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Österreich · Arbeit

Österreich Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft

Erster Aufenthalt: 2 J.

Red-White-Red Card – regular workers in tourism, agriculture and forestry

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft ist eine Route (arbeit) für Österreich. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€218 ≈ $240
Bearbeitung
Bis zu 180 Tage
Erster Aufenthalt
2 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €218 ≈ $240; Entscheidung: bis zu 180 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€218 ≈ $240
  • EUR 218 (≈ $240)Antragsgebühr.
VerlängerungVerlängerbar

Nach 24 Monaten können Inhaber, die in den letzten 24 Monaten 21 Monate unter den Bedingungen der Karte gearbeitet haben, zu einer Rot-Weiß-Rot – Karte plus wechseln, die nicht an einen Arbeitgeber gebunden ist.

Migration Platform Austria / Federal Government

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Daueraufenthalt - EU nach 5 Jahren ununterbrochener Niederlassung und Modul 2 der Integrationsvereinbarung (Deutsch und Werte). Zeiten mit Rot-Weiß-Rot – Karte, Karte plus und Niederlassungsbewilligung zählen.

oesterreich.gv.at

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung setzt 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt voraus, davon mindestens 5 mit Niederlassung, sowie die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen.

oesterreich.gv.at

BearbeitungBis zu 180 Tage

Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.

Federal Ministry of the Interior

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert früheren Aufenthalt oder einen bestehenden Status in Österreich
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Österreich
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Mindestens 7 Monate in den letzten zwei Jahren als gemeldete reguläre Saisonarbeitskraft in derselben Branche.
  • Deutsch A1.

Was nachzuweisen und zu zahlen ist1

  • Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240) · Antragsgebühr.

Unterlagen1

  • Ein verbindliches unbefristetes Stellenangebot.

Schritte1

  1. Es gilt keine besondere Arbeitsmarktprüfung.

Wie Österreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich).

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, sodass ihre ausländischen Einkünfte in Österreich zusammen mit den österreichischen Einkünften besteuert werden; der gewöhnliche Aufenthalt entsteht nach sechs Monaten Aufenthalt, rückwirkend.

Alle Steuerregeln für Österreich Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für Saisonarbeitskräfte mit mindestens 7 Monaten gemeldeter Arbeit in den letzten zwei Jahren in derselben Branche, Deutsch A1 und einem verbindlichen unbefristeten Stellenangebot; keine besondere Arbeitsmarktprüfung. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240) · Antragsgebühr. 1

Anforderungen

  • Mindestens 7 Monate in den letzten zwei Jahren als gemeldete reguläre Saisonarbeitskraft in derselben Branche. 1
  • Deutsch A1. 1
  • Ein verbindliches unbefristetes Stellenangebot. 1
  • Es gilt keine besondere Arbeitsmarktprüfung. 1

Aufenthalt

  • 24 Monate; an den Arbeitgeber gebunden.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Im Antrag genannter Arbeitgeber.

Familie

Ehepartner und eingetragene Partner (bei Antragstellung 21 Jahre oder älter) sowie ledige minderjährige Kinder unter 18 Jahren, einschließlich Adoptiv- und Stiefkindern, können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Regular workers in tourism, agriculture and forestry · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  2. Red-White-Red Card Plus · Migration Platform Austria / Federal Government · geprüft am 2026-10-10
  3. Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  4. Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  5. Other forms of settlement (settlement permit – gainful employment excluded) · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft–2 J., verlängerbar–
Blaue KarteVerlangt Einkommen von €56k+ im Jahr ≈ $62k2 J., verlängerbarJa
Rot-Weiß-Rot · SchlüsselkraftVerlangt Einkommen von €3,465+ im Monat ≈ $3,8702 J., verlängerbar–
Rot-Weiß-Rot · Mangelberuf–2 J., verlängerbar–
Rot-Weiß-Rot · Spitzentalente–2 J., verlängerbarJa

Wie viel Geld ist für Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft nötig?

Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240). Antragsgebühr.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft möglich?

24 Monate; an den Arbeitgeber gebunden.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft?

Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.

Ist mit Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft Arbeit erlaubt?

Im Antrag genannter Arbeitgeber.

Können Familienangehörige mit Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft nachziehen?

Ehepartner und eingetragene Partner (bei Antragstellung 21 Jahre oder älter) sowie ledige minderjährige Kinder unter 18 Jahren, einschließlich Adoptiv- und Stiefkindern, können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen.

Wer kann Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft zum Daueraufenthalt in Österreich?

Die Zeit mit Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft wird für den Daueraufenthalt in Österreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Rot-Weiß-Rot · Tourismus/Landwirtschaft wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Regular workers in tourism, agriculture and forestry · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  2. Red-White-Red Card Plus · Migration Platform Austria / Federal Government · geprüft am 2026-10-10
  3. Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  4. Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  5. Other forms of settlement (settlement permit – gainful employment excluded) · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.