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Malta · Unternehmen / Start-up

Malta Startup-Aufenthalt

Nötige Investition: €25k+ ≈ $28k

Malta Startup Residence Programme

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Startup-Aufenthalt ist eine Route (unternehmen / start-up) für Malta. Antragstellende benötigen eine Investition von €25k+ ≈ $28k. Aufenthalt: 3 J., verlängerbar. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€25k+ ≈ $28k
Behördengebühren
€750 ≈ $840
Erster Aufenthalt
3 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €750 ≈ $840; Investition €25k+ ≈ $28k. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€750 ≈ $840
  • EUR 750 (≈ $840)Gebühr für jede erwachsene antragstellende Person oder jeden Angehörigen für einen 3-Jahres-Titel; EUR 300 (≈ $340) Gebühr für die Aufenthaltskarte.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€30k+/Jahr ≈ $34k
  • EUR 30,000 im Jahr (≈ $33,500)Kernbeschäftigte benötigen ein Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 30,000 (≈ $33,500).
Angelegt und gehalten€25k+ ≈ $28k
  • EUR 25,000 (≈ $27,900)Materielle Investitionen und/oder eingezahltes Stammkapital des eingetragenen maltesischen Start-ups; EUR 10,000 (≈ $11,200) mehr je Mitgründer über vier hinaus; höchstens sechs Mitgründer.
VerlängerungVerlängerbar

Der Titel wird für 3 Jahre erteilt und kann um 5 weitere verlängert werden, sobald bestätigt ist, dass das Start-up aktiv ist und die Gründer die Kriterien weiterhin erfüllen.

Residency Malta Agency, Government of Malta

AnwesenheitsregelnMindestaufenthalt

Gründer und Mitgründer müssen in Malta leben und Steuern zahlen.

Residency Malta Agency, Government of Malta

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht offen für Staatsangehörige: EU oder EEA
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz oder Pässe aus Afghanistan, Kongo-Kinshasa, Iran und 6 weitere

Wer beantragen kann7

  • Antragstellende sind Gründer oder Mitgründer eines Start-ups, das vor höchstens sieben Jahren irgendwo auf der Welt eingetragen wurde.
  • Das Start-up hat kein anderes Unternehmen übernommen und ist nicht durch eine Fusion entstanden.
  • Gründer, Mitgründer und Kernbeschäftigte sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Antragstellende sind Drittstaatsangehörige; EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige sind ausgeschlossen.
  • Staatsangehörige von oder Personen mit engen Verbindungen zu Afghanistan, Nordkorea, Iran, DR Kongo, Somalia, Südsudan, Sudan, Jemen und Venezuela sind nicht berechtigt.
  • Gründer benötigen ein eingetragenes maltesisches Start-up, das die Programmkriterien erfüllt.
  • Kernbeschäftigte benötigen einen Vollzeitvertrag mit dem Start-up.

Was nachzuweisen ist4

  • Das Start-up bringt materielle Investitionen oder eingezahltes Stammkapital von mindestens EUR 25,000 (≈ $27,900) ein, plus EUR 10,000 (≈ $11,200) je Mitgründer über vier hinaus; höchstens sechs Mitgründer.
  • Kernbeschäftigte benötigen ein Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 30,000 (≈ $33,500).
  • Gründer weisen in ihren eigenen Kontoauszügen ausreichende finanzielle Mittel zum Unterhalt für sich und etwaige Angehörige nach.
  • Gebühr für jede erwachsene antragstellende Person oder jeden Angehörigen: EUR 750 (≈ $840) für einen 3-Jahres-Titel, plus EUR 300 (≈ $340) Gebühr für die Aufenthaltskarte.

Unterlagen2

  • Die Krankenversicherung deckt Risiken in Malta und anderen europäischen Ländern für die antragstellende Person und alle Angehörigen ab.
  • Ein sauberes Führungszeugnis ohne anhängige Anklagen und kein früher abgelehnter Antrag auf Aufenthalt oder Einbürgerung in Malta oder im Ausland.

Schritte1

  1. Gründer leben in Malta und zahlen dort ihre Steuern.

Wie Malta die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 3 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit für die allgemeinen Sätze und die Überweisungsbesteuerung richtet sich nach Ansässigkeit und Domizil in Malta nach dem Income Tax Act.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Überweisungsbasis (Non-Dom)

Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Malta Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Die Krankenversicherung deckt Risiken in Malta und anderen europäischen Ländern für die antragstellende Person und alle Angehörigen ab

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Ein sauberes Führungszeugnis ohne anhängige Anklagen und kein früher abgelehnter Antrag auf Aufenthalt oder Einbürgerung in Malta oder im Ausland

