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Litauen · Ehegattenvisa

Litauen Ehepartner eines Staatsbürgers

Erster Aufenthalt: 2 J.

Temporary residence permit on the basis of family reunification (spouse of a Lithuanian citizen or permanent resident)

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtAngabe berichtigt am 13. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Ehepartner eines Staatsbürgers ist eine Route (ehegattenvisa) für Litauen. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€220 ≈ $250
Bearbeitung
Bis zu 90 Tage
Erster Aufenthalt
2 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €220 ≈ $250; Entscheidung: bis zu 90 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€220 ≈ $250
  • EUR 220 (≈ $250)Staatsgebühr im allgemeinen Verfahren (Entscheidung innerhalb von 3 Monaten); EUR 440 (≈ $490) im Eilverfahren (45 Tage).
VerlängerungVerlängerbar

Ausgestellt für 2 Jahre und für 4 Jahre geändert.

Migration Department under the Ministry of the Interior of Lithuania

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Eine Daueraufenthaltserlaubnis ist nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts in Litauen möglich; die Prüfungen in der Staatssprache und zur Verfassung sind erforderlich.

Seimas of the Republic of Lithuania

EinbürgerungNach 7 Jahre Ehe

Ein Ehegatte einer litauischen Staatsangehörigen bzw. eines litauischen Staatsangehörigen, der mit diesem die letzten 7 Jahre rechtmäßig in Litauen gelebt hat, kann mit dem Recht auf Daueraufenthalt eingebürgert werden, nach Prüfungen in der Staatssprache und zur Verfassung und unter Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit, sofern diese nicht automatisch verloren geht (Staatsangehörigkeitsgesetz XI-1196, Art. 19); die allgemeine Regel beträgt 10 Jahre (Art. 18).

Seimas of the Republic of Lithuania

BearbeitungBis zu 90 Tage

Die Entscheidung über eine erste befristete Aufenthaltserlaubnis ist innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung fällig.

Seimas of the Republic of Lithuania

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur ab 21 Jahren

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende Person ist Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. eingetragener Lebenspartner gemäß Partnerschaftsvereinbarung einer litauischen Staatsangehörigen bzw. eines litauischen Staatsangehörigen oder eines Ausländers mit einer Daueraufenthaltserlaubnis; beide sind mindestens 21 Jahre alt.

Was nachzuweisen ist2

  • Lebensunterhaltsmittel in Höhe von einem Mindestmonatslohn pro Monat für den gesamten Genehmigungszeitraum oder mindestens ein Jahr.
  • Die Staatsgebühr beträgt EUR 220 (≈ $250) im allgemeinen Verfahren oder EUR 440 (≈ $490) im Eilverfahren.

Unterlagen4

  • Digitale Kopie des gültigen Reisepasses und digitale Kopien der Dokumente, die das Familienverhältnis belegen, gegebenenfalls übersetzt und apostilliert.
  • Dokumente zum Familienverhältnis sind nicht erforderlich, wenn die Ehe in Litauen eingetragen wurde oder bei der Umwandlung einer bestehenden befristeten Genehmigung.
  • Führungszeugnis für Antragstellende ab 14 Jahren aus den Wohnsitzländern der letzten 2 Jahre, nur bei einer Erstgenehmigung.
  • Krankenversicherung mit Notfallversorgung und Rückführung für den gesamten Genehmigungszeitraum oder mindestens ein Jahr, sofern keine gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Schritte3

  1. Der Antrag wird über MIGRIS gestellt; Unterlagen und biometrische Daten werden bei einem gebuchten Termin bei der Migrationsbehörde vorgelegt.
  2. Wer den Antrag aus Litauen stellt, muss sich dort rechtmäßig aufhalten.
  3. Über einen Genehmigungsantrag wird im allgemeinen Verfahren innerhalb von 3 Monaten oder im Eilverfahren innerhalb von 45 Tagen entschieden.

Nach der Ankunft1

  • Die Genehmigung wird für 2 Jahre erteilt, eine geänderte Genehmigung für 4 Jahre.

Wie Litauen die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerzeitraumWer sich ununterbrochen oder mit Unterbrechungen 183 Tage oder mehr im Steuerzeitraum in Litauen aufhält, wird ständig ansässig.
  • Mindestens 280 Tage in zwei aufeinanderfolgende SteuerzeiträumeAnwesenheit von 280 Tagen oder mehr über aufeinanderfolgende Steuerzeiträume, davon mindestens 90 Tage in einem dieser Zeiträume.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Welteinkommen, Ausnahme nach Abkommen

Ständig in Litauen ansässige Personen werden auf Einkünfte aus litauischen und ausländischen Quellen besteuert: 20% bis zu 36 Durchschnittslöhnen, 25% von 36 bis 60 Durchschnittslöhnen und 32% über 60 Durchschnittslöhnen (Durchschnittslohn gemäß der Festsetzung für die staatlichen Sozialversicherungsbeiträge).

