Österreich
Österreich EU-Freizügigkeit
EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Österreich. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus 31 Ländern
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Staatsbürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Österreich leben.
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass.
Was nachzuweisen ist2
- Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten.
- Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
Unterlagen2
- Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Nachweis von Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder Einschreibung bzw. von ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung wird eingereicht.
Schritte3
- Beantragen Sie innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise persönlich eine Anmeldebescheinigung.
- Stellen Sie den Antrag bei der Niederlassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes: MA 35 in Wien, die Steiermärkische Landesregierung in Graz oder die Bezirksbehörde.
- Alle Einwohner melden außerdem ihre Adresse nach dem Meldegesetz an.
Nach der Ankunft1
- Eine Bescheinigung des Daueraufenthalts kann nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts beantragt werden.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Österreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, sodass ihre ausländischen Einkünfte in Österreich zusammen mit den österreichischen Einkünften besteuert werden; der gewöhnliche Aufenthalt entsteht nach sechs Monaten Aufenthalt, rückwirkend.
Alle Steuerregeln für Österreich Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
EU-, EWR- und Schweizer Staatsbürger dürfen ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Österreich leben und arbeiten; Aufenthalte über 3 Monate werden innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise bei der Niederlassungsbehörde angemeldet. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Anforderungen
- Staatsbürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Österreich leben. 11 12 1
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass. 12 1
- Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten. 11 4
- Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. 11 3
- Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. 2
- Nachweis von Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit oder Einschreibung bzw. von ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung wird eingereicht. 11 13
- Beantragen Sie innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise persönlich eine Anmeldebescheinigung. 11 12
- Stellen Sie den Antrag bei der Niederlassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes: MA 35 in Wien, die Steiermärkische Landesregierung in Graz oder die Bezirksbehörde. 11 13
- Alle Einwohner melden außerdem ihre Adresse nach dem Meldegesetz an. 12
- Eine Bescheinigung des Daueraufenthalts kann nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts beantragt werden. 11 5
Aufenthalt
- Keine Frist, solange die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts erfüllt sind; die Anmeldebescheinigung ist innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise zu beantragen.
- Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Personen mit ausreichenden Mitteln und umfassendem Krankenversicherungsschutz.
Staatsangehörigkeit
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Arbeit
Arbeitnehmer und Selbstständige dürfen in Österreich zu denselben Bedingungen wie österreichische Staatsbürger ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; einige Stellen im Hoheitsbereich können Inländern vorbehalten sein.
Familie
Ehepartner oder eingetragene Partner, Kinder bis 21 Jahre oder unterhaltsabhängige Kinder sowie unterhaltsabhängige Eltern und Großeltern dürfen nachziehen; Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten beantragen eine Aufenthaltskarte.
Amtliche Quellen
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- EU citizens and Swiss nationals: application for a registration certificate and certificate of permanent residence · Austrian Federal Ministry of the Interior (oesterreich.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
- EU citizens and Swiss nationals: general information on residence in Austria · Austrian Federal Ministry of the Interior (oesterreich.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
- Mobility of EU citizens and their family members within the EU · Austrian Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
EU-Freizügigkeit und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| EU-Freizügigkeit | – | – | Ja |
| EU-Freizügigkeit Portugal | – | – | Ja |
| Freizügigkeit durch Vertrag Spanien | – | 5 J. | Ja |
| Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien | – | 1 J. | – |
| EU-Freizügigkeit Italien | – | – | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?
Keine Frist, solange die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts erfüllt sind; die Anmeldebescheinigung ist innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise zu beantragen.
Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?
Ja. Arbeitnehmer und Selbstständige dürfen in Österreich zu denselben Bedingungen wie österreichische Staatsbürger ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; einige Stellen im Hoheitsbereich können Inländern vorbehalten sein.
Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?
Ehepartner oder eingetragene Partner, Kinder bis 21 Jahre oder unterhaltsabhängige Kinder sowie unterhaltsabhängige Eltern und Großeltern dürfen nachziehen; Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten beantragen eine Aufenthaltskarte.
Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Österreich besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressive Sätze: 0% bis EUR 13,539 (≈ $15,100); 20% bis 21,992; 30% bis 36,458; 40% bis 70,365; 48% bis 104,859; 50% bis 1,000,000; 55% darüber (55% befristet für 2016-2029).
Ähnliche Visa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 13 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- EU citizens and Swiss nationals: application for a registration certificate and certificate of permanent residence · Austrian Federal Ministry of the Interior (oesterreich.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
- EU citizens and Swiss nationals: general information on residence in Austria · Austrian Federal Ministry of the Interior (oesterreich.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
- Mobility of EU citizens and their family members within the EU · Austrian Federal Ministry of the Interior (migration.gv.at) · geprüft am 2026-10-10
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