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Kroatien · Ehegattenvisa

Kroatien Ehepartner einer ansässigen Person

Erster Aufenthalt: 2 J.

Temporary stay for the purpose of family reunification (spouse or common law partner)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 11. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Kroatien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€46.45 ≈ $52 · €31.85 ≈ $36
Erster Aufenthalt
2 J.
Behördengebühren€46.45 ≈ $52 · €31.85 ≈ $36
  • EUR 46.45 (≈ $52)Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt, wenn der Antrag bei einer Polizeiverwaltung oder -wache gestellt wird.
  • EUR 31.85 (≈ $36)Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); zusätzlich werden EUR9.29 (≈ $10) für dessen Ausstellung gezahlt.
VerlängerungVerlängerbar

Der befristete Aufenthalt gilt bis zu zwei Jahre, aber nicht über den eigenen Titel des Sponsors hinaus.

Ministry of the Interior of Croatia

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der langfristige Aufenthalt erfordert vor der Antragstellung 5 ununterbrochene Jahre befristeten Aufenthalts sowie Kenntnisse der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift. Abwesenheiten dürfen insgesamt 10 Monate und einzeln 6 Monate nicht überschreiten.

Ministry of the Interior of Croatia

AnwesenheitsregelnHöchstens 6 Monate abwesend

Der langfristige Aufenthalt erlaubt Abwesenheiten von insgesamt höchstens 10 Monaten in den 5 Jahren und keine einzelne Abwesenheit von mehr als 6 Monaten.

Ministry of the Interior of Croatia

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann7

  • Antragstellende sind Ehegatte oder Lebenspartner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft eines kroatischen Staatsangehörigen oder eines qualifizierenden Drittstaatsangehörigen.
  • Der Sponsor ist kroatischer Staatsangehöriger oder ein Drittstaatsangehöriger mit Daueraufenthalt, befristetem Aufenthalt, langfristigem Aufenthalt oder Schutz.
  • Ein Sponsor mit einem Aufenthalts- und Arbeitstitel nach Art. 97 muss bereits zwei ununterbrochene Jahre befristeten Aufenthalt gehabt haben.
  • Die zweijährige Wartezeit gilt nicht für ein minderjähriges Kind, dessen Eltern (oder alleinerziehender Elternteil) solche Titel besitzen.
  • Familiennachzug wird nicht für Familien von Saisonarbeitern, entsandten Arbeitnehmern, Dienstleistern oder Aufenthalten zu anderen Zwecken gewährt.
  • Antragstellende erfüllen die allgemeinen Bedingungen für den befristeten Aufenthalt: gültiges Reisedokument, eigene Mittel, Krankenversicherung, kein Einreiseverbot.
  • Antragstellende haben Mittel für den eigenen Unterhalt und eine Krankenversicherung.

Was nachzuweisen und zu zahlen ist2

  • Eine Gebühr von EUR 46.45 (≈ $52) · Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt, wenn der Antrag bei einer Polizeiverwaltung oder -wache gestellt wird.
  • Eine Gebühr von EUR 31.85 (≈ $36) · Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); zusätzlich werden EUR9.29 (≈ $10) für dessen Ausstellung gezahlt.

Unterlagen3

  • Auszug aus dem Eheregister als Nachweis der Ehe; Familien kroatischer Staatsangehöriger legen ihn nicht vor, da er von Amts wegen beschafft wird.
  • Ein Lebenspartner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft weist die Partnerschaft durch einen Geburtsregisterauszug eines Kindes oder den Nachweis von drei Jahren Zusammenleben nach.
  • Bei einem Erstantrag Nachweis, dass im Heimatland oder Wohnsitzland keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung zu mehr als einem Jahr vorliegt.

Schritte1

  1. Bei einer kroatischen Vertretung beantragen; visumbefreite Staatsangehörige und Familien kroatischer Staatsbürger können bei der Polizei beantragen.

