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Brasilien · Studium

Brasilien Studentenvisum

Erster Aufenthalt: 1 J.

VITEM IV — Estudo

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Studentenvisum ist eine Route (studium) für Brasilien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
BRL 168 ≈ $34 · BRL 205 ≈ $41
Erster Aufenthalt
1 J.
BehördengebührenBRL 168 ≈ $34 · BRL 205 ≈ $41
  • BRL 168.13 (≈ $34)Gebühr der Bundespolizei für die Bearbeitung und Prüfung eines Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung (Code 140066); Staatsangehörige von CPLP-Ländern sind befreit.
  • BRL 204.77 (≈ $41)Gebühr der Bundespolizei für die Ausstellung der Karte Registro Nacional Migratório (Code 140120); keine Befreiung.
VerlängerungVerlängerbar

Der Aufenthalt wird zunächst für bis zu 1 Jahr erteilt und kann bis zum Ende des Kurses verlängert werden, gegen Nachweis von Einschreibung, Fortschritt und Unterhaltsmitteln.

Presidência da República

EinbürgerungZeit hier wird nicht angerechnet

Die Einbürgerung erfordert 4 Jahre Aufenthalt mit unbefristeter Dauer; Jahre mit befristeter Genehmigung zählen nicht. Der Zeitraum beträgt 1 Jahr, wenn Sie ein brasilianisches Kind oder einen brasilianischen Ehepartner oder Partner haben.

Presidência da República

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route zählt nicht für die Einbürgerung
  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Brasilien

Wer beantragen kann2

  • Das Visum umfasst einen regulären Kurs, ein Praktikum, einen Studienaustausch oder Forschungsaustausch, der an eine bestimmte Bildungseinrichtung gebunden ist.
  • Reguläre Kurse erfordern in der Regel mindestens 15 Wochenstunden.

Was nachzuweisen ist2

  • Die Gebühr der Bundespolizei für die Bearbeitung des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung beträgt BRL 168.13 (≈ $34); CPLP-Staatsangehörige sind befreit.
  • Die Gebühr der Bundespolizei für die Ausstellung der Karte Registro Nacional Migratório beträgt BRL 204.77 (≈ $41).

Unterlagen3

  • Ein gültiges Reisedokument und ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland sind erforderlich.
  • Ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der eigenen Person oder der Erziehungsberechtigten für den Aufenthalt oder ein Stipendiennachweis ist erforderlich.
  • Für einen regulären Kurs ist ein Nachweis der Einschreibung oder Zulassung zum Kurs erforderlich.

Schritte1

  1. Inhaber melden sich innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise nach Brasilien bei der Bundespolizei.

Nach der Ankunft1

  • Der Aufenthalt zum Studium ist jedes Jahr bis zum Ende des Studiums verlängerbar, gegen Nachweis von Einschreibung, akademischen Leistungen und Lebensunterhaltsmitteln.

Wie Brasilien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 184 Tage in bis zu 12 Monate, Inhaber eines befristeten VisumsAnwesenheit in Brasilien, zusammenhängend oder nicht, macht einen Inhaber eines befristeten Visums an dem Tag ansässig, an dem der 184. Tag vollendet wird
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Steuerlich in Brasilien Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen zu progressiven Sätzen von bis zu 27.5% besteuert, wobei Einkünfte aus ausländischen Quellen über den Carnê-Leão gemeldet werden; seit dem 1 Januar 2026 hebt eine Ermäßigung die Steuer auf zu versteuerndes Monatseinkommen bis R$5,000 auf.

Alle Steuerregeln für Brasilien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Befristetes Visum für reguläre Kurse, Studien- oder Forschungsaustausch, Praktika und religiöse Studien von mehr als 90 Tagen. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von BRL 168.13 (≈ $34) · Gebühr der Bundespolizei für die Bearbeitung und Prüfung eines Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung (Code 140066); Staatsangehörige von CPLP-Ländern sind befreit. 3
  • Eine Gebühr von BRL 204.77 (≈ $41) · Gebühr der Bundespolizei für die Ausstellung der Karte Registro Nacional Migratório (Code 140120); keine Befreiung. 3

