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Bosnien und Herzegowina · Arbeit

Bosnien und Herzegowina Blaue Karte

Erster Aufenthalt: 2 J.

Temporary residence for highly qualified employment, Blue Card (Law on Foreigners Arts. 72-74)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Blaue Karte ist eine Route (arbeit) für Bosnien und Herzegowina. Arbeit vor Ort: mit genehmigung. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Bearbeitung
Bis zu 90 Tage
Erster Aufenthalt
2 J.
VerlängerungVerlängerbar

24 Monate gültig oder die Vertragslaufzeit plus drei Monate, wenn kürzer, und unter denselben Bedingungen verlängerbar.

Parliamentary Assembly of Bosnia and Herzegovina

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung kann nach 5 Jahren ununterbrochenen genehmigten befristeten Aufenthalts erteilt werden, mit Einkommen, Unterkunft, Krankenversicherung und einem Test in einer der Amtssprachen.

Parliamentary Assembly of Bosnia and Herzegovina

BearbeitungBis zu 90 Tage

Eine Entscheidung ist innerhalb von 90 Tagen fällig, wenn der Antrag über eine diplomatische Vertretung von Bosnien und Herzegowina gestellt wird, und innerhalb von 60 Tagen, wenn er direkt beim Dienst für Ausländerangelegenheiten gestellt wird.

Parliamentary Assembly of Bosnia and Herzegovina

Wo zu beantragenIm Ausland oder im Land

Anträge können über eine diplomatische oder konsularische Vertretung von Bosnien und Herzegowina oder direkt beim Dienst für Ausländerangelegenheiten in Bosnien und Herzegowina gestellt werden.

Parliamentary Assembly of Bosnia and Herzegovina

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Abwesenheiten von bis zu 6 Monaten am Stück und insgesamt 10 Monaten über die fünf Jahre unterbrechen die Kontinuität nicht (18 und 12 Monate bei Inhabern der Blauen Karte).

Parliamentary Assembly of Bosnia and Herzegovina

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Bosnien und Herzegowina
  • Für eine Beschäftigung ist eine gesonderte Arbeitserlaubnis nötig

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person hat einen Hochschulabschluss von mindestens drei Jahren nach der Sekundarstufe.
  • Die antragstellende Person hat mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, die nach dem Abschluss erworben wurde.
  • Der Arbeitgeber hat die Stelle 30 Tage lang in mindestens drei Tageszeitungen ausgeschrieben, und kein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, der die Voraussetzungen erfüllte, hat sich beworben.

Was nachzuweisen ist1

  • Der Arbeitsvertrag nennt ein Bruttojahresgehalt von mindestens dem 1.5-Fachen des laut Statistikamt in Bosnien und Herzegowina gezahlten durchschnittlichen Bruttojahresgehalts.

Unterlagen6

  • Arbeitsvertrag von mindestens sechs Monaten für hochqualifizierte Arbeit sowie Nachweis der Qualifikation und Erfahrung.
  • Reisepass, der mindestens drei Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig ist.
  • Wohnnachweis und Nachweis der Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina.
  • Ärztliches Attest, das nicht mehr als drei Monate vor dem Antrag ausgestellt wurde.
  • Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als sechs Monate, dass kein Strafverfahren anhängig ist und keine Verurteilung vorliegt.
  • Nachweis der Zahlung der Verwaltungsabgabe.

Schritte2

  1. Der Arbeitgeber reicht den Antrag beim Dienst ein; im Ausland über eine Vertretung von Bosnien und Herzegowina, in Bosnien und Herzegowina bei der Stelle des Dienstes am Sitz des Arbeitgebers.
  2. Der Dienst prüft über die Arbeitsagentur, dass die Stelle ausgeschrieben wurde und ein Platz für die Blaue Karte verfügbar ist.

Nach der Ankunft2

  • Die Blaue Karte gilt 24 Monate oder die Vertragslaufzeit plus drei Monate, wenn der Vertrag kürzer ist.
  • Nach 12 Monaten kann der Inhaber den Arbeitgeber wechseln, indem er den Dienst innerhalb von acht Tagen benachrichtigt und einen neuen Vertrag einreicht.

Wie Bosnien und Herzegowina die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Föderation Bosnien und Herzegowina)Ein Aufenthalt von 183 oder mehr Tagen in der Föderation, ununterbrochen oder mit Unterbrechungen, in einem beliebigen Steuerzeitraum macht eine Person ansässig.
  • Mindestens 183 Tage in 12 Monate, die im Steuerjahr beginnen oder enden (Republika Srpska)Ein Aufenthalt von 183 oder mehr Tagen in der Republika Srpska in einem 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerjahr beginnt oder endet, macht eine Person ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert.

Alle Steuerregeln für Bosnien und Herzegowina Steuerangaben geprüft am

  • Krankenversicherung

    Wohnnachweis und Nachweis der Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina

  • Unterkunft

    Wohnnachweis und Nachweis der Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Zweijährige Genehmigung für Arbeitskräfte mit Hochschulabschluss und fünf Jahren Erfahrung sowie einer Stelle mit einem Gehalt von mindestens dem 1.5-Fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Bosnien und Herzegowina, ohne gesonderte Arbeitserlaubnis. 1 2 3 4

