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Türkei · Investition

Türkei Staatsangehörigkeit · 50 Arbeitsplätze

Erster Aufenthalt: 5 J.

Citizenship by investment — employment of at least 50 people

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Staatsangehörigkeit · 50 Arbeitsplätze ist eine Route (investition) für Türkei. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
5 J.
Wo zu beantragenIm Land

Antrag in Türkiye: zuerst die Konformitätsbescheinigung von der zuständigen Stelle einholen, dann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis beim Provinzamt für Migration und anschließend einen Einbürgerungsantrag beim Bevölkerungsamt der Provinz, in der Sie wohnen.

General Directorate of Population and Citizenship Affairs, Ministry of Interior

AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel

Konformitätsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltskarte und Einbürgerungsantrag müssen Sie persönlich erledigen; ein Vertreter kann dies nicht für Sie übernehmen.

General Directorate of Population and Citizenship Affairs, Ministry of Interior

Wer beantragen kann3

  • Inhaber einer Turquoise Card können ebenfalls einen Antrag stellen.
  • Die Investition schafft Arbeitsplätze für mindestens 50 Personen.
  • Die Investitionsbedingung ist in Art. 20 der Durchführungsverordnung zum Staatsangehörigkeitsgesetz 5901 festgelegt.

Was nachzuweisen ist1

  • Es gilt kein Geldbetrag.

Schritte4

  1. Schritt 1: Konformitätsbescheinigung (Uygunluk Belgesi) von der zuständigen Stelle einholen.
  2. Schritt 2: eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis nach Gesetz 6458 Art. 31(1)(j) einholen.
  3. Schritt 3: Antrag bei der Provinzdirektion für Bevölkerung und Staatsangehörigkeit stellen.
  4. Anträge müssen persönlich gestellt werden.

Wie Türkei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 5 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit

Die Einkommensteuer-Ansässigkeit ist vom Einwanderungsstatus getrennt.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Entlastung für Neuansässige (20 Jahre)

Personen, die in Türkiye steuerlich ansässig werden und in den vorangegangenen drei Kalenderjahren in Türkiye weder Wohnsitz noch Steuerpflicht hatten, sind zwanzig Jahre lang von der Einkommensteuer auf außerhalb von Türkiye erzielte Einkünfte und Gewinne befreit.

Sonderregelung

Steuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen bei neuen Steueransässigen · 0% Steuer

Alle Steuerregeln für Türkei Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens 50 Personen. Antragstellende erhalten zunächst die Uygunluk Belgesi (Konformitätsbescheinigung) von der zuständigen Stelle, dann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis nach Gesetz 6458 Art. 31(1)(j) und stellen anschließend den Antrag bei der Provinzdirektion für Bevölkerung und Staatsangehörigkeit; Inhaber einer Turquoise Card können ebenfalls einen Antrag stellen. 1 2

Anforderungen

  • Inhaber einer Turquoise Card können ebenfalls einen Antrag stellen. 1 2
  • Die Investition schafft Arbeitsplätze für mindestens 50 Personen. 1
  • Die Investitionsbedingung ist in Art. 20 der Durchführungsverordnung zum Staatsangehörigkeitsgesetz 5901 festgelegt. 1
  • Es gilt kein Geldbetrag. 1 2
  • Schritt 1: Konformitätsbescheinigung (Uygunluk Belgesi) von der zuständigen Stelle einholen. 1 2
  • Schritt 2: eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis nach Gesetz 6458 Art. 31(1)(j) einholen. 1 2
  • Schritt 3: Antrag bei der Provinzdirektion für Bevölkerung und Staatsangehörigkeit stellen. 1 2
  • Anträge müssen persönlich gestellt werden. 1

Aufenthalt

  • Verleiht die türkische Staatsangehörigkeit, keine Aufenthaltserlaubnis; die zwischenzeitliche Aufenthaltserlaubnis nach Art. 31(1)(j) wird für bis zu 5 Jahre erteilt.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.

Arbeit

Staatsbürger haben nach der Einbürgerung uneingeschränkte Arbeitsrechte.

Familie

Ehepartner und Kinder fallen unter die Staatsangehörigkeitsregeln.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Citizenship services FAQ: acquisition of citizenship by investment (Regulation Art. 20) · General Directorate of Population and Citizenship Affairs, Ministry of Interior · geprüft am 2026-10-11
  2. Residence permit types: short-term, family, student, long-term · Presidency of Migration Management, Ministry of Interior · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Staatsangehörigkeit · 50 Arbeitsplätze–5 J.Ja
Staatsangehörigkeit · $500k EinlageVerlangt Ersparnisse von $500k+5 J.Ja
Staatsangehörigkeit · $500k AnleihenVerlangt eine Investition von $500k+5 J.Ja
Staatsangehörigkeit · $500k PensionVerlangt eine Investition von $500k+5 J.Ja
Staatsangehörigkeit · $400k ImmobilieVerlangt Vermögen von $400k+5 J.Ja

Wie lange ist der Aufenthalt mit Staatsangehörigkeit · 50 Arbeitsplätze möglich?

