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Monaco · Ruhestand oder Leben von Ersparnissen

Monaco Karte für Personen mit eigenen Mitteln

Erster Aufenthalt: 1 J.

Temporary residence card for residents with independent means (carte de séjour temporaire)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Karte für Personen mit eigenen Mitteln ist eine Route (ruhestand oder leben von ersparnissen) für Monaco. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€80 ≈ $89
Erster Aufenthalt
1 J.
Behördengebühren€80 ≈ $89
  • EUR 80 (≈ $89)Ausstellungsgebühr für eine erste befristete Aufenthaltskarte (Verlängerung EUR 40 (≈ $45)).
VerlängerungVerlängerbar

Die befristete Karte gilt ein Jahr und ist verlängerbar; nach 3 Jahren Aufenthalt ist eine gewöhnliche 3-Jahres-Karte erhältlich.

Government of Monaco

DaueraufenthaltNach 10 Jahre Aufenthalt

Eine privilegierte Karte mit 10 Jahren Gültigkeit ist nach 10 Jahren Aufenthalt mit tatsächlicher Anwesenheit in Monaco erhältlich (die 10 Jahre können in besonderen Fällen auf 1 Jahr verkürzt werden); eine gewöhnliche 3-Jahres-Karte folgt nach 3 Jahren.

Government of Monaco

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Eine Einbürgerung kann nach 10 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Monaco nach Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden und wird nach Ermessen des Fürsten gewährt.

Legimonaco

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person ist 16 Jahre oder älter und plant, mehr als drei Monate in Monaco zu bleiben oder sich dort niederzulassen.
  • Die antragstellende Person hat in Monaco eine für den Haushalt geeignete Wohnung, als Eigentümerin bzw. Eigentümer, Gesellschafterin bzw. Gesellschafter der Eigentümergesellschaft, Mieterin bzw. Mieter oder Gast eines engen Angehörigen oder Partners.
  • Die Einreisebedingungen unterscheiden sich nach Staatsangehörigkeit; EWR-Staatsangehörige benötigen kein Visum.

Was nachzuweisen ist3

  • Ausreichende Mittel, nachgewiesen durch ein Gehalt, freiberufliches Einkommen, Ersparnisse, eine Rente oder die Unterstützung durch einen Angehörigen oder Partner.
  • In anderen Fällen werden die Mittel durch eine weniger als einen Monat alte Bescheinigung einer Bank in Monaco nachgewiesen, die angibt, dass die antragstellende Person über die Mittel zum Leben in Monaco verfügt; die offizielle Seite nennt keinen Betrag und sagt, dass die Bescheinigung mit der Bank vereinbart wird.
  • Ausstellungsgebühr EUR 80 (≈ $89) für eine erste befristete Karte.

Unterlagen5

  • Ein Reisepass mit dem Niederlassungsvisum, eine Geburtsurkunde, die weniger als drei Monate alt ist, und eine eidesstattliche Erklärung für Erstantragstellende.
  • Wohnnachweis: Stromvertrag oder letzte Rechnung plus Eigentumsurkunde, ein registrierter Mietvertrag oder eine Bescheinigung über unentgeltliche Unterbringung.
  • Ein Führungszeugnisauszug, der weniger als drei Monate alt ist, aus jedem Wohnsitzland der letzten fünf Jahre.
  • Dokumente in anderen Sprachen als Französisch, Englisch oder Italienisch benötigen eine beeidigte Übersetzung.
  • Eine Rentenbescheinigung für Ruheständlerinnen und Ruheständler oder ein Unterstützungsschreiben des Angehörigen oder Partners mit Nachweis seiner eigenen Mittel.

Schritte2

  1. Beantragen Sie online über den dafür vorgesehenen Dienst oder in Papierform bei der Residents Section, 9 rue Suffren-Reymond.
  2. Auf eine vollständige Akte folgt ein persönliches Gespräch mit Originaldokumenten.

Nach der Ankunft1

  • Die Karte muss bei der Ausreise aus Monaco zurückgegeben werden, und die inhabende Person erhält eine Aufenthaltsbescheinigung.

