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Kasachstan · Ehegattenvisa

Kasachstan Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt

Erster Aufenthalt: 1 J.

Temporary residence permit for family reunification (spouse of a permanent resident of Kazakhstan)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt ist eine Route (ehegattenvisa) für Kasachstan. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
1 J.
VerlängerungVerlängerbar

Wer beantragen kann2

  • Die einladende Person ist eine dauerhaft in Kasachstan lebende zugewanderte Person.
  • Die antragstellende Person ist Ehepartner bzw. Ehepartnerin in einer nach kasachischem Recht anerkannten Ehe, die seit mindestens einem Jahr besteht.

Was nachzuweisen ist1

  • Die staatliche Dienstleistung ist kostenlos.

Unterlagen6

  • Antragsfragebogen für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
  • Kopie des Ausweisdokuments der antragstellenden Person.
  • Kopie der Krankenversicherung, außer für Staatsangehörige von Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion.
  • Notariell beglaubigte Zustimmung der Wohnungseigentümerin bzw. des Wohnungseigentümers, wenn die einladende Person nicht Eigentümerin der Wohnung ist.
  • Bescheinigung über die Abnahme der Fingerabdrücke der antragstellenden Person.
  • Dokument, das die Familienbeziehung zur einladenden Person bestätigt.

Schritte3

  1. Die einladende Person beantragt die Einreise des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin zum Familiennachzug.
  2. Anträge gehen an die territoriale Polizei, die State Corporation Government for Citizens oder das Portal egov.kz.
  3. Die Leistung wird innerhalb von 1 Arbeitstag nach Einreichung der Unterlagen erbracht.

Nach der Ankunft2

  • Die Genehmigung wird jährlich verlängert.
  • Für die Arbeit sind eine Qualifikationsbescheinigung der örtlichen Exekutivbehörde und eine Arbeitgebergenehmigung innerhalb der Arbeitskräftequote erforderlich.

Wie Kasachstan die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in jeder zusammenhängende 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerzeitraum endetKörperliche Anwesenheit einschließlich der An- und Abreisetage; für eine AIFC-Investitionsansässige bzw. einen AIFC-Investitionsansässigen beträgt der Test 90 Tage.
  • Mindestens 90 Tage in jeder zusammenhängende 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerzeitraum endetInvestitionsansässige bzw. Investitionsansässiger des AIFC nach dem AIFC Constitutional Law.
  • Mindestens 183 Tage in jeder zusammenhängende 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerzeitraum endetStändige Anwesenheit macht eine Person ansässig
  • Mindestens 90 Tage in jeder zusammenhängende 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerzeitraum endetAIFC-Investitionsansässige bzw. -Investitionsansässiger
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige Personen werden mit ihrem Welteinkommen besteuert, mit einem progressiven Satz von 10% auf Einkommen bis zum 8,500-Fachen des monatlichen Berechnungsindex (MCI) in einem Kalenderjahr und 15% auf den übersteigenden Betrag; nicht ansässige Personen werden nur mit Einkommen aus kasachischen Quellen besteuert. Das neue Steuergesetzbuch gilt ab dem 1. Januar 2026.

Alle Steuerregeln für Kasachstan Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Kopie der Krankenversicherung, außer für Staatsangehörige von Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion

  • Unterkunft

    Notariell beglaubigte Zustimmung der Wohnungseigentümerin bzw. des Wohnungseigentümers, wenn die einladende Person nicht Eigentümerin der Wohnung ist

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Für ausländische Ehepartner von Ausländerinnen oder Ausländern mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Kasachstan. Es ergibt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung von einem Jahr, die jährlich verlängerbar ist. 1 2

