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Kroatien · Arbeit

Kroatien Forschergenehmigung

Nötiges Einkommen: €826+ im Monat ≈ $920

Temporary stay for scientific research (Art. 74 Aliens Act)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Forschergenehmigung ist eine Route (arbeit) für Kroatien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €826+ im Monat ≈ $920. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€826+ im Monat ≈ $920
Behördengebühren
€46.45 ≈ $52 · €31.85 ≈ $36
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen €826+/Monat ≈ $920. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€46.45 ≈ $52 · €31.85 ≈ $36
  • EUR 46.45 (≈ $52)Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt bei Antragstellung bei einer Polizeiverwaltung oder -wache (EUR 55.74 (≈ $62) bei einer Vertretung).
  • EUR 31.85 (≈ $36)Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR 59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); weitere EUR 9.29 (≈ $10) werden für die Ausstellung gezahlt.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€826+/Monat ≈ $920
  • EUR 825.93 im Monat (≈ $920)Monatliche Mittel von mindestens 57% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts des Vorjahres (Verordnung Art. 2(1), geändert durch NN 3/2026); EUR 825.93 (≈ $920) beim Durchschnitt 2025 von EUR 1,449 (≈ $1,620).
VerlängerungVerlängerbar

Befristeter Aufenthalt für bis zu einem Jahr, oder bis zu zwei Jahre für Forschende in EU- oder multilateralen Mobilitätsprogrammen.

Ministry of the Interior of Croatia

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Kroatien
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Die forschende Person hat eine Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung.
  • Die aufnehmende Einrichtung ist für fünf Jahre zur Aufnahme von Forschenden akkreditiert, wenn der zweite Weg in Art. 74(1) genutzt wird.

Was nachzuweisen ist1

  • Monatliche Mittel von mindestens 57% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts, EUR 825.93 (≈ $920) beim Durchschnitt 2025.

Unterlagen1

  • Ein gültiges Reisedokument, Krankenversicherung und, bei einem Erstantrag, ein Nachweis über fehlende strafrechtliche Verurteilungen (nicht bei EWR-Mobilitätsfällen).

Schritte1

  1. Visumpflichtige Forschende mit einer Aufnahmevereinbarung können bei der Polizei beantragen; andere beantragen bei einer kroatischen Vertretung.

Nach der Ankunft2

  • Der Titel gilt bis zu einem Jahr, oder bis zu zwei Jahre für Forschende in EU- oder multilateralen Mobilitätsprogrammen.
  • Die forschende Person darf ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel arbeiten.

Wie Kroatien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in ein oder zwei KalenderjahreDer Besitz einer Wohnung oder deren Verfügbarkeit an mindestens 183 Tagen in einem oder zwei Kalenderjahren begründet den ständigen Wohnsitz für steuerliche Zwecke; ein tatsächlicher Aufenthalt ist nicht erforderlich.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Welteinkommen steuerlich Ansässiger; Einkünfte aus kroatischen Quellen von Nichtansässigen.

Alle Steuerregeln für Kroatien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Befristeter Aufenthalt für Forschende mit einer Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung; Forschende dürfen ohne gesonderten Titel arbeiten und an der aufnehmenden Einrichtung lehren. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 825.93 im Monat (≈ $920) · Monatliche Mittel von mindestens 57% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts des Vorjahres (Verordnung Art. 2(1), geändert durch NN 3/2026); EUR 825.93 (≈ $920) beim Durchschnitt 2025 von EUR 1,449 (≈ $1,620). 4 5
  • Eine Gebühr von EUR 46.45 (≈ $52) · Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt bei Antragstellung bei einer Polizeiverwaltung oder -wache (EUR 55.74 (≈ $62) bei einer Vertretung). 1
  • Eine Gebühr von EUR 31.85 (≈ $36) · Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR 59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); weitere EUR 9.29 (≈ $10) werden für die Ausstellung gezahlt. 1

Anforderungen

  • Die forschende Person hat eine Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung. 2
  • Die aufnehmende Einrichtung ist für fünf Jahre zur Aufnahme von Forschenden akkreditiert, wenn der zweite Weg in Art. 74(1) genutzt wird. 2
  • Monatliche Mittel von mindestens 57% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts, EUR 825.93 (≈ $920) beim Durchschnitt 2025. 4 5
  • Ein gültiges Reisedokument, Krankenversicherung und, bei einem Erstantrag, ein Nachweis über fehlende strafrechtliche Verurteilungen (nicht bei EWR-Mobilitätsfällen). 1 2
  • Visumpflichtige Forschende mit einer Aufnahmevereinbarung können bei der Polizei beantragen; andere beantragen bei einer kroatischen Vertretung. 1
  • Der Titel gilt bis zu einem Jahr, oder bis zu zwei Jahre für Forschende in EU- oder multilateralen Mobilitätsprogrammen. 2
  • Die forschende Person darf ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel arbeiten. 2 3

