Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Monaco · Studium

Monaco Studentenkarte

Erster Aufenthalt: 1 J.

Temporary residence card for students

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Studentenkarte ist eine Route (studium) für Monaco. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€80 ≈ $89
Erster Aufenthalt
1 J.
Behördengebühren€80 ≈ $89
  • EUR 80 (≈ $89)Ausstellungsgebühr für eine erste befristete Aufenthaltskarte (Verlängerung EUR 40 (≈ $45)).
VerlängerungVerlängerbar

Die befristete Karte gilt ein Jahr und ist verlängerbar.

Government of Monaco

DaueraufenthaltNach 10 Jahre Aufenthalt

Eine privilegierte Karte mit 10 Jahren Gültigkeit ist nach 10 Jahren Aufenthalt mit tatsächlicher Anwesenheit in Monaco erhältlich (die 10 Jahre können in besonderen Fällen auf 1 Jahr verkürzt werden); eine gewöhnliche 3-Jahres-Karte folgt nach 3 Jahren.

Government of Monaco

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Eine Einbürgerung kann nach 10 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Monaco nach Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden und wird nach Ermessen des Fürsten gewährt.

Legimonaco

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist 16 Jahre oder älter und Studierende bzw. Studierender.
  • Die antragstellende Person hat in Monaco eine für den Haushalt geeignete Wohnung, als Eigentümerin bzw. Eigentümer, Gesellschafterin bzw. Gesellschafter der Eigentümergesellschaft, Mieterin bzw. Mieter oder Gast eines engen Angehörigen oder Partners.

Was nachzuweisen ist2

  • Mittel, nachgewiesen durch die Unterstützung eines Elternteils oder Partners oder durch eigene Mittel, die von einer Bank in Monaco bescheinigt werden.
  • Ausstellungsgebühr EUR 80 (≈ $89) für eine erste befristete Karte.

Unterlagen5

  • Nachweis des Studierendenstatus.
  • Ein Reisepass mit dem Niederlassungsvisum, eine Geburtsurkunde, die weniger als drei Monate alt ist, und eine eidesstattliche Erklärung für Erstantragstellende.
  • Wohnnachweis: Stromvertrag oder letzte Rechnung plus Eigentumsurkunde, ein registrierter Mietvertrag oder eine Bescheinigung über unentgeltliche Unterbringung.
  • Ein Führungszeugnisauszug, der weniger als drei Monate alt ist, aus jedem Wohnsitzland der letzten fünf Jahre.
  • Dokumente in anderen Sprachen als Französisch, Englisch oder Italienisch benötigen eine beeidigte Übersetzung.

Schritte2

  1. Beantragen Sie online über den dafür vorgesehenen Dienst oder in Papierform bei der Residents Section, 9 rue Suffren-Reymond.
  2. Auf eine vollständige Akte folgt ein persönliches Gespräch mit Originaldokumenten.

Wie Monaco die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Die Befreiung wird durch die tatsächliche Niederlassung in Monaco bestimmt.

Einkommensteuer

Monegassische Staatsangehörige und Ansässige, außer französischen Staatsangehörigen, zahlen in Monaco keine Einkommensteuer.

Alle Steuerregeln für Monaco Steuerangaben geprüft am

  • Unterkunft

    Wohnnachweis: Stromvertrag oder letzte Rechnung plus Eigentumsurkunde, ein registrierter Mietvertrag oder eine Bescheinigung über unentgeltliche Unterbringung

  • Beglaubigte Übersetzung

    Dokumente in anderen Sprachen als Französisch, Englisch oder Italienisch benötigen eine beeidigte Übersetzung

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Ein Reisepass mit dem Niederlassungsvisum, eine Geburtsurkunde, die weniger als drei Monate alt ist, und eine eidesstattliche Erklärung für Erstantragstellende

