Armenien · Ehegattenvisa
Armenien Ehepartner einer ansässigen Person
Erster Aufenthalt: 1 J.
Temporary residence status as the spouse of a temporary or permanent resident of Armenia
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Armenien. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- AMD 105k ≈ $290
- Bearbeitung
- Bis zu 60 Tage
- Erster Aufenthalt
- 1 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: Behördengebühr AMD 105k ≈ $290; Entscheidung: bis zu 60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
BehördengebührenAMD 105k ≈ $290
- AMD 105,000 (≈ $290)Staatsgebühr für den Status des befristeten Aufenthalts.
VerlängerungVerlängerbar
Die Karte ist bis zu einem Jahr gültig und kann verlängert werden.
Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia
DaueraufenthaltBedingungen
Die Seite zum Daueraufenthalt nennt drei Gründe: Ehepartner oder enger Verwandter eines armenischen Staatsbürgers oder eines Inhabers eines besonderen Aufenthaltsstatus (mit Wohnraum, Mitteln zum Lebensunterhalt und mindestens drei Jahren Aufenthalt in Armenien), armenische Herkunft oder unternehmerische Tätigkeit in Armenien. Ehepartner eines befristet oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten zu sein, gehört nicht dazu.
Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia
EinbürgerungNach 3 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung setzt einen rechtmäßigen Aufenthalt in Armenien in den vorangegangenen 3 Jahren, Armenischkenntnisse und Kenntnisse der Verfassung voraus.
BearbeitungBis zu 60 Tage
Eine Aufenthaltskarte wird innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung ausgestellt; diese Frist kann um weitere 30 Tage verlängert werden.
Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann1
- Antragstellende sind Ehepartner einer Person mit dem Status des befristeten oder dauerhaften Aufenthalts in Armenien und haben berechtigte Gründe, ein Jahr oder länger zu bleiben.
Was nachzuweisen ist1
- Die Staatsgebühr für den Status des befristeten Aufenthalts beträgt AMD 105,000 (≈ $290).
Unterlagen3
- Antragsformular vor Ort ausgefüllt, drei Farbfotos im Format 35x45 mm und ein ärztliches Attest.
- Reisepass, eine Kopie und eine notariell beglaubigte armenische Übersetzung des Reisepasses.
- Unterlagen, die den familiären Grund belegen, sowie eine Geburtsurkunde mit Kopien der Reisepässe der Eltern und der Heiratsurkunde.
Schritte3
- Bis zum 31. Oktober 2026 ist ein Termin zu buchen und der Antrag persönlich beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst, Tairov-Straße 14, Jerewan, zu stellen.
- Die Aufenthaltskarte wird innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung ausgestellt, ist um weitere 30 Tage verlängerbar und wird im Einheitlichen Büro für öffentliche Dienstleistungen abgeholt.
- Ab dem 1. November 2026 werden Anträge in einem neuen elektronischen System des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes gestellt; migration.e-gov.am wird geschlossen.
Nach der Ankunft2
- Die befristete Aufenthaltskarte wird für bis zu ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden.
- Dieser Grund begründet nur einen befristeten Aufenthalt: Zu den vom Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst aufgeführten Gründen für den Daueraufenthalt gehört nicht, Ehepartner eines befristet oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten zu sein.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Armenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 1 Jahr, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in SteuerjahrTatsächliche Anwesenheit in Armenien (Definition der ansässigen natürlichen Personen in Art. 12 des Steuergesetzbuchs); der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist ein alternatives Kriterium.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige werden auf Einkünfte aus Quellen in und außerhalb Armeniens mit 20% besteuert (Satz in Kraft seit dem 1. Januar 2023); Nichtansässige nur auf Einkünfte aus armenischen Quellen.
