Bosnien und Herzegowina · Arbeit
Bosnien und Herzegowina Genehmigung für Saisonarbeit
Erster Aufenthalt: 6 Mon.
Temporary residence for seasonal workers (Law on Foreigners Art. 69)
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Genehmigung für Saisonarbeit ist eine Route (arbeit) für Bosnien und Herzegowina. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Bearbeitung
- Bis zu 90 Tage
- Erster Aufenthalt
- 6 Mon.
Dauer und langfristiger Weg
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 6 Monate
Aufenthalt von 90 bis 180 Tagen in 12 Monaten, auf insgesamt sechs Monate verlängerbar.
BearbeitungBis zu 90 Tage
Eine Entscheidung ist innerhalb von 90 Tagen fällig, wenn der Antrag über eine diplomatische Vertretung von Bosnien und Herzegowina gestellt wird, und innerhalb von 60 Tagen, wenn er direkt beim Dienst für Ausländerangelegenheiten gestellt wird.
Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land
Anträge können über eine diplomatische oder konsularische Vertretung von Bosnien und Herzegowina oder direkt beim Dienst für Ausländerangelegenheiten in Bosnien und Herzegowina gestellt werden.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 6 Monate begrenzt
- Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Bosnien und Herzegowina
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Die antragstellende Person hat eine Arbeitserlaubnis und einen befristeten Vertrag oder ein verbindliches Angebot eines Arbeitgebers in Bosnien und Herzegowina für Saisonarbeit.
- Die Saisonstellenanzeige des Arbeitgebers war acht Tage lang für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina offen, ohne dass sich einer beworben hat.
Unterlagen6
- Vertrag oder Angebot mit Angabe von Ort, Art und Dauer der Arbeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Beginn.
- Nachweis, dass der Arbeitgeber Unterhalt, Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung und Rückreisekosten trägt, wobei die Unterkunftskosten nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden.
- Reisepass, der mindestens drei Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig ist.
- Ärztliches Attest, das nicht mehr als drei Monate vor dem Antrag ausgestellt wurde.
- Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als sechs Monate, dass kein Strafverfahren anhängig ist und keine Verurteilung vorliegt.
- Nachweis der Zahlung der Verwaltungsabgabe.
Nach der Ankunft1
- Der Aufenthalt wird für 90 bis 180 Tage in 12 Monaten erteilt und kann auf insgesamt sechs Monate in 12 Monaten verlängert werden.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Bosnien und Herzegowina die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Diese Route
Insgesamt bis zu 6 Monate, kürzer als die unten genannte 183-Tage-Schwelle.
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Föderation Bosnien und Herzegowina)Ein Aufenthalt von 183 oder mehr Tagen in der Föderation, ununterbrochen oder mit Unterbrechungen, in einem beliebigen Steuerzeitraum macht eine Person ansässig.
- Mindestens 183 Tage in 12 Monate, die im Steuerjahr beginnen oder enden (Republika Srpska)Ein Aufenthalt von 183 oder mehr Tagen in der Republika Srpska in einem 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerjahr beginnt oder endet, macht eine Person ansässig.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert.