Nach der Ankunft4

  • Die Anschrift des befristeten Aufenthalts innerhalb von drei Tagen nach der Einreise bei der Polizei anmelden.
  • Der Aufenthalt wird entzogen, wenn die Ehegatten nicht in einer echten Ehe oder Partnerschaft leben.
  • Der Titel gilt so lange wie der Titel des Sponsors, bis zu zwei Jahre.
  • Das Familienmitglied darf ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel arbeiten, wenn der Sponsor kroatischer Staatsbürger ist, langfristigen Aufenthalt, Daueraufenthalt oder Schutz hat oder einen Titel als Inhaber einer Blauen Karte EU oder als unternehmensintern versetzter Arbeitnehmer besitzt.

Wie Kroatien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in ein oder zwei KalenderjahreDer Besitz einer Wohnung oder deren Verfügbarkeit an mindestens 183 Tagen in einem oder zwei Kalenderjahren begründet den ständigen Wohnsitz für steuerliche Zwecke; ein tatsächlicher Aufenthalt ist nicht erforderlich.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Welteinkommen steuerlich Ansässiger; Einkünfte aus kroatischen Quellen von Nichtansässigen.

Alle Steuerregeln für Kroatien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehegatten oder Lebenspartner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft eines kroatischen Staatsbürgers oder eines Drittstaatsangehörigen mit Daueraufenthalt, befristetem Aufenthalt, langfristigem Aufenthalt oder Schutz. Er gibt einen befristeten Aufenthalt von bis zu zwei Jahren mit einem biometrischen Aufenthaltstitel. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 46.45 (≈ $52) · Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt, wenn der Antrag bei einer Polizeiverwaltung oder -wache gestellt wird. 2
  • Eine Gebühr von EUR 31.85 (≈ $36) · Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); zusätzlich werden EUR9.29 (≈ $10) für dessen Ausstellung gezahlt. 2

Anforderungen

  • Antragstellende sind Ehegatte oder Lebenspartner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft eines kroatischen Staatsangehörigen oder eines qualifizierenden Drittstaatsangehörigen. 1
  • Der Sponsor ist kroatischer Staatsangehöriger oder ein Drittstaatsangehöriger mit Daueraufenthalt, befristetem Aufenthalt, langfristigem Aufenthalt oder Schutz. 1
  • Ein Sponsor mit einem Aufenthalts- und Arbeitstitel nach Art. 97 muss bereits zwei ununterbrochene Jahre befristeten Aufenthalt gehabt haben. 3
  • Die zweijährige Wartezeit gilt nicht für ein minderjähriges Kind, dessen Eltern (oder alleinerziehender Elternteil) solche Titel besitzen. 3
  • Familiennachzug wird nicht für Familien von Saisonarbeitern, entsandten Arbeitnehmern, Dienstleistern oder Aufenthalten zu anderen Zwecken gewährt. 1
  • Antragstellende erfüllen die allgemeinen Bedingungen für den befristeten Aufenthalt: gültiges Reisedokument, eigene Mittel, Krankenversicherung, kein Einreiseverbot. 2
  • Antragstellende haben Mittel für den eigenen Unterhalt und eine Krankenversicherung. 2
  • Auszug aus dem Eheregister als Nachweis der Ehe; Familien kroatischer Staatsangehöriger legen ihn nicht vor, da er von Amts wegen beschafft wird. 1
  • Ein Lebenspartner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft weist die Partnerschaft durch einen Geburtsregisterauszug eines Kindes oder den Nachweis von drei Jahren Zusammenleben nach. 1
  • Bei einem Erstantrag Nachweis, dass im Heimatland oder Wohnsitzland keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung zu mehr als einem Jahr vorliegt. 2
  • Bei einer kroatischen Vertretung beantragen; visumbefreite Staatsangehörige und Familien kroatischer Staatsbürger können bei der Polizei beantragen. 2
  • Die Anschrift des befristeten Aufenthalts innerhalb von drei Tagen nach der Einreise bei der Polizei anmelden. 2
  • Der Aufenthalt wird entzogen, wenn die Ehegatten nicht in einer echten Ehe oder Partnerschaft leben. 2
  • Der Titel gilt so lange wie der Titel des Sponsors, bis zu zwei Jahre. 3
  • Das Familienmitglied darf ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel arbeiten, wenn der Sponsor kroatischer Staatsbürger ist, langfristigen Aufenthalt, Daueraufenthalt oder Schutz hat oder einen Titel als Inhaber einer Blauen Karte EU oder als unternehmensintern versetzter Arbeitnehmer besitzt. 3 4