Anforderungen

  • Die antragstellende Person hat einen Hochschulabschluss von mindestens drei Jahren nach der Sekundarstufe. 1
  • Die antragstellende Person hat mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, die nach dem Abschluss erworben wurde. 1 3
  • Der Arbeitgeber hat die Stelle 30 Tage lang in mindestens drei Tageszeitungen ausgeschrieben, und kein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, der die Voraussetzungen erfüllte, hat sich beworben. 1 3
  • Der Arbeitsvertrag nennt ein Bruttojahresgehalt von mindestens dem 1.5-Fachen des laut Statistikamt in Bosnien und Herzegowina gezahlten durchschnittlichen Bruttojahresgehalts. 1 3
  • Arbeitsvertrag von mindestens sechs Monaten für hochqualifizierte Arbeit sowie Nachweis der Qualifikation und Erfahrung. 1 3
  • Reisepass, der mindestens drei Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig ist. 1 5
  • Wohnnachweis und Nachweis der Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina. 1 3
  • Ärztliches Attest, das nicht mehr als drei Monate vor dem Antrag ausgestellt wurde. 1 5
  • Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als sechs Monate, dass kein Strafverfahren anhängig ist und keine Verurteilung vorliegt. 1 5
  • Nachweis der Zahlung der Verwaltungsabgabe. 1 5
  • Der Arbeitgeber reicht den Antrag beim Dienst ein; im Ausland über eine Vertretung von Bosnien und Herzegowina, in Bosnien und Herzegowina bei der Stelle des Dienstes am Sitz des Arbeitgebers. 1
  • Der Dienst prüft über die Arbeitsagentur, dass die Stelle ausgeschrieben wurde und ein Platz für die Blaue Karte verfügbar ist. 1
  • Die Blaue Karte gilt 24 Monate oder die Vertragslaufzeit plus drei Monate, wenn der Vertrag kürzer ist. 1
  • Nach 12 Monaten kann der Inhaber den Arbeitgeber wechseln, indem er den Dienst innerhalb von acht Tagen benachrichtigt und einen neuen Vertrag einreicht. 1

Aufenthalt

  • Blaue Karte 24 Monate gültig oder die Vertragslaufzeit plus drei Monate, wenn kürzer; unter denselben Bedingungen verlängerbar.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Offen für Ausländer allgemein; Staatsangehörige, die ein Visum benötigen, beantragen mit oder vor dem Erstantrag ein Langzeitvisum (D).

Arbeit

Arbeit nur in der hochqualifizierten Stelle für den Arbeitgeber laut Vertrag; keine gesonderte Arbeitserlaubnis.

Familie

Nahe Familienangehörige können Familiennachzug beantragen, für die Dauer der Blauen Karte gültig, und haben das Recht auf Arbeit in Bosnien und Herzegowina.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Law on Foreigners, unofficial consolidated text (Official Gazette of BiH 88/15, 34/21, 63/23) · Parliamentary Assembly of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11
  2. Law amending the Law on Foreigners (Official Gazette of BiH 63/23) · Official Gazette of Bosnia and Herzegovina No. 63/2023 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2023
  3. Rulebook on entry and stay of foreigners (Official Gazette of BiH 25/16) · Service for Foreigners' Affairs of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2016-04-08
  4. Administrative tax amounts (Annex 1) · Service for Foreigners' Affairs of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-04
  5. Stay of foreigners in BiH · Service for Foreigners' Affairs of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Blaue Karte–2 J., verlängerbarMit Genehmigung
Forschergenehmigung–1 J., verlängerbarJa
Genehmigung für Saisonarbeit–6 Mon., verlängerbar–
Konzerninterne Versetzung–1 J., verlängerbarEingeschränkt
Arbeitsgenehmigung–1 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie lange ist der Aufenthalt mit Blaue Karte möglich?

Blaue Karte 24 Monate gültig oder die Vertragslaufzeit plus drei Monate, wenn kürzer; unter denselben Bedingungen verlängerbar.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Blaue Karte?

Eine Entscheidung ist innerhalb von 90 Tagen fällig, wenn der Antrag über eine diplomatische Vertretung von Bosnien und Herzegowina gestellt wird, und innerhalb von 60 Tagen, wenn er direkt beim Dienst für Ausländerangelegenheiten gestellt wird.

Ist mit Blaue Karte Arbeit erlaubt?

Mit Genehmigung. Arbeit nur in der hochqualifizierten Stelle für den Arbeitgeber laut Vertrag; keine gesonderte Arbeitserlaubnis.

Können Familienangehörige mit Blaue Karte nachziehen?

Nahe Familienangehörige können Familiennachzug beantragen, für die Dauer der Blauen Karte gültig, und haben das Recht auf Arbeit in Bosnien und Herzegowina.

Führt Blaue Karte zum Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina?

Die Zeit mit Blaue Karte wird für den Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Blaue Karte in Bosnien und Herzegowina besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Blaue Karte gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Die Einkommensteuer in Bosnien und Herzegowina wird von den Entitäten festgelegt: Die Föderation besteuert Einkommen mit 10% nach einem Grundabzug von KM 3,600 pro Jahr, und die Republika Srpska besteuert Arbeitsentgelt mit 8% nach einem Abzug von KM 1,000 pro Monat; die Arbeitnehmerbeiträge betragen in beiden Entitäten 31% des Bruttoentgelts, in der Föderation vom steuerpflichtigen Entgelt abzugsfähig, in der Republika Srpska nicht. Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Law on Foreigners, unofficial consolidated text (Official Gazette of BiH 88/15, 34/21, 63/23) · Parliamentary Assembly of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11
  2. Law amending the Law on Foreigners (Official Gazette of BiH 63/23) · Official Gazette of Bosnia and Herzegovina No. 63/2023 · geprüft am 2026-10-11
  3. Rulebook on entry and stay of foreigners (Official Gazette of BiH 25/16) · Service for Foreigners' Affairs of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11
  4. Administrative tax amounts (Annex 1) · Service for Foreigners' Affairs of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11
  5. Stay of foreigners in BiH · Service for Foreigners' Affairs of Bosnia and Herzegovina · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.