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Kroatien · Arbeit

Kroatien Arbeitssuche nach dem Abschluss

Nötiges Einkommen: €869+ im Monat ≈ $970

Temporary stay after studies to look for work or start a business (Art. 76 Aliens Act)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Arbeitssuche nach dem Abschluss ist eine Route (arbeit) für Kroatien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €869+ im Monat ≈ $970. Aufenthalt: 1 J.. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€869+ im Monat ≈ $970
Behördengebühren
€46.45 ≈ $52 · €31.85 ≈ $36
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; nachzuweisendes Einkommen €869+/Monat ≈ $970. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€46.45 ≈ $52 · €31.85 ≈ $36
  • EUR 46.45 (≈ $52)Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt bei Antragstellung bei einer Polizeiverwaltung oder -wache (EUR 55.74 (≈ $62) bei einer Vertretung).
  • EUR 31.85 (≈ $36)Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR 59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); weitere EUR 9.29 (≈ $10) werden für die Ausstellung gezahlt.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€869+/Monat ≈ $970
  • EUR 869.4 im Monat (≈ $970)Monatliche Mittel von mindestens 60% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts des Vorjahres für den befristeten Aufenthalt zu anderen Zwecken (Verordnung Art. 2(4), NN 3/2026); EUR 869.40 (≈ $970) beim Durchschnitt 2025 von EUR 1,449 (≈ $1,620).
VerlängerungHöchstens 1 Jahr, keine Verlängerung

Der befristete Aufenthalt gilt bis zu einem Jahr und kann nicht verlängert werden.

Ministry of the Interior of Croatia

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar: höchstens 1 Jahr insgesamt
  • Erfordert früheren Aufenthalt oder einen bestehenden Status in Kroatien
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Antragstellende sind Forschende oder Drittstaatsangehörige mit einer in Kroatien erworbenen Hochschulqualifikation.
  • Antragstellende haben die Forschungstätigkeiten oder das Studium in Kroatien abgeschlossen.

Was nachzuweisen ist1

  • Monatliche Mittel von mindestens 60% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts, EUR 869.40 (≈ $970) beim Durchschnitt 2025.

Unterlagen2

  • Nachweis über abgeschlossene Forschungstätigkeiten oder die in Kroatien erworbene Hochschulqualifikation.
  • Ein gültiges Reisedokument und Krankenversicherung.

Schritte1

  1. Mindestens 60 Tage vor Ablauf Ihres aktuellen befristeten Aufenthalts als Studierender oder Forschender beantragen; dieser Aufenthalt zur Arbeitssuche selbst kann nicht verlängert werden.

Nach der Ankunft1

  • Der Aufenthalt wird für bis zu ein Jahr gewährt und kann nicht verlängert werden.

Wie Kroatien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 1 Jahr

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in ein oder zwei KalenderjahreDer Besitz einer Wohnung oder deren Verfügbarkeit an mindestens 183 Tagen in einem oder zwei Kalenderjahren begründet den ständigen Wohnsitz für steuerliche Zwecke; ein tatsächlicher Aufenthalt ist nicht erforderlich.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Welteinkommen steuerlich Ansässiger; Einkünfte aus kroatischen Quellen von Nichtansässigen.

Alle Steuerregeln für Kroatien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Befristeter Aufenthalt von bis zu einem Jahr, nicht verlängerbar, für Forschende und Personen, die in Kroatien einen Hochschulabschluss erworben haben, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen oder ein Gewerbe anzumelden. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 869.4 im Monat (≈ $970) · Monatliche Mittel von mindestens 60% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts des Vorjahres für den befristeten Aufenthalt zu anderen Zwecken (Verordnung Art. 2(4), NN 3/2026); EUR 869.40 (≈ $970) beim Durchschnitt 2025 von EUR 1,449 (≈ $1,620). 3 4
  • Eine Gebühr von EUR 46.45 (≈ $52) · Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt bei Antragstellung bei einer Polizeiverwaltung oder -wache (EUR 55.74 (≈ $62) bei einer Vertretung). 1
  • Eine Gebühr von EUR 31.85 (≈ $36) · Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR 59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); weitere EUR 9.29 (≈ $10) werden für die Ausstellung gezahlt. 1