Anforderungen

  • Das Visum umfasst einen regulären Kurs, ein Praktikum, einen Studienaustausch oder Forschungsaustausch, der an eine bestimmte Bildungseinrichtung gebunden ist. 5
  • Reguläre Kurse erfordern in der Regel mindestens 15 Wochenstunden. 1
  • Die Gebühr der Bundespolizei für die Bearbeitung des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung beträgt BRL 168.13 (≈ $34); CPLP-Staatsangehörige sind befreit. 3
  • Die Gebühr der Bundespolizei für die Ausstellung der Karte Registro Nacional Migratório beträgt BRL 204.77 (≈ $41). 3
  • Ein gültiges Reisedokument und ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland sind erforderlich. 5
  • Ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der eigenen Person oder der Erziehungsberechtigten für den Aufenthalt oder ein Stipendiennachweis ist erforderlich. 5
  • Für einen regulären Kurs ist ein Nachweis der Einschreibung oder Zulassung zum Kurs erforderlich. 5
  • Inhaber melden sich innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise nach Brasilien bei der Bundespolizei. 5
  • Der Aufenthalt zum Studium ist jedes Jahr bis zum Ende des Studiums verlängerbar, gegen Nachweis von Einschreibung, akademischen Leistungen und Lebensunterhaltsmitteln. 5

Aufenthalt

  • Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr mit einem anfänglichen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr; der Aufenthalt kann bis zum Ende des Studiums verlängert werden.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit und Zuständigkeit des Konsulats bestimmen den Antragsweg.

Arbeit

Bezahlte Arbeit ist erlaubt, wenn die Arbeitszeiten mit dem Studienpensum vereinbar sind.

Familie

Angehörige können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, das an den Hauptantrag gebunden ist.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. VITEM IV — Study · Ministério das Relações Exteriores · geprüft am 2026-10-10
  2. Lei nº 13.445/2017 (Lei de Migração), art. 30 · Presidência da República · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2017-05-24
  3. Taxas — Polícia Federal (imigração) · Polícia Federal · geprüft am 2026-10-11
  4. Taxas de imigração — isenções (nacionais da CPLP) · Polícia Federal do Brasil · geprüft am 2026-10-11
  5. Portaria Interministerial nº 7, de 13 de março de 2018: temporary visa and residence for study · Ministério da Justiça e Segurança Pública / Ministério das Relações Exteriores · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2018-03-13
  6. Decreto nº 9.199/2017 (regulamento da Lei de Migração), arts. 37 and 38: temporary visas for study and work · Presidência da República · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2017-11-20
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Studentenvisum–1 J., verlängerbarJa
Studentenaufenthalt MexikoVerlangt Einkommen von MXN 26k+ im Monat ≈ $1,410––
Studentenvisum V Kolumbien–2 J.Ja
Studienaufenthalt Costa Rica–2 J., verlängerbar–
Studentenaufenthalt Argentinien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Studentenvisum nötig?

Eine Gebühr von BRL 168.13 (≈ $34). Gebühr der Bundespolizei für die Bearbeitung und Prüfung eines Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung (Code 140066); Staatsangehörige von CPLP-Ländern sind befreit. Eine Gebühr von BRL 204.77 (≈ $41). Gebühr der Bundespolizei für die Ausstellung der Karte Registro Nacional Migratório (Code 140120); keine Befreiung.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studentenvisum möglich?

Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr mit einem anfänglichen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr; der Aufenthalt kann bis zum Ende des Studiums verlängert werden.

Ist mit Studentenvisum Arbeit erlaubt?

Ja. Bezahlte Arbeit ist erlaubt, wenn die Arbeitszeiten mit dem Studienpensum vereinbar sind.

Können Familienangehörige mit Studentenvisum nachziehen?

Angehörige können ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, das an den Hauptantrag gebunden ist.

Wie werden Inhaber von Studentenvisum in Brasilien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Studentenvisum gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Steuerlich in Brasilien Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen zu progressiven Sätzen von bis zu 27.5% besteuert, wobei Einkünfte aus ausländischen Quellen über den Carnê-Leão gemeldet werden; seit dem 1 Januar 2026 hebt eine Ermäßigung die Steuer auf zu versteuerndes Monatseinkommen bis R$5,000 auf. Nach Lei 15.270 vom 26 November 2025 gilt die Mindeststeuer auf Gesamteinkommen über R$600,000 für im Kalenderjahr 2026 bezogene Einkünfte und wird in der im Jahr 2027 eingereichten Jahreserklärung (exercício 2027) festgesetzt.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 6 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. VITEM IV — Study · Ministério das Relações Exteriores · geprüft am 2026-10-10
  2. Lei nº 13.445/2017 (Lei de Migração), art. 30 · Presidência da República · geprüft am 2026-10-10
  3. Taxas — Polícia Federal (imigração) · Polícia Federal · geprüft am 2026-10-11
  4. Taxas de imigração — isenções (nacionais da CPLP) · Polícia Federal do Brasil · geprüft am 2026-10-11
  5. Portaria Interministerial nº 7, de 13 de março de 2018: temporary visa and residence for study · Ministério da Justiça e Segurança Pública / Ministério das Relações Exteriores · geprüft am 2026-10-10
  6. Decreto nº 9.199/2017 (regulamento da Lei de Migração), arts. 37 and 38: temporary visas for study and work · Presidência da República · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.