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Bolivien · Ehegattenvisa

Bolivien Ehepartner eines Staatsbürgers

Erster Aufenthalt: 1 J.

Temporary Stay for Family (spouse of a Bolivian national)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Bolivien. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
1 J.
VerlängerungVerlängerbar

Befristete Aufenthalte dauern ein, zwei oder drei Jahre mit Verlängerungen; der Familienaufenthalt wird für den im Antrag beantragten und begründeten Zeitraum gewährt.

Estado Plurinacional de Bolivia

DaueraufenthaltNach 3 Jahre Aufenthalt

Der dauerhafte Aufenthalt erfordert mindestens drei Jahre Aufenthalt in Bolivien und einen ausdrücklichen Antrag.

Estado Plurinacional de BoliviaEstado Plurinacional de Bolivia

EinbürgerungNach 2 Jahre Aufenthalt

Ein mit einem Bolivianer verheirateter Ausländer kann nach zwei Jahren ununterbrochenen befristeten Aufenthalts in Bolivien die Einbürgerung beantragen, mit der Heiratsurkunde und dem Ausweis des Ehepartners.

Estado Plurinacional de Bolivia

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Sie können das Familienvisum bei einem bolivianischen Konsulat beantragen oder Ihren Status innerhalb Boliviens ändern, wenn Sie als Tourist oder Besucher eingereist sind und die Voraussetzungen erfüllen.

Estado Plurinacional de Bolivia

AnwesenheitsregelnHöchstens 90 Tage abwesend

Ein befristeter Aufenthalt wird aufgehoben, wenn Sie sich ohne Genehmigung der Migrationsbehörde mehr als 90 Tage im Jahr (in einer Reise oder mehreren) außerhalb Boliviens aufhalten.

Estado Plurinacional de Bolivia

Wer beantragen kann1

  • Ausländer mit familiärer Bindung zu einer Person in Bolivien, einschließlich Ehe oder beabsichtigter Ehe.

Was nachzuweisen ist1

  • Wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit, nachgewiesen durch eine eidesstattliche Erklärung mit Belegen.

Unterlagen4

  • Eidesstattliches Antragsformular, gültiger Pass und aktuelles Foto.
  • Bescheinigung, dass keine nationalen oder internationalen Straf- oder Polizeieinträge vorliegen.
  • Ärztliche Bescheinigung und gegebenenfalls Impfbescheinigung.
  • Dokument zum Nachweis des Aufenthaltszwecks und Zahlungsnachweis der Gebühr.

Schritte3

  1. Ein 30-tägiges konsularisches Familienvisum erlaubt die Einreise und die Übergangsgenehmigung für Familie.
  2. Die Übergangsgenehmigung für Familie wird vor Ablauf des konsularischen Visums bearbeitet und gilt 60 zusätzliche Tage.
  3. Diese Genehmigung erlaubt es, einen befristeten Aufenthalt von 1 Jahr zu beantragen.

Nach der Ankunft1

  • Der dauerhafte Aufenthalt erfordert mindestens 3 Jahre Aufenthalt, außer wenn er einem Ehepartner eines Daueraufenthaltsberechtigten gewährt wird.

Wie Bolivien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Die Besteuerung folgt der bolivianischen Herkunft des Einkommens und nicht dem Wohnsitz.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Quellenbasiert

Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%.

Sonderregelung

Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer: nur Einkommen bolivianischer Herkunft · 13% Steuer

Alle Steuerregeln für Bolivien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für Ausländer, die mit einem bolivianischen Staatsangehörigen verheiratet sind oder heiraten wollen. Der Weg führt von einem Familienvisum und einer Übergangsgenehmigung zu einem einjährigen befristeten Aufenthalt. 1 2

Anforderungen

  • Ausländer mit familiärer Bindung zu einer Person in Bolivien, einschließlich Ehe oder beabsichtigter Ehe. 1
  • Wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit, nachgewiesen durch eine eidesstattliche Erklärung mit Belegen. 1
  • Eidesstattliches Antragsformular, gültiger Pass und aktuelles Foto. 1
  • Bescheinigung, dass keine nationalen oder internationalen Straf- oder Polizeieinträge vorliegen. 1
  • Ärztliche Bescheinigung und gegebenenfalls Impfbescheinigung. 1
  • Dokument zum Nachweis des Aufenthaltszwecks und Zahlungsnachweis der Gebühr. 1
  • Ein 30-tägiges konsularisches Familienvisum erlaubt die Einreise und die Übergangsgenehmigung für Familie. 1
  • Die Übergangsgenehmigung für Familie wird vor Ablauf des konsularischen Visums bearbeitet und gilt 60 zusätzliche Tage. 1
  • Diese Genehmigung erlaubt es, einen befristeten Aufenthalt von 1 Jahr zu beantragen. 1
  • Der dauerhafte Aufenthalt erfordert mindestens 3 Jahre Aufenthalt, außer wenn er einem Ehepartner eines Daueraufenthaltsberechtigten gewährt wird. 2 1

