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Paraguay

Paraguay Mercosur-Aufenthalt

Erster Aufenthalt: 2 J.

Mercosur residence agreement (Mercosur and associated-state nationals)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Mercosur-Aufenthalt ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Paraguay. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
2 J.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar
  • Nur für Pässe aus 8 Ländern

Wer beantragen kann1

  • Der Antragsteller ist Staatsangehöriger von Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien oder Ecuador.

Was nachzuweisen ist2

  • Die Gebühr für den Antrag auf befristeten Aufenthalt beträgt Gs. 2,341,540 bei Barzahlung.
  • Für den Daueraufenthalt ist ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlich, etwa Einkommen oder verfügbare Mittel.

Unterlagen3

  • Gültiger Personalausweis, Nationalausweis oder Reisepass des Herkunftslandes sowie eine Geburtsurkunde (apostilliert oder legalisiert).
  • Polizeiliches Führungszeugnis oder Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland und ein Auszug der paraguayischen Nationalpolizei für Ausländer (ab 14 Jahren).
  • Gegebenenfalls Nachweis des Personenstands, eine eidesstattliche Erklärung, dass keine internationalen Einträge bestehen, und Nachweis der Einreise nach Paraguay.

Schritte1

  1. Der Antrag wird persönlich bei der Migrationsbehörde gestellt; ausländische Dokumente müssen apostilliert oder legalisiert und ins Spanische übersetzt sein.

Nach der Ankunft2

  • Der befristete Aufenthalt ist 2 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
  • Den Antrag auf Daueraufenthalt in den 90 Tagen vor Ablauf der befristeten Karte stellen; die Daueraufenthaltskarte wird alle 10 Jahre erneuert.

Wie Paraguay die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 2 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit

Das Gesetz 6380 macht in Paraguay ansässige natürliche Personen zu Steuerpflichtigen (Art. 49), definiert die Ansässigkeit natürlicher Personen aber nicht selbst; die Definition bleibt der Verordnung überlassen.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Territorial

Sonderregelung

Paraguayische territoriale Einkommensteuer für natürliche Personen: nur Einkünfte aus paraguayischer Quelle · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Paraguay Steuerangaben geprüft am

  • Beglaubigte Übersetzung

    Gültiger Personalausweis, Nationalausweis oder Reisepass des Herkunftslandes sowie eine Geburtsurkunde (apostilliert oder legalisiert)

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Gültiger Personalausweis, Nationalausweis oder Reisepass des Herkunftslandes sowie eine Geburtsurkunde (apostilliert oder legalisiert)

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Staatsangehörige aus Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien und Ecuador können einen befristeten Aufenthalt von 2 Jahren in Paraguay erhalten und danach einen Daueraufenthalt beantragen. 1 2 3

Anforderungen

  • Der Antragsteller ist Staatsangehöriger von Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien oder Ecuador. 1
  • Die Gebühr für den Antrag auf befristeten Aufenthalt beträgt Gs. 2,341,540 bei Barzahlung. 1
  • Für den Daueraufenthalt ist ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlich, etwa Einkommen oder verfügbare Mittel. 2
  • Gültiger Personalausweis, Nationalausweis oder Reisepass des Herkunftslandes sowie eine Geburtsurkunde (apostilliert oder legalisiert). 1
  • Polizeiliches Führungszeugnis oder Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland und ein Auszug der paraguayischen Nationalpolizei für Ausländer (ab 14 Jahren). 1
  • Gegebenenfalls Nachweis des Personenstands, eine eidesstattliche Erklärung, dass keine internationalen Einträge bestehen, und Nachweis der Einreise nach Paraguay. 1
  • Der Antrag wird persönlich bei der Migrationsbehörde gestellt; ausländische Dokumente müssen apostilliert oder legalisiert und ins Spanische übersetzt sein. 1
  • Der befristete Aufenthalt ist 2 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. 1
  • Den Antrag auf Daueraufenthalt in den 90 Tagen vor Ablauf der befristeten Karte stellen; die Daueraufenthaltskarte wird alle 10 Jahre erneuert. 2

Aufenthalt

  • Befristeter Aufenthalt von 2 Jahren, nicht verlängerbar; Daueraufenthalt auf Antrag in den letzten 90 Tagen.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Laut Quelle nicht verlängerbar.
  • Befristeter Aufenthalt bis zu 24 Monate: Staatsangehöriger eines berechtigten Staates mit einwandfreiem Strafregister.
  • Daueraufenthalt: Antrag in den 90 Tagen vor Ablauf der befristeten Karte stellen; Nachweis der Zahlungsfähigkeit.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien und Ecuador. Offen für: Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien, Ecuador.

Arbeit

Aufenthaltsberechtigte nach dem Abkommen können unter denselben Bedingungen wie paraguayische Staatsangehörige arbeiten und jede rechtmäßige Tätigkeit ausüben.

Familie

Familienmitglieder, die nicht Staatsangehörige eines Mercosur-Staates sind, erhalten einen Aufenthalt mit derselben Gültigkeit wie der Hauptinhaber.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Residencia Temporaria para extranjeros de los países suscriptos al Acuerdo de Residencia del MERCOSUR · Dirección General de Migraciones, Paraguay · geprüft am 2026-10-10
  2. Residencia Permanente para extranjeros de los países suscriptos al Acuerdo de Residencia del MERCOSUR · Dirección General de Migraciones, Paraguay · geprüft am 2026-10-10
  3. Circulación de personas · MERCOSUR · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Mercosur-Aufenthalt–2 J.Ja
Visumfreier Aufenthalt Mexiko–6 Mon.Nein
Andine Freizügigkeit Kolumbien–2 J.Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Brasilien–––
Mercosur-Aufenthalt Argentinien–2 J., verlängerbarJa

Wie lange ist der Aufenthalt mit Mercosur-Aufenthalt möglich?

