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Armenien · Nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung

Armenien Aufenthalt bei armenischer Herkunft

Erster Aufenthalt: 1 J.

Temporary residence status — Armenian origin

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Aufenthalt bei armenischer Herkunft ist eine Route (nach staatsangehörigkeit oder abstammung) für Armenien. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
AMD 105k ≈ $290
Bearbeitung
Bis zu 60 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühr AMD 105k ≈ $290; Entscheidung: bis zu 60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenAMD 105k ≈ $290
  • AMD 105,000 (≈ $290)Staatsgebühr für den Status des befristeten Aufenthalts; frei für ausländische Staatsangehörige armenischer Abstammung, die dauerhaft in einem Land mit erklärtem Notstand leben, der Leben oder Gesundheit gefährdet.
VerlängerungVerlängerbar

Die befristete Aufenthaltskarte ist bis zu einem Jahr gültig und kann bei Nachweis derselben Gründe verlängert werden.

Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia

DaueraufenthaltBedingungen

Der Daueraufenthalt steht aufgrund armenischer Herkunft offen; die Karte wird für 5 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.

Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia

EinbürgerungBedingungen

Personen armenischer Herkunft können die Staatsbürgerschaft ohne die üblichen Anforderungen von 3 Jahren Aufenthalt und Armenischkenntnissen beantragen.

Legislative database of Armenia

BearbeitungBis zu 60 Tage

Die Aufenthaltskarte wird innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung ausgestellt; die Frist kann um weitere 30 Tage verlängert werden.

Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia

Wo zu beantragenWo zu beantragen

Stellen Sie den Antrag nach Terminbuchung persönlich oder über einen Bevollmächtigten beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst in Jerewan.

Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende sind Ausländer, die armenische Herkunft als Grund für einen Aufenthalt in Armenien von einem Jahr oder länger nachweisen können.

Was nachzuweisen ist1

  • Staatsgebühr von AMD 105,000, (≈ $290) oder frei für ausländische Staatsangehörige armenischer Abstammung, die dauerhaft in einem Land mit erklärtem Notstand leben.

Unterlagen3

  • Ein Dokument, das die armenische Herkunft belegt, sowie die Geburtsurkunde der antragstellenden Person und Kopien der Reisepässe der Eltern und die Heiratsurkunde.
  • Antragsformular vor Ort ausgefüllt, drei Farbfotos im Format 35x45 mm und ein ärztliches Attest.
  • Reisepass und dessen Kopie, mit einer notariell beglaubigten armenischen Übersetzung des Reisepasses.

Schritte2

  1. Bis zum 31. Oktober 2026 ist ein Termin zu buchen und der Antrag persönlich beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst, Tairov-Straße 14, Jerewan, zu stellen.
  2. Ab dem 1. November 2026 werden Anträge in einem neuen elektronischen System des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes gestellt; migration.e-gov.am wird geschlossen.

Nach der Ankunft1

  • Die Aufenthaltskarte wird innerhalb von 30 Tagen ausgestellt, ist um 30 Tage verlängerbar und gilt bis zu einem Jahr mit Verlängerung.

Wie Armenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerjahrTatsächliche Anwesenheit in Armenien (Definition der ansässigen natürlichen Personen in Art. 12 des Steuergesetzbuchs); der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist ein alternatives Kriterium.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf Einkünfte aus Quellen in und außerhalb Armeniens mit 20% besteuert (Satz in Kraft seit dem 1. Januar 2023); Nichtansässige nur auf Einkünfte aus armenischen Quellen.

