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Litauen · Arbeit

Litauen Forschergenehmigung

Erster Aufenthalt: 2 J.

Temporary residence permit – researcher or lecturer

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Forschergenehmigung ist eine Route (arbeit) für Litauen. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Bearbeitung
Bis zu 90 Tage
Erster Aufenthalt
2 J.
VerlängerungVerlängerbar

Ausgestellt für 2 Jahre oder 6 Monate länger als die Tätigkeit, falls diese kürzer ist, und änderbar, solange die Forschung fortgeführt wird.

Migration Department under the Ministry of the Interior

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Eine Daueraufenthaltserlaubnis ist nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts in Litauen möglich; die Prüfungen in der Staatssprache und zur Verfassung sind erforderlich.

Seimas of the Republic of Lithuania

EinbürgerungNach 10 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert die letzten 10 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts in Litauen mit einem beliebigen Aufenthaltsdokument (ein Jahr zählt, wenn mindestens sechs Monate davon in Litauen verbracht wurden), das Recht auf Daueraufenthalt bei der Antragstellung, die Prüfungen in der Staatssprache und zur Verfassung, eine rechtmäßige Einkommensquelle und die Aufgabe einer anderen Staatsbürgerschaft, sofern sie nicht automatisch verloren geht (Law on Citizenship XI-1196, Art. 2(18) und 18).

Seimas of the Republic of Lithuania

BearbeitungBis zu 90 Tage

Die Entscheidung über eine erste befristete Aufenthaltserlaubnis ist innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung fällig.

Seimas of the Republic of Lithuania

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Litauen

Wer beantragen kann1

  • Die antragstellende Person wird als Forschende bzw. Forschender oder als Lehrende bzw. Lehrender auf Grundlage eines Arbeitsvertrags mit einer litauischen Wissenschafts- und Studieneinrichtung arbeiten.

Was nachzuweisen ist1

  • Die Staatsgebühr beträgt EUR 220 (≈ $250) (Entscheidung innerhalb von 1 Monat) oder EUR 440 (≈ $490) bei Eilbearbeitung (15 Tage).

Unterlagen3

  • Ein Arbeitsvertrag mit der litauischen Wissenschafts- und Studieneinrichtung wird vorgelegt.
  • Bei Forschenden nennt der Vertrag das Forschungsprojekt, dessen Laufzeit und die Verpflichtung, die forschende Person aufzunehmen.
  • Die Einrichtung bestätigt Ziel, Dauer und Finanzierung der Forschung sowie die Qualifikation der forschenden Person.

Nach der Ankunft2

  • Die Genehmigung wird für 2 Jahre erteilt oder für 6 Monate länger als die Tätigkeit, wenn diese weniger als 2 Jahre dauert.
  • Forschende dürfen auch als Lehrende arbeiten.

Wie Litauen die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerzeitraumWer sich ununterbrochen oder mit Unterbrechungen 183 Tage oder mehr im Steuerzeitraum in Litauen aufhält, wird ständig ansässig.
  • Mindestens 280 Tage in zwei aufeinanderfolgende SteuerzeiträumeAnwesenheit von 280 Tagen oder mehr über aufeinanderfolgende Steuerzeiträume, davon mindestens 90 Tage in einem dieser Zeiträume.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Welteinkommen, Ausnahme nach Abkommen

Ständig in Litauen ansässige Personen werden auf Einkünfte aus litauischen und ausländischen Quellen besteuert: 20% bis zu 36 Durchschnittslöhnen, 25% von 36 bis 60 Durchschnittslöhnen und 32% über 60 Durchschnittslöhnen (Durchschnittslohn gemäß der Festsetzung für die staatlichen Sozialversicherungsbeiträge).

