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Österreich · Ehegattenvisa

Österreich Ehepartner einer ansässigen Person

Nötiges Einkommen: €2,064+ im Monat ≈ $2,310

Residence title "Red-White-Red Card plus" for the spouse of a third-country national in Austria (family reunification)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer ansässigen Person ist eine Route (ehegattenvisa) für Österreich. Antragstellende benötigen ein Einkommen von €2,064+ im Monat ≈ $2,310. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€2,064+ im Monat ≈ $2,310
Behördengebühren
€218 ≈ $240
Bearbeitung
Bis zu 180 Tage
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €218 ≈ $240; nachzuweisendes Einkommen €2,064+/Monat ≈ $2,310; Entscheidung: bis zu 180 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€218 ≈ $240
  • EUR 218 (≈ $240)Antragsgebühr für den Aufenthaltstitel.
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€2,064+/Monat ≈ $2,310
  • EUR 2,064.12 im Monat (≈ $2,310)Standardsatz für ein Ehepaar im Jahr 2026; EUR1,308.39 (≈ $1,460) für eine alleinstehende Person und EUR201.88 (≈ $230) mehr für jedes Kind. Sozialleistungen, die erst nach Erteilung des Titels anfallen, werden nicht anerkannt.
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Daueraufenthalt - EU nach 5 Jahren ununterbrochener Niederlassung und Modul 2 der Integrationsvereinbarung (Deutsch und Werte). Zeiten mit Rot-Weiß-Rot – Karte, Karte plus und Niederlassungsbewilligung zählen.

oesterreich.gv.at

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung setzt 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt voraus, davon mindestens 5 mit Niederlassung, sowie die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen.

oesterreich.gv.at

BearbeitungBis zu 180 Tage

Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.

Migration platform of the Austrian Federal Government

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Erstanträge werden bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat gestellt; die Antragstellung in Österreich ist nur in aufgeführten Fällen möglich.

Migration platform of the Austrian Federal Government

AnwesenheitsregelnHöchstens 10 Monate insgesamt abwesend

Die 5-Jahres-Frist für den Langzeitstatus beginnt neu, wenn man sich insgesamt mehr als 10 Monate oder mehr als 6 Monate am Stück außerhalb Österreichs aufhält.

oesterreich.gv.at

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Österreich gestellt, nicht nach der Einreise
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz
  • Nur ab 21 Jahren

Wer beantragen kann7

  • Die antragstellende Person ist Ehepartner oder eingetragener Partner und bei Antragstellung 21 Jahre oder älter.
  • Die antragstellende Person weist beim Erstantrag Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nach, mit aufgeführten Ausnahmen.
  • Der Sponsor besitzt eine Rot-Weiß-Rot – Karte, Blaue Karte EU, einen Aufenthaltstitel Daueraufenthalt, eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus oder eine aufgeführte Niederlassungsbewilligung.
  • Für einige Titel zum Familiennachzug gilt eine jährliche Quote; für Familienangehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot – Karte und einer Blauen Karte EU gibt es keine.
  • Deutsch A1 ist für Familienangehörige von Sponsoren, die Sehr Hochqualifizierte, Inhaber einer Blauen Karte EU oder Forschende sind, nicht erforderlich.
  • Krankenversicherung, die alle Risiken in Österreich abdeckt; Ehepartner von Österreichern sind in der Regel mitversichert.
  • Eine Unterkunft mit Rechtstitel, die für die Familiengröße angemessen ist, etwa ein Mietvertrag.

Was nachzuweisen ist3

  • Festes und regelmäßiges Einkommen mindestens in Höhe des Standardsatzes: EUR2,064.12 (≈ $2,310) pro Monat für ein Ehepaar im Jahr 2026.
  • Zuzüglich EUR201.88 (≈ $230) für jedes Kind; der Satz für eine alleinstehende Person beträgt EUR1,308.39 (≈ $1,460).
  • Die Antragsgebühr beträgt EUR218 (≈ $240).

Unterlagen3

  • Gültiges Reisedokument, aktuelles Foto und Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde.
  • Nachweis von Unterkunft, Krankenversicherung, gesichertem Lebensunterhalt und Deutschkenntnissen.
  • Nachweis, dass der Sponsor den erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt.

Schritte2

  1. Stellen Sie den Erstantrag bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland, das ihn an die österreichische Behörde weiterleitet.
  2. Die Behörde entscheidet innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Antrags.

Nach der Ankunft1

  • Die Titel werden zunächst für 12 Monate und nach Modul 1 der Integrationsvereinbarung und zwei rechtmäßigen Jahren für 3 Jahre ausgestellt.

Wie Österreich die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt für natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich).

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, sodass ihre ausländischen Einkünfte in Österreich zusammen mit den österreichischen Einkünften besteuert werden; der gewöhnliche Aufenthalt entsteht nach sechs Monaten Aufenthalt, rückwirkend.

