) lag, gilt in den ersten zwei Jahren ein niedrigeres Übergangsminimum
  • EUR 7,000,000 im Jahr (≈ $7,820,000) · Der Satz von 15% gilt für Bezüge bis zu diesem Betrag; der übersteigende Teil wird mit den allgemeinen Sätzen besteuert

Steuerliche Ansässigkeit

Die Vergünstigung gilt für Einkünfte aus Beschäftigung, die in fünf Jahren erzielt werden, beginnend mit dem Jahr, für das die Feststellung ausgestellt wird; zwei weitere Verlängerungen um je fünf Jahre können im Jahr vor Ende jedes Zeitraums beantragt werden.

Visa

Unabhängig vom Aufenthaltstitel; der Arbeitnehmer hat in der Regel einen Single Permit, die Key Employee Initiative, die Specialist Employee Initiative oder eine Blaue Karte EU.

Weitere Steuern

Sozialversicherungsbeiträge und Mehrwertsteuer fallen gesondert an.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

In Malta ansässige natürliche Personen: Einkommensteuer 0% / 15% / 25% / 35% (Einzelsätze, 2026)

35% Steuer

Details
  • Grenze: €12k/Jahr ≈ $13k

Für 2026 zahlt eine alleinstehende in Malta ansässige natürliche Person 0% auf das zu versteuernde Einkommen bis EUR 12,000, (≈ $13,400) 15% von EUR 12,001 (≈ $13,400) bis EUR 16,000, (≈ $17,900) 25% von EUR 16,001 (≈ $17,900) bis EUR 60,000 (≈ $67,000) und 35% über EUR 60,000 (≈ $67,000); Tabellen für Verheiratete, Eltern und andere Gruppen haben höhere 0%-Bereiche. 6

Besteuert wird

Zu versteuerndes Einkommen der Person im Steuerjahr 2026. Einzelsätze: 0% bis EUR 12,000 (≈ $13,400); 15% bis EUR 16,000 (≈ $17,900) (EUR 1,800 (≈ $2,010) abziehen); 25% bis EUR 60,000 (≈ $67,000) (EUR 3,400 (≈ $3,800) abziehen); 35% über EUR 60,000 (≈ $67,000) (EUR 9,400 (≈ $10,500) abziehen). Höchster Grenzsteuersatz als ratePercent angegeben.

Für wen es gilt

  • Tabellen für Alleinstehende, Verheiratete, Eltern und andere Gruppen werden von der Malta Tax and Customs Administration gesondert veröffentlicht; hier wird die Tabelle für Alleinstehende gezeigt.
  • Auslandseinkünfte einer Person, die in Malta ansässig, aber nicht domiziliert oder nicht gewöhnlich ansässig ist, werden nur besteuert, wenn sie in Malta eingehen (siehe „Malta: not ordinarily resident or not domiciled - foreign-source income taxed only when received in Malta“).

Grenzen

  • EUR 12,000 im Jahr (≈ $13,400) · 0%-Bereich bei Einzelsätzen
  • EUR 16,000 im Jahr (≈ $17,900) · Der 15%-Bereich endet; 25% gelten bis EUR 60,000 (≈ $67,000)
  • EUR 60,000 im Jahr (≈ $67,000) · 35% gelten für zu versteuerndes Einkommen über EUR 60,000 (≈ $67,000)

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit für die allgemeinen Sätze und die Überweisungsbesteuerung richtet sich nach Ansässigkeit und Domizil in Malta nach dem Income Tax Act.

Visa

Die steuerliche Ansässigkeit folgt Anwesenheit und Domizil, nicht der Visumkategorie.

Weitere Steuern

Sozialversicherungsbeiträge fallen gesondert an.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Wann wird man in Malta steuerlich ansässig?

Mindestens 90 Tage in pro Jahr, im Durchschnitt über einen beliebigen Zeitraum von fünf Jahren (Mindestaufenthaltsdauer in Malta, um den besonderen Steuerstatus zu behalten); Mehr als 183 Tage in Kalenderjahr (Ein Aufenthalt von mehr als dieser Dauer in einem anderen Rechtsgebiet beendet den besonderen Steuerstatus). Die Ansässigkeit für die allgemeinen Sätze und die Überweisungsbesteuerung richtet sich nach Ansässigkeit und Domizil in Malta nach dem Income Tax Act.