Aufenthalt

  • Die Übergangsgenehmigung für Familie führt zu einem befristeten Aufenthalt von einem Jahr; die Gültigkeit des befristeten Familienaufenthalts hängt vom gestellten Antrag ab.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Geprüft am 2026-10-10 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Decreto Supremo N° 1923, Reglamento de la Ley de Migración (arts. 12, 13 y 15) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto del decreto) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ley N° 370 de Migración (arts. 31 y 12) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto de la ley) · geprüft am 2026-10-11
  3. Decreto Supremo Nº 1923: Reglamento de la Ley de Migración (Ley Nº 370) · Estado Plurinacional de Bolivia (Lexivox) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2014-03-13
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner eines Staatsbürgers–1 J., verlängerbar–
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt–––
Ehepartner eines Staatsbürgers Mexiko–2 J., verlängerbarEingeschränkt
Partner eines Staatsbürgers Kolumbien––Ja
Ehepartner eines Staatsbürgers Costa Rica–1 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?

Die Übergangsgenehmigung für Familie führt zu einem befristeten Aufenthalt von einem Jahr; die Gültigkeit des befristeten Familienaufenthalts hängt vom gestellten Antrag ab.

Führt Ehepartner eines Staatsbürgers zum Daueraufenthalt in Bolivien?

Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für den Daueraufenthalt in Bolivien angerechnet, der nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 2 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Bolivien eine Steuererleichterung?

Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer (RC-IVA): nur Einkommen bolivianischer Herkunft: Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Bolivianische herkunftsbasierte Einkommensteuer (RC-IVA): nur Einkommen bolivianischer Herkunft

13% Steuer

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Quellenbasiert
Details
  • Auf: Einkommen bolivianischer Herkunft natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe
  • Wer: Gilt für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe (Art. 22)

Boliviens Einkommensteuer (RC-IVA) gilt für alles Einkommen bolivianischer Herkunft, unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Steuerpflichtigen; Einkommen ausländischer Herkunft gehört nicht zur Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz beträgt 13%.

Besteuert wird

Einkommen bolivianischer Herkunft natürlicher Personen und ungeteilter Nachlässe (Art. 20-22 und 30 des Ley 843, Título III): Einkünfte aus in Bolivien befindlichen oder wirtschaftlich genutzten Gütern, aus im Staatsgebiet ausgeübten Handlungen oder Tätigkeiten oder aus dort eintretenden Ereignissen, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt des Inhabers.

Für wen es gilt

  • Gilt für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe (Art. 22); es gibt keine Visum- oder Registrierungsbedingung dafür, dass Einkommen ausländischer Herkunft außerhalb der Bemessungsgrundlage liegt.

Ausschlüsse

  • Honorare und Zahlungen an nicht in Bolivien ansässige Personen für im Staatsgebiet ausgeführte Arbeit unterliegen der Steuer (Art. 19 lit. h, eingefügt durch Ley 1448 von 2022), außer Einkünften von Sportlern und Künstlern bei internationalen Wettbewerben.
  • Ausländische Diplomaten und Bedienstete internationaler Organisationen fallen in den in Art. 20 genannten Fällen nicht unter die Steuer.

Steuerliche Ansässigkeit

Wohnsitz und Aufenthalt sind für die Bemessungsgrundlage des RC-IVA nach Art. 20 unerheblich; dort wird kein Tageszähltest angewandt.

Visa

Die Herkunftsregel gilt für alle Ansässigen und Nichtansässigen unabhängig vom Einwanderungsstatus.

Weitere Steuern

Die Unternehmensgewinnsteuer (IUE), die Transaktionssteuer (IT) und die Mehrwertsteuer sind eigene Steuern im Ley 843. Die 13% sind der allgemeine Einheitssatz nach Art. 15 (Mehrwertsteuer) und Art. 30 (der RC-IVA wendet 13% auf nach den Kapiteln IV und V ermitteltes Einkommen an). Arbeitnehmer ziehen je Steuerperiode ein steuerfreies Minimum von zwei nationalen Mindestlöhnen ab (Art. 26).

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Decreto Supremo N° 1923, Reglamento de la Ley de Migración (arts. 12, 13 y 15) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto del decreto) · geprüft am 2026-10-11
  2. Ley N° 370 de Migración (arts. 31 y 12) · Estado Plurinacional de Bolivia (texto de la ley) · geprüft am 2026-10-11
  3. Decreto Supremo Nº 1923: Reglamento de la Ley de Migración (Ley Nº 370) · Estado Plurinacional de Bolivia (Lexivox) · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.