Anforderungen

  • Die einladende Person ist eine dauerhaft in Kasachstan lebende zugewanderte Person. 1
  • Die antragstellende Person ist Ehepartner bzw. Ehepartnerin in einer nach kasachischem Recht anerkannten Ehe, die seit mindestens einem Jahr besteht. 1
  • Die staatliche Dienstleistung ist kostenlos. 2
  • Antragsfragebogen für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. 2
  • Kopie des Ausweisdokuments der antragstellenden Person. 2
  • Kopie der Krankenversicherung, außer für Staatsangehörige von Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion. 2
  • Notariell beglaubigte Zustimmung der Wohnungseigentümerin bzw. des Wohnungseigentümers, wenn die einladende Person nicht Eigentümerin der Wohnung ist. 2
  • Bescheinigung über die Abnahme der Fingerabdrücke der antragstellenden Person. 2
  • Dokument, das die Familienbeziehung zur einladenden Person bestätigt. 2
  • Die einladende Person beantragt die Einreise des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin zum Familiennachzug. 1
  • Anträge gehen an die territoriale Polizei, die State Corporation Government for Citizens oder das Portal egov.kz. 2
  • Die Leistung wird innerhalb von 1 Arbeitstag nach Einreichung der Unterlagen erbracht. 2
  • Die Genehmigung wird jährlich verlängert. 1
  • Für die Arbeit sind eine Qualifikationsbescheinigung der örtlichen Exekutivbehörde und eine Arbeitgebergenehmigung innerhalb der Arbeitskräftequote erforderlich. 1

Aufenthalt

  • Befristete Aufenthaltsgenehmigung, die für ein Jahr mit dem Recht auf jährliche Verlängerung erteilt wird.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 12 Monate.
  • Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Für die Arbeit ist eine von der örtlichen Exekutivbehörde ausgestellte Qualifikationsbescheinigung für selbstständige Tätigkeit oder eine Arbeitgebergenehmigung zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte innerhalb der Quote erforderlich.

Familie

Kinder, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder und unterhaltsberechtigte behinderte Eltern der einladenden Person können ebenfalls eingeladen werden.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Law of the Republic of Kazakhstan No. 477-IV of 22 July 2011 "On Migration of Population" (Articles 27-29) · Adilet legal information system, Ministry of Justice of Kazakhstan · geprüft am 2026-10-11
  2. Rules for Issuing Temporary and Permanent Residence Permits to Foreigners and Stateless Persons (Order No. 992 of 4 December 2015, as amended) · Adilet legal information system, Ministry of Internal Affairs of Kazakhstan · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt–1 J., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers–3 J., verlängerbarJa
Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Thailand–3 Mon., verlängerbar–
Ehepartner eines Staatsbürgers Japan–5 J., verlängerbarJa
Ehepartner eines Inhabers einer Aufenthaltsgenehmigung Indonesien––Nein

Wie lange ist der Aufenthalt mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt möglich?

Befristete Aufenthaltsgenehmigung, die für ein Jahr mit dem Recht auf jährliche Verlängerung erteilt wird.

Ist mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt Arbeit erlaubt?

Für die Arbeit ist eine von der örtlichen Exekutivbehörde ausgestellte Qualifikationsbescheinigung für selbstständige Tätigkeit oder eine Arbeitgebergenehmigung zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte innerhalb der Quote erforderlich.

Können Familienangehörige mit Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt nachziehen?

Kinder, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder und unterhaltsberechtigte behinderte Eltern der einladenden Person können ebenfalls eingeladen werden.

Wie werden Inhaber von Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt in Kasachstan besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Ehepartner einer Person mit Daueraufenthalt gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige Personen werden mit ihrem Welteinkommen besteuert, mit einem progressiven Satz von 10% auf Einkommen bis zum 8,500-Fachen des monatlichen Berechnungsindex (MCI) in einem Kalenderjahr und 15% auf den übersteigenden Betrag; nicht ansässige Personen werden nur mit Einkommen aus kasachischen Quellen besteuert. Das neue Steuergesetzbuch gilt ab dem 1.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Law of the Republic of Kazakhstan No. 477-IV of 22 July 2011 "On Migration of Population" (Articles 27-29) · Adilet legal information system, Ministry of Justice of Kazakhstan · geprüft am 2026-10-11
  2. Rules for Issuing Temporary and Permanent Residence Permits to Foreigners and Stateless Persons (Order No. 992 of 4 December 2015, as amended) · Adilet legal information system, Ministry of Internal Affairs of Kazakhstan · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.