Steuern in Südafrika
Steuerlicher Wohnsitz: Mehr als 91 Tage in Steuerjahr und jedes der 5 vorangegangenen Steuerjahre. Sonderregime für Neuzugezogene: Befreiung von Einkünften aus ausländischer Beschäftigung (Einkommensteuergesetz Abschnitt 10).
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mehr als 91 Tage in Steuerjahr und jedes der 5 vorangegangenen Steuerjahre · Anwesenheitstest: mehr als 91 Tage im laufenden Jahr und in jedem der fünf vorangegangenen Jahre.
- Mehr als 915 Tage in 5 Steuerjahre vor dem laufenden Jahr · Anwesenheitstest: insgesamt mehr als 915 Tage in den fünf vorangegangenen Jahren.
- Mindestens 330 Tage in ununterbrochener Zeitraum außerhalb Südafrikas · Eine nach dem Anwesenheitstest ansässige Person, die mindestens 330 ununterbrochene volle Tage außerhalb des Landes ist, endet mit dem Abreisetag als ansässig.
- Mehr als 183 Tage in Beliebiger 12-Monats-Zeitraum · Für die Befreiung erforderliche volle Tage außerhalb Südafrikas.
- Mehr als 60 Tage in Ununterbrochener Zeitraum innerhalb derselben 12 Monate · Für die Befreiung erforderliche ununterbrochene volle Tage außerhalb Südafrikas.
- Das Steuerjahr läuft vom 1. März bis zum 28. Februar. Der Anwesenheitstest gilt nur für eine Person, die nicht gewöhnlich ansässig ist; die gewöhnliche Ansässigkeit hängt davon ab, an welchen Ort eine Person von Abwesenheiten als Zuhause zurückkehrt.
Sonderregime für Neuzugezogene
Sonderregelung
Befreiung von Einkünften aus ausländischer Beschäftigung (Einkommensteuergesetz Abschnitt 10(1)(o)(ii))
Steuererleichterung
Details
- Auf: Ausländische Arbeitsvergütung einer ansässigen Arbeitnehmerin bzw. eines ansässigen Arbeitnehmers
- Grenze: ZAR 1.3M/Jahr ≈ $76k
Eine steuerlich ansässige Arbeitnehmerin bzw. ein steuerlich ansässiger Arbeitnehmer in Südafrika kann die ersten ZAR 1,250,000 (≈ $75,600) der Vergütung für außerhalb Südafrikas erbrachte Dienste befreien lassen, wenn beide Tagestests erfüllt sind; der Überschuss wird zu den üblichen Sätzen besteuert. 6
Besteuert wird
Ausländische Arbeitsvergütung einer ansässigen Arbeitnehmerin bzw. eines ansässigen Arbeitnehmers
Für wen es gilt
- Steuerlich in Südafrika ansässige Arbeitnehmerin bzw. ansässiger Arbeitnehmer, die bzw. der Dienste außerhalb Südafrikas für eine Arbeitgeberin bzw. einen Arbeitgeber erbringt, ob südafrikanisch oder ausländisch.
- Außerhalb Südafrikas für mehr als 183 volle Tage in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum, einschließlich eines ununterbrochenen Zeitraums von mehr als 60 vollen Tagen.
Ausschlüsse
- Angestellte im öffentlichen Dienst und Inhaberinnen bzw. Inhaber öffentlicher Ämter, die nach einem Gesetz des Parlaments ernannt wurden.
- Einkünfte selbstständiger Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, die keine Vergütung sind.
- Gebietsfremde.
Grenzen
- ZAR 1,250,000 im Jahr (≈ $75,600) · Höchstbetrag der befreiten ausländischen Arbeitsvergütung für Veranlagungsjahre ab dem 1. März 2020.
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in Beliebiger 12-Monats-Zeitraum · Für die Befreiung erforderliche volle Tage außerhalb Südafrikas.
- Mehr als 60 Tage in Ununterbrochener Zeitraum innerhalb derselben 12 Monate · Für die Befreiung erforderliche ununterbrochene volle Tage außerhalb Südafrikas.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer muss steuerlich in Südafrika ansässig bleiben; die Befreiung gilt nicht für Gebietsfremde.
Visa
Gilt für eine Ansässige bzw. einen Ansässigen, die bzw. der im Ausland arbeitet; eine Inhaberin bzw. ein Inhaber eines Visums für Fernarbeit, die bzw. der von einer ausländischen Gesellschaft beschäftigt und in Südafrika steuerlich ansässig ist, fällt nicht unter diese Befreiung, weil die Dienste innerhalb Südafrikas erbracht werden.
