
Umzug nach Monaco
5 Möglichkeiten für den Umzug nach Monaco in unserem Leitfaden: 1 Route mit Zahlung für den Aufenthalt, 1 Route für Unternehmen / Start-ups, 1 Arbeitsvisum, 1 Studienvisum, 1 Ehegattenvisum.
Kein Visum für digitale Nomaden. Am anhand der amtlichen Quellen geprüft.
Monaco ist ein kleiner, dicht besiedelter Ort, an dem eine Niederlassung in der Regel bedeutet nachzuweisen, dass man dort leben kann, ohne eine lokale Stelle anzunehmen, oder dass man bereits ein Unternehmen oder einen Arbeitgeber in Aussicht hat. Bei den Aufenthaltswegen hier geht es meist darum, eine geeignete Wohnung in Monaco und ausreichende Mittel nachzuweisen, und der Papierkram läuft über die monegassischen Behörden statt über eine einzelne Visastelle.
Ruhestand oder Leben von Ersparnissen · 1
Karte für Personen mit eigenen Mitteln
Erster Aufenthalt: 1 J.
Unternehmen / Start-up · 1
Karte für Unternehmensinhaber
Erster Aufenthalt: 1 J.
Arbeit · 1
Angestelltenkarte
Erster Aufenthalt: 1 J.
Studium · 1
Studentenkarte
Erster Aufenthalt: 1 J.
Ehegattenvisa · 1
Für Menschen, die mit einem Staatsangehörigen oder Daueraufenthaltsberechtigten verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.
Ehepartner einer ansässigen Person
Erster Aufenthalt: 1 J.
Steuern
Monegassische Staatsangehörige und Ansässige, außer französischen Staatsangehörigen, zahlen in Monaco keine Einkommensteuer; die einzige direkte Steuer fällt auf die Gewinne aus industriellen und gewerblichen Tätigkeiten an. Die Befreiung hängt von der tatsächlichen Niederlassung in Monaco ab, nicht von einer Tageszählung. Für Unternehmen gilt die Körperschaftsteuer, wenn der Umsatz überwiegend außerhalb Monacos erzielt wird, und eine Gründungsregelung gewährt neuen Unternehmen einen Zeitraum ohne Körperschaftsteuer, gefolgt von einer verringerten Gewinnbemessungsgrundlage. Steuer und Aufenthalt sind getrennte Fragen, lassen Sie sich daher zu Ihrer eigenen Situation beraten.
Allgemeine Regeln
Persönliche Steuer: keine Einkommensteuer für Ansässige außer französischen Staatsangehörigen
0% Steuer
Details
- Auf: Keine Einkommensteuer für natürliche Personen
- Wer: Die Befreiung gilt für im Fürstentum ausgeübte Tätigkeiten und für Personen, die dort tatsächlich niedergelassen sind
Monegassische Staatsangehörige und Ansässige, außer französischen Staatsangehörigen, zahlen in Monaco keine Einkommensteuer.
Besteuert wird
Keine Einkommensteuer für natürliche Personen; die einzige direkte Steuer ist die Steuer auf Gewinne aus industriellen und gewerblichen Tätigkeiten.
Für wen es gilt
- Die Befreiung gilt für im Fürstentum ausgeübte Tätigkeiten und für Personen, die dort tatsächlich niedergelassen sind.
- Monaco erhebt keine Vermögensteuer, keine jährliche Grundsteuer und keine Gemeindesteuer.
Ausschlüsse
- Für französische Staatsangehörige gilt das Steuerabkommen zwischen Frankreich und Monaco von 1963.
- Die Befreiung berührt nicht die von anderen Staaten angewandten Regeln.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Befreiung wird durch die tatsächliche Niederlassung in Monaco bestimmt.
Visa
Eine Aufenthaltskarte ist die Grundlage der Niederlassung in Monaco; die Karte selbst gewährt die steuerliche Stellung nicht.
Weitere Steuern
Die Mehrwertsteuer wird auf derselben Grundlage und zu denselben Sätzen wie in Frankreich erhoben; die Registrierungsabgabe beträgt 0.5% bis 7.5% oder pauschal EUR 10 (≈ $11); Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt nur für Vermögen in Monaco.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Körperschaftsteuer: 25% für Unternehmen mit über 25% des Umsatzes außerhalb Monacos
25% Steuer
Details
- Auf: Steuerpflichtiger Gewinn nach Abzug der Ausgaben, einschließlich der Vergütung der im Unternehmen arbeitenden Unternehmerin bzw. des Unternehmers und der Geschäftsführenden
Handels- und Industrieunternehmen, die mehr als 25% ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen, zahlen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, Körperschaftsteuer von 25%.
