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Uruguay

Uruguay Mercosur-Aufenthalt

Erster Aufenthalt: 2 J.

Mercosur residence agreement (Mercosur and associated-state nationals)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Mercosur-Aufenthalt ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Uruguay. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
2 J.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur für Pässe aus 11 Ländern

Wer beantragen kann1

  • Die antragstellende Person ist Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger von Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Paraguay, Peru, Ecuador, Kolumbien, Venezuela, Suriname oder Guyana.

Was nachzuweisen ist2

  • Die Gebühr beträgt 557.30 UI für den befristeten oder dauerhaften Aufenthalt, zuzüglich 55.70 UI für die Meldebescheinigung.
  • Daueraufenthalte für Staatsangehörige aus Brasilien und Paraguay sind aufgrund von Gegenseitigkeit gebührenfrei.

Unterlagen3

  • Ein gültiges Identitätsdokument, ein Passbild und eine Geburtsurkunde oder eine Einbürgerungsurkunde, die seit 5 Jahren oder länger besteht.
  • Ein Führungszeugnis aus dem Land, in dem die Person in den letzten 5 Jahren mehr als 6 Monate gelebt hat.
  • Eine gültige in Uruguay ausgestellte Impfbescheinigung und eine gültige Gesundheitskarte.

Schritte1

  1. Beginnen Sie den Antrag online mit einem gub.uy-Konto, zahlen Sie die Gebühr und nehmen Sie dann den Termin mit den Originalunterlagen wahr.

Nach der Ankunft2

  • Der befristete Aufenthalt nach dem Mercosur gilt 2 Jahre und kann einmal um denselben Zeitraum verlängert werden; der Antrag ist innerhalb von 90 Tagen vor Ablauf zu stellen.
  • Ein dauerhafter Aufenthalt nach dem Mercosur wird denselben Staatsangehörigkeiten als eigenes Verfahren angeboten.

Wie Uruguay die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in KalenderjahrNatürliche Personen sind steuerlich ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten oder wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten oder ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen in Uruguay liegt.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Neuansässige, 11 Jahre

Eine Person, die ab dem 1. Januar 2026 steuerlich in Uruguay ansässig wird, kann einmal wählen, für ausländische Kapitaleinkünfte und Gewinne für das Jahr des Wechsels des Wohnsitzes und die folgenden 10 Steuerjahre wie eine Nichtansässige bzw. ein Nichtansässiger besteuert zu werden (IRNR); danach laufen zwei IRPF-Optionen für bis zu 20 weitere Steuerjahre.

Sonderregelung

Optionen für neu Ansässige vor 2026 bei ausländischen Kapitaleinkünften: steuerliche Befreiung nach IRNR oder 7% IRPF · 7% Steuer

Personen, die von 2020 bis 2025 steuerlich in Uruguay ansässig wurden, konnten einmalig und nur bis zum 31. Dezember 2025 wählen, für das Jahr des Wechsels und die folgenden zehn Steuerjahre die Nichtansässigenssteuer (IRNR) zu zahlen, sodass ausländische Kapitaleinkünfte in dieser Zeit keiner uruguayischen Steuer unterliegen; alternativ konnten sie die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) mit 7% statt 12% ohne Zeitbegrenzung zahlen. Wer gewählt hat, behält die Option; Personen, die ab dem 1. Januar 2026 ansässig werden, unterliegen stattdessen dem Regime für Zuwanderer (Art. 24-BIS), das keine 7%-Option kennt.

Alle Steuerregeln für Uruguay Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Staatsangehörige des Mercosur und assoziierter Staaten können einen befristeten Aufenthalt von 2 Jahren in Uruguay erhalten oder direkt einen Daueraufenthalt beantragen. 1 2 3