Für wen gilt Einkommensteuerregeln für genehmigte Arbeit beim Nomad Residence Permit?

Einen gültigen Nomad Residence Permit besitzen und gesetzlich definierte „genehmigte Arbeit“ (authorised work) aus der Ferne mithilfe von Telekommunikationstechnik ausführen. Die Steuerregeln sind an qualifizierende genehmigte Arbeit mit einem gültigen Nomad Residence Permit geknüpft, aber der Besitz des Titels allein genügt nicht.

Für wen gilt Nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert?

In Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht in Malta domiziliert (Einkommensteuergesetz, Vorbehalt (i) und (ii)). Unabhängig vom Aufenthaltstitel.

Für wen gilt Malta Global Residence Programme: 15% auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen, mindestens EUR 15,000 pro Jahr?

Antragstellende sind keine EU-Staatsangehörigen und keine Staatsangehörigen Islands, Norwegens, Liechtensteins oder der Schweiz. Der besondere Steuerstatus wird Inhabern des Aufenthaltsstatus des Programms für die in den Regeln festgelegte Dauer gewährt.

Gibt es für Inhaber von Nomad Residence Permit in Malta eine Steuererleichterung?

Einkommensteuerregeln für genehmigte Arbeit beim Nomad Residence Permit: Qualifizierte Titelinhaber zahlen nach den ersten 12 Monaten 10% auf Einkünfte aus genehmigter Remote-Arbeit, mit einer gesetzlichen Option, dass die Steuer früher beginnt; andere Einkünfte folgen den allgemeinen Regeln. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Gibt es für Inhaber von Retirement Programme in Malta eine Steuererleichterung?

Malta Retirement Programme: 15% auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen, Mindeststeuer EUR 7,500 pro Jahr: Begünstigte des Malta Retirement Programme zahlen 15% auf in Malta bezogene Einkünfte aus ausländischen Quellen, mit einer Mindeststeuer von EUR 7,500 (≈ $8,380) pro Jahr für den Begünstigten und EUR 500 (≈ $560) für jeden Angehörigen; andere Einkünfte werden mit 35% besteuert. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

Quellen (11)

Amtliche Quellen

  1. Nomad Residence Permits (Income Tax) Rules S.L. 123.210: Guidelines (12 March 2026) · Malta Tax and Customs Administration · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-03-12
  2. New FAQs – Nomad Residence Permit (updated 17 April 2026) · Residency Malta Agency, Government of Malta · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-04-17
  3. Nomad Residence Permits (Income Tax) Rules (S.L. 123.210) · Government of Malta (legislation.mt) · geprüft am 2026-10-11
  4. Income Tax Act (Cap. 123) · Government of Malta (legislation.mt) · geprüft am 2026-10-10
  5. Income Tax Act (Cap. 123), consolidated text (charging provision provisos on income arising outside Malta) · Government of Malta, Laws of Malta · geprüft am 2026-10-10
  6. Tax rates 2026: individuals, single rates · Malta Tax and Customs Administration · geprüft am 2026-10-12
  7. Global Residence Programme Rules, Subsidiary Legislation 123.148 (as amended by L.N. 267 of 2014 and L.N. 69 of 2020) · Laws of Malta (legislation.mt) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2020
  8. Malta Retirement Programme Rules (S.L. 123.134, as amended by L.N. 269 of 2014 and L.N. 69 of 2020) · Government of Malta (legislation.mt) · geprüft am 2026-10-11
  9. Economic self-sufficient persons: temporary residence permit · Identità, Government of Malta · geprüft am 2026-10-11
  10. Legal Notice 20 of 2026: Tax Treatment of Highly Skilled Individuals Rules, 2026 (Government Gazette No. 21,575 of 23 January 2026) · Legislation Malta · geprüft am 2026-10-12
  11. Highly Qualified Persons Rules (S.L. 123.126) · Government of Malta (legislation.mt) · geprüft am 2026-10-11