Alle Steuerregeln für Litauen Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Krankenversicherung mit Notfallversorgung und Rückführung für den gesamten Genehmigungszeitraum oder mindestens ein Jahr, sofern keine gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Führungszeugnis für Antragstellende ab 14 Jahren aus den Wohnsitzländern der letzten 2 Jahre, nur bei einer Erstgenehmigung

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Befristete Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten oder die eingetragene Lebenspartnerin bzw. den eingetragenen Lebenspartner einer litauischen Staatsangehörigen bzw. eines litauischen Staatsangehörigen oder eines Ausländers mit einer Daueraufenthaltserlaubnis, ausgestellt für 2 Jahre. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 220 (≈ $250) · Staatsgebühr im allgemeinen Verfahren (Entscheidung innerhalb von 3 Monaten); EUR 440 (≈ $490) im Eilverfahren (45 Tage). 3

Anforderungen

  • Antragstellende Person ist Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. eingetragener Lebenspartner gemäß Partnerschaftsvereinbarung einer litauischen Staatsangehörigen bzw. eines litauischen Staatsangehörigen oder eines Ausländers mit einer Daueraufenthaltserlaubnis; beide sind mindestens 21 Jahre alt. 1 2
  • Lebensunterhaltsmittel in Höhe von einem Mindestmonatslohn pro Monat für den gesamten Genehmigungszeitraum oder mindestens ein Jahr. 1
  • Die Staatsgebühr beträgt EUR 220 (≈ $250) im allgemeinen Verfahren oder EUR 440 (≈ $490) im Eilverfahren. 3
  • Digitale Kopie des gültigen Reisepasses und digitale Kopien der Dokumente, die das Familienverhältnis belegen, gegebenenfalls übersetzt und apostilliert. 1
  • Dokumente zum Familienverhältnis sind nicht erforderlich, wenn die Ehe in Litauen eingetragen wurde oder bei der Umwandlung einer bestehenden befristeten Genehmigung. 1
  • Führungszeugnis für Antragstellende ab 14 Jahren aus den Wohnsitzländern der letzten 2 Jahre, nur bei einer Erstgenehmigung. 1
  • Krankenversicherung mit Notfallversorgung und Rückführung für den gesamten Genehmigungszeitraum oder mindestens ein Jahr, sofern keine gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. 1
  • Der Antrag wird über MIGRIS gestellt; Unterlagen und biometrische Daten werden bei einem gebuchten Termin bei der Migrationsbehörde vorgelegt. 1
  • Wer den Antrag aus Litauen stellt, muss sich dort rechtmäßig aufhalten. 1
  • Über einen Genehmigungsantrag wird im allgemeinen Verfahren innerhalb von 3 Monaten oder im Eilverfahren innerhalb von 45 Tagen entschieden. 1
  • Die Genehmigung wird für 2 Jahre erteilt, eine geänderte Genehmigung für 4 Jahre. 1 2

Aufenthalt

  • Ausgestellt für 2 Jahre; eine geänderte Genehmigung wird für 4 Jahre ausgestellt.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Familienangehörige mit einer Genehmigung auf dieser Grundlage dürfen in Litauen arbeiten.

Geprüft am 2026-10-12 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Temporary residence permit on the basis of family reunification · Migration Department under the Ministry of the Interior of Lithuania (MIGRIS) · geprüft am 2026-10-11
  2. Law on the Legal Status of Aliens No IX-2206, consolidated text valid 2026-07-01 to 2026-10-31 (Lithuanian) · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-11
  3. Residence permits · Official migration authority · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2026-10-12
  4. Law on Citizenship of the Republic of Lithuania No XI-1196, consolidated text from 2024-01-01, Arts. 2, 18 and 19 · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner eines Staatsbürgers–2 J., verlängerbarJa
Ehepartner einer ansässigen Person––Ja
Ehepartner eines Staatsbürgers Portugal–––
Ehepartner einer ansässigen Person SpanienVerlangt Einkommen von €900+ im Monat ≈ $1,010–Ja
Ehepartner einer ansässigen Person Georgien–1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Ehepartner eines Staatsbürgers nötig?

Eine Gebühr von EUR 220 (≈ $250). Staatsgebühr im allgemeinen Verfahren (Entscheidung innerhalb von 3 Monaten); EUR 440 (≈ $490) im Eilverfahren (45 Tage).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner eines Staatsbürgers möglich?

Ausgestellt für 2 Jahre; eine geänderte Genehmigung wird für 4 Jahre ausgestellt.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Ehepartner eines Staatsbürgers?

Die Entscheidung über eine erste befristete Aufenthaltserlaubnis ist innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung fällig.

Ist mit Ehepartner eines Staatsbürgers Arbeit erlaubt?

Ja. Familienangehörige mit einer Genehmigung auf dieser Grundlage dürfen in Litauen arbeiten.

Führt Ehepartner eines Staatsbürgers zum Daueraufenthalt in Litauen?

Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für den Daueraufenthalt in Litauen angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Ehepartner eines Staatsbürgers wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 7 Jahre Ehe möglich ist.

Wie werden Inhaber von Ehepartner eines Staatsbürgers in Litauen besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner eines Staatsbürgers gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ständig in Litauen ansässige Personen werden auf Einkünfte aus litauischen und ausländischen Quellen besteuert: 20% bis zu 36 Durchschnittslöhnen, 25% von 36 bis 60 Durchschnittslöhnen und 32% über 60 Durchschnittslöhnen (Durchschnittslohn gemäß der Festsetzung für die staatlichen Sozialversicherungsbeiträge).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Temporary residence permit on the basis of family reunification · Migration Department under the Ministry of the Interior of Lithuania (MIGRIS) · geprüft am 2026-10-11
  2. Law on the Legal Status of Aliens No IX-2206, consolidated text valid 2026-07-01 to 2026-10-31 (Lithuanian) · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-11
  3. Residence permits · Official migration authority · geprüft am 2026-10-12
  4. Law on Citizenship of the Republic of Lithuania No XI-1196, consolidated text from 2024-01-01, Arts. 2, 18 and 19 · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.