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger von Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Paraguay, Peru, Ecuador, Kolumbien, Venezuela, Suriname oder Guyana. 1
  • Die Gebühr beträgt 557.30 UI für den befristeten oder dauerhaften Aufenthalt, zuzüglich 55.70 UI für die Meldebescheinigung. 1 2
  • Daueraufenthalte für Staatsangehörige aus Brasilien und Paraguay sind aufgrund von Gegenseitigkeit gebührenfrei. 2
  • Ein gültiges Identitätsdokument, ein Passbild und eine Geburtsurkunde oder eine Einbürgerungsurkunde, die seit 5 Jahren oder länger besteht. 1
  • Ein Führungszeugnis aus dem Land, in dem die Person in den letzten 5 Jahren mehr als 6 Monate gelebt hat. 1
  • Eine gültige in Uruguay ausgestellte Impfbescheinigung und eine gültige Gesundheitskarte. 1
  • Beginnen Sie den Antrag online mit einem gub.uy-Konto, zahlen Sie die Gebühr und nehmen Sie dann den Termin mit den Originalunterlagen wahr. 2
  • Der befristete Aufenthalt nach dem Mercosur gilt 2 Jahre und kann einmal um denselben Zeitraum verlängert werden; der Antrag ist innerhalb von 90 Tagen vor Ablauf zu stellen. 1
  • Ein dauerhafter Aufenthalt nach dem Mercosur wird denselben Staatsangehörigkeiten als eigenes Verfahren angeboten. 2

Aufenthalt

  • Befristeter Aufenthalt von 2 Jahren, einmal um weitere 2 Jahre verlängerbar; Daueraufenthalt ebenfalls möglich.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
  • Befristeter Aufenthalt bis zu 24 Monate: Einmal um denselben Zeitraum verlängerbar.
  • Daueraufenthalt: Separater Antrag auf dauerhaften Aufenthalt nach dem Mercosur.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige von Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Paraguay, Peru, Ecuador, Kolumbien, Venezuela, Suriname und Guyana. Offen für: Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Paraguay, Peru, Ecuador, Kolumbien, Venezuela, Suriname, Guyana.

Arbeit

Personen mit einem Aufenthalt nach dem Abkommen können arbeiten und jede rechtmäßige Tätigkeit unter denselben Bedingungen wie uruguayische Staatsangehörige ausüben.

Familie

Familienmitglieder, die nicht Staatsangehörige eines Mercosur-Staates sind, erhalten einen Aufenthalt mit derselben Gültigkeit wie der Hauptinhaber.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Residencia Legal - Temporaria Mercosur · Dirección Nacional de Migración, Uruguay (gub.uy) · geprüft am 2026-10-10
  2. Residencia Legal - Permanente Mercosur · Dirección Nacional de Migración, Uruguay (gub.uy) · geprüft am 2026-10-10
  3. Circulación de personas · MERCOSUR · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Mercosur-Aufenthalt–2 J., verlängerbarJa
Freizügigkeit durch Vertrag–––
Visumfreier Aufenthalt Mexiko–6 Mon.Nein
Andine Freizügigkeit Kolumbien–2 J.Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Brasilien–––

Wie lange ist der Aufenthalt mit Mercosur-Aufenthalt möglich?

Befristeter Aufenthalt von 2 Jahren, einmal um weitere 2 Jahre verlängerbar; Daueraufenthalt ebenfalls möglich.

Ist mit Mercosur-Aufenthalt Arbeit erlaubt?

Ja. Personen mit einem Aufenthalt nach dem Abkommen können arbeiten und jede rechtmäßige Tätigkeit unter denselben Bedingungen wie uruguayische Staatsangehörige ausüben.

Können Familienangehörige mit Mercosur-Aufenthalt nachziehen?

Familienmitglieder, die nicht Staatsangehörige eines Mercosur-Staates sind, erhalten einen Aufenthalt mit derselben Gültigkeit wie der Hauptinhaber.

Wer kann Mercosur-Aufenthalt beantragen?

Staatsangehörige von Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Paraguay, Peru, Ecuador, Kolumbien, Venezuela, Suriname und Guyana. Offen für: Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Paraguay, Peru, Ecuador, Kolumbien, Venezuela, Suriname, Guyana.

Gibt es für Inhaber von Mercosur-Aufenthalt in Uruguay eine Steuererleichterung?

