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Deutschland · Arbeit

Deutschland Genehmigung für konzerninterne Versetzung

Erster Aufenthalt: 3 J.

ICT Card for intra-corporate transfers (section 19 AufenthG)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Genehmigung für konzerninterne Versetzung ist eine Route (arbeit) für Deutschland. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€100 ≈ $110 · €75 ≈ $84
Erster Aufenthalt
3 J.
Behördengebühren€100 ≈ $110 · €75 ≈ $84
  • EUR 100 (≈ $110)Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit.
  • EUR 75 (≈ $84)Gebühr für das nationale Visum (Kategorie D), einschließlich mehrfacher Einreise.
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 3 Jahre

Ausgestellt für die Dauer der Versetzung: höchstens drei Jahre für Manager und Spezialisten und ein Jahr für Trainees; Verlängerungen dürfen diese Grenzen nicht überschreiten.

Federal Ministry of Justice

EinbürgerungAllgemeine Regel: 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, aber diese Titelart berechtigt Sie nicht zur Antragstellung (Section 10(1) no. 2), sodass Sie zuerst einen anderen Aufenthaltstitel wie eine Arbeitserlaubnis benötigen.

Federal Ministry of Justice

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie das ICT-Visum bei der deutschen Auslandsvertretung; die Ausnahme der visumfreien Einreise gilt nicht für ICT-Karten.

Federal Ministry of JusticeBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de

AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel

Die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn Sie Deutschland verlassen und nicht innerhalb von sechs Monaten zurückkehren, es sei denn, die Behörde setzt eine längere Frist.

Federal Ministry of Justice

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 3 Jahre begrenzt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Deutschland gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Deutschland
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann4

  • Der Antragsteller ist ein Drittstaatsangehöriger, der bei einem Unternehmen oder einer Konzerneinheit mit Sitz außerhalb der EU beschäftigt ist.
  • Der Antragsteller gehört dem Unternehmen oder der Gruppe unmittelbar vor der Versetzung seit mindestens sechs Monaten an.
  • Der Antragsteller arbeitet in Deutschland als Manager oder Spezialist oder als Trainee mit Hochschulabschluss.
  • Die Versetzung dauert mehr als 90 Tage.

Was nachzuweisen und zu zahlen ist2

  • Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110) · Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit.
  • Eine Gebühr von EUR 75 (≈ $84) · Gebühr für das nationale Visum (Kategorie D), einschließlich mehrfacher Einreise.

Unterlagen3

  • Der Antragsteller weist berufliche Qualifikationen nach.
  • Ein für die Versetzung gültiger Arbeitsvertrag und, wo nötig, ein Entsendeschreiben mit Ort, Art, Vergütung und Bedingungen.
  • Nachweis, dass der Antragsteller nach der Versetzung zu einer Einheit desselben Unternehmens oder derselben Gruppe außerhalb der EU zurückkehren kann.

Nach der Ankunft1

  • Eine neue Karte kann erst sechs Monate nach Ende des letzten ICT-Aufenthalts in Deutschland beantragt werden.

Wie Deutschland die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 3 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit

Ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt (section 9 AO), es sei denn, er dient ausschließlich einem Besuch, der Erholung, einer Kur oder einem ähnlichen privaten Zweck und dauert nicht länger als ein Jahr; eine zur Nutzung bereitgehaltene Wohnung begründet einen Wohnsitz (section 8 AO).

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert.

Alle Steuerregeln für Deutschland Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltserlaubnis für Manager, Spezialisten und Trainees, die innerhalb einer Unternehmensgruppe von einer Einheit außerhalb der EU für mehr als 90 Tage in eine deutsche Niederlassung versetzt werden. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110) · Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit. 6
  • Eine Gebühr von EUR 75 (≈ $84) · Gebühr für das nationale Visum (Kategorie D), einschließlich mehrfacher Einreise. 7

Anforderungen

  • Der Antragsteller ist ein Drittstaatsangehöriger, der bei einem Unternehmen oder einer Konzerneinheit mit Sitz außerhalb der EU beschäftigt ist. 1
  • Der Antragsteller gehört dem Unternehmen oder der Gruppe unmittelbar vor der Versetzung seit mindestens sechs Monaten an. 1
  • Der Antragsteller arbeitet in Deutschland als Manager oder Spezialist oder als Trainee mit Hochschulabschluss. 1
  • Die Versetzung dauert mehr als 90 Tage. 1
  • Der Antragsteller weist berufliche Qualifikationen nach. 1
  • Ein für die Versetzung gültiger Arbeitsvertrag und, wo nötig, ein Entsendeschreiben mit Ort, Art, Vergütung und Bedingungen. 1
  • Nachweis, dass der Antragsteller nach der Versetzung zu einer Einheit desselben Unternehmens oder derselben Gruppe außerhalb der EU zurückkehren kann. 1
  • Eine neue Karte kann erst sechs Monate nach Ende des letzten ICT-Aufenthalts in Deutschland beantragt werden. 1

