Bolivien · Studium
Bolivien Studienaufenthalt
Erster Aufenthalt: 3 J.
Temporary stay for study (permanencia temporal por estudio)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Studienaufenthalt ist eine Route (studium) für Bolivien. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Erster Aufenthalt
- 3 J.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Der Aufenthalt dauert bis zu drei Jahre und kann in Zeiträumen von bis zu drei Jahren verlängert werden, bis Ihr Studium beendet ist.
DaueraufenthaltZeit hier wird nicht angerechnet
Aus einem Studienaufenthalt kann kein dauerhafter Aufenthalt erlangt werden.
Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land
Sie können das Studentenvisum bei einem bolivianischen Konsulat beantragen oder Ihren Status innerhalb Boliviens ändern, wenn Sie als Tourist oder Besucher eingereist sind und die Voraussetzungen erfüllen.
AnwesenheitsregelnHöchstens 90 Tage abwesend
Ein befristeter Aufenthalt wird aufgehoben, wenn Sie sich ohne Genehmigung der Migrationsbehörde mehr als 90 Tage im Jahr (in einer Reise oder mehreren) außerhalb Boliviens aufhalten.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Die Zeit auf dieser Route zählt nicht für den Daueraufenthalt
- Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Bolivien
Was Sie brauchen
Was nachzuweisen ist1
- Die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit wird durch eine eidesstattliche Erklärung mit Belegen nachgewiesen.
Unterlagen6
- Ein eidesstattliches Antragsformular ist erforderlich.
- Ein Reisepass ist erforderlich.
- Ein Führungszeugnis ist erforderlich.
- Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
- Ein Foto ist erforderlich.
- Ein Zahlungsnachweis der Verfahrensgebühr ist erforderlich.
Schritte1
- Ein Studentenvisum (60 Tage; 180 Tage für Austauschstudierende) führt zu einem befristeten Aufenthalt zum Studium.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Bolivien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
Die Besteuerung folgt der bolivianischen Herkunft des Einkommens und nicht dem Wohnsitz.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Quellenbasiert
Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%.
- Sonderregelung
Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer: nur Einkommen bolivianischer Herkunft · 13% Steuer
Alle Steuerregeln für Bolivien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Befristeter Aufenthalt für Ausländer, die an Grund-, weiterführenden oder Hochschuleinrichtungen studieren; der Studienaufenthalt kann nicht in einen endgültigen Aufenthalt umgewandelt werden. 1
Anforderungen
- Die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit wird durch eine eidesstattliche Erklärung mit Belegen nachgewiesen. 1
- Ein eidesstattliches Antragsformular ist erforderlich. 1
- Ein Reisepass ist erforderlich. 1
- Ein Führungszeugnis ist erforderlich. 1
- Ein ärztliches Attest ist erforderlich. 1
- Ein Foto ist erforderlich. 1
- Ein Zahlungsnachweis der Verfahrensgebühr ist erforderlich. 1
- Ein Studentenvisum (60 Tage; 180 Tage für Austauschstudierende) führt zu einem befristeten Aufenthalt zum Studium. 1
Aufenthalt
- Gültig bis zu drei Jahre, verlängerbar in Zeiträumen von bis zu drei Jahren, bis das Studium abgeschlossen ist.
- Erster Aufenthalt: 12 bis 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Amtliche Quellen
- Decreto Supremo Nº 1923: Reglamento de la Ley de Migración (Ley Nº 370) · Estado Plurinacional de Bolivia (Lexivox) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2014-03-13
Studienaufenthalt und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Studienaufenthalt | – | 3 J., verlängerbar | – |
| Studentenaufenthalt Mexiko | Verlangt Einkommen von MXN 26k+ im Monat ≈ $1,410 | – | – |
| Studentenvisum V Kolumbien | – | 2 J. | Ja |
| Studienaufenthalt Costa Rica | – | 2 J., verlängerbar | – |
| Studentenvisum Brasilien | – | 1 J., verlängerbar | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Studienaufenthalt möglich?
Gültig bis zu drei Jahre, verlängerbar in Zeiträumen von bis zu drei Jahren, bis das Studium abgeschlossen ist.
Führt Studienaufenthalt zum Daueraufenthalt in Bolivien?
Die Zeit mit Studienaufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Bolivien nicht angerechnet.
Gibt es für Inhaber von Studienaufenthalt in Bolivien eine Steuererleichterung?
Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer (RC-IVA): nur Einkommen bolivianischer Herkunft: Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer (RC-IVA): nur Einkommen bolivianischer Herkunft
13% Steuer
Details
- Auf: Einkommen bolivianischer Herkunft natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe
- Wer: Gilt für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe (Art. 22)
Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%.
Besteuert wird
Einkommen bolivianischer Herkunft natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe (Art. 20-22 und 30 des Ley 843, Título III): Einkünfte aus in Bolivien befindlichen oder wirtschaftlich genutzten Gütern, aus im Staatsgebiet ausgeübten Handlungen oder Tätigkeiten oder aus dort eintretenden Ereignissen, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt des Inhabers.
Für wen es gilt
- Gilt für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe (Art. 22); es gibt keine Visum- oder Registrierungsbedingung dafür, dass Einkommen ausländischer Herkunft außerhalb der Bemessungsgrundlage liegt.
Ausschlüsse
- Honorare und Zahlungen an nicht in Bolivien ansässige Personen für im Staatsgebiet ausgeführte Arbeit unterliegen der Steuer (Art. 19 lit. h, eingefügt durch Ley 1448 von 2022), außer Einkünften von Sportlern und Künstlern bei internationalen Wettbewerben.
- Ausländische Diplomaten und Bedienstete internationaler Organisationen fallen in den in Art. 20 genannten Fällen nicht unter die Steuer.
Steuerliche Ansässigkeit
Wohnsitz und Aufenthalt sind für die Bemessungsgrundlage des RC-IVA nach Art. 20 unerheblich; dort wird kein Tageszähltest angewandt.
Visa
Die Herkunftsregel gilt für alle Ansässigen und Nichtansässigen unabhängig vom Einwanderungsstatus.
Weitere Steuern
Die Unternehmensgewinnsteuer (IUE), die Transaktionssteuer (IT) und die Mehrwertsteuer sind eigene Steuern im Ley 843. Die 13% sind der allgemeine Einheitssatz nach Art. 15 (Mehrwertsteuer) und Art. 30 (der RC-IVA wendet 13% auf nach den Kapiteln IV und V ermitteltes Einkommen an). Arbeitnehmer ziehen je Steuerperiode ein steuerfreies Minimum von zwei nationalen Mindestlöhnen ab (Art. 26).
Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Decreto Supremo Nº 1923: Reglamento de la Ley de Migración (Ley Nº 370) · Estado Plurinacional de Bolivia (Lexivox) · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.