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Österreich · Arbeit

Österreich Besondere Beschäftigungsgenehmigung

Erster Aufenthalt: 1 J.

Settlement permit - special cases of dependent gainful occupation

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Besondere Beschäftigungsgenehmigung ist eine Route (arbeit) für Österreich. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€218 ≈ $240
Bearbeitung
Bis zu 180 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €218 ≈ $240; Entscheidung: bis zu 180 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€218 ≈ $240
  • EUR 218 (≈ $240)Antragsgebühr für befristete Aufenthaltstitel.
VerlängerungVerlängerbar

In der Regel für ein Jahr ausgestellt; nach Modul 1 der Integrationsvereinbarung und zwei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts folgt ein dreijähriger Titel.

Federal Ministry of the Interior

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Daueraufenthalt - EU nach 5 Jahren ununterbrochener Niederlassung und Modul 2 der Integrationsvereinbarung (Deutsch und Werte). Zeiten mit Rot-Weiß-Rot – Karte, Karte plus und Niederlassungsbewilligung zählen.

oesterreich.gv.at

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung setzt 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt voraus, davon mindestens 5 mit Niederlassung, sowie die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen.

oesterreich.gv.at

BearbeitungBis zu 180 Tage

Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.

Federal Ministry of the Interior

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Erstanträge werden bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat gestellt; die Antragstellung in Österreich ist nur in aufgeführten Fällen möglich.

Federal Ministry of the Interior

AnwesenheitsregelnHöchstens 10 Monate insgesamt abwesend

Die 5-Jahres-Frist für den Langzeitstatus beginnt neu, wenn man sich insgesamt mehr als 10 Monate oder mehr als 6 Monate am Stück außerhalb Österreichs aufhält.

oesterreich.gv.at

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Österreich gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Österreich
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann1

  • Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger in einem aufgeführten Sonderfall, etwa als Medienkorrespondent, Universitätsprofessor oder Lehrkraft einer internationalen Schule.

Was nachzuweisen ist1

  • Die antragstellende Person verfügt über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt, eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Österreich abdeckt, und eine Unterkunft mit Rechtstitel.

Unterlagen1

  • Ein Arbeitsvertrag.

Schritte1

  1. Erstanträge gehen an die österreichische Botschaft oder das Konsulat im Ausland; einige Gruppen können nach rechtmäßiger Einreise in Österreich den Antrag stellen.

Nach der Ankunft1

  • Arbeitgeberwechsel können nach einer Wartefrist von 45 Tagen ab Einreichung des Änderungsantrags vorläufig beginnen.

Wie Österreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich).

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, sodass ihre ausländischen Einkünfte in Österreich zusammen mit den österreichischen Einkünften besteuert werden; der gewöhnliche Aufenthalt entsteht nach sechs Monaten Aufenthalt, rückwirkend.

Alle Steuerregeln für Österreich Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Die antragstellende Person verfügt über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt, eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Österreich abdeckt, und eine Unterkunft mit Rechtstitel

  • Unterkunft

    Die antragstellende Person verfügt über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt, eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Österreich abdeckt, und eine Unterkunft mit Rechtstitel

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Niederlassungsbewilligung für bestimmte Sonderfälle unselbstständiger Arbeit in Österreich, zum Beispiel ausländische Medienkorrespondenten, Universitätsprofessoren oder Lehrkräfte an internationalen Schulen, vorbehaltlich der allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240) · Antragsgebühr für befristete Aufenthaltstitel. 1

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Drittstaatsangehöriger in einem aufgeführten Sonderfall, etwa als Medienkorrespondent, Universitätsprofessor oder Lehrkraft einer internationalen Schule. 1
  • Die antragstellende Person verfügt über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt, eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Österreich abdeckt, und eine Unterkunft mit Rechtstitel. 1
  • Ein Arbeitsvertrag. 1
  • Erstanträge gehen an die österreichische Botschaft oder das Konsulat im Ausland; einige Gruppen können nach rechtmäßiger Einreise in Österreich den Antrag stellen. 1
  • Arbeitgeberwechsel können nach einer Wartefrist von 45 Tagen ab Einreichung des Änderungsantrags vorläufig beginnen. 1

Aufenthalt

  • Befristeter Titel, in der Regel für ein Jahr und nach Modul 1 der Integrationsvereinbarung und zwei Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts für drei Jahre ausgestellt.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Unselbstständige Arbeit in dem Sonderfall, für den die Bewilligung erteilt wird.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Other forms of settlement (settlement permit – gainful employment excluded) · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  2. Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  3. Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Besondere Beschäftigungsgenehmigung–1 J., verlängerbar–
Blaue KarteVerlangt Einkommen von €56k+ im Jahr ≈ $62k2 J., verlängerbarJa
Rot-Weiß-Rot · SchlüsselkraftVerlangt Einkommen von €3,465+ im Monat ≈ $3,8702 J., verlängerbar–
Rot-Weiß-Rot · Mangelberuf–2 J., verlängerbar–
Rot-Weiß-Rot · Spitzentalente–2 J., verlängerbarJa

Wie viel Geld ist für Besondere Beschäftigungsgenehmigung nötig?

Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240). Antragsgebühr für befristete Aufenthaltstitel.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Besondere Beschäftigungsgenehmigung möglich?

Befristeter Titel, in der Regel für ein Jahr und nach Modul 1 der Integrationsvereinbarung und zwei Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts für drei Jahre ausgestellt.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Besondere Beschäftigungsgenehmigung?

Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.

Ist mit Besondere Beschäftigungsgenehmigung Arbeit erlaubt?

Unselbstständige Arbeit in dem Sonderfall, für den die Bewilligung erteilt wird.

Wer kann Besondere Beschäftigungsgenehmigung beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Besondere Beschäftigungsgenehmigung zum Daueraufenthalt in Österreich?

Die Zeit mit Besondere Beschäftigungsgenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Österreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Besondere Beschäftigungsgenehmigung wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Besondere Beschäftigungsgenehmigung in Österreich besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Besondere Beschäftigungsgenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressive Sätze: 0% bis EUR 13,539 (≈ $15,100); 20% bis 21,992; 30% bis 36,458; 40% bis 70,365; 48% bis 104,859; 50% bis 1,000,000; 55% darüber (55% befristet für 2016-2029).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Other forms of settlement (settlement permit – gainful employment excluded) · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  2. Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  3. Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.