Besteuert wird
Steuerpflichtiger Gewinn nach Abzug der Ausgaben, einschließlich der Vergütung der im Unternehmen arbeitenden Unternehmerin bzw. des Unternehmers und der Geschäftsführenden.
Für wen es gilt
- Unternehmen, die industrielle oder gewerbliche Tätigkeit ausüben und mehr als 25% ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen.
Ausschlüsse
- Einkünfte aus Patenten und Urheberrechten liegen außerhalb der Steuer, wenn sie von natürlichen Personen bezogen werden, sind aber steuerpflichtig, wenn sie von Unternehmen bezogen werden.
- Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten können unter Bedingungen befreit sein, wenn sie im Unternehmen reinvestiert werden.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Art der Tätigkeit und der Ort der Geschäfte entscheiden über die Steuerpflicht, nicht die Rechtsform.
Visa
Unabhängig von der Aufenthaltskarte.
Weitere Steuern
Die Mehrwertsteuer folgt den französischen Regeln und Sätzen.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Sonderregelung
Gründungsregelung: zwei Jahre ohne Körperschaftsteuer, danach verringerte Gewinnbemessungsgrundlage
Steuererleichterung
Details
Neue Unternehmen sind zwei Jahre von der Körperschaftsteuer befreit und werden dann in den Jahren 3 bis 5 auf 25%, 50% und 75% des Gewinns besteuert.
Besteuert wird
Gewinn des neuen Unternehmens: 0% in den Jahren 1 und 2, danach 25%, 50%, 75% und 100% des Gewinns in den Jahren 3 bis 6.
Für wen es gilt
- In Monaco gegründete Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer fallen und eine tatsächlich neue Geschäftstätigkeit ausüben.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für in Monaco gegründete Unternehmen.
Visa
Relevant für Unternehmensinhabende mit einer Geschäftsgenehmigung und Aufenthaltskarte.
Weitere Steuern
Der Körperschaftsteuer-Regelsatz nach der Entlastung beträgt 25%.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Monaco in Bildern


Später wechseln · 1
Ehegattenvisa
Ehepartner eines Staatsbürgers
Erster Aufenthalt: 5 J.
Weg zum Daueraufenthalt · 1
- Daueraufenthalt nach 10 Jahren · Privileged residence card (carte de séjour privilégié)
Ankunft in Monaco: erste Schritte
- Klären Sie zuerst Ihre Einreisebedingungen, da diese sich nach Staatsangehörigkeit unterscheiden und EWR-Staatsangehörige kein Visum benötigen.
- Sichern Sie sich eine für Ihren Haushalt geeignete Wohnung in Monaco, sei es als Eigentümerin bzw. Eigentümer, Gesellschafterin bzw. Gesellschafter der Eigentümergesellschaft, Mieterin bzw. Mieter oder Gast eines engen Angehörigen oder Partners.
- Stellen Sie Ihre Mittelnachweise zusammen: eine aktuelle Bescheinigung einer Bank in Monaco für Ersparnisse, eine Bescheinigung des Employment Service für eine Stelle oder einen Handelsregisterauszug für ein Unternehmen.
- Bereiten Sie Ihre Identitäts- und Statusdokumente vor, etwa einen Reisepass mit dem Niederlassungsvisum, eine aktuelle Geburtsurkunde und eine eidesstattliche Erklärung für Erstantragstellende.
- Beantragen Sie die befristete Aufenthaltskarte, die zu Ihrer Situation passt, und zahlen Sie für eine erste Karte die Ausstellungsgebühr.
- Wenn Sie Ehepartner, Partner oder Kinder haben, planen Sie deren eigene Kartenanträge ein und denken Sie daran, dass Kinder unter sechzehn Jahren stattdessen ein Reisedokument erhalten.
Häufige Fragen
Kann man in Monaco vom Ersparten oder von einer Rente im Ruhestand leben?
Monaco hat 1 Route für den Ruhestand oder mit Zahlung für den Aufenthalt. Karte für Personen mit eigenen Mitteln gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.
Kann man durch die Gründung eines Unternehmens nach Monaco ziehen?
Monaco hat 1 Route für Unternehmen oder Start-ups. Karte für Unternehmensinhaber gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.
Welche Arbeitsvisa bietet Monaco Ausländern an?
Monaco hat 1 Arbeitsvisum. Angestelltenkarte gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.
Wie erhält man ein Studienvisum für Monaco?
Monaco hat 1 Studienvisum. Studentenkarte gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.
Kann man in Monaco zu Ehe- oder Lebenspartner ziehen?
Ja. Monaco hat 1 Ehegattenvisum. Ehepartner einer ansässigen Person gewährt einen ersten Aufenthalt von 1 Jahr, der verlängert werden kann.
Vergleichen mit
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu Monaco fragen AI
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