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Portugal · Nach Staatsangehörigkeit oder Abstammung

Portugal CPLP-Aufenthalt

Erster Aufenthalt: 2 J.

CPLP residence visa and authorization (Art. 87-A REPSAE)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftRegel geändert am 18. Mai 2026Änderungsprotokoll

CPLP-Aufenthalt ist eine Route (nach staatsangehörigkeit oder abstammung) für Portugal. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€110 ≈ $120
Bearbeitung
Bis zu 60 Tage
Erster Aufenthalt
2 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €110 ≈ $120; Entscheidung: bis zu 60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€110 ≈ $120
  • EUR 110 (≈ $120)Nationale Visumbearbeitungsgebühr.
VerlängerungVerlängerbar

Zwei Jahre ab Ausstellung gültig, danach in aufeinanderfolgenden Dreijahreszeiträumen verlängerbar, solange Lebensunterhalt, Wohnraum und Steuer- und Sozialversicherungsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Die Verlängerung mindestens 30 Tage vor Ablauf einreichen.

Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Für den Daueraufenthalt sind fünf Jahre mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, keine schwere jüngere Verurteilung, Mittel zum Lebensunterhalt, Wohnraum und Grundkenntnisse in Portugiesisch erforderlich.

Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa

EinbürgerungNach 7 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert für Staatsangehörige portugiesischsprachiger Länder 7 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, dazu portugiesische Kultur, Recht und den Nachweis von Mitteln zum Lebensunterhalt; der Sprachtest gilt als erfüllt.

Diário da República / Assembleia da República

BearbeitungBis zu 60 Tage

Das Konsulat muss über ein Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen entscheiden; nach der Ankunft muss die AIMA innerhalb von 90 Tagen über die Aufenthaltsgenehmigung entscheiden, in Ausnahmefällen um 30 verlängerbar.

Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das CPLP-Aufenthaltsvisum beantragen (ohne persönliches Erscheinen eingereicht), dann in Portugal bei der AIMA die Genehmigung beantragen.

Ministry of Foreign AffairsProcuradoria-Geral Distrital de Lisboa

AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel

Eine befristete Genehmigung kann aufgehoben werden, wenn Sie während ihrer Gültigkeit 6 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt 8 Monate ohne triftigen Grund von Portugal abwesend sind, es sei denn, Sie haben im Ausland gearbeitet oder ein Unternehmen geführt.

Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Portugal gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nur für Pässe aus 8 Ländern

Wer beantragen kann1

  • Die antragstellende Person ist Staatsangehörige eines CPLP-Mitgliedstaats: Angola, Brasilien, Kap Verde, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Mosambik, São Tomé und Príncipe oder Timor-Leste.

Was nachzuweisen ist2

  • Der Nachweis von Mitteln zum Lebensunterhalt entfällt mit einer Verantwortungserklärung des Gastgebers oder einer Erklärung einer ansässigen Bezugsperson.
  • Antragstellende, die an einer Hochschule aufgenommen sind, müssen keine Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen.

Unterlagen2

  • Antragsformular, zwei Fotos und ein Führungszeugnis aus dem Wohnsitzland von über einem Jahr.
  • Eine Erklärung der Bezugsperson benötigt deren letzte Steuererklärung und drei Monate Kontoauszüge.

Schritte2

  1. CPLP-Antragstellende sind von der persönlichen Einreichung des Visumantrags befreit.
  2. Der Visuminhaber beantragt in Portugal bei der AIMA die CPLP-Aufenthaltsgenehmigung.

Nach der Ankunft1

  • Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gilt zwei Jahre und ist in Dreijahreszeiträumen verlängerbar.

Wie Portugal die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in jeder 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerjahr beginnt oder endetAnsässigkeit durch Anwesenheit.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige natürliche Personen werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, mit progressiven Sätzen von 12.5% bis 48% nach den im Staatshaushalt 2026 festgelegten Stufen 2026 besteuert (Lei 73-A/2025: erste Stufe bis EUR 8,342, (≈ $9,320) Spitzensatz oberhalb von EUR 86,634 (≈ $96,800)), zuzüglich eines zusätzlichen Solidaritätssatzes von 2.5% auf das zu versteuernde Einkommen oberhalb von EUR 80,000 (≈ $89,400) und 5% oberhalb von EUR 250,000 (≈ $279,000); Nichtansässige werden auf Einkommen aus portugiesischen Quellen besteuert.

