Bolivien · Ehegattenvisa
Bolivien Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt
Permanent Stay Extended to the Spouse of a Permanent Resident
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt ist eine Route (ehegattenvisa) für Bolivien. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar
Der dauerhafte Aufenthalt hat kein Enddatum, aber der Ausländerausweis muss alle fünf Jahre erneuert werden.
DaueraufenthaltZeit hier wird angerechnet
Der dauerhafte Aufenthalt wird dem Ehepartner eines Daueraufenthaltsberechtigten ohne die übliche Mindestdauer von drei Jahren gewährt.
EinbürgerungNach 3 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert mehr als drei Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Bolivien (oder dauerhaften Aufenthalt) und einen schriftlichen Antrag beim Ministerio de Gobierno.
AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel
Der dauerhafte Aufenthalt wird aufgehoben, wenn Sie mehr als zwei ununterbrochene Jahre ohne Genehmigung der Migrationsbehörde außerhalb Boliviens verbringen.
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Ehepartner eines ausländischen Migranten mit dauerhaftem Aufenthalt.
- Die übliche Mindestaufenthaltsdauer von drei Jahren gilt für den Ehepartner nicht.
Was nachzuweisen ist1
- Wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit, nachgewiesen durch eine eidesstattliche Erklärung mit Belegen.
Unterlagen3
- Eidesstattliches Antragsformular für den dauerhaften Aufenthalt und gültiger Pass, ausländischer Ausweis oder nationaler Ausweis.
- Bescheinigung, dass keine nationalen oder internationalen Straf- oder Polizeieinträge vorliegen.
- Dokument zum Nachweis der in Bolivien ausgeübten Tätigkeit, aktuelles Foto und Zahlungsnachweis der Gebühr.
Nach der Ankunft2
- Der Ausländerausweis für den dauerhaften Aufenthalt wird alle fünf Jahre erneuert.
- Der dauerhafte Aufenthalt wird nach mehr als zwei ununterbrochenen Jahren außerhalb Boliviens ohne Genehmigung aufgehoben.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Bolivien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
Die Besteuerung folgt der bolivianischen Herkunft des Einkommens und nicht dem Wohnsitz.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Quellenbasiert
Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%.
- Sonderregelung
Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer: nur Einkommen bolivianischer Herkunft · 13% Steuer
Alle Steuerregeln für Bolivien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Für den Ehepartner eines Ausländers mit dauerhaftem Aufenthalt (permanent stay) in Bolivien. Der dauerhafte Aufenthalt wird dem Ehepartner ohne die übliche Mindestdauer von drei Jahren gewährt. 1 2
Anforderungen
- Ehepartner eines ausländischen Migranten mit dauerhaftem Aufenthalt. 1
- Die übliche Mindestaufenthaltsdauer von drei Jahren gilt für den Ehepartner nicht. 1
- Wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit, nachgewiesen durch eine eidesstattliche Erklärung mit Belegen. 2
- Eidesstattliches Antragsformular für den dauerhaften Aufenthalt und gültiger Pass, ausländischer Ausweis oder nationaler Ausweis. 2
- Bescheinigung, dass keine nationalen oder internationalen Straf- oder Polizeieinträge vorliegen. 2
- Dokument zum Nachweis der in Bolivien ausgeübten Tätigkeit, aktuelles Foto und Zahlungsnachweis der Gebühr. 2
- Der Ausländerausweis für den dauerhaften Aufenthalt wird alle fünf Jahre erneuert. 2
- Der dauerhafte Aufenthalt wird nach mehr als zwei ununterbrochenen Jahren außerhalb Boliviens ohne Genehmigung aufgehoben. 2
Aufenthalt
- Dauerhafter Aufenthalt; der Ausländerausweis wird alle fünf Jahre erneuert.
Familie
Der dauerhafte Aufenthalt erstreckt sich auch auf unterhaltsberechtigte Kinder und Eltern in der Obhut des Inhabers.
