Österreich · Arbeit
Österreich Rot-Weiß-Rot · Absolventen
Erster Aufenthalt: 1 J.
Red-White-Red Card – graduates of Austrian universities (and 12-month job-search permit)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Rot-Weiß-Rot · Absolventen ist eine Route (arbeit) für Österreich. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Behördengebühren
- €218 ≈ $240
- Bearbeitung
- Bis zu 180 Tage
- Erster Aufenthalt
- 1 J.
Kosten, Dauer und langfristiger Weg
Für den Antrag: Behördengebühr €218 ≈ $240; Entscheidung: bis zu 180 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.
Behördengebühren€218 ≈ $240
- EUR 218 (≈ $240)Antragsgebühr.
VerlängerungVerlängerbar
Die Aufenthaltsbewilligung für Studierende kann einmal um 12 Monate verlängert werden, um Arbeit zu suchen; danach folgt die Rot-Weiß-Rot – Karte für Absolventen.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt
Daueraufenthalt - EU nach 5 Jahren ununterbrochener Niederlassung und Modul 2 der Integrationsvereinbarung (Deutsch und Werte). Zeiten mit Rot-Weiß-Rot – Karte, Karte plus und Niederlassungsbewilligung zählen.
EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt
Die Einbürgerung setzt 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt voraus, davon mindestens 5 mit Niederlassung, sowie die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen.
BearbeitungBis zu 180 Tage
Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Erfordert früheren Aufenthalt oder einen bestehenden Status in Österreich
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Österreich
- Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Abschluss mindestens des zweiten Studienabschnitts eines Diplomstudiums oder eines Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums.
- Das Studium fand an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Privatuniversität statt.
Was nachzuweisen ist1
- Ein Stellenangebot zum ortsüblichen Brutto-Mindestgehalt für vergleichbare Absolventen; kein fester Eurobetrag.
Unterlagen2
- Ein Stellenangebot, das zur Qualifikation passt.
- Krankenversicherung.
Schritte2
- Die Aufenthaltsbewilligung für Studierende wird um zwölf Monate verlängert, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.
- Es gelten weder Punkte noch eine Arbeitsmarktprüfung.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Österreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 1 Jahr, verlängerbar
- Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, sodass ihre ausländischen Einkünfte in Österreich zusammen mit den österreichischen Einkünften besteuert werden; der gewöhnliche Aufenthalt entsteht nach sechs Monaten Aufenthalt, rückwirkend.
Alle Steuerregeln für Österreich Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Absolventen österreichischer Universitäten können die Aufenthaltsbewilligung für Studierende um zwölf Monate verlängern, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen, und erhalten dann eine Rot-Weiß-Rot – Karte ohne Punkte oder Arbeitsmarktprüfung, wenn sie zum üblichen Brutto-Mindestgehalt für Absolventen beschäftigt sind. 1
Was nachzuweisen und zu zahlen ist
- Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240) · Antragsgebühr. 1
Anforderungen
- Abschluss mindestens des zweiten Studienabschnitts eines Diplomstudiums oder eines Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums. 1
- Das Studium fand an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Privatuniversität statt. 1
- Ein Stellenangebot zum ortsüblichen Brutto-Mindestgehalt für vergleichbare Absolventen; kein fester Eurobetrag. 1
- Ein Stellenangebot, das zur Qualifikation passt. 1
- Krankenversicherung. 1
- Die Aufenthaltsbewilligung für Studierende wird um zwölf Monate verlängert, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. 1
- Es gelten weder Punkte noch eine Arbeitsmarktprüfung. 1
Aufenthalt
- Die Aufenthaltsbewilligung für Studierende kann einmal um 12 Monate verlängert werden, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen; die Rot-Weiß-Rot – Karte für Absolventen wird für 24 Monate ausgestellt.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Arbeit
Beschäftigung bei dem auf der Karte genannten Arbeitgeber; nebenberufliche selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Familie
Ehepartner und eingetragene Partner (bei Antragstellung 21 Jahre oder älter) sowie ledige minderjährige Kinder unter 18 Jahren, einschließlich Adoptiv- und Stiefkindern, können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen.
Amtliche Quellen
- Graduates of Austrian universities · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
- Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
- Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
- Other forms of settlement (settlement permit – gainful employment excluded) · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
Rot-Weiß-Rot · Absolventen und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Rot-Weiß-Rot · Absolventen | – | 1 J., verlängerbar | Ja |
| Blaue Karte | Verlangt Einkommen von €56k+ im Jahr ≈ $62k | 2 J., verlängerbar | Ja |
| Rot-Weiß-Rot · Schlüsselkraft | Verlangt Einkommen von €3,465+ im Monat ≈ $3,870 | 2 J., verlängerbar | – |
| Rot-Weiß-Rot · Mangelberuf | – | 2 J., verlängerbar | – |
| Rot-Weiß-Rot · Spitzentalente | – | 2 J., verlängerbar | Ja |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für Rot-Weiß-Rot · Absolventen nötig?
Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240). Antragsgebühr.
Wie lange ist der Aufenthalt mit Rot-Weiß-Rot · Absolventen möglich?
Die Aufenthaltsbewilligung für Studierende kann einmal um 12 Monate verlängert werden, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen; die Rot-Weiß-Rot – Karte für Absolventen wird für 24 Monate ausgestellt.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Rot-Weiß-Rot · Absolventen?
Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.
Ist mit Rot-Weiß-Rot · Absolventen Arbeit erlaubt?
Ja. Beschäftigung bei dem auf der Karte genannten Arbeitgeber; nebenberufliche selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Können Familienangehörige mit Rot-Weiß-Rot · Absolventen nachziehen?
Ehepartner und eingetragene Partner (bei Antragstellung 21 Jahre oder älter) sowie ledige minderjährige Kinder unter 18 Jahren, einschließlich Adoptiv- und Stiefkindern, können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen.
Wer kann Rot-Weiß-Rot · Absolventen beantragen?
Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
Führt Rot-Weiß-Rot · Absolventen zum Daueraufenthalt in Österreich?
Die Zeit mit Rot-Weiß-Rot · Absolventen wird für den Daueraufenthalt in Österreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Rot-Weiß-Rot · Absolventen wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Graduates of Austrian universities · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
- Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
- Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
- Other forms of settlement (settlement permit – gainful employment excluded) · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.