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthalt für Gründer und Mitgründer eines qualifizierenden Start-ups, mit Wegen für Kernbeschäftigte und Familie. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Investition von mindestens EUR 25,000 (≈ $27,900) · Materielle Investitionen und/oder eingezahltes Stammkapital des eingetragenen maltesischen Start-ups; EUR 10,000 (≈ $11,200) mehr je Mitgründer über vier hinaus; höchstens sechs Mitgründer. 1
  • Einkommen von mindestens EUR 30,000 im Jahr (≈ $33,500) · Kernbeschäftigte benötigen ein Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 30,000 (≈ $33,500). 1
  • Eine Gebühr von EUR 750 (≈ $840) · Gebühr für jede erwachsene antragstellende Person oder jeden Angehörigen für einen 3-Jahres-Titel; EUR 300 (≈ $340) Gebühr für die Aufenthaltskarte. 1

Anforderungen

  • Antragstellende sind Gründer oder Mitgründer eines Start-ups, das vor höchstens sieben Jahren irgendwo auf der Welt eingetragen wurde. 1 2
  • Das Start-up hat kein anderes Unternehmen übernommen und ist nicht durch eine Fusion entstanden. 1 2
  • Gründer, Mitgründer und Kernbeschäftigte sind mindestens 18 Jahre alt. 1 2
  • Antragstellende sind Drittstaatsangehörige; EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige sind ausgeschlossen. 1 2
  • Staatsangehörige von oder Personen mit engen Verbindungen zu Afghanistan, Nordkorea, Iran, DR Kongo, Somalia, Südsudan, Sudan, Jemen und Venezuela sind nicht berechtigt. 1 2
  • Gründer benötigen ein eingetragenes maltesisches Start-up, das die Programmkriterien erfüllt. 1
  • Kernbeschäftigte benötigen einen Vollzeitvertrag mit dem Start-up. 1
  • Das Start-up bringt materielle Investitionen oder eingezahltes Stammkapital von mindestens EUR 25,000 (≈ $27,900) ein, plus EUR 10,000 (≈ $11,200) je Mitgründer über vier hinaus; höchstens sechs Mitgründer. 1 2
  • Kernbeschäftigte benötigen ein Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 30,000 (≈ $33,500). 1
  • Gründer weisen in ihren eigenen Kontoauszügen ausreichende finanzielle Mittel zum Unterhalt für sich und etwaige Angehörige nach. 1 2
  • Die Krankenversicherung deckt Risiken in Malta und anderen europäischen Ländern für die antragstellende Person und alle Angehörigen ab. 1 2
  • Ein sauberes Führungszeugnis ohne anhängige Anklagen und kein früher abgelehnter Antrag auf Aufenthalt oder Einbürgerung in Malta oder im Ausland. 1 2
  • Gründer leben in Malta und zahlen dort ihre Steuern. 1 2
  • Gebühr für jede erwachsene antragstellende Person oder jeden Angehörigen: EUR 750 (≈ $840) für einen 3-Jahres-Titel, plus EUR 300 (≈ $340) Gebühr für die Aufenthaltskarte. 1

Aufenthalt

  • Gründertitel drei Jahre, nach erfolgreichem Abschluss um weitere fünf Jahre verlängert; Titel für Kernbeschäftigte drei Jahre, dann drei weitere.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 36 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
  • Gründertitel bis zu 36 Monate
  • Verlängerung bis zu 60 Monate: Nach erfolgreichem Abschluss

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige, ausgenommen EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige; Staatsangehörige von oder Personen mit engen Verbindungen zu Afghanistan, Nordkorea, Iran, DR Kongo, Somalia, Südsudan, Sudan, Jemen und Venezuela sind nicht berechtigt. Nicht offen für: Afghanistan, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kongo-Kinshasa, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Iran, Island, Italien, Nordkorea, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Sudan, Schweden, Slowenien, Slowakei, Somalia, Südsudan, Venezuela, Jemen. Nicht offen für Staatsangehörige: EU/EEA; für sie gelten die Freizügigkeitsregeln.

Arbeit

Das Start-up gründen und betreiben; Kernbeschäftigte arbeiten dafür.

Familie

Die engere Familie (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder und unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder) muss im Erstantrag einbezogen werden; ihre Titel entsprechen dem des Inhabers und geben keinen automatischen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Malta Startup Residence Programme eligibility and requirements (V4.2, August 2025) · Residency Malta Agency · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2025-08
  2. Startup Residence Programme: eligibility criteria · Residency Malta Agency, Government of Malta · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Startup-AufenthaltVerlangt eine Investition von €25k+ ≈ $28k3 J., verlängerbar–
Startup Visa PortugalVerlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,2002 J., verlängerbar–
Unternehmervisum Spanien–3 J., verlängerbar–
Startup Visa ItalienVerlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k1 J., verlängerbar–
Genehmigung für Unternehmensinvestoren GriechenlandVerlangt eine Investition von €500k+ ≈ $559k5 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Startup-Aufenthalt nötig?