Alle Steuerregeln für Portugal Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltsvisum und -genehmigung für Staatsangehörige der CPLP-Mitgliedstaaten nach dem Luanda-Mobilitätsabkommen von 2021, mit vereinfachtem Mittelnachweis und ohne persönliche Visumeinreichung. 1 2 3 4 5 6 7

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 110 (≈ $120) · Nationale Visumbearbeitungsgebühr. 4

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Staatsangehörige eines CPLP-Mitgliedstaats: Angola, Brasilien, Kap Verde, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Mosambik, São Tomé und Príncipe oder Timor-Leste. 1 7
  • Der Nachweis von Mitteln zum Lebensunterhalt entfällt mit einer Verantwortungserklärung des Gastgebers oder einer Erklärung einer ansässigen Bezugsperson. 1
  • Antragstellende, die an einer Hochschule aufgenommen sind, müssen keine Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen. 1
  • Antragsformular, zwei Fotos und ein Führungszeugnis aus dem Wohnsitzland von über einem Jahr. 1
  • Eine Erklärung der Bezugsperson benötigt deren letzte Steuererklärung und drei Monate Kontoauszüge. 1
  • CPLP-Antragstellende sind von der persönlichen Einreichung des Visumantrags befreit. 3
  • Der Visuminhaber beantragt in Portugal bei der AIMA die CPLP-Aufenthaltsgenehmigung. 2
  • Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gilt zwei Jahre und ist in Dreijahreszeiträumen verlängerbar. 2

Aufenthalt

  • Die Aufenthaltsgenehmigung gilt zwei Jahre ab Ausstellung und ist in aufeinanderfolgenden Dreijahreszeiträumen verlängerbar.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 4 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige der CPLP-Mitgliedstaaten außer Portugal: Angola, Brasilien, Kap Verde, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Mosambik, São Tomé und Príncipe und Timor-Leste. Offen für: Angola, Brasilien, Cabo Verde, Guinea-Bissau, Äquatorialguinea, Mosambik, ST, Timor-Leste.

Familie

Ehepartner oder Partner, minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder, unverheiratete volljährige Kinder in Ausbildung in Portugal, unterhaltsberechtigte Eltern und minderjährige Geschwister unter Vormundschaft können Familiennachzug beantragen, sobald die Genehmigung des Inhabers zwei Jahre gültig war; die Wartezeit gilt nicht für minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. CPLP mobility agreement visa documentation · Ministry of Foreign Affairs (vistos.mne.gov.pt) · geprüft am 2026-10-12
  2. Lei n.º 23/2007 (Foreigners Law, REPSAE), consolidated text current to Lei n.º 62/2026 of 10 September 2026 · Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa (consolidated legislation) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-09-10
  3. Foreigners Law amendments: digital nomad and job-search visa requirements · Portuguese Government · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2022-10-30
  4. National visa fees · Ministry of Foreign Affairs, Portuguese visa portal · geprüft am 2026-10-12
  5. AIMA family reunification, Article 98(2) in Portugal · AIMA · geprüft am 2026-10-10
  6. Lei n.º 61/2025 of 22 October (amends Law 23/2007, Arts. 98-105) · Diário da República · geprüft am 2026-10-10
  7. CPLP: mobility, circulation and citizenship (Luanda mobility agreement, ratification status) · Community of Portuguese Language Countries (CPLP) · geprüft am 2026-10-11
  8. Lei Orgânica n.º 1/2026 of 18 May (amends the Nationality Law, Law 37/81) · Diário da República / Assembleia da República · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
CPLP-Aufenthalt–2 J., verlängerbar–
Portugiesische Staatsangehörigkeit für Enkelkinder–––
Spanische Staatsangehörigkeit durch Abstammung und Option Spanien–––
Italienische Staatsangehörigkeit durch Abstammung Italien––Ja
Griechische Staatsangehörigkeit durch Abstammung Griechenland–––

Wie viel Geld ist für CPLP-Aufenthalt nötig?

