Slowakei
Slowakei EU-Freizügigkeit
EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Slowakei. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus 31 Ländern
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz können ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei leben.
- Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Was nachzuweisen ist1
- Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich.
Unterlagen1
- Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung.
Schritte4
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten ohne Anmeldung ist der Beginn des Aufenthalts innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Einreise bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei anzuzeigen.
- Für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten ist der Wohnsitz persönlich bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei der Polizei anzumelden.
- Die Frist beträgt 30 Tage nach Ablauf der 3-Monats-Frist ab der Einreise; die Anmeldung ist kostenlos.
- Ein Verstoß gegen die Meldepflichten kann mit einer Geldbuße von bis zu EUR 300 (≈ $340) geahndet werden, oder bis zu EUR 165, (≈ $180) wenn sie sofort gezahlt wird.
Nach der Ankunft2
- Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben.
- Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt entsteht das Recht auf Daueraufenthalt automatisch; anschließend wird eine Aufenthaltskarte für Unionsbürger mit 10 Jahren Gültigkeit beantragt.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Slowakei die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in KalenderjahrWer sich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage in der Slowakei aufhält, ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen, gilt als gewöhnlich ansässig (unbeschränkte Steuerpflicht).
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
Alle Steuerregeln für Slowakei Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige dürfen in der Slowakei ohne Visum oder Arbeitserlaubnis leben und arbeiten. Aufenthalte von mehr als 3 Monaten erfordern eine persönliche Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei innerhalb von 30 Tagen nach den ersten 3 Monaten; die Anmeldung ist kostenlos. 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Anforderungen
- Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz können ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei leben. 1 8
- Aufenthalte von bis zu 3 Monaten erfordern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. 1 3
- Nach 3 Monaten sind Arbeit, selbstständige Tätigkeit, Studium oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung erforderlich. 3 9
- Die Anmeldung erfordert einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie den Nachweis von Arbeit, Studium oder Mitteln und Versicherung. 2
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten ohne Anmeldung ist der Beginn des Aufenthalts innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Einreise bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei anzuzeigen. 9
- Für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten ist der Wohnsitz persönlich bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei der Polizei anzumelden. 9
- Die Frist beträgt 30 Tage nach Ablauf der 3-Monats-Frist ab der Einreise; die Anmeldung ist kostenlos. 9
- Ein Verstoß gegen die Meldepflichten kann mit einer Geldbuße von bis zu EUR 300 (≈ $340) geahndet werden, oder bis zu EUR 165, (≈ $180) wenn sie sofort gezahlt wird. 9
- Der Daueraufenthalt wird nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts automatisch erworben. 4
- Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt entsteht das Recht auf Daueraufenthalt automatisch; anschließend wird eine Aufenthaltskarte für Unionsbürger mit 10 Jahren Gültigkeit beantragt. 9
Aufenthalt
- Ohne Zeitbegrenzung; der Wohnsitz ist innerhalb von 30 Tagen nach den ersten 3 Monaten des Aufenthalts bei der Dienststelle der Ausländerpolizei anzumelden.
- Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Person mit ausreichenden Mitteln und umfassender Krankenversicherung; Anmeldung des Wohnsitzes.
Staatsangehörigkeit
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Arbeit
Staatsangehörige dürfen ohne Arbeitserlaubnis als Angestellte oder Selbstständige arbeiten; bestimmte Stellen mit hoheitlichen Befugnissen können Inländern vorbehalten sein.
Familie
Familienangehörige dürfen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nachziehen; sie beantragen ein Aufenthaltsdokument bei der Dienststelle der Ausländerpolizei innerhalb von 30 Tagen nach den ersten 3 Monaten und erhalten nach 5 Jahren eine Karte mit 10 Jahren Gültigkeit.
Amtliche Quellen
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work permits · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- The European Economic Area (EEA), Switzerland and the North · European Parliament · geprüft am 2026-10-10
- Residence of Union Citizens and Their Family Members on the Territory of the Slovak Republic · Ministry of the Interior of the Slovak Republic, Slovensko.sk · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2020-09-22
EU-Freizügigkeit und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| EU-Freizügigkeit | – | – | Ja |
| EU-Freizügigkeit Portugal | – | – | Ja |
| Freizügigkeit durch Vertrag Spanien | – | 5 J. | Ja |
| Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien | – | 1 J. | – |
| EU-Freizügigkeit Italien | – | – | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?
Ohne Zeitbegrenzung; der Wohnsitz ist innerhalb von 30 Tagen nach den ersten 3 Monaten des Aufenthalts bei der Dienststelle der Ausländerpolizei anzumelden.
Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?
Ja. Staatsangehörige dürfen ohne Arbeitserlaubnis als Angestellte oder Selbstständige arbeiten; bestimmte Stellen mit hoheitlichen Befugnissen können Inländern vorbehalten sein.
Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?
Familienangehörige dürfen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nachziehen; sie beantragen ein Aufenthaltsdokument bei der Dienststelle der Ausländerpolizei innerhalb von 30 Tagen nach den ersten 3 Monaten und erhalten nach 5 Jahren eine Karte mit 10 Jahren Gültigkeit.
Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Slowakei besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen mit ständigem Wohnsitz, Wohnung oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Slowakei werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert; Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden mit 19%, 25%, 30% und 35% auf Stufen besteuert, die an das Existenzminimum gebunden sind.
Ähnliche Visa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 9 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work permits · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union, Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- The European Economic Area (EEA), Switzerland and the North · European Parliament · geprüft am 2026-10-10
- Residence of Union Citizens and Their Family Members on the Territory of the Slovak Republic · Ministry of the Interior of the Slovak Republic, Slovensko.sk · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.