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Österreich

Österreich EU-Freizügigkeit

EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Österreich. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur für Pässe aus 31 Ländern

Wer beantragen kann2

  • Staatsbürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Österreich leben.
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass.

Was nachzuweisen ist2

  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten.
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Unterlagen2

  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
  • Nachweis von Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder Einschreibung bzw. von ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung wird eingereicht.

Schritte3

  1. Beantragen Sie innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise persönlich eine Anmeldebescheinigung.
  2. Stellen Sie den Antrag bei der Niederlassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes: MA 35 in Wien, die Steiermärkische Landesregierung in Graz oder die Bezirksbehörde.
  3. Alle Einwohner melden außerdem ihre Adresse nach dem Meldegesetz an.

Nach der Ankunft1

  • Eine Bescheinigung des Daueraufenthalts kann nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts beantragt werden.

Wie Österreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich).

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, sodass ihre ausländischen Einkünfte in Österreich zusammen mit den österreichischen Einkünften besteuert werden; der gewöhnliche Aufenthalt entsteht nach sechs Monaten Aufenthalt, rückwirkend.

Alle Steuerregeln für Österreich Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

EU-, EWR- und Schweizer Staatsbürger dürfen ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Österreich leben und arbeiten; Aufenthalte über 3 Monate werden innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise bei der Niederlassungsbehörde angemeldet. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Anforderungen

  • Staatsbürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Österreich leben. 11 12 1
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass. 12 1
  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten. 11 4
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. 11 3
  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. 2
  • Nachweis von Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder Einschreibung bzw. von ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung wird eingereicht. 11 13
  • Beantragen Sie innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise persönlich eine Anmeldebescheinigung. 11 12
  • Stellen Sie den Antrag bei der Niederlassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes: MA 35 in Wien, die Steiermärkische Landesregierung in Graz oder die Bezirksbehörde. 11 13
  • Alle Einwohner melden außerdem ihre Adresse nach dem Meldegesetz an. 12
  • Eine Bescheinigung des Daueraufenthalts kann nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts beantragt werden. 11 5

Aufenthalt

  • Keine Frist, solange die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts erfüllt sind; die Anmeldebescheinigung ist innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise zu beantragen.
  • Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Personen mit ausreichenden Mitteln und umfassendem Krankenversicherungsschutz.

Staatsangehörigkeit

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Arbeit

Arbeitnehmer und Selbstständige dürfen in Österreich zu denselben Bedingungen wie österreichische Staatsbürger ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; einige Stellen im Hoheitsbereich können Inländern vorbehalten sein.

Familie

Ehepartner oder eingetragene Partner, Kinder bis 21 Jahre oder unterhaltsabhängige Kinder sowie unterhaltsabhängige Eltern und Großeltern dürfen nachziehen; Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten beantragen eine Aufenthaltskarte.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. EU citizens and Swiss nationals: application for a registration certificate and certificate of permanent residence · Austrian Federal Ministry of the Interior (oesterreich.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  12. EU citizens and Swiss nationals: general information on residence in Austria · Austrian Federal Ministry of the Interior (oesterreich.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  13. Mobility of EU citizens and their family members within the EU · Austrian Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
EU-Freizügigkeit––Ja
EU-Freizügigkeit Portugal––Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Spanien–5 J.Ja
Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien–1 J.–
EU-Freizügigkeit Italien––Ja

Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?

Keine Frist, solange die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts erfüllt sind; die Anmeldebescheinigung ist innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise zu beantragen.

Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?

Ja. Arbeitnehmer und Selbstständige dürfen in Österreich zu denselben Bedingungen wie österreichische Staatsbürger ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; einige Stellen im Hoheitsbereich können Inländern vorbehalten sein.

Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?

Ehepartner oder eingetragene Partner, Kinder bis 21 Jahre oder unterhaltsabhängige Kinder sowie unterhaltsabhängige Eltern und Großeltern dürfen nachziehen; Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten beantragen eine Aufenthaltskarte.

Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Österreich besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressive Sätze: 0% bis EUR 13,539 (≈ $15,100); 20% bis 21,992; 30% bis 36,458; 40% bis 70,365; 48% bis 104,859; 50% bis 1,000,000; 55% darüber (55% befristet für 2016-2029).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 13 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. EU citizens and Swiss nationals: application for a registration certificate and certificate of permanent residence · Austrian Federal Ministry of the Interior (oesterreich.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  12. EU citizens and Swiss nationals: general information on residence in Austria · Austrian Federal Ministry of the Interior (oesterreich.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
  13. Mobility of EU citizens and their family members within the EU · Austrian Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.