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Polen · Ehegattenvisa

Polen Ehepartner einer ansässigen Person

Nötiges Einkommen: PLN 823+ im Monat ≈ $210

Temporary residence permit for the spouse of a foreigner (family reunification)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 12. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Polen. Antragstellende benötigen ein Einkommen von PLN 823+ im Monat ≈ $210. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
PLN 823+ im Monat ≈ $210
Behördengebühren
PLN 340 ≈ $87
Bearbeitung
Bis zu 60 Tage

Für den Antrag: Behördengebühr PLN 340 ≈ $87; nachzuweisendes Einkommen PLN 823+/Monat ≈ $210; Entscheidung: bis zu 60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenPLN 340 ≈ $87
  • PLN 340 (≈ $87)Stempelgebühr für eine befristete Aufenthaltserlaubnis (sonstige Fälle).
Nachzuweisen, nicht ausgegebenPLN 823+/Monat ≈ $210
  • PLN 823 im Monat (≈ $210)Pro Person in der Familie. Monatliches Nettoeinkommen von mindestens PLN 1,010 (≈ $260) für eine allein lebende Person oder PLN 823 (≈ $210) pro Person in einer Familie: die Einkommenskriterien der Sozialhilfe ab dem 1 Januar 2025, wie vom Woiwodschaftsamt in Posen angegeben (Seite gelesen am 12 Oktober 2026). Der Test gilt als erfüllt, wenn der Ehepartner in Polen die Lebenshaltungskosten deckt.
VerlängerungVerlängerbar

Befristete Erlaubnisse werden durch Verwaltungsentscheidung jeweils für bis zu 3 Jahre verlängert.

Legality of residence

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts, mit Polnisch B1 und stabilem Einkommen. Die meisten befristeten Erlaubnisse zählen; Studienzeiten zählen zu 50%.

Official migration authority

EinbürgerungNach 3 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter

Die Anerkennung als Staatsbürger erfordert 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt mit einer unbefristeten oder langfristigen EU-Aufenthaltserlaubnis sowie stabiles Einkommen, Wohnraum und Nachweis der polnischen Sprachkenntnisse.

Dolnoslaski Voivodeship Office, Wroclaw

BearbeitungBis zu 60 Tage

Entscheidungen über befristete Aufenthaltserlaubnisse sind innerhalb von 60 Tagen nach vollständiger Akte und, wo verlangt, dem Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke fällig.

Voivodeship Office

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Online im Portal MOS eingereicht; befinden Sie sich bei Erteilung der Erlaubnis im Ausland, beantragen Sie anschließend ein Visum zur Einreise.

Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Für den unbefristeten oder langfristigen Status müssen Abwesenheiten jeweils unter 6 Monaten und insgesamt unter 10 Monaten im maßgeblichen Zeitraum bleiben.

Official migration authority

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann4

  • Der Antragsteller ist mit einem Ausländer verheiratet, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis, Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz besitzt.
  • Oder der Ehepartner hat mindestens 2 Jahre aufeinanderfolgende befristete Erlaubnisse besessen, wobei die letzte Erlaubnis für mindestens 1 Jahr erteilt wurde.
  • Oder der Ehepartner besitzt eine Erlaubnis als Forschender, für hochqualifizierte Arbeit, für konzerninterne Entsendung, für langfristige Mobilität oder aus humanitären Gründen.
  • Ein Ehepartner mit einer Erstgenehmigung oder einer kürzer als 2 Jahre gültigen Erlaubnis fällt unter ein gesondertes Verfahren niedrigerer Stufe ohne Arbeitsrecht.

Was nachzuweisen ist3

  • Der Antragsteller hat ein stabiles und regelmäßiges Einkommen, das als erfüllt gilt, wenn der Ehepartner in Polen die Lebenshaltungskosten deckt.
  • Stabiles Einkommen bedeutet mindestens PLN 823 (≈ $210) netto im Monat pro Person in einer Familie (PLN 1,010 (≈ $260) für eine allein lebende Person), wie vom Woiwodschaftsamt in Posen für den Zeitraum ab dem 1 Januar 2025 angegeben.
  • Die Stempelgebühr beträgt PLN 340 (≈ $87).

