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Bolivien · Arbeit

Bolivien Arbeitsaufenthalt

Erster Aufenthalt: 3 J.

Temporary stay for work (permanencia temporal por trabajo)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Arbeitsaufenthalt ist eine Route (arbeit) für Bolivien. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
3 J.
VerlängerungVerlängerbar

Befristete Aufenthalte dauern ein, zwei oder drei Jahre mit Verlängerungen, je nachdem, wie lange die Tätigkeit dauert.

Estado Plurinacional de Bolivia

DaueraufenthaltNach 3 Jahre Aufenthalt

Der dauerhafte Aufenthalt erfordert mindestens drei Jahre Aufenthalt in Bolivien und einen ausdrücklichen Antrag.

Estado Plurinacional de BoliviaEstado Plurinacional de Bolivia

EinbürgerungNach 3 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert mehr als drei Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Bolivien (befristeter oder dauerhafter Aufenthalt) und einen schriftlichen Antrag beim Ministerio de Gobierno.

Estado Plurinacional de Bolivia

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Sie können das Arbeitsvisum bei einem bolivianischen Konsulat beantragen oder Ihren Status innerhalb Boliviens ändern, wenn Sie als Tourist oder Besucher eingereist sind und die Voraussetzungen erfüllen.

Estado Plurinacional de Bolivia

AnwesenheitsregelnHöchstens 90 Tage abwesend

Ein befristeter Aufenthalt wird aufgehoben, wenn Sie sich ohne Genehmigung der Migrationsbehörde mehr als 90 Tage im Jahr (in einer Reise oder mehreren) außerhalb Boliviens aufhalten.

Estado Plurinacional de Bolivia

Was nachzuweisen ist1

  • Die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit wird durch eine eidesstattliche Erklärung mit Belegen nachgewiesen.

Unterlagen6

  • Ein eidesstattliches Antragsformular ist erforderlich.
  • Ein Reisepass ist erforderlich.
  • Ein Führungszeugnis ist erforderlich.
  • Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
  • Ein Foto ist erforderlich.
  • Ein Zahlungsnachweis der Verfahrensgebühr ist erforderlich.

Schritte1

  1. Ein Arbeitsvisum (30 Tage) oder ein vorübergehender Arbeitsaufenthalt (bis zu 180 Tage) kann zu einem befristeten Aufenthalt führen.

Wie Bolivien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 3 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Die Besteuerung folgt der bolivianischen Herkunft des Einkommens und nicht dem Wohnsitz.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Quellenbasiert

Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%.

Sonderregelung

Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer: nur Einkommen bolivianischer Herkunft · 13% Steuer

Alle Steuerregeln für Bolivien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Befristeter Aufenthalt für Ausländer, die bezahlte oder gewinnbringende Arbeit mit oder ohne Arbeitsverhältnis oder Tätigkeiten im Rahmen staatlicher oder privater Vereinbarungen ausüben; Arbeitsverträge werden vom Arbeitsministerium beglaubigt. 1

Anforderungen

  • Die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit wird durch eine eidesstattliche Erklärung mit Belegen nachgewiesen. 1
  • Ein eidesstattliches Antragsformular ist erforderlich. 1
  • Ein Reisepass ist erforderlich. 1
  • Ein Führungszeugnis ist erforderlich. 1
  • Ein ärztliches Attest ist erforderlich. 1
  • Ein Foto ist erforderlich. 1
  • Ein Zahlungsnachweis der Verfahrensgebühr ist erforderlich. 1
  • Ein Arbeitsvisum (30 Tage) oder ein vorübergehender Arbeitsaufenthalt (bis zu 180 Tage) kann zu einem befristeten Aufenthalt führen. 1

