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Armenien · Nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung

Armenien Besonderer Aufenthaltsstatus

Erster Aufenthalt: 10 J.

Special residence status (special passport, 10 years)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Besonderer Aufenthaltsstatus ist eine Route (nach staatsangehörigkeit oder abstammung) für Armenien. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
AMD 150k ≈ $410
Bearbeitung
2 Monate
Erster Aufenthalt
10 J.

Für den Antrag: Behördengebühr AMD 150k ≈ $410; Entscheidung: 2 monate. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenAMD 150k ≈ $410
  • AMD 150,000 (≈ $410)Staatsgebühr für den besonderen Aufenthaltsstatus.
VerlängerungVerlängerbar

Der Sonderpass ist 10 Jahre gültig und kann verlängert werden.

Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia

DaueraufenthaltBedingungen

Der Daueraufenthalt steht aufgrund armenischer Herkunft oder unternehmerischer Tätigkeit in Armenien offen sowie nach 3 Jahren Aufenthalt engen Verwandten eines Inhabers des besonderen Status.

Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia

EinbürgerungBedingungen

Personen armenischer Herkunft können die Staatsbürgerschaft ohne die üblichen Anforderungen von 3 Jahren Aufenthalt und Armenischkenntnissen beantragen.

Legislative database of Armenia

Bearbeitung2 Monate

Der Sonderpass wird innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung ausgestellt.

Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia

Wo zu beantragenIm Land

Stellen Sie den Antrag nach Terminbuchung persönlich beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst in Jerewan; Sie müssen ein Dokument vorlegen, das den rechtmäßigen Aufenthalt in Armenien belegt, etwa ein Visum, eine Aufenthaltskarte oder einen Einreisestempel.

Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende sind Ausländer armenischer nationaler Herkunft oder andere Ausländer, die in Armenien wirtschaftlich oder kulturell tätig sind.

Was nachzuweisen ist1

  • Staatsgebühr von AMD 150,000 (≈ $410); der Premierminister kann eine Befreiung gewähren.

Unterlagen3

  • Personen armenischer Herkunft reichen ein Dokument ein, das die armenische Herkunft bescheinigt; andere reichen einen Nachweis ihrer wirtschaftlichen oder kulturellen Tätigkeit ein.
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Armenien, etwa ein Einreisevisum, eine Aufenthaltskarte oder ein Einreisestempel, sowie sechs Farbfotos im Format 35x45 mm.
  • Reisepass mit notariell beglaubigter armenischer Übersetzung, Geburtsurkunde sowie Kopien der Reisepässe der Eltern und die Heiratsurkunde.

Schritte2

  1. Bis zum 31. Oktober 2026 ist ein Termin zu buchen und der Antrag persönlich beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst, Tairov-Straße 14, Jerewan, zu stellen.
  2. Ab dem 1. November 2026 werden Anträge in einem neuen elektronischen System des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes gestellt; migration.e-gov.am wird geschlossen.

Nach der Ankunft1

  • Der Sonderpass wird innerhalb von 2 Monaten ausgestellt, ist 10 Jahre gültig und verlängerbar.

Wie Armenien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 10 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerjahrTatsächliche Anwesenheit in Armenien (Definition der ansässigen natürlichen Personen in Art. 12 des Steuergesetzbuchs); der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist ein alternatives Kriterium.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf Einkünfte aus Quellen in und außerhalb Armeniens mit 20% besteuert (Satz in Kraft seit dem 1. Januar 2023); Nichtansässige nur auf Einkünfte aus armenischen Quellen.

Alle Steuerregeln für Armenien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Besonderer Aufenthaltsstatus für zehn Jahre für Ausländer armenischer Herkunft und für andere Ausländer, die in Armenien wirtschaftlich oder kulturell tätig sind. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von AMD 150,000 (≈ $410) · Staatsgebühr für den besonderen Aufenthaltsstatus. 1

Anforderungen

  • Antragstellende sind Ausländer armenischer nationaler Herkunft oder andere Ausländer, die in Armenien wirtschaftlich oder kulturell tätig sind. 1
  • Staatsgebühr von AMD 150,000 (≈ $410); der Premierminister kann eine Befreiung gewähren. 1
  • Personen armenischer Herkunft reichen ein Dokument ein, das die armenische Herkunft bescheinigt; andere reichen einen Nachweis ihrer wirtschaftlichen oder kulturellen Tätigkeit ein. 1
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Armenien, etwa ein Einreisevisum, eine Aufenthaltskarte oder ein Einreisestempel, sowie sechs Farbfotos im Format 35x45 mm. 1
  • Reisepass mit notariell beglaubigter armenischer Übersetzung, Geburtsurkunde sowie Kopien der Reisepässe der Eltern und die Heiratsurkunde. 1
  • Bis zum 31. Oktober 2026 ist ein Termin zu buchen und der Antrag persönlich beim Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst, Tairov-Straße 14, Jerewan, zu stellen. 1 2
  • Ab dem 1. November 2026 werden Anträge in einem neuen elektronischen System des Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienstes gestellt; migration.e-gov.am wird geschlossen. 2
  • Der Sonderpass wird innerhalb von 2 Monaten ausgestellt, ist 10 Jahre gültig und verlängerbar. 1

Aufenthalt

  • Sonderpass, 10 Jahre gültig, mit Verlängerung.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 120 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Ausländer armenischer nationaler Herkunft und andere Ausländer, die in Armenien wirtschaftlich oder kulturell tätig sind.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Acquiring special residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  2. Notice: residency status services will be digitized from 1 November 2026 · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-06-19
  3. Acquiring permanent residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  4. Law of the Republic of Armenia on Citizenship, Article 13 (naturalisation) · Legislative database of Armenia (arlis.am) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Besonderer Aufenthaltsstatus–10 J., verlängerbar–
Armenische Staatsangehörigkeit durch Herkunft–––
Aufenthalt bei armenischer Herkunft–1 J., verlängerbar–
CPLP-Aufenthalt Portugal–2 J., verlängerbar–
Spanische Staatsangehörigkeit durch Abstammung und Option Spanien–––

Wie viel Geld ist für Besonderer Aufenthaltsstatus nötig?

Eine Gebühr von AMD 150,000 (≈ $410). Staatsgebühr für den besonderen Aufenthaltsstatus.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Besonderer Aufenthaltsstatus möglich?

Sonderpass, 10 Jahre gültig, mit Verlängerung.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Besonderer Aufenthaltsstatus?

Der Sonderpass wird innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung ausgestellt.

Führt Besonderer Aufenthaltsstatus zum Daueraufenthalt in Armenien?

Der Daueraufenthalt steht aufgrund armenischer Herkunft oder unternehmerischer Tätigkeit in Armenien offen sowie nach 3 Jahren Aufenthalt engen Verwandten eines Inhabers des besonderen Status.

Wie werden Inhaber von Besonderer Aufenthaltsstatus in Armenien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Besonderer Aufenthaltsstatus gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf Einkünfte aus Quellen in und außerhalb Armeniens mit 20% besteuert (Satz in Kraft seit dem 1. Januar 2023); Nichtansässige nur auf Einkünfte aus armenischen Quellen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Acquiring special residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  2. Notice: residency status services will be digitized from 1 November 2026 · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  3. Acquiring permanent residence status · Migration and Citizenship Service, Ministry of Internal Affairs of Armenia · geprüft am 2026-10-11
  4. Law of the Republic of Armenia on Citizenship, Article 13 (naturalisation) · Legislative database of Armenia (arlis.am) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.