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Litauen · Studium

Litauen Studiengenehmigung

Erster Aufenthalt: 3 J.

Temporary residence permit – student (full-time studies)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 13. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Studiengenehmigung ist eine Route (studium) für Litauen. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
€80 ≈ $89
Bearbeitung
Bis zu 90 Tage
Erster Aufenthalt
3 J.

Für den Antrag: Behördengebühr €80 ≈ $89; Entscheidung: bis zu 90 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€80 ≈ $89
  • EUR 80 (≈ $89)Staatsgebühr für eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Studierende im allgemeinen Verfahren. Die Gebührenliste enthält keinen Eilbetrag für Studierende. Vollzeitstudierende, die nach internationalen Abkommen zugelassen werden, sind von der Gebühr befreit.
VerlängerungVerlängerbar

Ausgestellt für den Studienzeitraum, höchstens 2 Jahre für die erste und zweite Stufe und 3 Jahre für Promotionsstudien, und änderbar.

Migration Department, Ministry of the Interior

BearbeitungBis zu 90 Tage

Die Entscheidung über eine erste befristete Aufenthaltserlaubnis ist innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung fällig.

Seimas of the Republic of Lithuania

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in Litauen

Wer beantragen kann1

  • Die Zulassung zu einem Vollzeitprogramm wird von der Einrichtung bestätigt.

Was nachzuweisen ist3

  • Mittel in Höhe von 0.5 x dem Mindestmonatslohn pro Monat für die gesamte Genehmigung oder mindestens ein Jahr.
  • Die Mittel werden durch einen Kontoauszug über 6 Monate oder durch eine Verpflichtungserklärung der Eltern nachgewiesen, sofern die Einrichtung sie nicht bestätigt.
  • Die Staatsgebühr für eine Studierendengenehmigung beträgt im allgemeinen Verfahren EUR 80 (≈ $89); Studierende, die nach internationalen Abkommen zugelassen werden, zahlen keine Gebühr.

Unterlagen2

  • Eine Krankenversicherung wird eingereicht.
  • Wohnfläche von mindestens 4 m2 wird nachgewiesen.

Wie Litauen die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 3 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerzeitraumWer sich ununterbrochen oder mit Unterbrechungen 183 Tage oder mehr im Steuerzeitraum in Litauen aufhält, wird ständig ansässig.
  • Mindestens 280 Tage in zwei aufeinanderfolgende SteuerzeiträumeAnwesenheit von 280 Tagen oder mehr über aufeinanderfolgende Steuerzeiträume, davon mindestens 90 Tage in einem dieser Zeiträume.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Welteinkommen, Ausnahme nach Abkommen

Ständig in Litauen ansässige Personen werden auf Einkünfte aus litauischen und ausländischen Quellen besteuert: 20% bis zu 36 Durchschnittslöhnen, 25% von 36 bis 60 Durchschnittslöhnen und 32% über 60 Durchschnittslöhnen (Durchschnittslohn gemäß der Festsetzung für die staatlichen Sozialversicherungsbeiträge).

Alle Steuerregeln für Litauen Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Eine Krankenversicherung wird eingereicht

  • Bankkonto / Mittel

    Die Mittel werden durch einen Kontoauszug über 6 Monate oder durch eine Verpflichtungserklärung der Eltern nachgewiesen, sofern die Einrichtung sie nicht bestätigt

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für ein Vollzeitstudium an einer registrierten litauischen Hochschule; die Hochschule reicht das Vermittlungsschreiben ein, das die Zulassung bestätigt, und wenn sie ausreichende Mittel nicht bestätigt, weist die antragstellende Person ihre Mittel nach. Austauschstudierende in internationalen Programmen erhalten unter Umständen stattdessen ein nationales Visum. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89) · Staatsgebühr für eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Studierende im allgemeinen Verfahren. Die Gebührenliste enthält keinen Eilbetrag für Studierende. Vollzeitstudierende, die nach internationalen Abkommen zugelassen werden, sind von der Gebühr befreit. 3