Aufenthalt

  • Befristeter Aufenthalt für bis zu einem Jahr, oder bis zu zwei Jahre für Forschende in EU- oder multilateralen Mobilitätsprogrammen (Art. 74(2)).
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige (keine EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Forschung bei der aufnehmenden Einrichtung ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel; Lehre an der aufnehmenden Einrichtung ist im Rahmen der von ihr gesetzten Grenzen erlaubt.

Familie

Familienmitglieder können den befristeten Aufenthalt zum Familiennachzug beantragen, der gemeinsam mit dem Antrag der forschenden Person entschieden wird (Art. 74(10)-(11)).

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Temporary stay of third-country nationals · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-11
  2. Aliens Act, consolidated text with euro amounts (NN 133/20, 114/22, 151/22, 40/25, 55/26), Article 113 · Zakon.hr (consolidated Narodne novine texts) · geprüft am 2026-10-11
  3. Work of third-country nationals · Ministry of the Interior of the Republic of Croatia · geprüft am 2026-10-10
  4. Regulation amending the means-of-subsistence regulation (NN 3/2026, 9 January 2026) · Narodne novine (Official Gazette of Croatia) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-01-09
  5. Average monthly net and gross earnings in 2025: net EUR 1,449, gross EUR 2,016 · Croatian Bureau of Statistics (DZS) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-01-01
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
ForschergenehmigungVerlangt Einkommen von €826+ im Monat ≈ $9201 J., verlängerbarJa
Blaue Karte–4 J., verlängerbarEingeschränkt
Arbeitsgenehmigung–3 J., verlängerbarEingeschränkt
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt
Visum für Angestellte Spanien–1 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Forschergenehmigung nötig?

Einkommen von mindestens EUR 825.93 im Monat (≈ $920). Monatliche Mittel von mindestens 57% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts des Vorjahres (Verordnung Art. Eine Gebühr von EUR 46.45 (≈ $52). Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt bei Antragstellung bei einer Polizeiverwaltung oder -wache (EUR 55.74 (≈ $62) bei einer Vertretung). Eine Gebühr von EUR 31.85 (≈ $36). Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR 59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); weitere EUR 9.29 (≈ $10) werden für die Ausstellung gezahlt.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Forschergenehmigung möglich?

Befristeter Aufenthalt für bis zu einem Jahr, oder bis zu zwei Jahre für Forschende in EU- oder multilateralen Mobilitätsprogrammen (Art.

Ist mit Forschergenehmigung Arbeit erlaubt?

Ja. Forschung bei der aufnehmenden Einrichtung ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel; Lehre an der aufnehmenden Einrichtung ist im Rahmen der von ihr gesetzten Grenzen erlaubt.

Können Familienangehörige mit Forschergenehmigung nachziehen?

Familienmitglieder können den befristeten Aufenthalt zum Familiennachzug beantragen, der gemeinsam mit dem Antrag der forschenden Person entschieden wird (Art.

Wer kann Forschergenehmigung beantragen?

Drittstaatsangehörige (keine EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Wie werden Inhaber von Forschergenehmigung in Kroatien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Forschergenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Die Einkommensteuer wird von den örtlichen Behörden mit 15-23% bis EUR 60,000 (≈ $67,000) pro Jahr und 25-33% darüber festgesetzt (20% und 30%, wo kein örtlicher Beschluss besteht); 23% und 33% sind das Maximum in Zagreb, und Gemeinden, Städte und Großstädte haben niedrigere Obergrenzen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Temporary stay of third-country nationals · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-11
  2. Aliens Act, consolidated text with euro amounts (NN 133/20, 114/22, 151/22, 40/25, 55/26), Article 113 · Zakon.hr (consolidated Narodne novine texts) · geprüft am 2026-10-11
  3. Work of third-country nationals · Ministry of the Interior of the Republic of Croatia · geprüft am 2026-10-10
  4. Regulation amending the means-of-subsistence regulation (NN 3/2026, 9 January 2026) · Narodne novine (Official Gazette of Croatia) · geprüft am 2026-10-11
  5. Average monthly net and gross earnings in 2025: net EUR 1,449, gross EUR 2,016 · Croatian Bureau of Statistics (DZS) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.