Alle Steuerregeln für Bosnien und Herzegowina Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Nachweis, dass der Arbeitgeber Unterhalt, Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung und Rückreisekosten trägt, wobei die Unterkunftskosten nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden
- Unterkunft
Nachweis, dass der Arbeitgeber Unterhalt, Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung und Rückreisekosten trägt, wobei die Unterkunftskosten nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
Aufenthalt von 90 bis 180 Tagen in 12 Monaten für einen Ausländer mit Saisonarbeitserlaubnis und befristetem Vertrag, im Rahmen der Saisonquote. 1 2 3
Anforderungen
- Die antragstellende Person hat eine Arbeitserlaubnis und einen befristeten Vertrag oder ein verbindliches Angebot eines Arbeitgebers in Bosnien und Herzegowina für Saisonarbeit. 1
- Die Saisonstellenanzeige des Arbeitgebers war acht Tage lang für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina offen, ohne dass sich einer beworben hat. 1
- Vertrag oder Angebot mit Angabe von Ort, Art und Dauer der Arbeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Beginn. 1
- Nachweis, dass der Arbeitgeber Unterhalt, Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung und Rückreisekosten trägt, wobei die Unterkunftskosten nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden. 1
- Reisepass, der mindestens drei Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig ist. 1 2
- Ärztliches Attest, das nicht mehr als drei Monate vor dem Antrag ausgestellt wurde. 1 2
- Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als sechs Monate, dass kein Strafverfahren anhängig ist und keine Verurteilung vorliegt. 1 2
- Nachweis der Zahlung der Verwaltungsabgabe. 1 2
- Der Aufenthalt wird für 90 bis 180 Tage in 12 Monaten erteilt und kann auf insgesamt sechs Monate in 12 Monaten verlängert werden. 1
Aufenthalt
- Aufenthalt von 90 bis 180 Tagen in 12 Monaten, auf insgesamt sechs Monate verlängerbar.
- Erster Aufenthalt: bis zu 6 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
- Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.
Staatsangehörigkeit
Offen für Ausländer allgemein; Staatsangehörige, die ein Visum benötigen, beantragen mit oder vor dem Erstantrag ein Langzeitvisum (D).
Arbeit
Saisonarbeit für den in der Arbeitserlaubnis genannten Arbeitgeber.
Amtliche Quellen
- Law on Foreigners, unofficial consolidated text (Official Gazette of BiH 88/15, 34/21, 63/23) · Parliamentary Assembly of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11
- Stay of foreigners in BiH · Service for Foreigners' Affairs of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11
- Administrative tax amounts (Annex 1) · Service for Foreigners' Affairs of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-04
Genehmigung für Saisonarbeit und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Genehmigung für Saisonarbeit | – | 6 Mon., verlängerbar | – |
| Blaue Karte | – | 2 J., verlängerbar | Mit Genehmigung |
| Forschergenehmigung | – | 1 J., verlängerbar | Ja |
| Konzerninterne Versetzung | – | 1 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
| Arbeitsgenehmigung | – | 1 J., verlängerbar | Eingeschränkt |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Saisonarbeit möglich?
Aufenthalt von 90 bis 180 Tagen in 12 Monaten, auf insgesamt sechs Monate verlängerbar.
Wie lange dauert die Bearbeitung von Genehmigung für Saisonarbeit?
Eine Entscheidung ist innerhalb von 90 Tagen fällig, wenn der Antrag über eine diplomatische Vertretung von Bosnien und Herzegowina gestellt wird, und innerhalb von 60 Tagen, wenn er direkt beim Dienst für Ausländerangelegenheiten gestellt wird.
Ist mit Genehmigung für Saisonarbeit Arbeit erlaubt?
Saisonarbeit für den in der Arbeitserlaubnis genannten Arbeitgeber.
Wie werden Inhaber von Genehmigung für Saisonarbeit in Bosnien und Herzegowina besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Saisonarbeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Die Einkommensteuer in Bosnien und Herzegowina wird von den Entitäten festgelegt: Die Föderation besteuert Einkommen mit 10% nach einem Grundabzug von KM 3,600 pro Jahr, und die Republika Srpska besteuert Arbeitsentgelt mit 8% nach einem Abzug von KM 1,000 pro Monat; die Arbeitnehmerbeiträge betragen in beiden Entitäten 31% des Bruttoentgelts, in der Föderation vom steuerpflichtigen Entgelt abzugsfähig, in der Republika Srpska nicht. Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert.
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Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Law on Foreigners, unofficial consolidated text (Official Gazette of BiH 88/15, 34/21, 63/23) · Parliamentary Assembly of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11
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- Administrative tax amounts (Annex 1) · Service for Foreigners' Affairs of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11
Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.