Alle Steuerregeln für Litauen Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für Forschende und Lehrende, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags bei einer litauischen wissenschaftlichen Einrichtung beschäftigt sind. Die Einrichtung reicht das Vermittlungsschreiben ein und bestätigt Zweck, Dauer, Qualifikation und Finanzierung der Forschung. 1 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person wird als Forschende bzw. Forschender oder als Lehrende bzw. Lehrender auf Grundlage eines Arbeitsvertrags mit einer litauischen Wissenschafts- und Studieneinrichtung arbeiten. 1 2
  • Die Staatsgebühr beträgt EUR 220 (≈ $250) (Entscheidung innerhalb von 1 Monat) oder EUR 440 (≈ $490) bei Eilbearbeitung (15 Tage). 1
  • Ein Arbeitsvertrag mit der litauischen Wissenschafts- und Studieneinrichtung wird vorgelegt. 1 2
  • Bei Forschenden nennt der Vertrag das Forschungsprojekt, dessen Laufzeit und die Verpflichtung, die forschende Person aufzunehmen. 1 2
  • Die Einrichtung bestätigt Ziel, Dauer und Finanzierung der Forschung sowie die Qualifikation der forschenden Person. 2
  • Die Genehmigung wird für 2 Jahre erteilt oder für 6 Monate länger als die Tätigkeit, wenn diese weniger als 2 Jahre dauert. 2
  • Forschende dürfen auch als Lehrende arbeiten. 2

Aufenthalt

  • Ausgestellt für 2 Jahre oder für 6 Monate länger als die Tätigkeit, wenn diese weniger als 2 Jahre dauert; sie kann geändert werden, solange die Forschung fortgeführt wird.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige

Arbeit

Tätigkeit als Forschende bzw. Forschender oder als Lehrende bzw. Lehrender bei der aufnehmenden Einrichtung; Forschende dürfen auch als Lehrende arbeiten. Eine Person, die sich bereits in Litauen aufhält, darf mit Einreichung des Antrags zu arbeiten beginnen.

Familie

Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. eingetragener Lebenspartner, unterhaltsberechtigte minderjährige unverheiratete Kinder und Eltern, die mindestens ein Jahr unterstützt werden, können gleichzeitig einen Antrag stellen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. MIGRIS: Tyrėjas (researcher residence permit) · Migration Department under the Ministry of the Interior (MIGRIS) · geprüft am 2026-10-10
  2. Law on the Legal Status of Aliens No IX-2206, consolidated text valid 2026-07-01 to 2026-10-31 (Lithuanian) · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-11
  3. Law on Citizenship of the Republic of Lithuania No XI-1196, consolidated text from 2024-01-01, Arts. 2, 18 and 19 · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Forschergenehmigung–2 J., verlängerbar–
Arbeit oder Geschäft · 7 Länder–3 J., verlängerbar–
Genehmigung für kollektive UmsiedlungVerlangt eine Investition von €1.4M+ ≈ $1.6M3 J.Ja
Genehmigung für Investoren in GroßprojektenVerlangt eine Investition von €20M+ ≈ $22.3M3 J.–
Blaue KarteVerlangt Einkommen ab €2,894 im Monat ≈ $3,2303 J., verlängerbarJa

Wie lange ist der Aufenthalt mit Forschergenehmigung möglich?

Ausgestellt für 2 Jahre oder für 6 Monate länger als die Tätigkeit, wenn diese weniger als 2 Jahre dauert; sie kann geändert werden, solange die Forschung fortgeführt wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Forschergenehmigung?

Die Entscheidung über eine erste befristete Aufenthaltserlaubnis ist innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung fällig.

Ist mit Forschergenehmigung Arbeit erlaubt?

Tätigkeit als Forschende bzw.

Können Familienangehörige mit Forschergenehmigung nachziehen?

Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin bzw.

Führt Forschergenehmigung zum Daueraufenthalt in Litauen?

Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Litauen angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 10 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Forschergenehmigung in Litauen besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Forschergenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ständig in Litauen ansässige Personen werden auf Einkünfte aus litauischen und ausländischen Quellen besteuert: 20% bis zu 36 Durchschnittslöhnen, 25% von 36 bis 60 Durchschnittslöhnen und 32% über 60 Durchschnittslöhnen (Durchschnittslohn gemäß der Festsetzung für die staatlichen Sozialversicherungsbeiträge).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. MIGRIS: Tyrėjas (researcher residence permit) · Migration Department under the Ministry of the Interior (MIGRIS) · geprüft am 2026-10-10
  2. Law on the Legal Status of Aliens No IX-2206, consolidated text valid 2026-07-01 to 2026-10-31 (Lithuanian) · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-11
  3. Law on Citizenship of the Republic of Lithuania No XI-1196, consolidated text from 2024-01-01, Arts. 2, 18 and 19 · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.