Aufenthalt

  • Ein, zwei oder drei Jahre mit Verlängerungen, je nach Dauer der Tätigkeit.
  • Erster Aufenthalt: 12 bis 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Bezahlte oder gewinnbringende Arbeit in der genehmigten Tätigkeit.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Decreto Supremo Nº 1923: Reglamento de la Ley de Migración (Ley Nº 370) · Estado Plurinacional de Bolivia (Lexivox) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2014-03-13
  2. Ley N° 370 de Migración (arts. 31 y 12) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto de la ley) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Arbeitsaufenthalt–3 J., verlängerbar–
Aufenthalt mit Stellenangebot Mexiko–4 J.–
Internationalisierungsvisum M Kolumbien–3 J.–
Genehmigung für Wissenschaftler/Fachkräfte Costa Rica–2 J., verlängerbar–
Arbeitsvisum Brasilien–2 J., verlängerbar–

Wie lange ist der Aufenthalt mit Arbeitsaufenthalt möglich?

Ein, zwei oder drei Jahre mit Verlängerungen, je nach Dauer der Tätigkeit.

Ist mit Arbeitsaufenthalt Arbeit erlaubt?

Bezahlte oder gewinnbringende Arbeit in der genehmigten Tätigkeit.

Führt Arbeitsaufenthalt zum Daueraufenthalt in Bolivien?

Die Zeit mit Arbeitsaufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Bolivien angerechnet, der nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Arbeitsaufenthalt wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Arbeitsaufenthalt in Bolivien eine Steuererleichterung?

Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer (RC-IVA): nur Einkommen bolivianischer Herkunft: Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer (RC-IVA): nur Einkommen bolivianischer Herkunft

13% Steuer

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Quellenbasiert
Details
  • Auf: Einkommen bolivianischer Herkunft natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe
  • Wer: Gilt für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe (Art. 22)

Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%.

Besteuert wird

Einkommen bolivianischer Herkunft natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe (Art. 20-22 und 30 des Ley 843, Título III): Einkünfte aus in Bolivien befindlichen oder wirtschaftlich genutzten Gütern, aus im Staatsgebiet ausgeübten Handlungen oder Tätigkeiten oder aus dort eintretenden Ereignissen, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt des Inhabers.

Für wen es gilt

  • Gilt für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe (Art. 22); es gibt keine Visum- oder Registrierungsbedingung dafür, dass Einkommen ausländischer Herkunft außerhalb der Bemessungsgrundlage liegt.

Ausschlüsse

  • Honorare und Zahlungen an nicht in Bolivien ansässige Personen für im Staatsgebiet ausgeführte Arbeit unterliegen der Steuer (Art. 19 lit. h, eingefügt durch Ley 1448 von 2022), außer Einkünften von Sportlern und Künstlern bei internationalen Wettbewerben.
  • Ausländische Diplomaten und Bedienstete internationaler Organisationen fallen in den in Art. 20 genannten Fällen nicht unter die Steuer.

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz und Aufenthalt sind für die Bemessungsgrundlage des RC-IVA nach Art. 20 unerheblich; dort wird kein Tageszähltest angewandt.

Visa

Die Herkunftsregel gilt für alle Ansässigen und Nichtansässigen unabhängig vom Einwanderungsstatus.

Weitere Steuern

Die Unternehmensgewinnsteuer (IUE), die Transaktionssteuer (IT) und die Mehrwertsteuer sind eigene Steuern im Ley 843. Die 13% sind der allgemeine Einheitssatz nach Art. 15 (Mehrwertsteuer) und Art. 30 (der RC-IVA wendet 13% auf nach den Kapiteln IV und V ermitteltes Einkommen an). Arbeitnehmer ziehen je Steuerperiode ein steuerfreies Minimum von zwei nationalen Mindestlöhnen ab (Art. 26).

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Decreto Supremo Nº 1923: Reglamento de la Ley de Migración (Ley Nº 370) · Estado Plurinacional de Bolivia (Lexivox) · geprüft am 2026-10-10
  2. Ley N° 370 de Migración (arts. 31 y 12) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto de la ley) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.