Steuern in Monaco
Sonderregime für Neuzugezogene: Gründungsregelung: zwei Jahre ohne Körperschaftsteuer, danach verringerte Gewinnbemessungsgrundlage.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Sonderregime für Neuzugezogene
Sonderregelung
Gründungsregelung: zwei Jahre ohne Körperschaftsteuer, danach verringerte Gewinnbemessungsgrundlage
Steuererleichterung
Details
Neue Unternehmen sind zwei Jahre von der Körperschaftsteuer befreit und werden dann in den Jahren 3 bis 5 auf 25%, 50% und 75% des Gewinns besteuert. 2
Besteuert wird
Gewinn des neuen Unternehmens: 0% in den Jahren 1 und 2, danach 25%, 50%, 75% und 100% des Gewinns in den Jahren 3 bis 6.
Für wen es gilt
- In Monaco gegründete Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer fallen und eine tatsächlich neue Geschäftstätigkeit ausüben.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für in Monaco gegründete Unternehmen.
Visa
Relevant für Unternehmensinhabende mit einer Geschäftsgenehmigung und Aufenthaltskarte.
Weitere Steuern
Der Körperschaftsteuer-Regelsatz nach der Entlastung beträgt 25%.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Für welche Visa die Regime gelten
- Gründungsregelung: zwei Jahre ohne Körperschaftsteuer, danach verringerte Gewinnbemessungsgrundlage: Karte für Unternehmensinhaber. Relevant für Unternehmensinhabende mit einer Geschäftsgenehmigung und Aufenthaltskarte.
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Persönliche Steuer: keine Einkommensteuer für Ansässige außer französischen Staatsangehörigen
0% Steuer
Details
- Auf: Keine Einkommensteuer für natürliche Personen
- Wer: Die Befreiung gilt für im Fürstentum ausgeübte Tätigkeiten und für Personen, die dort tatsächlich niedergelassen sind
Monegassische Staatsangehörige und Ansässige, außer französischen Staatsangehörigen, zahlen in Monaco keine Einkommensteuer. 1
Besteuert wird
Keine Einkommensteuer für natürliche Personen; die einzige direkte Steuer ist die Steuer auf Gewinne aus industriellen und gewerblichen Tätigkeiten.
Für wen es gilt
- Die Befreiung gilt für im Fürstentum ausgeübte Tätigkeiten und für Personen, die dort tatsächlich niedergelassen sind.
- Monaco erhebt keine Vermögensteuer, keine jährliche Grundsteuer und keine Gemeindesteuer.
Ausschlüsse
- Für französische Staatsangehörige gilt das Steuerabkommen zwischen Frankreich und Monaco von 1963.
- Die Befreiung berührt nicht die von anderen Staaten angewandten Regeln.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Befreiung wird durch die tatsächliche Niederlassung in Monaco bestimmt.
Visa
Eine Aufenthaltskarte ist die Grundlage der Niederlassung in Monaco; die Karte selbst gewährt die steuerliche Stellung nicht.
Weitere Steuern
Die Mehrwertsteuer wird auf derselben Grundlage und zu denselben Sätzen wie in Frankreich erhoben; die Registrierungsabgabe beträgt 0.5% bis 7.5% oder pauschal EUR 10 (≈ $11); Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt nur für Vermögen in Monaco.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Körperschaftsteuer: 25% für Unternehmen mit über 25% des Umsatzes außerhalb Monacos
25% Steuer
Details
- Auf: Steuerpflichtiger Gewinn nach Abzug der Ausgaben, einschließlich der Vergütung der im Unternehmen arbeitenden Unternehmerin bzw. des Unternehmers und der Geschäftsführenden
Handels- und Industrieunternehmen, die mehr als 25% ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen, zahlen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, Körperschaftsteuer von 25%. 2 1
Besteuert wird
Steuerpflichtiger Gewinn nach Abzug der Ausgaben, einschließlich der Vergütung der im Unternehmen arbeitenden Unternehmerin bzw. des Unternehmers und der Geschäftsführenden.
Für wen es gilt
- Unternehmen, die industrielle oder gewerbliche Tätigkeit ausüben und mehr als 25% ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen.
Ausschlüsse
- Einkünfte aus Patenten und Urheberrechten liegen außerhalb der Steuer, wenn sie von natürlichen Personen bezogen werden, sind aber steuerpflichtig, wenn sie von Unternehmen bezogen werden.
- Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten können unter Bedingungen befreit sein, wenn sie im Unternehmen reinvestiert werden.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Art der Tätigkeit und der Ort der Geschäfte entscheiden über die Steuerpflicht, nicht die Rechtsform.
Visa
Unabhängig von der Aufenthaltskarte.
Weitere Steuern
Die Mehrwertsteuer folgt den französischen Regeln und Sätzen.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- Die Mehrwertsteuer wird auf derselben Grundlage und zu denselben Sätzen wie in Frankreich erhoben; die Registrierungsabgabe beträgt 0.5% bis 7.5% oder pauschal EUR 10 (≈ $11); Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt nur für Vermögen in Monaco.
- Die Mehrwertsteuer folgt den französischen Regeln und Sätzen.
- Der Körperschaftsteuer-Regelsatz nach der Entlastung beträgt 25%.
Häufige Fragen
Für wen gilt Gründungsregelung: zwei Jahre ohne Körperschaftsteuer, danach verringerte Gewinnbemessungsgrundlage?
In Monaco gegründete Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer fallen und eine tatsächlich neue Geschäftstätigkeit ausüben. Relevant für Unternehmensinhabende mit einer Geschäftsgenehmigung und Aufenthaltskarte.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (2)
Amtliche Quellen
- Tax in Monaco · Government of Monaco (MonEntreprise) · geprüft am 2026-10-11
- Corporate income tax · Government of Monaco (MonEntreprise) · geprüft am 2026-10-11