Wie Monaco die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Die Befreiung wird durch die tatsächliche Niederlassung in Monaco bestimmt.

Einkommensteuer

Monegassische Staatsangehörige und Ansässige, außer französischen Staatsangehörigen, zahlen in Monaco keine Einkommensteuer.

Alle Steuerregeln für Monaco Steuerangaben geprüft am

  • Unterkunft

    Wohnnachweis: Stromvertrag oder letzte Rechnung plus Eigentumsurkunde, ein registrierter Mietvertrag oder eine Bescheinigung über unentgeltliche Unterbringung

  • Beglaubigte Übersetzung

    Dokumente in anderen Sprachen als Französisch, Englisch oder Italienisch benötigen eine beeidigte Übersetzung

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Ein Reisepass mit dem Niederlassungsvisum, eine Geburtsurkunde, die weniger als drei Monate alt ist, und eine eidesstattliche Erklärung für Erstantragstellende

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Einjährige befristete Aufenthaltskarte für Personen, die sich in Monaco auf Grundlage von Ersparnissen, einer Rente oder der Unterstützung durch einen Angehörigen niederlassen, ohne im Fürstentum zu arbeiten. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Ausstellungsgebühr für eine erste befristete Aufenthaltskarte (Verlängerung EUR 40 (≈ $45)). 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist 16 Jahre oder älter und plant, mehr als drei Monate in Monaco zu bleiben oder sich dort niederzulassen. 2
  • Die antragstellende Person hat in Monaco eine für den Haushalt geeignete Wohnung, als Eigentümerin bzw. Eigentümer, Gesellschafterin bzw. Gesellschafter der Eigentümergesellschaft, Mieterin bzw. Mieter oder Gast eines engen Angehörigen oder Partners. 1
  • Die Einreisebedingungen unterscheiden sich nach Staatsangehörigkeit; EWR-Staatsangehörige benötigen kein Visum. 1
  • Ausreichende Mittel, nachgewiesen durch ein Gehalt, freiberufliches Einkommen, Ersparnisse, eine Rente oder die Unterstützung durch einen Angehörigen oder Partner. 1
  • In anderen Fällen werden die Mittel durch eine weniger als einen Monat alte Bescheinigung einer Bank in Monaco nachgewiesen, die angibt, dass die antragstellende Person über die Mittel zum Leben in Monaco verfügt; die offizielle Seite nennt keinen Betrag und sagt, dass die Bescheinigung mit der Bank vereinbart wird. 1
  • Ausstellungsgebühr EUR 80 (≈ $89) für eine erste befristete Karte. 2
  • Ein Reisepass mit dem Niederlassungsvisum, eine Geburtsurkunde, die weniger als drei Monate alt ist, und eine eidesstattliche Erklärung für Erstantragstellende. 1
  • Wohnnachweis: Stromvertrag oder letzte Rechnung plus Eigentumsurkunde, ein registrierter Mietvertrag oder eine Bescheinigung über unentgeltliche Unterbringung. 1
  • Ein Führungszeugnisauszug, der weniger als drei Monate alt ist, aus jedem Wohnsitzland der letzten fünf Jahre. 1
  • Dokumente in anderen Sprachen als Französisch, Englisch oder Italienisch benötigen eine beeidigte Übersetzung. 1
  • Eine Rentenbescheinigung für Ruheständlerinnen und Ruheständler oder ein Unterstützungsschreiben des Angehörigen oder Partners mit Nachweis seiner eigenen Mittel. 1
  • Beantragen Sie online über den dafür vorgesehenen Dienst oder in Papierform bei der Residents Section, 9 rue Suffren-Reymond. 1
  • Auf eine vollständige Akte folgt ein persönliches Gespräch mit Originaldokumenten. 1
  • Die Karte muss bei der Ausreise aus Monaco zurückgegeben werden, und die inhabende Person erhält eine Aufenthaltsbescheinigung. 1 2

