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Österreich · Work and Travel

Österreich Working Holiday

Altersgrenze: Alter 18–30

Working Holiday visa (12 partner countries)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 11. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Working Holiday ist eine Route (work and travel) für Österreich. Bedingungen: alter 18–30. Arbeit vor Ort: gelegenheitsjobs. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€195 ≈ $220
Erster Aufenthalt
1 J.
Behördengebühren€195 ≈ $220
  • EUR 195 (≈ $220)Gebühr für das Visum D (Work and Travel) für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen; japanische Staatsbürger zahlen keine Gebühr.
Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie das Visum bei der österreichischen Vertretung in Ihrem Heimatland.

Federal Ministry for European and International Affairs

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar
  • Der Antrag wird von außerhalb von Österreich gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nur für Pässe aus 12 Ländern
  • Nur für 18–30 Jahre

Wer beantragen kann4

  • Die antragstellende Person ist Staatsbürger von Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Hong Kong, Indien, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, Taiwan oder den Vereinigten Staaten.
  • Alter 18 bis 30; das Visum kann vor dem 31. Geburtstag ausgestellt werden.
  • US-Staatsbürger müssen innerhalb der letzten zwölf Monate eine US-Einrichtung abgeschlossen haben, die Abschlüsse, Diplome oder Zertifikate vergibt; die Visa sind auf 100 pro Jahr begrenzt.
  • Australische Staatsbürger benötigen einen tertiären Abschluss oder mindestens zwei Jahre abgeschlossene Hochschulbildung.

Was nachzuweisen ist2

  • Nachweis ausreichender Mittel für die Anfangsausgaben sowie der Weiterreise oder von Mitteln für ein Ticket.
  • Die Visumgebühr beträgt EUR 195 (≈ $220) für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen; japanische Staatsbürger zahlen keine Gebühr.

Unterlagen1

  • Reise-, Kranken- und Unfallversicherung von mindestens EUR30,000, (≈ $33,500) gültig im Schengen-Raum.

Schritte1

  1. Der Antrag ist ab sechs Monaten vor der Nutzung möglich.

Wie Österreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 1 Jahr

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich).

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, sodass ihre ausländischen Einkünfte in Österreich zusammen mit den österreichischen Einkünften besteuert werden; der gewöhnliche Aufenthalt entsteht nach sechs Monaten Aufenthalt, rückwirkend.

Alle Steuerregeln für Österreich Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Work and Travel: Junge Menschen zwischen 18 und 30 aus Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Hong Kong, Indien, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und den Vereinigten Staaten können einen Aufenthalt durch Arbeit finanzieren. Kanadische Teilnehmende dürfen während bis zu zwölf Monaten jede Arbeit annehmen. 1 2 3 4

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 195 (≈ $220) · Gebühr für das Visum D (Work and Travel) für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen; japanische Staatsbürger zahlen keine Gebühr. 4

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Staatsbürger von Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Hong Kong, Indien, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, Taiwan oder den Vereinigten Staaten. 1 2 3
  • Alter 18 bis 30; das Visum kann vor dem 31. Geburtstag ausgestellt werden. 2 1
  • US-Staatsbürger müssen innerhalb der letzten zwölf Monate eine US-Einrichtung abgeschlossen haben, die Abschlüsse, Diplome oder Zertifikate vergibt; die Visa sind auf 100 pro Jahr begrenzt. 4
  • Australische Staatsbürger benötigen einen tertiären Abschluss oder mindestens zwei Jahre abgeschlossene Hochschulbildung. 4
  • Nachweis ausreichender Mittel für die Anfangsausgaben sowie der Weiterreise oder von Mitteln für ein Ticket. 2
  • Die Visumgebühr beträgt EUR 195 (≈ $220) für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen; japanische Staatsbürger zahlen keine Gebühr. 4
  • Reise-, Kranken- und Unfallversicherung von mindestens EUR30,000, (≈ $33,500) gültig im Schengen-Raum. 2
  • Der Antrag ist ab sechs Monaten vor der Nutzung möglich. 2 1

Aufenthalt

  • Bis zu 12 Monate für die meisten Partnerländer; bis zu 6 Monate für Neuseeland. Keine Verlängerung.
  • Erster Aufenthalt: 6 bis 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Laut Quelle nicht verlängerbar.

Staatsangehörigkeit

Staatsbürger der zwölf Partnerländer. Offen für: Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Israel, Indien, Japan, Südkorea, Neuseeland, Taiwan, Vereinigte Staaten.

Arbeit

Jede Arbeit zur Finanzierung des Aufenthalts, ohne gesonderte Arbeitserlaubnis; der Hauptzweck der Reise muss der Urlaub sein.

Familie

Das Visum erlaubt es nicht, dass Familienangehörige oder Unterhaltsberechtigte die teilnehmende Person begleiten.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Working Holiday Programmes · Federal Ministry for European and International Affairs (bmeia.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  2. Working Holiday Programme (Canada) · Federal Ministry for European and International Affairs (Embassy Ottawa) · geprüft am 2026-10-10
  3. Working Holiday Scheme (durations by partner country) · Federal Ministry for European and International Affairs (Embassy London) · geprüft am 2026-10-10
  4. Working Holiday Application: conditions by partner country · Federal Ministry for European and International Affairs, Austria · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Working Holiday–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday Portugal–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday · Argentinien Spanien–1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday · Australien ItalienAlter 18–35 · nötige Mittel €10k ≈ $11k1 J.Gelegenheitsjobs
Working Holiday · Australien Griechenland–1 J.Gelegenheitsjobs

Wie viel Geld ist für Working Holiday nötig?

Eine Gebühr von EUR 195 (≈ $220). Gebühr für das Visum D (Work and Travel) für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen; japanische Staatsbürger zahlen keine Gebühr.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Working Holiday möglich?

Bis zu 12 Monate für die meisten Partnerländer; bis zu 6 Monate für Neuseeland.

Ist mit Working Holiday Arbeit erlaubt?

Gelegenheitsjobs. Jede Arbeit zur Finanzierung des Aufenthalts, ohne gesonderte Arbeitserlaubnis; der Hauptzweck der Reise muss der Urlaub sein.

Können Familienangehörige mit Working Holiday nachziehen?

Das Visum erlaubt es nicht, dass Familienangehörige oder Unterhaltsberechtigte die teilnehmende Person begleiten.

Wer kann Working Holiday beantragen?

Staatsbürger der zwölf Partnerländer. Offen für: Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Israel, Indien, Japan, Südkorea, Neuseeland, Taiwan, Vereinigte Staaten.

Wie werden Inhaber von Working Holiday in Österreich besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Working Holiday gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressive Sätze: 0% bis EUR 13,539 (≈ $15,100); 20% bis 21,992; 30% bis 36,458; 40% bis 70,365; 48% bis 104,859; 50% bis 1,000,000; 55% darüber (55% befristet für 2016-2029).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Working Holiday Programmes · Federal Ministry for European and International Affairs (bmeia.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  2. Working Holiday Programme (Canada) · Federal Ministry for European and International Affairs (Embassy Ottawa) · geprüft am 2026-10-10
  3. Working Holiday Scheme (durations by partner country) · Federal Ministry for European and International Affairs (Embassy London) · geprüft am 2026-10-10
  4. Working Holiday Application: conditions by partner country · Federal Ministry for European and International Affairs, Austria · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.