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Deutschland · Unternehmen / Start-up

Deutschland Genehmigung für Freiberufler

Residence permit for freelance professions (section 21(5) AufenthG)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung für Freiberufler ist eine Route (unternehmen / start-up) für Deutschland. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€100 ≈ $110 · €75 ≈ $84
Behördengebühren€100 ≈ $110 · €75 ≈ $84
  • EUR 100 (≈ $110)Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit.
  • EUR 75 (≈ $84)Gebühr für das nationale Visum (Kategorie D), einschließlich mehrfacher Einreise.
VerlängerungVerlängerbar

Die Dreijahresgrenze nach Section 21(4) gilt nicht für Erlaubnisse für freie Berufe, sodass der Titel verlängert werden kann, solange die Tätigkeit fortdauert.

Federal Ministry of Justice

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Eine Niederlassungserlaubnis erfordert 5 Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis, gesicherten Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenbeiträge, Deutsch auf dem Niveau B1 und Kenntnisse der Rechtsordnung.

Federal Ministry of Justice

EinbürgerungNach 5 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 5 Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, gesicherten Lebensunterhalt, Deutsch auf dem Niveau B1 und ein Bekenntnis zur demokratischen Ordnung.

Federal Ministry of Justice

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie ein nationales Visum bei der deutschen Auslandsvertretung; Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den USA können visumfrei einreisen und innerhalb von 90 Tagen in Deutschland beantragen.

Federal Ministry of JusticeBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de

AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel

Die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn Sie Deutschland verlassen und nicht innerhalb von sechs Monaten zurückkehren, es sei denn, die Behörde setzt eine längere Frist.

Federal Ministry of Justice

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Deutschland gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann4

  • Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger.
  • Der Antragsteller übt einen freien Beruf aus.
  • Die örtlichen Fachgremien, Handelsbehörden, Berufsorganisationen und Zulassungsbehörden werden zum Antrag angehört (section 21(1) Satz 3 gilt; die Faktoren Tragfähigkeit, Kapital und Innovation nach Satz 2 gelten nicht).
  • Antragsteller über 45 benötigen eine angemessene Altersvorsorge.

Was nachzuweisen und zu zahlen ist2

  • Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110) · Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit.
  • Eine Gebühr von EUR 75 (≈ $84) · Gebühr für das nationale Visum (Kategorie D), einschließlich mehrfacher Einreise.

Unterlagen1

  • Eine für den freien Beruf erforderliche Berufsausübungserlaubnis muss erteilt oder zugesagt sein.

Wie Deutschland die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit

Ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt (section 9 AO), es sei denn, er dient ausschließlich einem Besuch, der Erholung, einer Kur oder einem ähnlichen privaten Zweck und dauert nicht länger als ein Jahr; eine zur Nutzung bereitgehaltene Wohnung begründet einen Wohnsitz (section 8 AO).

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert.

Alle Steuerregeln für Deutschland Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Erlaubnis für freie Berufe, bei denen eine erforderliche Berufsausübungserlaubnis erteilt oder zugesagt wurde; der Test des wirtschaftlichen Interesses nach section 21(1) gilt nicht. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110) · Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit. 6
  • Eine Gebühr von EUR 75 (≈ $84) · Gebühr für das nationale Visum (Kategorie D), einschließlich mehrfacher Einreise. 7

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger. 1
  • Der Antragsteller übt einen freien Beruf aus. 1
  • Die örtlichen Fachgremien, Handelsbehörden, Berufsorganisationen und Zulassungsbehörden werden zum Antrag angehört (section 21(1) Satz 3 gilt; die Faktoren Tragfähigkeit, Kapital und Innovation nach Satz 2 gelten nicht). 1
  • Antragsteller über 45 benötigen eine angemessene Altersvorsorge. 1
  • Eine für den freien Beruf erforderliche Berufsausübungserlaubnis muss erteilt oder zugesagt sein. 1

Aufenthalt

  • Die Dreijahresgrenze nach section 21(4) gilt nicht für Erlaubnisse für freie Berufe.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Freiberufliche Arbeit.

