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Dominikanische Republik · Arbeit

Dominikanische Republik Manager und Techniker

Erster Aufenthalt: 1 J.

Residence by investment for foreign managerial or technical staff

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Manager und Techniker ist eine Route (arbeit) für Dominikanische Republik. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
DOP 42k ≈ $690 · +2 weitere
Erster Aufenthalt
1 J.
BehördengebührenDOP 42k ≈ $690 · +2 weitere
  • DOP 42,000 (≈ $690)Einmalige Aktengebühr.
  • DOP 3,500 (≈ $57)Hinterlegung für die Investitionsakte bei CEI-RD.
  • DOP 6,300 (≈ $100)Ärztliche Untersuchungen für Erwachsene; RD$4,200 für Kinder unter 13 Jahren.
VerlängerungVerlängerbar

Temporär Aufenthaltsberechtigte können bis zu einem Jahr bleiben, jährlich verlängerbar, solange die Tätigkeit andauert, aufgrund derer sie zugelassen wurden.

Government of the Dominican Republic

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Für die Arbeit benötigen Sie ein Geschäftsvisum (NM1) bei dem dominikanischen Konsulat im Herkunfts- oder Wohnsitzland; das Unternehmen reicht den Antrag mit einem Garantieschreiben ein.

Dirección General de Migración, Dominican Republic

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Dominikanische Republik gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Dominikanische Republik

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist leitendes oder technisches Personal eines ausländischen Unternehmens im Programm für Aufenthalt durch ausländische Investitionen.
  • Das Unternehmen weist nach, dass die Stelle unverzichtbar ist, dass nationale Fachkräfte sie nicht besetzen können und dass die Person die Investition absichert.

Was nachzuweisen und zu zahlen ist3

  • Eine Gebühr von DOP 42,000 (≈ $690) · Einmalige Aktengebühr.
  • Eine Gebühr von DOP 3,500 (≈ $57) · Hinterlegung für die Investitionsakte bei CEI-RD.
  • Eine Gebühr von DOP 6,300 (≈ $100) · Ärztliche Untersuchungen für Erwachsene; RD$4,200 für Kinder unter 13 Jahren.

Unterlagen3

  • Das vom Unternehmen dreifach im Original ausgefüllte Antragsformular für den Aufenthalt durch Investition.
  • Ein notariell beglaubigtes Garantieschreiben des Unternehmens, in dem die Aufnahme der Person in das Programm beantragt wird und Stelle, Einreisedatum und Gehalt angegeben sind.
  • Der Arbeitsvertrag, beim Arbeitsministerium registriert, notariell beglaubigt und vom Büro des Generalstaatsanwalts bestätigt.

Schritte1

  1. Das Unternehmen beantragt über das Dienstleistungsportal der DGM; die Akte wird in 45 Werktagen bearbeitet.

Nach der Ankunft1

  • Die Aufenthaltserlaubnis gilt ein Jahr und kann verlängert werden.

Wie Dominikanische Republik die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 182 Tage in SteuerjahrPersonen, die sich im Steuerjahr mehr als 182 Tage im Land aufhalten, ob zusammenhängend oder nicht, gelten steuerlich als ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Steuerlich Ansässige in der Dominikanischen Republik zahlen Einkommensteuer auf Einkünfte aus dominikanischen Quellen und auf Investitions- und Finanzgewinne aus ausländischen Quellen; der Tarif 2026 ist bis RD$416,220 steuerfrei, danach gelten 15%, 20% und 25%, mit einem geplanten Spitzensatz von 27% ab 2027.

Sonderregelung

Neu Ansässige: Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Jahr besteuert · Steuererleichterung

Wer ansässig wird, wird auf Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Steuerjahr besteuert, gezählt ab dem Jahr, in dem die Ansässigkeit begann.

Alle Steuerregeln für Dominikanische Republik Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Einjährige Aufenthaltserlaubnis für leitendes oder technisches Personal eines ausländischen Unternehmens, das in der Dominikanischen Republik investiert; beantragt vom Unternehmen mit einem Garantieschreiben. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von DOP 42,000 (≈ $690) · Einmalige Aktengebühr. 1
  • Eine Gebühr von DOP 3,500 (≈ $57) · Hinterlegung für die Investitionsakte bei CEI-RD. 1
  • Eine Gebühr von DOP 6,300 (≈ $100) · Ärztliche Untersuchungen für Erwachsene; RD$4,200 für Kinder unter 13 Jahren. 1