Alle Steuerregeln für Armenien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Befristeter Aufenthalt für ein Jahr für Ausländer, die armenische Herkunft als Grund für ihren Aufenthalt in Armenien nachweisen können. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von AMD 105,000 (≈ $290) · Staatsgebühr für den Status des befristeten Aufenthalts; frei für ausländische Staatsangehörige armenischer Abstammung, die dauerhaft in einem Land mit erklärtem Notstand leben, der Leben oder Gesundheit gefährdet. 1

Anforderungen

  • Antragstellende sind Ausländer, die armenische Herkunft als Grund für einen Aufenthalt in Armenien von einem Jahr oder länger nachweisen können. 1
  • Staatsgebühr von AMD 105,000, (≈ $290) oder frei für ausländische Staatsangehörige armenischer Abstammung, die dauerhaft in einem Land mit erklärtem Notstand leben. 1
  • Ein Dokument, das die armenische Herkunft belegt, sowie die Geburtsurkunde der antragstellenden Person und Kopien der Reisepässe der Eltern und die Heiratsurkunde. 1
  • Antragsformular vor Ort ausgefüllt, drei Farbfotos im Format 35x45 mm und ein ärztliches Attest. 1
  • Reisepass und dessen Kopie, mit einer notariell beglaubigten armenischen Übersetzung des Reisepasses. 1
  • Bis zum 31. Oktober 2026 ist ein Termin zu buchen und der Antrag persönlich beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst, Tairov-Straße 14, Jerewan, zu stellen. 1 2
  • Ab dem 1. November 2026 werden Anträge in einem neuen elektronischen System des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes gestellt; migration.e-gov.am wird geschlossen. 2
  • Die Aufenthaltskarte wird innerhalb von 30 Tagen ausgestellt, ist um 30 Tage verlängerbar und gilt bis zu einem Jahr mit Verlängerung. 1

Aufenthalt

  • Karte für bis zu einem Jahr, verlängerbar.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Ausländer armenischer Herkunft, nachgewiesen durch ein vom Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst anerkanntes Dokument.

Geprüft am 2026-10-11 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Acquiring temporary residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  2. Notice: residency status services will be digitized from 1 November 2026 · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-06-19
  3. Acquiring permanent residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  4. Law of the Republic of Armenia on Citizenship, Article 13 (naturalisation) · Legislative database of Armenia (arlis.am) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Aufenthalt bei armenischer Herkunft–1 J., verlängerbar–
Armenische Staatsangehörigkeit durch Herkunft–––
Besonderer Aufenthaltsstatus–10 J., verlängerbar–
CPLP-Aufenthalt Portugal–2 J., verlängerbar–
Spanische Staatsangehörigkeit durch Abstammung und Option Spanien–––

Wie viel Geld ist für Aufenthalt bei armenischer Herkunft nötig?

Eine Gebühr von AMD 105,000 (≈ $290). Staatsgebühr für den Status des befristeten Aufenthalts; frei für ausländische Staatsangehörige armenischer Abstammung, die dauerhaft in einem Land mit erklärtem Notstand leben, der Leben oder Gesundheit gefährdet.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Aufenthalt bei armenischer Herkunft möglich?

Karte für bis zu einem Jahr, verlängerbar.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Aufenthalt bei armenischer Herkunft?

Die Aufenthaltskarte wird innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung ausgestellt; die Frist kann um weitere 30 Tage verlängert werden.

Führt Aufenthalt bei armenischer Herkunft zum Daueraufenthalt in Armenien?

Der Daueraufenthalt steht aufgrund armenischer Herkunft offen; die Karte wird für 5 Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.

Wie werden Inhaber von Aufenthalt bei armenischer Herkunft in Armenien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Aufenthalt bei armenischer Herkunft gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf Einkünfte aus Quellen in und außerhalb Armeniens mit 20% besteuert (Satz in Kraft seit dem 1. Januar 2023); Nichtansässige nur auf Einkünfte aus armenischen Quellen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Acquiring temporary residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  2. Notice: residency status services will be digitized from 1 November 2026 · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  3. Acquiring permanent residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  4. Law of the Republic of Armenia on Citizenship, Article 13 (naturalisation) · Legislative database of Armenia (arlis.am) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.