Steuern in Dominikanische Republik
Steuerlicher Wohnsitz: Mehr als 182 Tage in Steuerjahr. 2 Sonderregime für Neuzugezogene: Neu Ansässige: Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Jahr besteuert und Rentner und Rentiers mit Einkünften aus dem Ausland: angegebene Einkünfte steuerfrei und Erleichterungen bei der Grundsteuer.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mehr als 182 Tage in Steuerjahr · Personen, die sich im Steuerjahr mehr als 182 Tage im Land aufhalten, ob zusammenhängend oder nicht, gelten steuerlich als ansässig.
- Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach mehr als 182 Tagen im Steuerjahr, nicht nach der Art der Aufenthaltserlaubnis.
Sonderregime für Neuzugezogene
Sonderregelung
Neu Ansässige: Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Jahr besteuert
Steuererleichterung
Details
- Wer: Die Person ist Staatsangehöriger oder Ausländer, der seinen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik beginnt
Wer ansässig wird, wird auf Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Steuerjahr besteuert, gezählt ab dem Jahr, in dem die Ansässigkeit begann. 2
Besteuert wird
Einkünfte aus ausländischen Quellen von Personen, die ansässig werden. Für Ansässige umfasst die Steuer auf ausländische Einkünfte Investitionserträge und Finanzgewinne; Gehalts- und Geschäftseinkünfte aus dem Ausland fallen nicht darunter (siehe den Eintrag zur allgemeinen Einkommensteuer).
Für wen es gilt
- Die Person ist Staatsangehöriger oder Ausländer, der seinen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik beginnt.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen werden erst ab dem dritten Steuerjahr nach dem Jahr besteuert, in dem der Wohnsitz begann.
Ausschlüsse
- Einkünfte aus dominikanischen Quellen werden von Beginn an besteuert.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt ab dem Jahr, in dem die Person nach dem 182-Tage-Test ansässig wird.
Visa
Gilt für jede Kategorie der Aufenthaltserlaubnis.
Weitere Steuern
Rentner und Rentiers haben eine gesonderte Befreiung nach dem Gesetz 171-07. Der Text des Steuergesetzbuchs auf der Website der Steuerbehörde konnte am 12. Oktober 2026 nicht geöffnet werden, daher wurde die Drei-Jahres-Regel nicht erneut geprüft.
Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Sonderregelung
Rentner und Rentiers mit Einkünften aus dem Ausland: angegebene Einkünfte steuerfrei und Erleichterungen bei der Grundsteuer
Steuererleichterung
Details
- Auf: Renten- oder Mieteinkünfte, die zur Begründung des Aufenthalts nach dem Gesetz 171-07 angegeben werden
- Wer: Die Inhaberin oder der Inhaber hat eine Aufenthaltserlaubnis als Rentner oder Rentier nach dem Gesetz 171-07
- Grenze: $1,500/Monat
Angegebene Renten- oder Mieteinkünfte, die zum Aufenthalt nach dem Gesetz 171-07 berechtigen, sind von der dominikanischen Einkommensteuer befreit; bei einigen Grundsteuern gibt es Ermäßigungen. 5
Besteuert wird
Renten- oder Mieteinkünfte, die zur Begründung des Aufenthalts nach dem Gesetz 171-07 angegeben werden.
Für wen es gilt
- Die Inhaberin oder der Inhaber hat eine Aufenthaltserlaubnis als Rentner oder Rentier nach dem Gesetz 171-07.
- Die zur Erlangung des Aufenthalts angegebenen Einkünfte sind von der Einkommensteuer befreit.
- Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim ersten erworbenen Immobilienkauf sowie 50% Ermäßigung bei der Urkundensteuer und der Grundsteuer, solange der Aufenthalt gültig ist.
- 50% Ermäßigung bei der Steuer auf Hypotheken und auf Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Immobilien, die nach diesem Gesetz erworben wurden.
Ausschlüsse
- Gehalt aus Arbeit in der Dominikanischen Republik wird wie das Gehalt jedes anderen Arbeitnehmers besteuert.
Grenzen
- $1,500 im Monat · Mindestrente für die Berechtigung
- $2,000 im Monat · Mindestmiet- oder sonstige Einkünfte für die Berechtigung
Steuerliche Ansässigkeit
Verknüpft mit dem Aufenthalt als Rentner oder Rentier.
Visa
Gebunden an die Aufenthaltswege für Rentner und Rentiers.
Weitere Steuern
Das Gesetz 171-07 gewährt außerdem eine Zollbefreiung für Haushaltsgegenstände und eine teilweise Befreiung von Fahrzeugsteuern.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Für welche Visa die Regime gelten
- Rentner und Rentiers mit Einkünften aus dem Ausland: angegebene Einkünfte steuerfrei und Erleichterungen bei der Grundsteuer: Rentista-Aufenthalt, Pensionärsaufenthalt. Gebunden an die Aufenthaltswege für Rentner und Rentiers.
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Einkommensteuer: Ansässige werden auf Einkünfte aus dominikanischen Quellen und auf Investitionserträge aus ausländischen Quellen besteuert
Details
- Auf: Einkünfte aus dominikanischen Quellen von steuerlich Ansässigen und Nicht-Ansässigen sowie Einkünfte aus Investitionen und Finanzgewinnen aus ausländischen Quellen von Ansässigen
- Grenze: DOP 416k/Jahr ≈ $6,840
Steuerlich Ansässige in der Dominikanischen Republik zahlen Einkommensteuer auf Einkünfte aus dominikanischen Quellen und auf Investitions- und Finanzgewinne aus ausländischen Quellen; der Tarif 2026 ist bis RD$416,220 steuerfrei, danach gelten 15%, 20% und 25%, mit einem geplanten Spitzensatz von 27% ab 2027. 1 2 3 4
Besteuert wird
Einkünfte aus dominikanischen Quellen von steuerlich Ansässigen und Nicht-Ansässigen sowie Einkünfte aus Investitionen und Finanzgewinnen aus ausländischen Quellen von Ansässigen; Gehalts- und Geschäftseinkünfte aus ausländischen Quellen unterliegen nicht der Steuer.