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltskarte für in Monaco lebende Studierende, unterstützt durch einen Angehörigen oder eigene Mittel, mit Nachweis des Studierendenstatus. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Ausstellungsgebühr für eine erste befristete Aufenthaltskarte (Verlängerung EUR 40 (≈ $45)). 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist 16 Jahre oder älter und Studierende bzw. Studierender. 1 2
  • Die antragstellende Person hat in Monaco eine für den Haushalt geeignete Wohnung, als Eigentümerin bzw. Eigentümer, Gesellschafterin bzw. Gesellschafter der Eigentümergesellschaft, Mieterin bzw. Mieter oder Gast eines engen Angehörigen oder Partners. 1
  • Mittel, nachgewiesen durch die Unterstützung eines Elternteils oder Partners oder durch eigene Mittel, die von einer Bank in Monaco bescheinigt werden. 1
  • Ausstellungsgebühr EUR 80 (≈ $89) für eine erste befristete Karte. 2
  • Nachweis des Studierendenstatus. 1
  • Ein Reisepass mit dem Niederlassungsvisum, eine Geburtsurkunde, die weniger als drei Monate alt ist, und eine eidesstattliche Erklärung für Erstantragstellende. 1
  • Wohnnachweis: Stromvertrag oder letzte Rechnung plus Eigentumsurkunde, ein registrierter Mietvertrag oder eine Bescheinigung über unentgeltliche Unterbringung. 1
  • Ein Führungszeugnisauszug, der weniger als drei Monate alt ist, aus jedem Wohnsitzland der letzten fünf Jahre. 1
  • Dokumente in anderen Sprachen als Französisch, Englisch oder Italienisch benötigen eine beeidigte Übersetzung. 1
  • Beantragen Sie online über den dafür vorgesehenen Dienst oder in Papierform bei der Residents Section, 9 rue Suffren-Reymond. 1
  • Auf eine vollständige Akte folgt ein persönliches Gespräch mit Originaldokumenten. 1

Aufenthalt

  • Befristete Karte mit einem Jahr Gültigkeit.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

EWR-Staatsangehörige und von Monaco aufgeführte Drittstaatsangehörige (darunter Andorra, die Schweiz und San Marino) benötigen kein Visum; andere Staatsangehörige benötigen ein Niederlassungsvisum für den Langzeitaufenthalt (Typ D) beim französischen Konsulat in der Nähe ihres letzten Wohnorts oder eine Wohnsitzverlegung über die französische Botschaft in Monaco, wenn sie seit mehr als einem Jahr in Frankreich niedergelassen sind.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Demander une carte de séjour · Government of Monaco (MonServicePublic) · geprüft am 2026-10-11
  2. La carte de séjour · Government of Monaco (MonServicePublic) · geprüft am 2026-10-11
  3. Loi n. 1.155 du 18 decembre 1992 relative a la nationalite (Art. 3 and 5) · Legimonaco (Government of the Principality of Monaco) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Studentenkarte–1 J., verlängerbar–
Studiengenehmigung PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0303 J., verlängerbarJa
Praktikumsgenehmigung Spanien–1 J., verlängerbar–
D3-Studienvisum Georgien–1 J., verlängerbarNein
Studentenvisum ItalienVerlangt Ersparnisse von €10k+ im Jahr ≈ $11k–Ja

Wie viel Geld ist für Studentenkarte nötig?

Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89). Ausstellungsgebühr für eine erste befristete Aufenthaltskarte (Verlängerung EUR 40 (≈ $45)).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studentenkarte möglich?

Befristete Karte mit einem Jahr Gültigkeit.

Führt Studentenkarte zum Daueraufenthalt in Monaco?

Die Zeit mit Studentenkarte wird für den Daueraufenthalt in Monaco angerechnet, der nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Studentenkarte wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Studentenkarte in Monaco besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Studentenkarte gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Monegassische Staatsangehörige und Ansässige, außer französischen Staatsangehörigen, zahlen in Monaco keine Einkommensteuer.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Demander une carte de séjour · Government of Monaco (MonServicePublic) · geprüft am 2026-10-11
  2. La carte de séjour · Government of Monaco (MonServicePublic) · geprüft am 2026-10-11
  3. Loi n. 1.155 du 18 decembre 1992 relative a la nationalite (Art. 3 and 5) · Legimonaco (Government of the Principality of Monaco) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.