Eine Gebühr von EUR 110 (≈ $120). Nationale Visumbearbeitungsgebühr.

Wie lange ist der Aufenthalt mit CPLP-Aufenthalt möglich?

Die Aufenthaltsgenehmigung gilt zwei Jahre ab Ausstellung und ist in aufeinanderfolgenden Dreijahreszeiträumen verlängerbar.

Wie lange dauert die Bearbeitung von CPLP-Aufenthalt?

Das Konsulat muss über ein Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen entscheiden; nach der Ankunft muss die AIMA innerhalb von 90 Tagen über die Aufenthaltsgenehmigung entscheiden, in Ausnahmefällen um 30 verlängerbar.

Können Familienangehörige mit CPLP-Aufenthalt nachziehen?

Ehepartner oder Partner, minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder, unverheiratete volljährige Kinder in Ausbildung in Portugal, unterhaltsberechtigte Eltern und minderjährige Geschwister unter Vormundschaft können Familiennachzug beantragen, sobald die Genehmigung des Inhabers zwei Jahre gültig war; die Wartezeit gilt nicht für minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder.

Wer kann CPLP-Aufenthalt beantragen?

Staatsangehörige der CPLP-Mitgliedstaaten außer Portugal: Angola, Brasilien, Kap Verde, Äquatorialguinea, Guinea-Bissau, Mosambik, São Tomé und Príncipe und Timor-Leste. Offen für: Angola, Brasilien, Cabo Verde, Guinea-Bissau, Äquatorialguinea, Mosambik, ST, Timor-Leste.

Führt CPLP-Aufenthalt zum Daueraufenthalt in Portugal?

Die Zeit mit CPLP-Aufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Portugal angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit CPLP-Aufenthalt wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 7 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von CPLP-Aufenthalt in Portugal besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an CPLP-Aufenthalt gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige natürliche Personen werden auf das Welteinkommen, einschließlich Einkommen aus ausländischen Quellen, mit progressiven Sätzen von 12.5% bis 48% nach den im Staatshaushalt 2026 festgelegten Stufen 2026 besteuert (Lei 73-A/2025: erste Stufe bis EUR 8,342, (≈ $9,320) Spitzensatz oberhalb von EUR 86,634 (≈ $96,800)), zuzüglich eines zusätzlichen Solidaritätssatzes von 2.5% auf das zu versteuernde Einkommen oberhalb von EUR 80,000 (≈ $89,400) und 5% oberhalb von EUR 250,000 (≈ $279,000); Nichtansässige werden auf Einkommen aus portugiesischen Quellen besteuert.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 8 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. CPLP mobility agreement visa documentation · Ministry of Foreign Affairs (vistos.mne.gov.pt) · geprüft am 2026-10-12
  2. Lei n.º 23/2007 (Foreigners Law, REPSAE), consolidated text current to Lei n.º 62/2026 of 10 September 2026 · Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa (consolidated legislation) · geprüft am 2026-10-10
  3. Foreigners Law amendments: digital nomad and job-search visa requirements · Portuguese Government · geprüft am 2026-10-10
  4. National visa fees · Ministry of Foreign Affairs, Portuguese visa portal · geprüft am 2026-10-12
  5. AIMA family reunification, Article 98(2) in Portugal · AIMA · geprüft am 2026-10-10
  6. Lei n.º 61/2025 of 22 October (amends Law 23/2007, Arts. 98-105) · Diário da República · geprüft am 2026-10-10
  7. CPLP: mobility, circulation and citizenship (Luanda mobility agreement, ratification status) · Community of Portuguese Language Countries (CPLP) · geprüft am 2026-10-11
  8. Lei Orgânica n.º 1/2026 of 18 May (amends the Nationality Law, Law 37/81) · Diário da República / Assembleia da República · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.