Anforderungen

  • Antragstellende sind Forschende oder Drittstaatsangehörige mit einer in Kroatien erworbenen Hochschulqualifikation. 2
  • Antragstellende haben die Forschungstätigkeiten oder das Studium in Kroatien abgeschlossen. 2
  • Monatliche Mittel von mindestens 60% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts, EUR 869.40 (≈ $970) beim Durchschnitt 2025. 3 4
  • Nachweis über abgeschlossene Forschungstätigkeiten oder die in Kroatien erworbene Hochschulqualifikation. 2
  • Ein gültiges Reisedokument und Krankenversicherung. 1 2
  • Mindestens 60 Tage vor Ablauf Ihres aktuellen befristeten Aufenthalts als Studierender oder Forschender beantragen; dieser Aufenthalt zur Arbeitssuche selbst kann nicht verlängert werden. 2
  • Der Aufenthalt wird für bis zu ein Jahr gewährt und kann nicht verlängert werden. 2

Aufenthalt

  • Befristeter Aufenthalt für bis zu einem Jahr, nicht verlängerbar (Art. 76(3)).
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Laut Quelle nicht verlängerbar.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige (keine EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Familie

Familienmitglieder können den befristeten Aufenthalt zum Familiennachzug beantragen (Art. 76(4)).

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Temporary stay of third-country nationals · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-11
  2. Aliens Act, consolidated text with euro amounts (NN 133/20, 114/22, 151/22, 40/25, 55/26), Article 113 · Zakon.hr (consolidated Narodne novine texts) · geprüft am 2026-10-11
  3. Regulation amending the means-of-subsistence regulation (NN 3/2026, 9 January 2026) · Narodne novine (Official Gazette of Croatia) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-01-09
  4. Average monthly net and gross earnings in 2025: net EUR 1,449, gross EUR 2,016 · Croatian Bureau of Statistics (DZS) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-01-01
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Arbeitssuche nach dem AbschlussVerlangt Einkommen von €869+ im Monat ≈ $9701 J.–
Blaue Karte–4 J., verlängerbarEingeschränkt
Arbeitsgenehmigung–3 J., verlängerbarEingeschränkt
ForschergenehmigungVerlangt Einkommen von €826+ im Monat ≈ $9201 J., verlängerbarJa
Blaue Karte PortugalVerlangt Einkommen ab €1,726 im Monat ≈ $1,9302 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Arbeitssuche nach dem Abschluss nötig?

Einkommen von mindestens EUR 869.4 im Monat (≈ $970). Monatliche Mittel von mindestens 60% des durchschnittlichen monatlichen Nettogehalts des Vorjahres für den befristeten Aufenthalt zu anderen Zwecken (Verordnung Art. Eine Gebühr von EUR 46.45 (≈ $52). Verwaltungsgebühr für den befristeten Aufenthalt bei Antragstellung bei einer Polizeiverwaltung oder -wache (EUR 55.74 (≈ $62) bei einer Vertretung). Eine Gebühr von EUR 31.85 (≈ $36). Herstellung des biometrischen Aufenthaltstitels (EUR 59.73 (≈ $67) im beschleunigten Verfahren); weitere EUR 9.29 (≈ $10) werden für die Ausstellung gezahlt.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Arbeitssuche nach dem Abschluss möglich?

Befristeter Aufenthalt für bis zu einem Jahr, nicht verlängerbar (Art.

Können Familienangehörige mit Arbeitssuche nach dem Abschluss nachziehen?

Familienmitglieder können den befristeten Aufenthalt zum Familiennachzug beantragen (Art.

Wer kann Arbeitssuche nach dem Abschluss beantragen?

Drittstaatsangehörige (keine EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen). Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Temporary stay of third-country nationals · Ministry of the Interior of Croatia · geprüft am 2026-10-11
  2. Aliens Act, consolidated text with euro amounts (NN 133/20, 114/22, 151/22, 40/25, 55/26), Article 113 · Zakon.hr (consolidated Narodne novine texts) · geprüft am 2026-10-11
  3. Regulation amending the means-of-subsistence regulation (NN 3/2026, 9 January 2026) · Narodne novine (Official Gazette of Croatia) · geprüft am 2026-10-11
  4. Average monthly net and gross earnings in 2025: net EUR 1,449, gross EUR 2,016 · Croatian Bureau of Statistics (DZS) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.