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist leitendes oder technisches Personal eines ausländischen Unternehmens im Programm für Aufenthalt durch ausländische Investitionen. 1
  • Das Unternehmen weist nach, dass die Stelle unverzichtbar ist, dass nationale Fachkräfte sie nicht besetzen können und dass die Person die Investition absichert. 1
  • Das vom Unternehmen dreifach im Original ausgefüllte Antragsformular für den Aufenthalt durch Investition. 1
  • Ein notariell beglaubigtes Garantieschreiben des Unternehmens, in dem die Aufnahme der Person in das Programm beantragt wird und Stelle, Einreisedatum und Gehalt angegeben sind. 1
  • Der Arbeitsvertrag, beim Arbeitsministerium registriert, notariell beglaubigt und vom Büro des Generalstaatsanwalts bestätigt. 1
  • Das Unternehmen beantragt über das Dienstleistungsportal der DGM; die Akte wird in 45 Werktagen bearbeitet. 1
  • Die Aufenthaltserlaubnis gilt ein Jahr und kann verlängert werden. 2

Aufenthalt

  • Aufenthalt für ein Jahr, verlängerbar.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Ausländische Staatsangehörige; vor dem Antrag ist ein Aufenthaltsvisum eines dominikanischen Konsulats erforderlich, und die Visumregeln richten sich nach der Staatsangehörigkeit.

Arbeit

Arbeit für das bürgende ausländische Unternehmen.

Geprüft am 2026-10-10 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Residence by investment for foreign managerial or technical staff · Dirección General de Migración, Dominican Republic · geprüft am 2026-10-11
  2. Residence permits: categories of services · Dirección General de Migración, Dominican Republic · geprüft am 2026-10-11
  3. General Law on Migration No. 285-04 · Government of the Dominican Republic (text published by the Dirección General de Impuestos Internos) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Manager und Techniker–1 J., verlängerbar–
Arbeitsaufenthalt RT-3–1 J., verlängerbar–
Aufenthalt mit Stellenangebot Mexiko–4 J.–
Internationalisierungsvisum M Kolumbien–3 J.–
Genehmigung für Wissenschaftler/Fachkräfte Costa Rica–2 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Manager und Techniker nötig?

Eine Gebühr von DOP 42,000 (≈ $690). Einmalige Aktengebühr. Eine Gebühr von DOP 3,500 (≈ $57). Hinterlegung für die Investitionsakte bei CEI-RD. Eine Gebühr von DOP 6,300 (≈ $100). Ärztliche Untersuchungen für Erwachsene; RD$4,200 für Kinder unter 13 Jahren.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Manager und Techniker möglich?

Aufenthalt für ein Jahr, verlängerbar.

Ist mit Manager und Techniker Arbeit erlaubt?

Arbeit für das bürgende ausländische Unternehmen.

Gibt es für Inhaber von Manager und Techniker in Dominikanische Republik eine Steuererleichterung?

Neu Ansässige: Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Jahr besteuert: Wer ansässig wird, wird auf Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Steuerjahr besteuert, gezählt ab dem Jahr, in dem die Ansässigkeit begann. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Neu Ansässige: Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Jahr besteuert

Steuererleichterung

Details
  • Wer: Die Person ist Staatsangehöriger oder Ausländer, der seinen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik beginnt

Wer ansässig wird, wird auf Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Steuerjahr besteuert, gezählt ab dem Jahr, in dem die Ansässigkeit begann.

Besteuert wird

Einkünfte aus ausländischen Quellen von Personen, die ansässig werden. Für Ansässige umfasst die Steuer auf ausländische Einkünfte Investitionserträge und Finanzgewinne; Gehalts- und Geschäftseinkünfte aus dem Ausland fallen nicht darunter (siehe den Eintrag zur allgemeinen Einkommensteuer).

Für wen es gilt

  • Die Person ist Staatsangehöriger oder Ausländer, der seinen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik beginnt.
  • Einkünfte aus ausländischen Quellen werden erst ab dem dritten Steuerjahr nach dem Jahr besteuert, in dem der Wohnsitz begann.

Ausschlüsse

  • Einkünfte aus dominikanischen Quellen werden von Beginn an besteuert.

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt ab dem Jahr, in dem die Person nach dem 182-Tage-Test ansässig wird.

Visa

Gilt für jede Kategorie der Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Steuern

Rentner und Rentiers haben eine gesonderte Befreiung nach dem Gesetz 171-07. Der Text des Steuergesetzbuchs auf der Website der Steuerbehörde konnte am 12. Oktober 2026 nicht geöffnet werden, daher wurde die Drei-Jahres-Regel nicht erneut geprüft.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residence by investment for foreign managerial or technical staff · Dirección General de Migración, Dominican Republic · geprüft am 2026-10-11
  2. Residence permits: categories of services · Dirección General de Migración, Dominican Republic · geprüft am 2026-10-11
  3. General Law on Migration No. 285-04 · Government of the Dominican Republic (text published by the Dirección General de Impuestos Internos) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.