Unterlagen2

  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners und die Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung.
  • Krankenversicherung und Bestätigung der Unterkunft.

Schritte1

  1. Der Antrag wird ausschließlich elektronisch über das Portal MOS eingereicht; bei einem Antragsteller im Ausland reicht ihn der Ehepartner in Polen mit schriftlicher Zustimmung des Antragstellers ein.

Nach der Ankunft1

  • Die Aufenthaltskarte enthält den Zugang zum Arbeitsmarkt nur, wenn der Sponsor mindestens 2 Jahre mit aufeinanderfolgenden befristeten Erlaubnissen in Polen war.

Wie Polen die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Polen von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr macht die Person in Polen steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen, die in Polen steuerlich ansässig sind, unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht und versteuern alle Einkünfte in Polen, in Polen wie im Ausland erzielt, wobei für Einkünfte aus ausländischen Quellen die Befreiungs- oder Anrechnungsmethode nach Abkommen angewandt wird.

Alle Steuerregeln für Polen Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Krankenversicherung und Bestätigung der Unterkunft

  • Unterkunft

    Krankenversicherung und Bestätigung der Unterkunft

  • Beglaubigte Übersetzung

    Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners und die Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners und die Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Befristete Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehepartner eines Nicht-EU-Staatsangehörigen, der in Polen mit einer qualifizierenden Erlaubnis lebt. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens PLN 823 im Monat (≈ $210) · Pro Person in der Familie. Monatliches Nettoeinkommen von mindestens PLN 1,010 (≈ $260) für eine allein lebende Person oder PLN 823 (≈ $210) pro Person in einer Familie: die Einkommenskriterien der Sozialhilfe ab dem 1 Januar 2025, wie vom Woiwodschaftsamt in Posen angegeben (Seite gelesen am 12 Oktober 2026). Der Test gilt als erfüllt, wenn der Ehepartner in Polen die Lebenshaltungskosten deckt. 5 1
  • Eine Gebühr von PLN 340 (≈ $87) · Stempelgebühr für eine befristete Aufenthaltserlaubnis (sonstige Fälle). 3

Anforderungen

  • Der Antragsteller ist mit einem Ausländer verheiratet, der eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis, Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz besitzt. 1
  • Oder der Ehepartner hat mindestens 2 Jahre aufeinanderfolgende befristete Erlaubnisse besessen, wobei die letzte Erlaubnis für mindestens 1 Jahr erteilt wurde. 1
  • Oder der Ehepartner besitzt eine Erlaubnis als Forschender, für hochqualifizierte Arbeit, für konzerninterne Entsendung, für langfristige Mobilität oder aus humanitären Gründen. 1
  • Ein Ehepartner mit einer Erstgenehmigung oder einer kürzer als 2 Jahre gültigen Erlaubnis fällt unter ein gesondertes Verfahren niedrigerer Stufe ohne Arbeitsrecht. 2
  • Der Antragsteller hat ein stabiles und regelmäßiges Einkommen, das als erfüllt gilt, wenn der Ehepartner in Polen die Lebenshaltungskosten deckt. 1
  • Stabiles Einkommen bedeutet mindestens PLN 823 (≈ $210) netto im Monat pro Person in einer Familie (PLN 1,010 (≈ $260) für eine allein lebende Person), wie vom Woiwodschaftsamt in Posen für den Zeitraum ab dem 1 Januar 2025 angegeben. 5
  • Die Stempelgebühr beträgt PLN 340 (≈ $87). 3
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners und die Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung. 1
  • Krankenversicherung und Bestätigung der Unterkunft. 1
  • Der Antrag wird ausschließlich elektronisch über das Portal MOS eingereicht; bei einem Antragsteller im Ausland reicht ihn der Ehepartner in Polen mit schriftlicher Zustimmung des Antragstellers ein. 1
  • Die Aufenthaltskarte enthält den Zugang zum Arbeitsmarkt nur, wenn der Sponsor mindestens 2 Jahre mit aufeinanderfolgenden befristeten Erlaubnissen in Polen war. 4

