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Polen · Arbeit

Polen Arbeitsgenehmigung (Single Permit)

Erster Aufenthalt: 3 J.

Temporary residence and work permit (single permit)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Arbeitsgenehmigung (Single Permit) ist eine Route (arbeit) für Polen. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
PLN 440 ≈ $110 · PLN 100 ≈ $25
Bearbeitung
Bis zu 60 Tage
Erster Aufenthalt
3 J.

Für den Antrag: Behördengebühren insgesamt PLN 540 ≈ $140 (2 Gebühren); Entscheidung: bis zu 60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenPLN 440 ≈ $110 · PLN 100 ≈ $25
  • PLN 440 (≈ $110)Stempelgebühr für eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
  • PLN 100 (≈ $25)Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltskarte.
VerlängerungVerlängerbar

Befristete Erlaubnisse werden durch Verwaltungsentscheidung jeweils für bis zu 3 Jahre verlängert.

Legality of residence

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts, mit Polnisch B1 und stabilem Einkommen. Die meisten befristeten Erlaubnisse zählen; Studienzeiten zählen zu 50%.

Official migration authority

EinbürgerungNach 3 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter

Die Anerkennung als Staatsbürger erfordert 3 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt mit einer unbefristeten oder langfristigen EU-Aufenthaltserlaubnis sowie stabiles Einkommen, Wohnraum und Nachweis der polnischen Sprachkenntnisse.

Dolnoslaski Voivodeship Office, Wroclaw

BearbeitungBis zu 60 Tage

Entscheidungen über befristete Aufenthaltserlaubnisse sind innerhalb von 60 Tagen nach vollständiger Akte und, wo verlangt, dem Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke fällig.

Voivodeship Office

Wo zu beantragenIm Land

Online im Portal MOS beantragt, spätestens am letzten Tag des rechtmäßigen Aufenthalts in Polen.

Voivodeship Office in Poznań

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Für den unbefristeten oder langfristigen Status müssen Abwesenheiten jeweils unter 6 Monaten und insgesamt unter 10 Monaten im maßgeblichen Zeitraum bleiben.

Official migration authority

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Polen
  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann5

  • Der Hauptaufenthaltszweck ist Arbeit, und der Aufenthalt übersteigt drei Monate.
  • Das angebotene Gehalt darf nicht unter dem Mindestlohn liegen, unabhängig von Arbeitszeit oder Vertragsart.
  • Der Beruf darf nicht auf der Liste der eingeschränkten Berufe des Landrats (Starost) stehen, eine Regel, die ab dem 1 Juni 2025 gilt.
  • Eine Einreise mit einem Visum für Tourismus, Studium, Ausbildung, Transit, Behandlung oder ähnliche Zwecke schließt den Antrag aus.
  • Ein langfristiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines anderen Schengen-Staates schließt ihn ebenfalls aus, es sei denn, es gelten Mobilitätsregeln.

Was nachzuweisen ist1

  • Die Stempelgebühr beträgt PLN 440 (≈ $110) und die Gebühr für die Aufenthaltskarte PLN 100 (≈ $25).

Unterlagen3

  • Dokumente: MOS-Antrag, vom Arbeitgeber ausgefüllte Anlage Nr. 1, ein digitales Foto und Scans des gesamten Reisepasses.
  • Dokumente: Bestätigung der Zahlung der Stempelgebühr und Qualifikationsnachweise für einen reglementierten Beruf.
  • Personen mit einem Projektdurchführungsvertrag legen außerdem einen Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei.

Schritte5

  1. Anträge werden ausschließlich im Portal MOS über login.gov.pl eingereicht; Papieranträge haben keine Rechtswirkung.
  2. Der Arbeitgeber erhält eine Einladung per E-Mail, füllt Anlage Nr. 1 in MOS aus und unterzeichnet sie elektronisch.
  3. Der Antragsteller unterzeichnet und reicht den Antrag in MOS ein und lädt dann die Eingangsbestätigung (UPO) herunter.
  4. Es folgt ein persönlicher Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke.
  5. Ein rechtzeitiger, korrekter Antrag hält den Aufenthalt bis zur Rechtskraft der Entscheidung rechtmäßig.

