Deutschland · Ehegattenvisa
Deutschland Ehepartner einer ansässigen Person
Spouse reunification with a foreign national in Germany, § 30 AufenthG
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Deutschland. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- €100 ≈ $110
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Behördengebühren€100 ≈ $110
- EUR 100 (≈ $110)Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit.
VerlängerungVerlängerbar
Der Titel gilt höchstens so lange wie der Titel des Sponsors und zunächst für mindestens ein Jahr und wird mit ihm verlängert.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Eine Niederlassungserlaubnis erfordert 5 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis, gesicherten Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenbeiträge, Deutsch auf dem Niveau B1 und Kenntnisse der Rechtsordnung.
EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, gesicherten Lebensunterhalt, Deutsch auf dem Niveau B1 und ein Bekenntnis zur demokratischen Ordnung.
Wo zu beantragenAus dem Ausland
Beantragen Sie das Visum zum Ehegattennachzug vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung.
AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel
Die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn Sie Deutschland verlassen und nicht innerhalb von sechs Monaten zurückkehren, es sei denn, die Behörde setzt eine längere Frist.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Der Antrag wird von außerhalb von Deutschland gestellt, nicht nach der Einreise
- Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann5
- Der Sponsor besitzt eine Niederlassungserlaubnis, einen langfristigen EU-Aufenthalt, eine Blue Card oder hat zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis besessen.
- Beide Ehepartner sind mindestens 18 Jahre alt.
- Der Ehepartner kann sich in einfachem Deutsch verständigen (Niveau A1), mit Ausnahmen etwa bei Sponsoren mit Blue Card oder Forschenden.
- Hat der Sponsor mehrere Ehepartner, erhält nur der mit dem Sponsor in Deutschland lebende einen Titel.
- Ausreichender Wohnraum für die Familie ist vorhanden.
Was nachzuweisen ist1
- Der Lebensunterhalt des Sponsors ist in der Regel ohne öffentliche Leistungen gesichert.
Unterlagen1
- Heiratsurkunde und das Original oder eine beglaubigte Kopie des deutschen Aufenthaltstitels des Sponsors.
Schritte2
- Beantragen Sie das Visum zum Ehegattennachzug vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung.
- Die Vertretung holt die Zustimmung der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors ein, bevor sie das Visum ausstellt.
Nach der Ankunft2
- Der Titel wird höchstens für die Gültigkeit des Titels des Sponsors und zunächst für mindestens ein Jahr ausgestellt.
- Nach einer Trennung der Ehe kann der Titel als eigenständiges Recht fortgelten, wenn die Ehe 3 Jahre bestand.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Deutschland die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
Ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt (section 9 AO), es sei denn, er dient ausschließlich einem Besuch, der Erholung, einer Kur oder einem ähnlichen privaten Zweck und dauert nicht länger als ein Jahr; eine zur Nutzung bereitgehaltene Wohnung begründet einen Wohnsitz (section 8 AO).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert.
Alle Steuerregeln für Deutschland Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Für den Ehepartner eines Nicht-EU-Staatsangehörigen, der eine Niederlassungserlaubnis, einen langfristigen EU-Aufenthalt, die Blue Card oder einen anderen qualifizierenden Titel besitzt. Er gewährt eine Aufenthaltserlaubnis, die nicht länger als der Titel des Sponsors läuft, mit Arbeitsrecht. 1 2 3 4 5 6 7
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110) · Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit. 8
Anforderungen
- Der Sponsor besitzt eine Niederlassungserlaubnis, einen langfristigen EU-Aufenthalt, eine Blue Card oder hat zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis besessen. 1
- Beide Ehepartner sind mindestens 18 Jahre alt. 1
- Der Ehepartner kann sich in einfachem Deutsch verständigen (Niveau A1), mit Ausnahmen etwa bei Sponsoren mit Blue Card oder Forschenden. 1
- Hat der Sponsor mehrere Ehepartner, erhält nur der mit dem Sponsor in Deutschland lebende einen Titel. 1
- Ausreichender Wohnraum für die Familie ist vorhanden. 2
- Der Lebensunterhalt des Sponsors ist in der Regel ohne öffentliche Leistungen gesichert. 3
- Heiratsurkunde und das Original oder eine beglaubigte Kopie des deutschen Aufenthaltstitels des Sponsors. 4
- Beantragen Sie das Visum zum Ehegattennachzug vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung. 4
- Die Vertretung holt die Zustimmung der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors ein, bevor sie das Visum ausstellt. 4
- Der Titel wird höchstens für die Gültigkeit des Titels des Sponsors und zunächst für mindestens ein Jahr ausgestellt. 5
- Nach einer Trennung der Ehe kann der Titel als eigenständiges Recht fortgelten, wenn die Ehe 3 Jahre bestand. 6
Aufenthalt
- Der Titel gilt höchstens so lange wie der Titel des Sponsors, und der erste Titel gilt für mindestens ein Jahr; bei Sponsoren mit Blue Card und ähnlichen entspricht er dem Titel des Sponsors.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Arbeit ist Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis erlaubt, sofern ein Gesetz sie nicht verbietet.
Familie
Minderjährige unverheiratete Kinder können nach § 32 nachziehen.
Amtliche Quellen
- AufenthG § 30 Ehegattennachzug · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG § 29 Familiennachzug zu Ausländern · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- Visa required for the foreign spouse of a German citizen (FAQ) · Federal Foreign Office · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG § 27 Grundsatz des Familiennachzugs · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV) section 41: privileged nationals who may obtain the residence title after entry · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · geprüft am 2026-10-12
- Residence Ordinance (AufenthV) section 45: fees for the residence permit, Blue Card EU and ICT card · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG section 9: settlement permit · Federal Ministry of Justice (Gesetze im Internet) · geprüft am 2026-10-10
- Nationality Act (StAG) section 10: naturalisation after lawful residence · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG section 51: expiry of residence titles · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
Ehepartner einer ansässigen Person und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner einer ansässigen Person | – | – | Nein |
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | – | Nein |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal | – | – | – |
| Ehepartner einer ansässigen Person Spanien | Verlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010 | – | Ja |
| Ehepartner einer ansässigen Person Georgien | – | 1 J., verlängerbar | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?
Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110). Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?
Der Titel gilt höchstens so lange wie der Titel des Sponsors, und der erste Titel gilt für mindestens ein Jahr; bei Sponsoren mit Blue Card und ähnlichen entspricht er dem Titel des Sponsors.
Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?
Nein. Arbeit ist Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis erlaubt, sofern ein Gesetz sie nicht verbietet.
Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?
Minderjährige unverheiratete Kinder können nach § 32 nachziehen.
Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Deutschland?
Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für den Daueraufenthalt in Deutschland angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Deutschland besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Der Tarif 2026 beträgt null bis EUR12,348 (≈ $13,800) und steigt progressiv bis zu einem Grenzsatz von 42% ab EUR69,879 (≈ $78,100) und 45% ab EUR277,826 (≈ $310,000).
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
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Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 11 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- AufenthG § 30 Ehegattennachzug · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG § 29 Familiennachzug zu Ausländern · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
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- AufenthG § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV) section 41: privileged nationals who may obtain the residence title after entry · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · geprüft am 2026-10-12
- Residence Ordinance (AufenthV) section 45: fees for the residence permit, Blue Card EU and ICT card · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG section 9: settlement permit · Federal Ministry of Justice (Gesetze im Internet) · geprüft am 2026-10-10
- Nationality Act (StAG) section 10: naturalisation after lawful residence · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
- AufenthG section 51: expiry of residence titles · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.