Familie

Der Ehepartner kann nachziehen, wenn die Ehe bei Erteilung des Titels bestand und der Aufenthalt ein Jahr überschreiten wird; der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) entfällt. Minderjährige unverheiratete Kinder können nach section 32 nachziehen. Ihr Ehepartner oder Partner darf in Deutschland ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. AufenthG section 21 self-employment · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-10
  2. AufenthG § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  3. AufenthG § 30 Ehegattennachzug · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  4. Family reunification with third-country nationals (Nachzug zu Drittstaatsangehörigen) · Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) · geprüft am 2026-10-12
  5. AufenthG § 29 Familiennachzug zu Ausländern · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  6. Residence Ordinance (AufenthV) section 45: fees for the residence permit, Blue Card EU and ICT card · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  7. Residence Ordinance (AufenthV) section 46: fees for the visa · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  8. AufenthG section 9: settlement permit · Federal Ministry of Justice (Gesetze im Internet) · geprüft am 2026-10-10
  9. Nationality Act (StAG) section 10: naturalisation after lawful residence · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  10. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) section 41: privileged nationals who may obtain the residence title after entry · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · geprüft am 2026-10-12
  11. AufenthG section 51: expiry of residence titles · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für Freiberufler–––
Genehmigung für Selbstständige–3 J., verlängerbar–
Startup Visa PortugalVerlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,2002 J., verlängerbar–
Unternehmervisum Spanien–3 J., verlängerbar–
Startup Visa ItalienVerlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Genehmigung für Freiberufler nötig?

Eine Gebühr von EUR 100 (≈ $110). Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels, unabhängig von der Gültigkeit. Eine Gebühr von EUR 75 (≈ $84). Gebühr für das nationale Visum (Kategorie D), einschließlich mehrfacher Einreise.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Freiberufler möglich?

Die Dreijahresgrenze nach section 21(4) gilt nicht für Erlaubnisse für freie Berufe.

Ist mit Genehmigung für Freiberufler Arbeit erlaubt?

Freiberufliche Arbeit.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für Freiberufler nachziehen?

Der Ehepartner kann nachziehen, wenn die Ehe bei Erteilung des Titels bestand und der Aufenthalt ein Jahr überschreiten wird; der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) entfällt.

Wer kann Genehmigung für Freiberufler beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für Freiberufler zum Daueraufenthalt in Deutschland?

Die Zeit mit Genehmigung für Freiberufler wird für den Daueraufenthalt in Deutschland angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Genehmigung für Freiberufler wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für Freiberufler in Deutschland besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Freiberufler gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Der Tarif 2026 beträgt null bis EUR12,348 (≈ $13,800) und steigt progressiv bis zu einem Grenzsatz von 42% ab EUR69,879 (≈ $78,100) und 45% ab EUR277,826 (≈ $310,000).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 11 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. AufenthG section 21 self-employment · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-10
  2. AufenthG § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  3. AufenthG § 30 Ehegattennachzug · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  4. Family reunification with third-country nationals (Nachzug zu Drittstaatsangehörigen) · Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) · geprüft am 2026-10-12
  5. AufenthG § 29 Familiennachzug zu Ausländern · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  6. Residence Ordinance (AufenthV) section 45: fees for the residence permit, Blue Card EU and ICT card · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  7. Residence Ordinance (AufenthV) section 46: fees for the visa · Federal Ministry of Justice · geprüft am 2026-10-11
  8. AufenthG section 9: settlement permit · Federal Ministry of Justice (Gesetze im Internet) · geprüft am 2026-10-10
  9. Nationality Act (StAG) section 10: naturalisation after lawful residence · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11
  10. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) section 41: privileged nationals who may obtain the residence title after entry · Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · geprüft am 2026-10-12
  11. AufenthG section 51: expiry of residence titles · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.