Aufenthalt

  • Ausgestellt für die Dauer der Versetzung: höchstens drei Jahre für Manager und Spezialisten und höchstens ein Jahr für Trainees; Verlängerungen dürfen diese Grenzen nicht überschreiten.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige; nicht verfügbar für Staatsangehörige von Staaten mit einer Freizügigkeit, die der von EU-Bürgern gleichwertig ist. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit für die aufnehmende Niederlassung in Deutschland während der Versetzung.

Familie

Der Ehepartner kann nachziehen; der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) ist für Ehepartner von Inhabern der ICT-Karte nach section 30 nicht erforderlich. Minderjährige unverheiratete Kinder können nach section 32 nachziehen. Ihr Ehepartner oder Partner darf in Deutschland ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.

Geprüft am 2026-10-11 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. AufenthG section 19 ICT Card · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  2. AufenthG § 30 Ehegattennachzug · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  3. AufenthG § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  4. Family reunification with third-country nationals (Nachzug zu Drittstaatsangehörigen) · Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) · geprüft am 2026-10-12
  5. AufenthG § 29 Familiennachzug zu Ausländern · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  6. Residence Ordinance (AufenthV) section 45: fees for the residence permit, Blue Card EU and ICT card · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  7. Residence Ordinance (AufenthV) section 46: fees for the visa · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  8. Nationality Act (StAG) section 10: naturalisation after lawful residence · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  9. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) section 41: privileged nationals who may obtain the residence title after entry · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · geprüft am 2026-10-12
  10. AufenthG section 51: expiry of residence titles · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für konzerninterne Versetzung–3 J., verlängerbar–
Blaue KarteVerlangt Einkommen ab €46k im Jahr ≈ $51k4 J., verlängerbar–
Genehmigung für erfahrene FachkräfteVerlangt Einkommen von €46k+ im Jahr ≈ $51k4 J., verlängerbar–
Forschergenehmigung–––
Fachkraft · Hochschulabschluss–4 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Genehmigung für konzerninterne Versetzung nötig?

Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110). Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit. Eine Gebühr von EUR 75 (≈ $84). Gebühr für das nationale Visum (Kategorie D), einschließlich mehrfacher Einreise.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für konzerninterne Versetzung möglich?

Ausgestellt für die Dauer der Versetzung: höchstens drei Jahre für Manager und Spezialisten und höchstens ein Jahr für Trainees; Verlängerungen dürfen diese Grenzen nicht überschreiten.

Ist mit Genehmigung für konzerninterne Versetzung Arbeit erlaubt?

Arbeit für die aufnehmende Niederlassung in Deutschland während der Versetzung.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für konzerninterne Versetzung nachziehen?

Der Ehepartner kann nachziehen; der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) ist für Ehepartner von Inhabern der ICT-Karte nach section 30 nicht erforderlich.

Wer kann Genehmigung für konzerninterne Versetzung beantragen?

Drittstaatsangehörige; nicht verfügbar für Staatsangehörige von Staaten mit einer Freizügigkeit, die der von EU-Bürgern gleichwertig ist. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für konzerninterne Versetzung in Deutschland besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für konzerninterne Versetzung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Der Tarif 2026 beträgt null bis EUR12,348 (≈ $13,800) und steigt progressiv bis zu einem Grenzsatz von 42% ab EUR69,879 (≈ $78,100) und 45% ab EUR277,826 (≈ $310,000).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 10 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. AufenthG section 19 ICT Card · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  2. AufenthG § 30 Ehegattennachzug · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  3. AufenthG § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  4. Family reunification with third-country nationals (Nachzug zu Drittstaatsangehörigen) · Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) · geprüft am 2026-10-12
  5. AufenthG § 29 Familiennachzug zu Ausländern · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  6. Residence Ordinance (AufenthV) section 45: fees for the residence permit, Blue Card EU and ICT card · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  7. Residence Ordinance (AufenthV) section 46: fees for the visa · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  8. Nationality Act (StAG) section 10: naturalisation after lawful residence · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  9. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) section 41: privileged nationals who may obtain the residence title after entry · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · geprüft am 2026-10-12
  10. AufenthG section 51: expiry of residence titles · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.