Für wen es gilt
- Eine Person gilt als ansässig, wenn sie sich im Steuerjahr mehr als 182 Tage im Land aufhält, ob zusammenhängend oder nicht.
- Ansässige zahlen Steuer auf Einkünfte aus dominikanischen Quellen und auf Einkünfte aus Investitionen und Finanzgewinne aus ausländischen Quellen.
- Tarif 2026: bis RD$416,220 steuerfrei; 15% auf den Teil bis RD$624,329; RD$31,216 zuzüglich 20% bis RD$867,123; RD$79,776 zuzüglich 25% darüber.
- Ab Steuerjahr 2027 erhöht das Gesetz 30-26 die Freigrenze auf RD$480,000 und setzt für das Jahreseinkommen über RD$4,800,000 einen Satz von 27%.
Ausschlüsse
- Nicht-Ansässige werden nur auf Einkünfte aus dominikanischen Quellen besteuert.
Grenzen
- DOP 416,220 im Jahr (≈ $6,840) · Steuerfreie Einkünfte 2026
- DOP 624,329 im Jahr (≈ $10,300) · Obergrenze der 15%-Stufe 2026
- DOP 867,123 im Jahr (≈ $14,200) · Untergrenze der 25%-Stufe 2026
- DOP 480,000 im Jahr (≈ $7,890) · Ab Steuerjahr 2027 angekündigte steuerfreie Einkünfte
- DOP 4,800,000 im Jahr (≈ $78,900) · Einkommen, ab dem ab Steuerjahr 2027 ein Satz von 27% gilt
Tage im Land
- Mehr als 182 Tage in Steuerjahr · Personen, die sich im Steuerjahr mehr als 182 Tage im Land aufhalten, ob zusammenhängend oder nicht, gelten steuerlich als ansässig.
Steuerliche Ansässigkeit
Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach mehr als 182 Tagen im Steuerjahr, nicht nach der Art der Aufenthaltserlaubnis.
Visa
Der Einwanderungsstatus entscheidet nicht über die steuerliche Ansässigkeit.
Weitere Steuern
ITBIS (Mehrwertsteuer), Grundstücks- und Immobilienübertragungssteuern werden gesondert erhoben; einige sind für Rentner und Rentiers ermäßigt.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- ITBIS (Mehrwertsteuer), Grundstücks- und Immobilienübertragungssteuern werden gesondert erhoben; einige sind für Rentner und Rentiers ermäßigt.
- Rentner und Rentiers haben eine gesonderte Befreiung nach dem Gesetz 171-07. Der Text des Steuergesetzbuchs auf der Website der Steuerbehörde konnte am 12. Oktober 2026 nicht geöffnet werden, daher wurde die Drei-Jahres-Regel nicht erneut geprüft.
- Das Gesetz 171-07 gewährt außerdem eine Zollbefreiung für Haushaltsgegenstände und eine teilweise Befreiung von Fahrzeugsteuern.
Häufige Fragen
Wann wird man in Dominikanische Republik steuerlich ansässig?
Mehr als 182 Tage in Steuerjahr (Personen, die sich im Steuerjahr mehr als 182 Tage im Land aufhalten, ob zusammenhängend oder nicht, gelten steuerlich als ansässig). Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach mehr als 182 Tagen im Steuerjahr, nicht nach der Art der Aufenthaltserlaubnis.
Für wen gilt Neu Ansässige: Einkünfte aus ausländischen Quellen erst ab dem dritten Jahr besteuert?
Die Person ist Staatsangehöriger oder Ausländer, der seinen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik beginnt. Gilt für jede Kategorie der Aufenthaltserlaubnis.
Für wen gilt Rentner und Rentiers mit Einkünften aus dem Ausland: angegebene Einkünfte steuerfrei und Erleichterungen bei der Grundsteuer?
Die Inhaberin oder der Inhaber hat eine Aufenthaltserlaubnis als Rentner oder Rentier nach dem Gesetz 171-07. Gebunden an die Aufenthaltswege für Rentner und Rentiers.
Gibt es für Inhaber von Rentista-Aufenthalt in Dominikanische Republik eine Steuererleichterung?
Rentner und Rentiers mit Einkünften aus dem Ausland: angegebene Einkünfte steuerfrei und Erleichterungen bei der Grundsteuer: Angegebene Renten- oder Mieteinkünfte, die zum Aufenthalt nach dem Gesetz 171-07 berechtigen, sind von der dominikanischen Einkommensteuer befreit; bei einigen Grundsteuern gibt es Ermäßigungen. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (5)
Amtliche Quellen
- Tax Code, Title I: general provisions (article 12, domicile and residence) · Dirección General de Impuestos Internos, Dominican Republic · geprüft am 2026-10-11
- Tax Code, Title II: income tax (articles 267 to 272) · Dirección General de Impuestos Internos, Dominican Republic · geprüft am 2026-10-11
- Resolution DDG-AR1-2026-00001: income tax scale for fiscal year 2026 · Dirección General de Impuestos Internos, Dominican Republic · geprüft am 2026-10-11
- Notice: implementation calendar of Law No. 30-26 of 18 June 2026 · Dirección General de Impuestos Internos, Dominican Republic · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-06-18
- Law No. 171-07 on special incentives for foreign-source pensioners and rentiers · Dirección General de Impuestos Internos, Dominican Republic · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2007-07-13