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Österreich · Arbeit

Österreich Forschergenehmigung

Erster Aufenthalt: 2 J.

Settlement permit – researcher

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Forschergenehmigung ist eine Route (arbeit) für Österreich. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Bearbeitung
Bis zu 180 Tage
Erster Aufenthalt
2 J.
VerlängerungVerlängerbar

Kann einmal um ein Jahr verlängert werden, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen; nach 2 Jahren kann eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus folgen.

Federal Ministry of the Interior

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Daueraufenthalt - EU nach 5 Jahren ununterbrochener Niederlassung und Modul 2 der Integrationsvereinbarung (Deutsch und Werte). Zeiten mit Rot-Weiß-Rot – Karte, Karte plus und Niederlassungsbewilligung zählen.

oesterreich.gv.at

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung setzt 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt voraus, davon mindestens 5 mit Niederlassung, sowie die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen.

oesterreich.gv.at

BearbeitungBis zu 180 Tage

Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.

Federal Ministry of the Interior

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Erstanträge werden bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat gestellt; die Antragstellung in Österreich ist nur in aufgeführten Fällen möglich.

Federal Ministry of the Interior

AnwesenheitsregelnHöchstens 10 Monate insgesamt abwesend

Die 5-Jahres-Frist für den Langzeitstatus beginnt neu, wenn man sich insgesamt mehr als 10 Monate oder mehr als 6 Monate am Stück außerhalb Österreichs aufhält.

oesterreich.gv.at

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Österreich gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Österreich
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist Forscher bzw. Forscherin.
  • Die allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen sind erfüllt: Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Unterkunft.

Unterlagen1

  • Eine Aufnahmevereinbarung mit einer zertifizierten Forschungseinrichtung, etwa einer Universität, oder mit einer Einrichtung, die keine Zertifizierung benötigt.

Nach der Ankunft1

  • Die Bewilligung kann einmal um ein Jahr verlängert werden, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.

Wie Österreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich).

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, sodass ihre ausländischen Einkünfte in Österreich zusammen mit den österreichischen Einkünften besteuert werden; der gewöhnliche Aufenthalt entsteht nach sechs Monaten Aufenthalt, rückwirkend.

Alle Steuerregeln für Österreich Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Die allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen sind erfüllt: Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Unterkunft

  • Unterkunft

    Die allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen sind erfüllt: Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Unterkunft

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Bewilligung für Forschende mit einer Aufnahmevereinbarung einer zertifizierten Forschungseinrichtung, etwa einer Universität. Sie kann einmal um ein Jahr verlängert werden, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. 1

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Forscher bzw. Forscherin. 1
  • Die allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen sind erfüllt: Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Unterkunft. 1
  • Eine Aufnahmevereinbarung mit einer zertifizierten Forschungseinrichtung, etwa einer Universität, oder mit einer Einrichtung, die keine Zertifizierung benötigt. 1
  • Die Bewilligung kann einmal um ein Jahr verlängert werden, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. 1

Aufenthalt

  • Für zwei Jahre ausgestellt; nach zwei Jahren Niederlassung kann der Inhaber eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus (drei Jahre) beantragen. Eine einmalige Verlängerung um ein Jahr ist zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung möglich.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit als Forscher bzw. Forscherin.

Familie

Familienangehörige von Forschenden können einen Aufenthaltstitel beantragen und sind vom Erfordernis Deutsch A1 befreit.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Other forms of settlement (settlement permit – gainful employment excluded) · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  2. Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  3. Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Forschergenehmigung–2 J., verlängerbar–
Blaue KarteVerlangt Einkommen von €56k+ im Jahr ≈ $62k2 J., verlängerbarJa
Rot-Weiß-Rot · SchlüsselkraftVerlangt Einkommen von €3,465+ im Monat ≈ $3,8702 J., verlängerbar–
Rot-Weiß-Rot · Mangelberuf–2 J., verlängerbar–
Rot-Weiß-Rot · Spitzentalente–2 J., verlängerbarJa

Wie lange ist der Aufenthalt mit Forschergenehmigung möglich?

Für zwei Jahre ausgestellt; nach zwei Jahren Niederlassung kann der Inhaber eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus (drei Jahre) beantragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Forschergenehmigung?

Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.

Ist mit Forschergenehmigung Arbeit erlaubt?

Arbeit als Forscher bzw.

Können Familienangehörige mit Forschergenehmigung nachziehen?

Familienangehörige von Forschenden können einen Aufenthaltstitel beantragen und sind vom Erfordernis Deutsch A1 befreit.

Wer kann Forschergenehmigung beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Forschergenehmigung zum Daueraufenthalt in Österreich?

Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Österreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Forschergenehmigung in Österreich besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Forschergenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressive Sätze: 0% bis EUR 13,539 (≈ $15,100); 20% bis 21,992; 30% bis 36,458; 40% bis 70,365; 48% bis 104,859; 50% bis 1,000,000; 55% darüber (55% befristet für 2016-2029).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Other forms of settlement (settlement permit – gainful employment excluded) · Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  2. Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  3. Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.