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Irland

Irland EU-Freizügigkeit

EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Irland. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur für Pässe aus 30 Ländern

Wer beantragen kann3

  • Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Irland leben.
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass.
  • Arbeitsuchende dürfen sich bis zu 6 Monate ohne Einschränkung aufhalten.

Was nachzuweisen ist3

  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten.
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
  • Für den Nachweis, dass Sie sich und Ihre Familie ausreichend unterhalten können, ist kein fester Geldbetrag festgelegt.

Unterlagen2

  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
  • Es wird ein gültiger Reisepass oder nationaler Personalausweis verwendet; ein Statusnachweis ist nur erforderlich, um einige Sozialleistungen zu beantragen.

Schritte3

  1. Für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz sind weder eine Registrierung bei den irischen Einwanderungsbehörden noch eine Aufenthaltskarte erforderlich.
  2. Nicht-EWR-Familienangehörige beantragen nach der Einreise nach Irland über das ISD Customer Portal eine EU Treaty Rights Aufenthaltskarte.
  3. Nicht-EWR-Familienangehörige melden sich dann an und erhalten eine Irish Residence Permit, sobald ihr Antrag bewilligt ist.

Nach der Ankunft1

  • Daueraufenthalt besteht nach 5 Jahren als Arbeitnehmer oder Selbstständiger oder nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts.

Wie Irland die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerjahrAnsässig, wenn man sich im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Irland aufhält.
  • Mindestens 280 Tage in aktuelles und vorangegangenes Steuerjahr zusammenAnsässig, wenn man sich über zwei Jahre 280 Tage oder mehr aufhält, sofern im laufenden Jahr mehr als 30 Tage in Irland verbracht werden.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Überweisungsbasis (Non-Dom)

Eine in Irland ansässige Person, die nicht in Irland domiziliert ist, wird auf ausländische Einkünfte und ausländische Kapitalgewinne nur insoweit besteuert, wie sie nach Irland überwiesen werden; irische Einkünfte werden voll besteuert, und die Einkünfte aus einer nicht-irischen Beschäftigung sind nur für Tätigkeiten außerhalb Irlands nach der Remittance Basis steuerpflichtig.

Sonderregelung

Remittance Basis für Ansässige, die nicht in Irland domiziliert sind · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Irland Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen in Irland ohne Visum, ohne Registrierung bei der Einwanderungsbehörde und ohne Aufenthaltskarte leben und arbeiten. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Anforderungen

  • Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Irland leben. 11 1 8 9
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass. 11 1
  • Arbeitsuchende dürfen sich bis zu 6 Monate ohne Einschränkung aufhalten. 11
  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten. 11 4
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. 11 3
  • Für den Nachweis, dass Sie sich und Ihre Familie ausreichend unterhalten können, ist kein fester Geldbetrag festgelegt. 11
  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. 2
  • Es wird ein gültiger Reisepass oder nationaler Personalausweis verwendet; ein Statusnachweis ist nur erforderlich, um einige Sozialleistungen zu beantragen. 2 11
  • Für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz sind weder eine Registrierung bei den irischen Einwanderungsbehörden noch eine Aufenthaltskarte erforderlich. 11
  • Nicht-EWR-Familienangehörige beantragen nach der Einreise nach Irland über das ISD Customer Portal eine EU Treaty Rights Aufenthaltskarte. 11
  • Nicht-EWR-Familienangehörige melden sich dann an und erhalten eine Irish Residence Permit, sobald ihr Antrag bewilligt ist. 11
  • Daueraufenthalt besteht nach 5 Jahren als Arbeitnehmer oder Selbstständiger oder nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts. 11 5

Aufenthalt

  • Keine Frist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind; Bürger der EU, des EWR und der Schweiz müssen sich nicht bei den Einwanderungsbehörden registrieren und keine Aufenthaltskarte besitzen.
  • Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Personen mit ausreichenden Mitteln und umfassendem Krankenversicherungsschutz.

Staatsangehörigkeit

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Arbeit

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die in Irland als Arbeitnehmer oder Selbstständige leben, dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; einige Stellen im Hoheitsbereich können Inländern vorbehalten sein.