Aufenthalt

  • Befristete Erlaubnis für den benötigten Zeitraum erteilt, über 3 Monate bis zu 3 Jahre.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird nur hinzugefügt, wenn der Sponsor 2 Jahre mit aufeinanderfolgenden befristeten Erlaubnissen im Land war; andernfalls ist eine Arbeitserlaubnis nötig.

Familie

Der Ehepartner und minderjährige Kinder eines Ausländers mit einer qualifizierenden Erlaubnis können befristete Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige beantragen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. My spouse has a residence permit · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  2. My spouse is applying for their first residence permit · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  3. Fees / Stamp duty · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  4. I am a spouse of a Polish citizen · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  5. Stable and regular source of income (dictionary entry of the Department for Foreigners) · Wielkopolska Voivodeship Office in Poznan · geprüft am 2026-10-12
  6. Legality of residence — Office for Foreigners · Legality of residence · geprüft am 2026-10-10
  7. Permit for residence of a long-term EU resident · Official migration authority · geprüft am 2026-10-10
  8. Uznanie za obywatela polskiego (service card approved 28 May 2026) · Dolnoslaski Voivodeship Office, Wroclaw · geprüft am 2026-10-11
  9. Zezwolenie na pobyt czasowy i prace - Karta informacyjna (decision within 60 days) · Voivodeship Office (gov.pl information card) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen PersonVerlangt Einkommen von PLN 823+ im Monat ≈ $210–Eingeschränkt
Ehepartner eines Staatsbürgers–3 J., verlängerbarJa
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Einkommen von mindestens PLN 823 im Monat (≈ $210). Pro Person in der Familie. Eine Gebühr von PLN 340 (≈ $87). Stempelgebühr für eine befristete Aufenthaltserlaubnis (sonstige Fälle).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Befristete Erlaubnis für den benötigten Zeitraum erteilt, über 3 Monate bis zu 3 Jahre.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer ansässigen Person?

Entscheidungen über befristete Aufenthaltserlaubnisse sind innerhalb von 60 Tagen nach vollständiger Akte und, wo verlangt, dem Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke fällig.

Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird nur hinzugefügt, wenn der Sponsor 2 Jahre mit aufeinanderfolgenden befristeten Erlaubnissen im Land war; andernfalls ist eine Arbeitserlaubnis nötig.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Der Ehepartner und minderjährige Kinder eines Ausländers mit einer qualifizierenden Erlaubnis können befristete Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige beantragen.

Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Polen?

Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für den Daueraufenthalt in Polen angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 3 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Polen besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: 12% auf die Bemessungsgrundlage bis PLN 120,000 (≈ $30,600) und 32% auf den übersteigenden Betrag; steuermindernder Betrag PLN 3,600 (≈ $920) (Seite aktualisiert am 24 Juni 2026).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 9 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. My spouse has a residence permit · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  2. My spouse is applying for their first residence permit · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  3. Fees / Stamp duty · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  4. I am a spouse of a Polish citizen · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  5. Stable and regular source of income (dictionary entry of the Department for Foreigners) · Wielkopolska Voivodeship Office in Poznan · geprüft am 2026-10-12
  6. Legality of residence — Office for Foreigners · Legality of residence · geprüft am 2026-10-10
  7. Permit for residence of a long-term EU resident · Official migration authority · geprüft am 2026-10-10
  8. Uznanie za obywatela polskiego (service card approved 28 May 2026) · Dolnoslaski Voivodeship Office, Wroclaw · geprüft am 2026-10-11
  9. Zezwolenie na pobyt czasowy i prace - Karta informacyjna (decision within 60 days) · Voivodeship Office (gov.pl information card) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.