Nach der Ankunft4

  • Die Erlaubnis wird für bis zu 3 Jahre erteilt, je nachdem, wie lange der Arbeitgeber beschäftigen will.
  • Die Erlaubnis gestattet Arbeit nur zu den darin genannten Bedingungen; ein anderer Arbeitgeber erfordert einen neuen Antrag.
  • Der Inhaber meldet das Ende eines Arbeitsvertrags innerhalb von 15 Tagen dem Gouverneur.
  • Die Aufenthaltskarte wird nach der Entscheidung ausgestellt.

Wie Polen die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 3 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in SteuerjahrEin Aufenthalt in Polen von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr macht die Person in Polen steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen, die in Polen steuerlich ansässig sind, unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht und versteuern alle Einkünfte in Polen, in Polen wie im Ausland erzielt, wobei für Einkünfte aus ausländischen Quellen die Befreiungs- oder Anrechnungsmethode nach Abkommen angewandt wird.

Alle Steuerregeln für Polen Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Einheitliche Erlaubnis (Single Permit) für Drittstaatsangehörige, deren Hauptaufenthaltszweck über drei Monate Arbeit ist. Der Ausländer beantragt im Portal MOS, der Arbeitgeber füllt Anlage Nr. 1 online aus, und die Erlaubnis wird für bis zu 3 Jahre erteilt. 1 2 3

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von PLN 440 (≈ $110) · Stempelgebühr für eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. 2
  • Eine Gebühr von PLN 100 (≈ $25) · Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltskarte. 3

Anforderungen

  • Der Hauptaufenthaltszweck ist Arbeit, und der Aufenthalt übersteigt drei Monate. 1
  • Das angebotene Gehalt darf nicht unter dem Mindestlohn liegen, unabhängig von Arbeitszeit oder Vertragsart. 1
  • Der Beruf darf nicht auf der Liste der eingeschränkten Berufe des Landrats (Starost) stehen, eine Regel, die ab dem 1 Juni 2025 gilt. 1
  • Eine Einreise mit einem Visum für Tourismus, Studium, Ausbildung, Transit, Behandlung oder ähnliche Zwecke schließt den Antrag aus. 1
  • Ein langfristiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines anderen Schengen-Staates schließt ihn ebenfalls aus, es sei denn, es gelten Mobilitätsregeln. 1
  • Die Stempelgebühr beträgt PLN 440 (≈ $110) und die Gebühr für die Aufenthaltskarte PLN 100 (≈ $25). 2 3
  • Dokumente: MOS-Antrag, vom Arbeitgeber ausgefüllte Anlage Nr. 1, ein digitales Foto und Scans des gesamten Reisepasses. 1
  • Dokumente: Bestätigung der Zahlung der Stempelgebühr und Qualifikationsnachweise für einen reglementierten Beruf. 1
  • Personen mit einem Projektdurchführungsvertrag legen außerdem einen Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei. 1
  • Anträge werden ausschließlich im Portal MOS über login.gov.pl eingereicht; Papieranträge haben keine Rechtswirkung. 1
  • Der Arbeitgeber erhält eine Einladung per E-Mail, füllt Anlage Nr. 1 in MOS aus und unterzeichnet sie elektronisch. 1
  • Der Antragsteller unterzeichnet und reicht den Antrag in MOS ein und lädt dann die Eingangsbestätigung (UPO) herunter. 1
  • Es folgt ein persönlicher Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke. 1
  • Ein rechtzeitiger, korrekter Antrag hält den Aufenthalt bis zur Rechtskraft der Entscheidung rechtmäßig. 1
  • Die Erlaubnis wird für bis zu 3 Jahre erteilt, je nachdem, wie lange der Arbeitgeber beschäftigen will. 1
  • Die Erlaubnis gestattet Arbeit nur zu den darin genannten Bedingungen; ein anderer Arbeitgeber erfordert einen neuen Antrag. 1
  • Der Inhaber meldet das Ende eines Arbeitsvertrags innerhalb von 15 Tagen dem Gouverneur. 1
  • Die Aufenthaltskarte wird nach der Entscheidung ausgestellt. 1