Optionen für neu Ansässige vor 2026 bei ausländischen Kapitaleinkünften: steuerliche Befreiung nach IRNR oder 7% IRPF (seit dem 31. Dezember 2025 nicht mehr neu wählbar): Personen, die von 2020 bis 2025 steuerlich in Uruguay ansässig wurden, konnten einmalig und nur bis zum 31. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Optionen für neu Ansässige vor 2026 bei ausländischen Kapitaleinkünften: steuerliche Befreiung nach IRNR oder 7% IRPF (seit dem 31. Dezember 2025 nicht mehr neu wählbar)

7% Steuer

Details

Personen, die von 2020 bis 2025 steuerlich in Uruguay ansässig wurden, konnten einmalig und nur bis zum 31. Dezember 2025 wählen, für das Jahr des Wechsels und die folgenden zehn Steuerjahre die Nichtansässigenssteuer (IRNR) zu zahlen, sodass ausländische Kapitaleinkünfte in dieser Zeit keiner uruguayischen Steuer unterliegen; alternativ konnten sie die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) mit 7% statt 12% ohne Zeitbegrenzung zahlen. Wer gewählt hat, behält die Option; Personen, die ab dem 1. Januar 2026 ansässig werden, unterliegen stattdessen dem Regime für Zuwanderer (Art. 24-BIS), das keine 7%-Option kennt.

Besteuert wird

Ausländische bewegliche Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden und Ähnliches) von nicht ansässigen Gesellschaften; andere Einkünfte wie Arbeitseinkommen bleiben nach IRPF-Kategorie II besteuert.

Für wen es gilt

  • Die Person wurde in den Steuerjahren 2020 bis 2025 steuerlich ansässig und hat die Wahl bis zum 31. Dezember 2025 getroffen (Art. 24 in der Fassung von Ley 20.446 Art. 649: Die Option konnte einmal und bis zum 31. Dezember 2025 ausgeübt werden).
  • Die Person erklärte, die Option zuvor nicht genutzt zu haben und dass im unmittelbar vorangegangenen Steuerjahr kein Wohnsitzgrund zutraf.
  • Die Option wurde einmal ausgeübt, mit Formular 0306, das bei der DGI eingereicht wurde.
  • Die Verlängerung der Option aus der Zeit vor 2020 auf 10 Jahre setzt eine Immobilie in Uruguay im Wert von mehr als 3,500,000 indexierten Einheiten (UI) voraus, die am oder nach dem 22. Januar 2021 erworben wurde.

Ausschlüsse

  • Nicht offen für Personen, die am oder nach dem 1. Januar 2026 steuerlich ansässig werden.
  • Gilt nur für ausländische bewegliche Kapitaleinkünfte.
  • Arbeitseinkommen und andere Einkünfte bleiben nach IRPF steuerpflichtig.
  • Für Ansässige vor 2020 kann die frühere Option (5 Jahre + 1) auf 10 Jahre verlängert werden, wenn die Person eine uruguayische Immobilie im Wert von mehr als 3,500,000 indexierten Einheiten besitzt, die am oder nach dem 22. Januar 2021 erworben wurde, und mindestens 60 Tage im Jahr in Uruguay verbringt.

Tage im Land

  • Mehr als 183 Tage in Kalenderjahr · Natürliche Personen sind steuerlich ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten oder wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten oder ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen in Uruguay liegt.

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit beruht auf dem Test der 183 Tage oder dem Test der Interessenmittelpunkte; die Option wurde einmal bei Beginn des Aufenthalts gewählt, spätestens am 31. Dezember 2025.

Visa

Das Steuerregime ist unabhängig von der Aufenthaltskategorie; es ist seit 2026 für Neuzugänge geschlossen.

Weitere Steuern

Optionsformular 0306; Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und Steuern auf Arbeitseinkommen sind nicht erfasst.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Residencia Legal - Temporaria Mercosur · Dirección Nacional de Migración, Uruguay (gub.uy) · geprüft am 2026-10-10
  2. Residencia Legal - Permanente Mercosur · Dirección Nacional de Migración, Uruguay (gub.uy) · geprüft am 2026-10-10
  3. Circulación de personas · MERCOSUR · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.