Weitere Steuern
Einkünfte über ZAR 1,250,000 k (≈ $75,600,000)önnen in beiden Ländern besteuert werden, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen einem der beiden das alleinige Besteuerungsrecht gibt.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Einwohnerinnen und Einwohner Südafrikas: Welteinkommen wird mit 18-45% besteuert (Steuerjahr 2027), gewöhnlicher Aufenthalt und Anwesenheitstest
45% Steuer
Details
- Auf: Steuerpflichtiges Einkommen einer Ansässigen bzw. eines Ansässigen (weltweit)
- Grenze: ZAR 245k/Jahr ≈ $15k
Steuerliche Ansässige Südafrikas, ob gewöhnlich ansässig oder den Anwesenheitstest erfüllend, werden für das Steuerjahr 2027 (1. März 2026 bis 28. Februar 2027) auf ihr Welteinkommen mit 18% bis 45% besteuert; Gebietsfremde werden nur auf Einkünfte aus südafrikanischen Quellen besteuert. 1 2 3 4 5
Besteuert wird
Steuerpflichtiges Einkommen einer Ansässigen bzw. eines Ansässigen (weltweit); südafrikanische Einkünfte einer Gebietsfremden bzw. eines Gebietsfremden. Tarif des Steuerjahres 2027: bis ZAR 245,100 (≈ $14,800) 18%; bis 383,100 ZAR (≈ $23,200) 44,118 zuzüglich 26% des Betrags über 245,100; bis 530,200 ZAR (≈ $32,000) 79,998 zuzüglich 31% über 383,100; bis 695,800 ZAR (≈ $42,100) 125,599 zuzüglich 36% über 530,200; bis 887,000 ZAR (≈ $53,600) 185,215 zuzüglich 39% über 695,800; bis 1,878,600 ZAR (≈ $114,000) 259,783 zuzüglich 41% über 887,000; über 1,878,600 ZAR (≈ $114,000) 666,339 zuzüglich 45% über 1,878,600. Primärer Rabatt ZAR 17,820 (≈ $1,080) (sekundär ZAR 9,765 (≈ $590) ab 65 Jahren, tertiär ZAR 3,249 (≈ $200) ab 75 Jahren). Der Tarif des Steuerjahres 2026 war gegenüber 2025 unverändert.
Für wen es gilt
- Ansässig: gewöhnlich in Südafrika ansässig oder, falls nicht gewöhnlich ansässig, den Anwesenheitstest erfüllend.
- Anwesenheitstest: mehr als 91 Tage im Steuerjahr, mehr als 91 Tage in jedem der 5 vorangegangenen Steuerjahre und insgesamt mehr als 915 Tage in diesen 5 Jahren; die Person wird vom ersten Tag des sechsten Jahres an ansässig, in dem alle drei Bedingungen erfüllt sind.
- Eine Person, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als ausschließlich in einem anderen Land ansässig gilt, ist nicht ansässig.
- Eine nach dem Anwesenheitstest ansässige Person, die mindestens 330 ununterbrochene volle Tage außerhalb Südafrikas ist, endet mit dem Abreisetag als ansässig.
Ausschlüsse
- Zinsen, die eine Gebietsfremde bzw. ein Gebietsfremder erzielt, die bzw. der in den 12 Monaten vor der Entstehung nicht mehr als 183 Tage anwesend war, sind von der Einkommensteuer befreit.
Grenzen
- ZAR 245,100 im Jahr (≈ $14,800) · Der 18%-Satz endet; 26% gilt bis ZAR 383,100 (≈ $23,200) (Steuerjahr 2027)
- ZAR 1,878,600 im Jahr (≈ $114,000) · 45% gilt für steuerpflichtiges Einkommen über diesem Betrag (Steuerjahr 2027)
- ZAR 99,000 im Jahr (≈ $5,980) · Steuerfreibetrag unter 65 Jahren, Steuerjahr 2027 (1. März 2026 bis 28. Februar 2027)
- ZAR 17,820 im Jahr (≈ $1,080) · Primärer Rabatt, Steuerjahr 2027
Tage im Land
- Mehr als 91 Tage in Steuerjahr und jedes der 5 vorangegangenen Steuerjahre · Anwesenheitstest: mehr als 91 Tage im laufenden Jahr und in jedem der fünf vorangegangenen Jahre.