Aufenthalt

  • Erteilt für bis zu 3 Jahre, hauptsächlich abhängig vom Zeitraum, für den der Arbeitgeber beschäftigen will.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit nur für den Arbeitgeber und zu den in der Erlaubnis genannten Bedingungen.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Temporary residence and work permit · Voivodeship Office in Poznań (migrant.poznan.uw.gov.pl) · geprüft am 2026-10-10
  2. Fees / Stamp duty · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  3. MOS online application system: questions and answers · Office for Foreigners (gov.pl/udsc-en) · geprüft am 2026-10-10
  4. Legality of residence — Office for Foreigners · Legality of residence · geprüft am 2026-10-10
  5. Permit for residence of a long-term EU resident · Official migration authority · geprüft am 2026-10-10
  6. Uznanie za obywatela polskiego (service card approved 28 May 2026) · Dolnoslaski Voivodeship Office, Wroclaw · geprüft am 2026-10-11
  7. Zezwolenie na pobyt czasowy i prace - Karta informacyjna (decision within 60 days) · Voivodeship Office (gov.pl information card) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Arbeitsgenehmigung (Single Permit)–3 J.Eingeschränkt
Blaue Karte–3 J., verlängerbarJa
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt
Visum für Angestellte Spanien–1 J., verlängerbarEingeschränkt
D1-Arbeits-/Geschäftsvisum Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Arbeitsgenehmigung (Single Permit) nötig?

Eine Gebühr von PLN 440 (≈ $110). Stempelgebühr für eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Eine Gebühr von PLN 100 (≈ $25). Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltskarte.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Arbeitsgenehmigung (Single Permit) möglich?

Erteilt für bis zu 3 Jahre, hauptsächlich abhängig vom Zeitraum, für den der Arbeitgeber beschäftigen will.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Arbeitsgenehmigung (Single Permit)?

Entscheidungen über befristete Aufenthaltserlaubnisse sind innerhalb von 60 Tagen nach vollständiger Akte und, wo verlangt, dem Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke fällig.

Ist mit Arbeitsgenehmigung (Single Permit) Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Arbeit nur für den Arbeitgeber und zu den in der Erlaubnis genannten Bedingungen.

Wer kann Arbeitsgenehmigung (Single Permit) beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Arbeitsgenehmigung (Single Permit) zum Daueraufenthalt in Polen?

Die Zeit mit Arbeitsgenehmigung (Single Permit) wird für den Daueraufenthalt in Polen angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Arbeitsgenehmigung (Single Permit) wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 3 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter möglich ist.

Wie werden Inhaber von Arbeitsgenehmigung (Single Permit) in Polen besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Arbeitsgenehmigung (Single Permit) gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: 12% auf die Bemessungsgrundlage bis PLN 120,000 (≈ $30,600) und 32% auf den übersteigenden Betrag; steuermindernder Betrag PLN 3,600 (≈ $920) (Seite aktualisiert am 24 Juni 2026).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 7 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Temporary residence and work permit · Voivodeship Office in Poznań (migrant.poznan.uw.gov.pl) · geprüft am 2026-10-10
  2. Fees / Stamp duty · Greater Poland Voivodeship Office (Poznan), Migrant Service · geprüft am 2026-10-11
  3. MOS online application system: questions and answers · Office for Foreigners (gov.pl/udsc-en) · geprüft am 2026-10-10
  4. Legality of residence — Office for Foreigners · Legality of residence · geprüft am 2026-10-10
  5. Permit for residence of a long-term EU resident · Official migration authority · geprüft am 2026-10-10
  6. Uznanie za obywatela polskiego (service card approved 28 May 2026) · Dolnoslaski Voivodeship Office, Wroclaw · geprüft am 2026-10-11
  7. Zezwolenie na pobyt czasowy i prace - Karta informacyjna (decision within 60 days) · Voivodeship Office (gov.pl information card) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.