Anforderungen

  • Die Zulassung zu einem Vollzeitprogramm wird von der Einrichtung bestätigt. 1
  • Mittel in Höhe von 0.5 x dem Mindestmonatslohn pro Monat für die gesamte Genehmigung oder mindestens ein Jahr. 1
  • Die Mittel werden durch einen Kontoauszug über 6 Monate oder durch eine Verpflichtungserklärung der Eltern nachgewiesen, sofern die Einrichtung sie nicht bestätigt. 1
  • Die Staatsgebühr für eine Studierendengenehmigung beträgt im allgemeinen Verfahren EUR 80 (≈ $89); Studierende, die nach internationalen Abkommen zugelassen werden, zahlen keine Gebühr. 3
  • Eine Krankenversicherung wird eingereicht. 1
  • Wohnfläche von mindestens 4 m2 wird nachgewiesen. 1

Aufenthalt

  • Ausgestellt oder geändert für den Studienzeitraum, höchstens 2 Jahre für Studiengänge der ersten und zweiten Stufe und 3 Jahre für Promotionsstudien; im letzten Jahr bis zu 6 Monate über das erwartete Studienende hinaus. Studienaufenthalte betragen insgesamt höchstens 8 Jahre, mit Ausnahme von Aufenthaltsrecht und Promotionsstudien.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Studierende dürfen arbeiten. Studierende der ersten Stufe in den Jahren 1 und 2 dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, außer in den Sommerferien und bei Studienpraktika.

Familie

Familienangehörige dürfen nachkommen, wenn die oder der Studierende ein Master- oder Promotionsprogramm besucht.

Kleingedrucktes

Die Studierendengebühr von EUR 80 (≈ $89) steht in der englischen Fassung der Gebührenliste der Migrationsbehörde (aktualisiert am 12. Oktober 2026). Die litauische Fassung (aktualisiert am 6. Oktober 2026) enthält keine gesonderte Zeile für Studierende, und keine der beiden Fassungen nennt einen Betrag für das Eilverfahren für Studierende.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. MIGRIS: Studentas · Migration Department, Ministry of the Interior (MIGRIS) · geprüft am 2026-10-10
  2. Law on the Legal Status of Aliens No IX-2206, consolidated text valid 2026-07-01 to 2026-10-31 (Lithuanian) · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-11
  3. Residence permits · Official migration authority · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Studiengenehmigung–3 J., verlängerbarJa
Studiengenehmigung PortugalVerlangt Einkommen von €920+ im Monat ≈ $1,0303 J., verlängerbarJa
Praktikumsgenehmigung Spanien–1 J., verlängerbar–
D3-Studienvisum Georgien–1 J., verlängerbarNein
Studentenvisum ItalienVerlangt Ersparnisse von €10k+ im Jahr ≈ $11k–Ja

Wie viel Geld ist für Studiengenehmigung nötig?

Eine Gebühr von EUR 80 (≈ $89). Staatsgebühr für eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Studierende im allgemeinen Verfahren.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studiengenehmigung möglich?

Ausgestellt oder geändert für den Studienzeitraum, höchstens 2 Jahre für Studiengänge der ersten und zweiten Stufe und 3 Jahre für Promotionsstudien; im letzten Jahr bis zu 6 Monate über das erwartete Studienende hinaus.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Studiengenehmigung?

Die Entscheidung über eine erste befristete Aufenthaltserlaubnis ist innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung fällig.

Ist mit Studiengenehmigung Arbeit erlaubt?

Ja. Studierende dürfen arbeiten.

Können Familienangehörige mit Studiengenehmigung nachziehen?

Familienangehörige dürfen nachkommen, wenn die oder der Studierende ein Master- oder Promotionsprogramm besucht.

Wie werden Inhaber von Studiengenehmigung in Litauen besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Studiengenehmigung gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ständig in Litauen ansässige Personen werden auf Einkünfte aus litauischen und ausländischen Quellen besteuert: 20% bis zu 36 Durchschnittslöhnen, 25% von 36 bis 60 Durchschnittslöhnen und 32% über 60 Durchschnittslöhnen (Durchschnittslohn gemäß der Festsetzung für die staatlichen Sozialversicherungsbeiträge).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. MIGRIS: Studentas · Migration Department, Ministry of the Interior (MIGRIS) · geprüft am 2026-10-10
  2. Law on the Legal Status of Aliens No IX-2206, consolidated text valid 2026-07-01 to 2026-10-31 (Lithuanian) · Seimas of the Republic of Lithuania (e-seimas) · geprüft am 2026-10-11
  3. Residence permits · Official migration authority · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.