Befristeter Aufenthalt von 2 Jahren, nicht verlängerbar; Daueraufenthalt auf Antrag in den letzten 90 Tagen.

Ist mit Mercosur-Aufenthalt Arbeit erlaubt?

Ja. Aufenthaltsberechtigte nach dem Abkommen können unter denselben Bedingungen wie paraguayische Staatsangehörige arbeiten und jede rechtmäßige Tätigkeit ausüben.

Können Familienangehörige mit Mercosur-Aufenthalt nachziehen?

Familienmitglieder, die nicht Staatsangehörige eines Mercosur-Staates sind, erhalten einen Aufenthalt mit derselben Gültigkeit wie der Hauptinhaber.

Wer kann Mercosur-Aufenthalt beantragen?

Staatsangehörige von Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien und Ecuador. Offen für: Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien, Ecuador.

Gibt es für Inhaber von Mercosur-Aufenthalt in Paraguay eine Steuererleichterung?

Paraguayische territoriale Einkommensteuer für natürliche Personen (IRP): nur Einkünfte aus paraguayischer Quelle: Die paraguayische Impuesto a la Renta Personal (IRP) besteuert nur Einkünfte aus paraguayischer Quelle ansässiger natürlicher Personen: bei Dienstleistungseinkünften mit progressiven Stufen von 8%, 9% und 10%, bei Kapitaleinkünften pauschal 8%. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Paraguayische territoriale Einkommensteuer für natürliche Personen (IRP): nur Einkünfte aus paraguayischer Quelle

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Territorial
Details
  • Grenze: PYG 50M/Jahr ≈ $8,750

Die paraguayische Impuesto a la Renta Personal (IRP) besteuert nur Einkünfte aus paraguayischer Quelle ansässiger natürlicher Personen: bei Dienstleistungseinkünften mit progressiven Stufen von 8%, 9% und 10%, bei Kapitaleinkünften pauschal 8%.

Besteuert wird

Dienstleistungseinkünfte (angestellt und selbstständig): progressiv, 8% bis G 50,000,000 Nettoeinkommen, 9% von G 50,000,001 bis G 150,000,000, 10% ab G 150,000,001. Kapitalerträge und Gewinne: 8%. Nur Einkünfte aus paraguayischer Quelle fallen in die Bemessungsgrundlage (Art. 48, 69, 60).

Für wen es gilt

  • Gilt für natürliche Personen, inländische oder ausländische, mit Wohnsitz in Paraguay (Art. 49); es ist kein Antrag nötig, damit ausländische Einkünfte außerhalb der IRP-Bemessungsgrundlage bleiben.
  • Art. 48 behandelt als paraguayische Quelle: Tätigkeiten in Paraguay, in Paraguay gelegene Vermögenswerte, in Paraguay wirtschaftlich genutzte Rechte, Kapitaleinkünfte aus paraguayischer Quelle und im Ausland erbrachte Dienstleistungen von IRP-Steuerpflichtigen, wenn sie an IRE- oder IRP-Steuerpflichtige erbracht werden.

Ausschlüsse

  • Im Ausland erbrachte persönliche Dienstleistungen für IRE- oder IRP-Steuerpflichtige (Unternehmen oder Personen, die der paraguayischen Einkommensteuer unterliegen) gelten als paraguayische Quelle und sind steuerpflichtig (Art. 48 Nr. 3).
  • Dividenden und Gewinne paraguayischer Gesellschaften unterliegen der gesonderten IDU: 8% für ansässige Empfänger, 15% für nicht ansässige (Art. 42-43).
  • Art. 6 (Körperschaftsteuer, IRE) behandelt einige im Ausland ausgeübte Tätigkeiten ebenfalls als paraguayische Quelle, sofern dort keine Einkommensteuer in gleicher oder höherer Höhe gezahlt wurde; dies gilt für IRE-Steuerpflichtige.

Grenzen

  • PYG 50,000,000 im Jahr (≈ $8,750) · Obergrenze der 8%-Stufe für Nettoeinkünfte aus Dienstleistungen (Art. 69)
  • PYG 150,000,000 im Jahr (≈ $26,200) · Nettoeinkünfte aus Dienstleistungen ab G 150,000,001 werden mit der 10%-Stufe besteuert; die Stufe von G 50,000,001 bis G 150,000,000 beträgt 9%
  • PYG 80,000,000 im Jahr (≈ $14,000) · Steuerpflichtige, deren Bruttoeinkünfte aus persönlichen Dienstleistungen im Geschäftsjahr diesen Betrag nicht übersteigen, müssen die formalen Pflichten erfüllen, zahlen aber keine Steuer (Art. 69, letzter Absatz).

Steuerliche Ansässigkeit

Das Gesetz 6380 macht in Paraguay ansässige natürliche Personen zu IRP-Steuerpflichtigen (Art. 49), definiert die Ansässigkeit natürlicher Personen aber nicht selbst; die Definition bleibt der Verordnung überlassen.

Visa

Die steuerliche Ansässigkeit, nicht die Visakategorie, bestimmt die IRP-Pflicht; die territoriale Bemessungsgrundlage gilt für alle Ansässigen.

Weitere Steuern

Mehrwertsteuer (IVA) und Sozialversicherungsbeiträge gelten getrennt.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residencia Temporaria para extranjeros de los países suscriptos al Acuerdo de Residencia del MERCOSUR · Dirección General de Migraciones, Paraguay · geprüft am 2026-10-10
  2. Residencia Permanente para extranjeros de los países suscriptos al Acuerdo de Residencia del MERCOSUR · Dirección General de Migraciones, Paraguay · geprüft am 2026-10-10
  3. Circulación de personas · MERCOSUR · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.