Alle Steuerregeln für Österreich Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Krankenversicherung, die alle Risiken in Österreich abdeckt

  • Unterkunft

    Eine Unterkunft mit Rechtstitel, die für die Familiengröße angemessen ist, etwa ein Mietvertrag

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für den Ehepartner oder eingetragenen Partner eines Inhabers einer Rot-Weiß-Rot – Karte, Blauen Karte EU oder eines Titels Daueraufenthalt oder eines anderen qualifizierten Drittstaatsangehörigen. Sie gewährt eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit uneingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 2,064.12 im Monat (≈ $2,310) · Standardsatz für ein Ehepaar im Jahr 2026; EUR1,308.39 (≈ $1,460) für eine alleinstehende Person und EUR201.88 (≈ $230) mehr für jedes Kind. Sozialleistungen, die erst nach Erteilung des Titels anfallen, werden nicht anerkannt. 1
  • Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240) · Antragsgebühr für den Aufenthaltstitel. 1

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Ehepartner oder eingetragener Partner und bei Antragstellung 21 Jahre oder älter. 1
  • Die antragstellende Person weist beim Erstantrag Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nach, mit aufgeführten Ausnahmen. 1
  • Der Sponsor besitzt eine Rot-Weiß-Rot – Karte, Blaue Karte EU, einen Aufenthaltstitel Daueraufenthalt, eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus oder eine aufgeführte Niederlassungsbewilligung. 1
  • Für einige Titel zum Familiennachzug gilt eine jährliche Quote; für Familienangehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot – Karte und einer Blauen Karte EU gibt es keine. 1
  • Deutsch A1 ist für Familienangehörige von Sponsoren, die Sehr Hochqualifizierte, Inhaber einer Blauen Karte EU oder Forschende sind, nicht erforderlich. 1
  • Krankenversicherung, die alle Risiken in Österreich abdeckt; Ehepartner von Österreichern sind in der Regel mitversichert. 1
  • Eine Unterkunft mit Rechtstitel, die für die Familiengröße angemessen ist, etwa ein Mietvertrag. 1
  • Festes und regelmäßiges Einkommen mindestens in Höhe des Standardsatzes: EUR2,064.12 (≈ $2,310) pro Monat für ein Ehepaar im Jahr 2026. 1
  • Zuzüglich EUR201.88 (≈ $230) für jedes Kind; der Satz für eine alleinstehende Person beträgt EUR1,308.39 (≈ $1,460). 1
  • Die Antragsgebühr beträgt EUR218 (≈ $240). 1
  • Gültiges Reisedokument, aktuelles Foto und Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde. 1
  • Nachweis von Unterkunft, Krankenversicherung, gesichertem Lebensunterhalt und Deutschkenntnissen. 1
  • Nachweis, dass der Sponsor den erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt. 1
  • Stellen Sie den Erstantrag bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland, das ihn an die österreichische Behörde weiterleitet. 1
  • Die Behörde entscheidet innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Antrags. 1
  • Die Titel werden zunächst für 12 Monate und nach Modul 1 der Integrationsvereinbarung und zwei rechtmäßigen Jahren für 3 Jahre ausgestellt. 1

Aufenthalt

  • Zunächst zwölf Monate, drei Jahre nach Modul 1 und zwei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts; für Familienangehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blauen Karte EU hängt die Gültigkeit vom Titel des Sponsors ab.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt; für eine Beschäftigung ist keine weitere Genehmigung erforderlich.

Familie

Ledige minderjährige Kinder, einschließlich Adoptiv- und Stiefkindern.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Family reunification · Migration platform of the Austrian Federal Government · geprüft am 2026-10-11
  2. Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  3. Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer ansässigen PersonVerlangt Einkommen von €2,064+ im Monat ≈ $2,3101 J., verlängerbarJa
Ehepartner eines StaatsbürgersVerlangt Einkommen von €2,064+ im Monat ≈ $2,3101 J., verlängerbarJa
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner einer ansässigen Person nötig?

Einkommen von mindestens EUR 2,064.12 im Monat (≈ $2,310). Standardsatz für ein Ehepaar im Jahr 2026; EUR1,308.39 (≈ $1,460) für eine alleinstehende Person und EUR201.88 (≈ $230) mehr für jedes Kind. Eine Gebühr von EUR 218 (≈ $240). Antragsgebühr für den Aufenthaltstitel.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer ansässigen Person möglich?

Zunächst zwölf Monate, drei Jahre nach Modul 1 und zwei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts; für Familienangehörige von Inhabern einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blauen Karte EU hängt die Gültigkeit vom Titel des Sponsors ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner einer ansässigen Person?

Die Behörden müssen ohne unnötigen Aufschub und spätestens 6 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden.

Ist mit Ehepartner einer ansässigen Person Arbeit erlaubt?

Ja. Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt; für eine Beschäftigung ist keine weitere Genehmigung erforderlich.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer ansässigen Person nachziehen?

Ledige minderjährige Kinder, einschließlich Adoptiv- und Stiefkindern.

Wer kann Ehepartner einer ansässigen Person beantragen?

Staatsangehörige von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staaten. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Ehepartner einer ansässigen Person zum Daueraufenthalt in Österreich?

Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für den Daueraufenthalt in Österreich angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner einer ansässigen Person wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer ansässigen Person in Österreich besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer ansässigen Person gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Progressive Sätze: 0% bis EUR 13,539 (≈ $15,100); 20% bis 21,992; 30% bis 36,458; 40% bis 70,365; 48% bis 104,859; 50% bis 1,000,000; 55% darüber (55% befristet für 2016-2029).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Family reunification · Migration platform of the Austrian Federal Government · geprüft am 2026-10-11
  2. Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" (requirements and counting rules) · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11
  3. Verleihung der Staatsbuergerschaft nach zehn Jahren · oesterreich.gv.at (Austrian federal government portal) · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.