- Mehr als 915 Tage in 5 Steuerjahre vor dem laufenden Jahr · Anwesenheitstest: insgesamt mehr als 915 Tage in den fünf vorangegangenen Jahren.
- Mindestens 330 Tage in ununterbrochener Zeitraum außerhalb Südafrikas · Eine nach dem Anwesenheitstest ansässige Person, die mindestens 330 ununterbrochene volle Tage außerhalb des Landes ist, endet mit dem Abreisetag als ansässig.
Steuerliche Ansässigkeit
Das Steuerjahr läuft vom 1. März bis zum 28. Februar. Der Anwesenheitstest gilt nur für eine Person, die nicht gewöhnlich ansässig ist; die gewöhnliche Ansässigkeit hängt davon ab, an welchen Ort eine Person von Abwesenheiten als Zuhause zurückkehrt.
Visa
Die steuerliche Ansässigkeit ist vom Einwanderungsstatus unabhängig; das Visum bestimmt das Steuerregime nicht.
Weitere Steuern
Kapitalgewinne: Die Einbeziehung ergibt für natürliche Personen einen maximalen effektiven Satz von 18% bei einem jährlichen Freibetrag von ZAR 50,000 (≈ $3,020). Die Dividendensteuer beträgt 20%. Zinsen aus südafrikanischen Quellen sind bis ZAR 23,800 (≈ $1,440) pro Jahr befreit (unter 65 Jahren).
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- Kapitalgewinne: Die Einbeziehung ergibt für natürliche Personen einen maximalen effektiven Satz von 18% bei einem jährlichen Freibetrag von ZAR 50,000 (≈ $3,020). Die Dividendensteuer beträgt 20%. Zinsen aus südafrikanischen Quellen sind bis ZAR 23,800 (≈ $1,440) pro Jahr befreit (unter 65 Jahren).
- Einkünfte über ZAR 1,250,000 k (≈ $75,600,000)önnen in beiden Ländern besteuert werden, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen einem der beiden das alleinige Besteuerungsrecht gibt.
Häufige Fragen
Wann wird man in Südafrika steuerlich ansässig?
Mehr als 91 Tage in Steuerjahr und jedes der 5 vorangegangenen Steuerjahre (Anwesenheitstest: mehr als 91 Tage im laufenden Jahr und in jedem der fünf vorangegangenen Jahre); Mehr als 915 Tage in 5 Steuerjahre vor dem laufenden Jahr (Anwesenheitstest: insgesamt mehr als 915 Tage in den fünf vorangegangenen Jahren); Mindestens 330 Tage in ununterbrochener Zeitraum außerhalb Südafrikas (Eine nach dem Anwesenheitstest ansässige Person, die mindestens 330 ununterbrochene volle Tage außerhalb des Landes ist, endet mit dem Abreisetag als ansässig); Mehr als 183 Tage in Beliebiger 12-Monats-Zeitraum (Für die Befreiung erforderliche volle Tage außerhalb Südafrikas); Mehr als 60 Tage in Ununterbrochener Zeitraum innerhalb derselben 12 Monate (Für die Befreiung erforderliche ununterbrochene volle Tage außerhalb Südafrikas). Das Steuerjahr läuft vom 1.
Für wen gilt Befreiung von Einkünften aus ausländischer Beschäftigung (Einkommensteuergesetz Abschnitt 10)?
Steuerlich in Südafrika ansässige Arbeitnehmerin bzw. Gilt für eine Ansässige bzw.
Wie werden Inhaber von Remote Work Visa in Südafrika besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Remote Work Visa gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Steuerliche Ansässige Südafrikas, ob gewöhnlich ansässig oder den Anwesenheitstest erfüllend, werden für das Steuerjahr 2027 (1. März 2026 bis 28.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (6)
Amtliche Quellen
- Rates of Tax for Individuals (2027 tax year: 1 March 2026 - 28 February 2027) · South African Revenue Service · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-02-25
- Tax and Non-Residents · South African Revenue Service · geprüft am 2026-10-10
- Guide on the Taxation of Foreigners Working in South Africa (ordinarily resident and physical presence tests) · South African Revenue Service · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2015
- Capital Gains Tax (CGT) rates · South African Revenue Service · geprüft am 2026-10-10
- Interest and Dividends rates · South African Revenue Service · geprüft am 2026-10-10
- Foreign Employment Income Exemption · South African Revenue Service · geprüft am 2026-10-10