Aufenthalt

  • Befristete Karte mit einem Jahr Gültigkeit; nach 3 Jahren Aufenthalt ist eine gewöhnliche Karte mit 3 Jahren Gültigkeit (erste Karte EUR 100 (≈ $110)) erhältlich, und nach 10 Jahren tatsächlichen Aufenthalts eine privilegierte Karte mit 10 Jahren Gültigkeit (erste Karte EUR 160 (≈ $180)) (die 10 Jahre können in besonderen Fällen auf 1 Jahr verkürzt werden).
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

EWR-Staatsangehörige und von Monaco aufgeführte Drittstaatsangehörige (darunter Andorra, die Schweiz und San Marino) benötigen kein Visum; andere Staatsangehörige benötigen ein Niederlassungsvisum für den Langzeitaufenthalt (Typ D) beim französischen Konsulat in der Nähe ihres letzten Wohnorts oder eine Wohnsitzverlegung über die französische Botschaft in Monaco, wenn sie seit mehr als einem Jahr in Frankreich niedergelassen sind.

Familie

Ehepartner oder Partner und Kinder können von der ansässigen Person unterstützt werden und mit eigenen Karten einen Antrag stellen; Kinder unter 16 Jahren erhalten stattdessen ein Reisedokument.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Demander une carte de séjour · Government of Monaco (MonServicePublic) · geprüft am 2026-10-11
  2. La carte de séjour · Government of Monaco (MonServicePublic) · geprüft am 2026-10-11
  3. Loi n. 1.155 du 18 decembre 1992 relative a la nationalite (Art. 3 and 5) · Legimonaco (Government of the Principality of Monaco) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Karte für Personen mit eigenen Mitteln–1 J., verlängerbar–
D7-Visum für passives Einkommen PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0302 J., verlängerbar–
Non-Lucrative-Visum SpanienVerlangt Einkommen von €2,400+ im Monat ≈ $2,6801 J., verlängerbarNein
Elective Residence ItalienVerlangt Einkommen von €31k+ im Jahr ≈ $35k–Nein
Genehmigung für Personen mit eigenen Mitteln GriechenlandVerlangt Einkommen von €3,500+ im Monat ≈ $3,9103 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Karte für Personen mit eigenen Mitteln nötig?

Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89). Ausstellungsgebühr für eine erste befristete Aufenthaltskarte (Verlängerung EUR 40 (≈ $45)).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Karte für Personen mit eigenen Mitteln möglich?

Befristete Karte mit einem Jahr Gültigkeit; nach 3 Jahren Aufenthalt ist eine gewöhnliche Karte mit 3 Jahren Gültigkeit (erste Karte EUR 100 (≈ $110)) erhältlich, und nach 10 Jahren tatsächlichen Aufenthalts eine privilegierte Karte mit 10 Jahren Gültigkeit (erste Karte EUR 160 (≈ $180)) (die 10 Jahre können in besonderen Fällen auf 1 Jahr verkürzt werden).

Können Familienangehörige mit Karte für Personen mit eigenen Mitteln nachziehen?

Ehepartner oder Partner und Kinder können von der ansässigen Person unterstützt werden und mit eigenen Karten einen Antrag stellen; Kinder unter 16 Jahren erhalten stattdessen ein Reisedokument.

Führt Karte für Personen mit eigenen Mitteln zum Daueraufenthalt in Monaco?

Die Zeit mit Karte für Personen mit eigenen Mitteln wird für den Daueraufenthalt in Monaco angerechnet, der nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Karte für Personen mit eigenen Mitteln wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Karte für Personen mit eigenen Mitteln in Monaco besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Karte für Personen mit eigenen Mitteln gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Monegassische Staatsangehörige und Ansässige, außer französischen Staatsangehörigen, zahlen in Monaco keine Einkommensteuer.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Demander une carte de séjour · Government of Monaco (MonServicePublic) · geprüft am 2026-10-11
  2. La carte de séjour · Government of Monaco (MonServicePublic) · geprüft am 2026-10-11
  3. Loi n. 1.155 du 18 decembre 1992 relative a la nationalite (Art. 3 and 5) · Legimonaco (Government of the Principality of Monaco) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.