Aufenthalt

  • Befristeter Aufenthalt für bis zu zwei Jahre, aber nicht über den eigenen Titel des Sponsors hinaus, erteilt als biometrischer Aufenthaltstitel; das Reisedokument muss mindestens 3 Monate über den Titel hinaus gültig sein.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.

Staatsangehörigkeit

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Darf ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel arbeiten, wenn der Sponsor kroatischer Staatsbürger ist, langfristigen Aufenthalt, Daueraufenthalt, Asyl oder subsidiären Schutz hat oder einen Titel als Inhaber einer Blauen Karte EU oder als unternehmensintern versetzter Arbeitnehmer besitzt.

Familie

Minderjährige Kinder der Ehegatten und Eltern eines minderjährigen kroatischen oder niedergelassenen Kindes gehören ebenfalls zu den nahen Familienangehörigen.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Temporary stay for the purpose of family reunification · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-11
  2. Temporary stay of third-country nationals · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-11
  3. Aliens Act, consolidated text with euro amounts (NN 133/20, 114/22, 151/22, 40/25, 55/26), Article 113 · Zakon.hr (consolidated Narodne novine texts) · geprüft am 2026-10-11
  4. Work of third-country nationals · Ministry of the Interior of the Republic of Croatia · geprüft am 2026-10-10
  5. Long-term residence and permanent stay · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen Person–2 J.Ja
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–
Ehepartner einer ansässigen Person ItalienVerlangt Einkommen von €11k+ im Jahr ≈ $12k–Ja

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Eine Gebühr von EUR 46.45 (≈ $52). Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt, wenn der Antrag bei einer Polizeiverwaltung oder -wache gestellt wird. Eine Gebühr von EUR 31.85 (≈ $36). Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); zusätzlich werden EUR9.29 (≈ $10) für dessen Ausstellung gezahlt.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Befristeter Aufenthalt für bis zu zwei Jahre, aber nicht über den eigenen Titel des Sponsors hinaus, erteilt als biometrischer Aufenthaltstitel; das Reisedokument muss mindestens 3 Monate über den Titel hinaus gültig sein.

Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?

Ja. Darf ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel arbeiten, wenn der Sponsor kroatischer Staatsbürger ist, langfristigen Aufenthalt, Daueraufenthalt, Asyl oder subsidiären Schutz hat oder einen Titel als Inhaber einer Blauen Karte EU oder als unternehmensintern versetzter Arbeitnehmer besitzt.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Minderjährige Kinder der Ehegatten und Eltern eines minderjährigen kroatischen oder niedergelassenen Kindes gehören ebenfalls zu den nahen Familienangehörigen.

Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?

Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Kroatien?

Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für den Daueraufenthalt in Kroatien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Kroatien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Die Einkommensteuer wird von den örtlichen Behörden mit 15-23% bis EUR 60,000 (≈ $67,000) pro Jahr und 25-33% darüber festgesetzt (20% und 30%, wo kein örtlicher Beschluss besteht); 23% und 33% sind das Maximum in Zagreb, und Gemeinden, Städte und Großstädte haben niedrigere Obergrenzen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Temporary stay for the purpose of family reunification · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-11
  2. Temporary stay of third-country nationals · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-11
  3. Aliens Act, consolidated text with euro amounts (NN 133/20, 114/22, 151/22, 40/25, 55/26), Article 113 · Zakon.hr (consolidated Narodne novine texts) · geprüft am 2026-10-11
  4. Work of third-country nationals · Ministry of the Interior of the Republic of Croatia · geprüft am 2026-10-10
  5. Long-term residence and permanent stay · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.