Verleiht die türkische Staatsangehörigkeit, keine Aufenthaltserlaubnis; die zwischenzeitliche Aufenthaltserlaubnis nach Art.

Ist mit Staatsangehörigkeit · 50 Arbeitsplätze Arbeit erlaubt?

Ja. Staatsbürger haben nach der Einbürgerung uneingeschränkte Arbeitsrechte.

Können Familienangehörige mit Staatsangehörigkeit · 50 Arbeitsplätze nachziehen?

Ehepartner und Kinder fallen unter die Staatsangehörigkeitsregeln.

Gibt es für Inhaber von Staatsangehörigkeit · 50 Arbeitsplätze in Türkei eine Steuererleichterung?

Steuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen bei neuen Steueransässigen (Einkommensteuergesetz wiederholter Art. 20/D): Personen, die in Türkiye steuerlich ansässig werden und in den vorangegangenen drei Kalenderjahren in Türkiye weder Wohnsitz noch Steuerpflicht hatten, sind zwanzig Jahre lang von der Einkommensteuer auf außerhalb von Türkiye erzielte Einkünfte und Gewinne befreit. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Steuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen bei neuen Steueransässigen (Einkommensteuergesetz wiederholter Art. 20/D)

0% Steuer

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Entlastung für Neuansässige (20 Jahre)
Details
  • Auf: Außerhalb von Türkiye erzielte Einkünfte und Gewinne aus ausländischen Quellen (kazanç ve iratlar)
  • Wer: Natürliche Person, die ab dem 1 Januar 2026 in Türkiye als ansässig gilt

Personen, die in Türkiye steuerlich ansässig werden und in den vorangegangenen drei Kalenderjahren in Türkiye weder Wohnsitz noch Steuerpflicht hatten, sind zwanzig Jahre lang von der Einkommensteuer auf außerhalb von Türkiye erzielte Einkünfte und Gewinne befreit.

Besteuert wird

Außerhalb von Türkiye erzielte Einkünfte und Gewinne aus ausländischen Quellen (kazanç ve iratlar).

Für wen es gilt

  • Natürliche Person, die ab dem 1 Januar 2026 in Türkiye als ansässig gilt (Wohnsitz in Türkiye oder ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in einem Kalenderjahr, Art. 3-4).
  • Kein Wohnsitz und keine Steuerpflicht in Türkiye in den drei Kalenderjahren vor dem Ansässigwerden.
  • Eine frühere Steuerpflicht für in Türkiye bezogene Mieteinkünfte, Wertpapiererträge oder Veräußerungsgewinne steht der Befreiung nicht entgegen; ein in Türkiye besteuertes Gehalt oder Gewerbe in diesen drei Jahren schon.
  • Beim Finanzamt ist eine Befreiungsbescheinigung einzuholen: Der Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres zu stellen, in dem die Person ansässig wird, oder bis Ende Februar des Folgejahres bei Personen, die im November oder Dezember ansässig werden. Ein verspäteter Antrag wird abgelehnt.

Ausschlüsse

  • In Türkiye erzielte Einkünfte sind nicht erfasst.
  • Kosten und Aufwendungen für befreite Einkünfte sind nicht abziehbar; auf befreite Einkünfte gezahlte ausländische Steuern können nicht auf die türkische Einkommensteuer angerechnet werden.
  • Für die befreiten Einkünfte wird keine Jahressteuererklärung abgegeben; die Befreiung entfällt mit rückwirkender Steuer, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Steuerliche Ansässigkeit

Gilt ab dem 1 Januar 2026 für Personen, die ansässig werden; eingefügt durch Gesetz 7582 vom 21 Mai 2026, veröffentlicht am 4 Juni 2026. Das Ministerium für Schatzamt und Finanzen legt die Verfahren fest.

Visa

Die steuerliche Ansässigkeit ergibt sich aus Aufenthalt oder Wohnsitz, nicht aus einer bestimmten Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Steuern

Sozialversicherung, Mehrwertsteuer und lokale Steuern sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Citizenship services FAQ: acquisition of citizenship by investment (Regulation Art. 20) · General Directorate of Population and Citizenship Affairs, Ministry of Interior · geprüft am 2026-10-11
  2. Residence permit types: short-term, family, student, long-term · Presidency of Migration Management, Ministry of Interior · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.