Familie

Familienangehörige von EWR- oder Schweizer Staatsbürgern dürfen in Irland leben; Nicht-EWR-Familienangehörige, etwa Kinder unter 21 Jahren und Ehepartner, beantragen eine Aufenthaltskarte für bis zu 5 Jahre.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. Residence rights of EU citizens and their families in Ireland · Citizens Information Board (Ireland) · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
EU-Freizügigkeit––Ja
Common Travel Area–––
EU-Freizügigkeit Portugal––Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Spanien–5 J.Ja
Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien–1 J.–

Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?

Keine Frist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind; Bürger der EU, des EWR und der Schweiz müssen sich nicht bei den Einwanderungsbehörden registrieren und keine Aufenthaltskarte besitzen.

Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?

Ja. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die in Irland als Arbeitnehmer oder Selbstständige leben, dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; einige Stellen im Hoheitsbereich können Inländern vorbehalten sein.

Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?

Familienangehörige von EWR- oder Schweizer Staatsbürgern dürfen in Irland leben; Nicht-EWR-Familienangehörige, etwa Kinder unter 21 Jahren und Ehepartner, beantragen eine Aufenthaltskarte für bis zu 5 Jahre.

Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Gibt es für Inhaber von EU-Freizügigkeit in Irland eine Steuererleichterung?

Irland: Remittance Basis für Ansässige, die nicht in Irland domiziliert sind: Eine in Irland ansässige Person, die nicht in Irland domiziliert ist, wird auf ausländische Einkünfte und ausländische Kapitalgewinne nur insoweit besteuert, wie sie nach Irland überwiesen werden; irische Einkünfte werden voll besteuert, und die Einkünfte aus einer nicht-irischen Beschäftigung sind nur für Tätigkeiten außerhalb Irlands nach der Remittance Basis steuerpflichtig. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Irland: Remittance Basis für Ansässige, die nicht in Irland domiziliert sind

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Überweisungsbasis (Non-Dom)
Details
  • Auf: Tatsächlich nach Irland überwiesene Beträge aus ausländischen Einkünften

Eine in Irland ansässige Person, die nicht in Irland domiziliert ist, wird auf ausländische Einkünfte und ausländische Kapitalgewinne nur insoweit besteuert, wie sie nach Irland überwiesen werden; irische Einkünfte werden voll besteuert, und die Einkünfte aus einer nicht-irischen Beschäftigung sind nur für Tätigkeiten außerhalb Irlands nach der Remittance Basis steuerpflichtig.

Besteuert wird

Tatsächlich nach Irland überwiesene Beträge aus ausländischen Einkünften (Schedule D Case III) und ausländischen Gewinnen; irische Einkünfte und irische Gewinne nach dem Entstehungsprinzip zu den ordentlichen Sätzen (20% Regelsteuersatz-Stufe und 40% höherer Satz im Revenue-Beispiel für 2026).

Für wen es gilt

  • In Irland für das Steuerjahr ansässig und gegenüber Revenue nachgewiesen, dass sie nicht im Staat domiziliert sind (Section 71 TCA 1997).

Ausschlüsse

  • Tätigkeiten einer nicht-irischen Beschäftigung, die in Irland ausgeübt werden, werden nach Schedule E nach dem Entstehungsprinzip besteuert.
  • Britische Einkünfte werden nach dem Entstehungsprinzip besteuert (Section 18 FA 2008).
  • Weitere gesetzliche Ausnahmen sind in Teil 7 des Handbuchs aufgeführt.

Tage im Land

  • Mindestens 183 Tage in Steuerjahr · Ansässig, wenn man sich im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Irland aufhält.
  • Mindestens 280 Tage in aktuelles und vorangegangenes Steuerjahr zusammen · Ansässig, wenn man sich über zwei Jahre 280 Tage oder mehr aufhält, sofern im laufenden Jahr mehr als 30 Tage in Irland verbracht werden.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit richtet sich nach den Anwesenheitstagen gemäß Section 819 TCA 1997; das Domizil ist ein gesondertes Konzept des allgemeinen Rechts.

Visa

Nicht an ein Visum gebunden; SARP ist eine gesonderte Entlastung für Arbeitseinkommen.

Weitere Steuern

USC und PRSI folgen eigenen Regeln; das Revenue-Handbuch vermerkt, dass die Remittance Basis auch für ausländische Gewinne verfügbar ist.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 11 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. Residence rights of EU citizens and their families in Ireland · Citizens Information Board (Ireland) · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.