Eine Investition von mindestens EUR 25,000 (≈ $27,900). Materielle Investitionen und/oder eingezahltes Stammkapital des eingetragenen maltesischen Start-ups; EUR 10,000 (≈ $11,200) mehr je Mitgründer über vier hinaus; höchstens sechs Mitgründer. Einkommen von mindestens EUR 30,000 im Jahr (≈ $33,500). Kernbeschäftigte benötigen ein Bruttojahresgehalt von mindestens EUR 30,000 (≈ $33,500). Eine Gebühr von EUR 750 (≈ $840). Gebühr für jede erwachsene antragstellende Person oder jeden Angehörigen für einen 3-Jahres-Titel; EUR 300 (≈ $340) Gebühr für die Aufenthaltskarte.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Startup-Aufenthalt möglich?

Gründertitel drei Jahre, nach erfolgreichem Abschluss um weitere fünf Jahre verlängert; Titel für Kernbeschäftigte drei Jahre, dann drei weitere.

Ist mit Startup-Aufenthalt Arbeit erlaubt?

Das Start-up gründen und betreiben; Kernbeschäftigte arbeiten dafür.

Können Familienangehörige mit Startup-Aufenthalt nachziehen?

Die engere Familie (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder und unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder) muss im Erstantrag einbezogen werden; ihre Titel entsprechen dem des Inhabers und geben keinen automatischen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Wer kann Startup-Aufenthalt beantragen?

Drittstaatsangehörige, ausgenommen EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige; Staatsangehörige von oder Personen mit engen Verbindungen zu Afghanistan, Nordkorea, Iran, DR Kongo, Somalia, Südsudan, Sudan, Jemen und Venezuela sind nicht berechtigt. Nicht offen für: Afghanistan, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kongo-Kinshasa, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Iran, Island, Italien, Nordkorea, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Sudan, Schweden, Slowenien, Slowakei, Somalia, Südsudan, Venezuela, Jemen. Nicht offen für Staatsangehörige: EU/EEA; für sie gelten die Freizügigkeitsregeln.

Gibt es für Inhaber von Startup-Aufenthalt in Malta eine Steuererleichterung?

Malta: nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert - Einkünfte aus ausländischen Quellen werden nur besteuert, wenn sie in Malta bezogen werden: Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Malta: nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert - Einkünfte aus ausländischen Quellen werden nur besteuert, wenn sie in Malta bezogen werden

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Überweisungsbasis (Non-Dom)
Details
  • Auf: Außerhalb Maltas entstehende und in Malta bezogene Einkünfte (Überweisungsbesteuerung, remittance basis)
  • Wer: In Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht in Malta domiziliert (Einkommensteuergesetz, Vorbehalt (i) und

Für eine Person, die in Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht domiziliert ist, werden außerhalb Maltas entstehende Einkünfte nur in Höhe des in Malta bezogenen Betrags besteuert, und außerhalb Maltas entstehende Kapitalgewinne werden nicht besteuert; Einkünfte aus maltesischen Quellen werden normal besteuert.

Besteuert wird

Außerhalb Maltas entstehende und in Malta bezogene Einkünfte (Überweisungsbesteuerung, remittance basis), plus alle Einkünfte aus maltesischen Quellen und maltesische Kapitalgewinne;.

Für wen es gilt

  • In Malta nicht gewöhnlich ansässig oder nicht in Malta domiziliert (Einkommensteuergesetz, Vorbehalt (i) und (ii)).
  • Personen, die nach Artikel 56(11) mit 15 Cent pro Euro besteuert werden, werden nur mit Einkünften und Kapitalgewinnen aus maltesischen Quellen und mit in Malta bezogenen Einkünften aus ausländischen Quellen besteuert.

Ausschlüsse

  • Einkünfte aus maltesischen Quellen und maltesische Kapitalgewinne sind voll steuerpflichtig.
  • Einkünfte aus ausländischen Quellen, die in Malta bezogen werden (einschließlich überwiesener Einkünfte aus ausländischen Quellen), werden besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Der Status hängt von gewöhnlicher Ansässigkeit und Domizil nach maltesischem Steuerrecht ab; der Visumstatus ist nicht maßgeblich.

Visa

Unabhängig vom Aufenthaltstitel.

Weitere Steuern

Sozialversicherungsbeiträge und Mehrwertsteuer sind gesondert zu betrachten; die Einkommensregeln für den Nomad Residence Permit stehen in einem eigenen Datensatz.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Malta Startup Residence Programme eligibility and requirements (V4.2, August 2025) · Residency Malta Agency · geprüft am 2026-10-10
  2. Startup Residence Programme: eligibility criteria · Residency Malta Agency, Government of Malta · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.