Amtliche Quellen
- Ley N° 370 de Migración (arts. 31 y 12) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto de la ley) · geprüft am 2026-10-11
- Decreto Supremo N° 1923, Reglamento de la Ley de Migración (arts. 12, 13 y 15) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto del decreto) · geprüft am 2026-10-11
- Decreto Supremo Nº 1923: Reglamento de la Ley de Migración (Ley Nº 370) · Estado Plurinacional de Bolivia (Lexivox) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2014-03-13
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt | – | – | – |
| Ehepartner eines Staatsbürgers | – | 1 J., verlängerbar | – |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Mexiko | – | 2 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| Partner eines Staatsbürgers Kolumbien | – | – | Ja |
| Ehepartner eines Staatsbürgers Costa Rica | – | 1 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt möglich?
Dauerhafter Aufenthalt; der Ausländerausweis wird alle fünf Jahre erneuert.
Können Familienangehörige mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt nachziehen?
Der dauerhafte Aufenthalt erstreckt sich auch auf unterhaltsberechtigte Kinder und Eltern in der Obhut des Inhabers.
Führt Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt zum Daueraufenthalt in Bolivien?
Die Zeit mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Bolivien angerechnet. Die Zeit mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist.
Gibt es für Inhaber von Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt in Bolivien eine Steuererleichterung?
Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer (RC-IVA): nur Einkommen bolivianischer Herkunft: Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.
Steuern
Sonderregelung
Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer (RC-IVA): nur Einkommen bolivianischer Herkunft
13% Steuer
Details
- Auf: Einkommen bolivianischer Herkunft natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe
- Wer: Gilt für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe (Art. 22)
Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%.
Besteuert wird
Einkommen bolivianischer Herkunft natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe (Art. 20-22 und 30 des Ley 843, Título III): Einkünfte aus in Bolivien befindlichen oder wirtschaftlich genutzten Gütern, aus im Staatsgebiet ausgeübten Handlungen oder Tätigkeiten oder aus dort eintretenden Ereignissen, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt des Inhabers.
Für wen es gilt
- Gilt für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe (Art. 22); es gibt keine Visum- oder Registrierungsbedingung dafür, dass Einkommen ausländischer Herkunft außerhalb der Bemessungsgrundlage liegt.
Ausschlüsse
- Honorare und Zahlungen an nicht in Bolivien ansässige Personen für im Staatsgebiet ausgeführte Arbeit unterliegen der Steuer (Art. 19 lit. h, eingefügt durch Ley 1448 von 2022), außer Einkünften von Sportlern und Künstlern bei internationalen Wettbewerben.
- Ausländische Diplomaten und Bedienstete internationaler Organisationen fallen in den in Art. 20 genannten Fällen nicht unter die Steuer.
Steuerliche Ansässigkeit
Wohnsitz und Aufenthalt sind für die Bemessungsgrundlage des RC-IVA nach Art. 20 unerheblich; dort wird kein Tageszähltest angewandt.
Visa
Die Herkunftsregel gilt für alle Ansässigen und Nichtansässigen unabhängig vom Einwanderungsstatus.
Weitere Steuern
Die Unternehmensgewinnsteuer (IUE), die Transaktionssteuer (IT) und die Mehrwertsteuer sind eigene Steuern im Ley 843. Die 13% sind der allgemeine Einheitssatz nach Art. 15 (Mehrwertsteuer) und Art. 30 (der RC-IVA wendet 13% auf nach den Kapiteln IV und V ermitteltes Einkommen an). Arbeitnehmer ziehen je Steuerperiode ein steuerfreies Minimum von zwei nationalen Mindestlöhnen ab (Art. 26).
Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
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KI zu dieser Route fragen AI
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So wurde geprüft
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- Ley N° 370 de Migración (arts. 31 y 12) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto de la ley) · geprüft am 2026-10-11
- Decreto Supremo N° 1923, Reglamento de la Ley de Migración (arts. 12, 13 y 15) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto del decreto) · geprüft am 2026-10-11
- Decreto Supremo Nº 1923: Reglamento de la Ley de Migración (Ley Nº 370) · Estado Plurinacional de Bolivia (Lexivox) · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.