Alle Steuerregeln für Armenien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Befristete Aufenthaltskarte für bis zu ein Jahr, verlängerbar, für den ausländischen Ehepartner einer Person mit dem Status des befristeten oder dauerhaften Aufenthalts in Armenien. 1 2 3
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von AMD 105,000 (≈ $290) · Staatsgebühr für den Status des befristeten Aufenthalts. 1
Anforderungen
- Antragstellende sind Ehepartner einer Person mit dem Status des befristeten oder dauerhaften Aufenthalts in Armenien und haben berechtigte Gründe, ein Jahr oder länger zu bleiben. 1
- Die Staatsgebühr für den Status des befristeten Aufenthalts beträgt AMD 105,000 (≈ $290). 1
- Antragsformular vor Ort ausgefüllt, drei Farbfotos im Format 35x45 mm und ein ärztliches Attest. 1
- Reisepass, eine Kopie und eine notariell beglaubigte armenische Übersetzung des Reisepasses. 1
- Unterlagen, die den familiären Grund belegen, sowie eine Geburtsurkunde mit Kopien der Reisepässe der Eltern und der Heiratsurkunde. 1
- Bis zum 31. Oktober 2026 ist ein Termin zu buchen und der Antrag persönlich beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst, Tairov-Straße 14, Jerewan, zu stellen. 1 2
- Die Aufenthaltskarte wird innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung ausgestellt, ist um weitere 30 Tage verlängerbar und wird im Einheitlichen Büro für öffentliche Dienstleistungen abgeholt. 1
- Ab dem 1. November 2026 werden Anträge in einem neuen elektronischen System des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes gestellt; migration.e-gov.am wird geschlossen. 2
- Die befristete Aufenthaltskarte wird für bis zu ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden. 1
- Dieser Grund begründet nur einen befristeten Aufenthalt: Zu den vom Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst aufgeführten Gründen für den Daueraufenthalt gehört nicht, Ehepartner eines befristet oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigten zu sein. 3
Aufenthalt
- Befristete Aufenthaltskarte für bis zu ein Jahr mit Verlängerung.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Familie
Ehepartner oder enge Verwandte einer Person mit dem Status des befristeten oder dauerhaften Aufenthalts können den Status des befristeten Aufenthalts beantragen; Antragstellende unter 18 Jahren zahlen keine Staatsgebühr.
Amtliche Quellen
- Acquiring temporary residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
- Notice: residency status services will be digitized from 1 November 2026 · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-06-19
- Acquiring permanent residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
- Law of the Republic of Armenia on Citizenship, Article 13 (naturalisation) · Legislative database of Armenia (arlis.am) · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner einer ansässigen Person und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner einer ansässigen Person | – | 1 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | 1 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal | – | – | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person Spanien | Verlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010 | – | Ja |
| Ehepartner einer ansässigen Person Georgien | – | 1 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?
Eine Gebühr von AMD 105,000 (≈ $290). Staatsgebühr für den Status des befristeten Aufenthalts.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?
Befristete Aufenthaltskarte für bis zu ein Jahr mit Verlängerung.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer ansässigen Person?
Eine Aufenthaltskarte wird innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung ausgestellt; diese Frist kann um weitere 30 Tage verlängert werden.
Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?
Ehepartner oder enge Verwandte einer Person mit dem Status des befristeten oder dauerhaften Aufenthalts können den Status des befristeten Aufenthalts beantragen; Antragstellende unter 18 Jahren zahlen keine Staatsgebühr.
Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Armenien?
Die Seite zum Daueraufenthalt nennt drei Gründe: Ehepartner oder enger Verwandter eines armenischen Staatsbürgers oder eines Inhabers eines besonderen Aufenthaltsstatus (mit Wohnraum, Mitteln zum Lebensunterhalt und mindestens drei Jahren Aufenthalt in Armenien), armenische Herkunft oder unternehmerische Tätigkeit in Armenien. Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Armenien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf Einkünfte aus Quellen in und außerhalb Armeniens mit 20% besteuert (Satz in Kraft seit dem 1. Januar 2023); Nichtansässige nur auf Einkünfte aus armenischen Quellen.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Acquiring temporary residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
- Notice: residency status services will be digitized from 1 November 2026 · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
- Acquiring permanent residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
- Law of the Republic of Armenia on Citizenship, Article 13 (naturalisation) · Legislative database of Armenia (arlis.am) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.